Tagfahrlicht + Zusatzscheinwerfer

Diskutiere Tagfahrlicht + Zusatzscheinwerfer im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Wikipedia ist aber nicht StVO und auch nicht ECE-Richtlinie, beim ersten darf sich jeder an der Tastatur austoben und bei den anderen nur die...
Ralph30

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Und bei klarer Sicht darf auch ein Nebelscheinwerfer nicht leuchten...

Und Licht ist das Licht, welche von der Leuchte ausgestrahlt wird.
Also die Dinger heißen Tagfahrleuchten und leuchten Tagfahrlicht...

Tagfahrlicht ? Wikipedia

Tagfahrlicht ist nicht Abblendlicht....
Wikipedia ist aber nicht StVO und auch nicht ECE-Richtlinie, beim ersten darf sich jeder an der Tastatur austoben und bei den anderen nur die Legislative :Augenzwinkern_2: und seit mir bei Wikipedia einer erklärt hat wie ein Schwenkergespann funktioniert und ich gar nicht der bin, der die Dinger baut .... bin ich bei deren Ausführungen vorsichtig geworden.

Töchterchens Auto, Erstzulassung vor der TFL-Zeit, hatte als aufpreispflichtiges Extra eine "Tagfahrlichtschaltung", da passierte das gleiche wie beim Mopped: Motor an = Abblendlicht an, und in Österreich hatten wir 2005-08 Tagfahrlichtpflicht ... die fuhren dann üblicherweise mit Abblendlicht.
 
oerst

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Dann bitte auch den Nachweis aus der StVO und nicht ohne.... Und schon gar nicht AT, da gilt unsere D-StVO eh nicht...

§17 StVO sagt nur was zu eingeschalteten Tagfahrleuchten... Und die strahlen das Tagfahrlicht aus.

Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

Und was das für Dinger sind, steht eh in der StVZO, nämlich

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php


Oder auch

http://www.kfz-auskunft.de/news/4403.html
 
Ralph30

Ralph30

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§17 StVO sagt nur was zu eingeschalteten Tagfahrleuchten... Und die strahlen das Tagfahrlicht aus.
Nun aber gibt es in der StVO, noch in der StVZO oder in der Fahrzeugzulassungsverordnung das Wort "Tagfahrlicht", also ist das eine pure Annhame, dass aus Tagfahrleuchten Tagfahrlicht rauskommt .... aber lassen wir die Haarspalterei :rollleyyes:
 
Nemiz

Nemiz

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Von eurem juristischen Exkurs mal abgesehen: Bringen die Zusatzscheinwerfer denn überhaupt was, wenn man nicht gerade im Dunkeln über Stock und Stein fahren muss? Gerade mit dem modernen Tagfahrlicht, das dem entgegenkommenden Verkehr praktisch direkt in die Augen leuchtet, scheint mir die Notwendigkeit von Zusatzscheinwerfern zur besseren Erkennung nicht mehr nötig. Zumal die Zusatzscheinwerfer ja eher zum Boden gerichtet abstrahlen (sollten). Ist das nicht mittlerweile rausgeschmissenes Geld, oder übersehe ich da etwas?
 
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funcarver

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Du übersiehst tatsächlich etwas: Wenn ich 2 zusätzliche Scheinwerfer eingeschaltet habe, habe icb 3 Leuchten vorne am Mopped. Die werdennicht so schnell übersehen. Beim Abbiegen hast du als Autofahrer schnell mal mit der A-Säule einen einzelnen Scheinwerfer verdeckt, bei dreien ist das nicht so einfach möglich.

Ich habe übrigens auch 2 zusätzliche Scheinwerfer mit E87 Kennung, also Tagfahrlicht, permanent an, egal ob ich mit Abblendlicht oder TFL fahre. Ich habe aber einen zusätzlichen Schalter am Lenker.
 
oerst

oerst

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Zusatzscheinwerfer bringen mMn definitiv was, auch wenn ich sie nicht habe.
Es ist mMn korrekt, dass bereits das helle LED was ggb dem normalen bringt, mit Zusatz fällt das Motorrad zusätzlich durch die 3 Leuchten Silhouette auf.
Aber 'leider' ist das nur in bestimmten Konstellationen in D erlaubt.
 
