Hi
Von welchem "Volllicht" reden wir hier eigentlich und welches Tagfahrlicht ist dem Themenersteller nicht sichtbar genug?
Reden wir hier vom LED Scheinwerfer (mit dem liegenden U als Tagfahrlicht) oder dem normalen Scheinwerfer mit dem kleinen LED Tagfahrlicht darunter?
Ich finde das LED Tagfahrlicht des LED Scheinwerfers schon sehr gut sichtbar.
Da interpretiere ich "Fahrlicht" gemeinhin als "Abblendlicht" betitelt.
Juristisch gibt's
Tagfahrlicht "TFL" (u.U. aus zusätzlichen Tagfahrleuchten "TL")
Fahrlicht und
Fernlicht
Dann noch Zusatzscheinwerfer in Form von
Nebelscheinwerfer(n) oder
Zusatzfernscheinwerfer(n)
Seit Neuestem ausserdem -aufgrund der "Interpretation" einer zulässigen Beleuchtungseinrichtung- noch sehr kräftige "Begrenzungsleuchten" (10W LED) die als "Zusatzscheinwerfer" beworben werden, Befestigungselemente wie z.B. Nebelscheinwerfer haben, aber eigentlich an die Oberkanten von LKW-Aufbauten gehören. Da hat man gesetzlich 10W zugelassen, dabei aber nicht an die Leuchtkraft von LEDs gedacht.
Das hat irgendwer bemerkt und eine "Zweitverwendung" gefunden.
ABER: Die Dinger müssen gemäss der Vorschriften für Begrenzungsleuchten montiert werden! Dazu steht irgendwo im Kleingedruckten ein allgemeiner Hinweis weil ja jeder "Installateur" die einschlägigen Vorschriften ohnehin stündlich nachschlägt . . . .
Mein TÜVie kontrolliert jedes Mal die E-Nummer aller Anbaulichtchen (offensichtlich ein Hobby von ihm; mir genügen "Zusatz-Fern-Xenon).
gerd