........ - glaube Dir aber.
.......
Das ist wirklich nett von Dir und in Foren,
wo Metzger, Bäcker und Friseure
alle Ingenieure
sind, unüblich.
Früher stand im KFZ. Schein ja immer
"Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten",
da ging man dann auf die BMW Seite und schaute unter Services und Bereifungsmöglichkeiten nach.
Oder man hatte vom Reifenhersteller eine Freigabe für seine Maschine.
Bei den meisten neuen Böcken stehen da jetzt nur noch die Größen mit den Indexen.
Auszug aus der BMW Homepage:
Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.
Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.
Bei der S 1000 RR einschließlich Modell 2011 mußte man sich noch an die Reifenfabrikatsbindung halten,
ab Modell 2012 entfiel diese!
Ach ja, dass das nur für uns Deutsche reglementiert wird, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.