Nemiz

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Hmm, leuchtet ein. Im Grunde also "viel hilft viel". Kann man schlecht was dagegen sagen. Bleibt also tatsächlich nur, die rechtliche Seite nicht ausser Acht zu lassen.

Beim TÜV Nord bin ich noch fündig geworden: Tagfahrleuchten am Motorrad - Service, Infos | TÜV NORD - vermutlich etwas vertrauenswürdiger als Wikipedia...

Und ich mache mich mal auf die Suche nach als Tagfahrleuchten nutzbahren LED Scheinwerfern mit E-Nummer. Oder weiß da schon jemand was hübsches?
 
oerst

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Meine persönliche Empfehlung ist wirklich, es wie Moppede zu machen, mit Neblern.
Wenig Diskussion und Ziel erreicht.
 
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moppede

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Ich würde halt nur darauf achten, dass es einen separaten Schalter für die Nebelscheinwerfer gibt, dann zahlt man zur Not ein paar Euro, weil man vergessen hat, es aus zu machen, hat aber kein Problem beim TÜV
Natürlich ist an den Nebelscheinwerfern ein seperater Schalter (ist für den Tüv notwendig und ist bei dem Kabelbaum auch dabei gewesen)!

mfg.
 
Ralph30

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Entweder per Nebels oder 2 x TFL, wobei bei steigender Entfernung die Sichtbarkeit der Nebel (richtig eingestellt) nachlässt, die TFL bleiben "blendend"

K1024_IMG_3939.JPG
 
Ralph30

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Entweder per Nebels oder 2 x TFL, wobei bei steigender Entfernung die Sichtbarkeit der Nebel (richtig eingestellt) nachlässt, die TFL bleiben "blendend"

K1024_IMG_3939.JPG



Natürlich ist an den Nebelscheinwerfern ein seperater Schalter (ist für den Tüv notwendig und ist bei dem Kabelbaum auch dabei gewesen)!

mfg.
Brennen die Nebel mit der TFL? Die wird dann doch gedimmt, oder nicht?
 
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moppede

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Entweder per Nebels oder 2 x TFL, wobei bei steigender Entfernung die Sichtbarkeit der Nebel (richtig eingestellt) nachlässt, die TFL bleiben "blendend"

Anhang anzeigen 150423





Brennen die Nebel mit der TFL? Die wird dann doch gedimmt, oder nicht?
Ich hab keine Original BMW verbaut! Hab HAWK Nebler und somit kann ich schalten und walten wie ich will.
IMG_20140723_173830.jpg

mfg.
 
StefanG

StefanG

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Hi,

hab Motobozzo`s LED, vorgefertigtes Teil, in 30 Minuten montiert,
schaltet sich automatisch bei Motorstart ein, abschaltbar, super hell.
Ich denke schon, dass mehr Licht auch mehr Sicherheit bedeutet.

Bei mir sind seit 15 Jahren Zusatzscheinwerfer an diversen GSèn angeschraubt, immer eingeschaltet,
ich habe weder in D noch bei Auslandtouren Probleme mit der Rennleitung gehabt.

VG Stefan
 
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moppede

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..aber auch nur bis zum nächsten TÜV-Termin....dann kannst du es wieder zurückbauen oder verschalten...
Ist doch garnicht wahr!
Die nebler haben einen schalter im original hawk-kabelbaum! Das reicht und ist tüv tauglich!

Mfg.
 
Ralph30

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Ist doch garnicht wahr!
Die nebler haben einen schalter im original hawk-kabelbaum! Das reicht und ist tüv tauglich!

Mfg.
Ja und nein!

Es reicht die Nebler abschalten zu können, weil kein TÜV-Mann die Schaltung nachkontrolliert (im Normalfall). Vorschriftsmäßig dürfen die Nebler nicht zusammen mit TFL betrieben werden können ..... aber wo kein Kläger ......
 
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moppede

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Beim auto dürften sie vorschriftsmässig auch nicht mit dem standlicht etc. Leuchten - geht aber trotzdem da auch nur ein schalter (sogar die nebelschlussleuchte hat nur ein schalter und kann wenn mans vergisst immer brennen)

Mfg.
 
Ralph30

Ralph30

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Nebel mit Standlicht darf, aber Tagfahrleuchte darf vorne nur allein leuchten, Rücklicht dazu ist auch erlaubt.

In dem Moment, wo ich irgendein Lichtlein vorne am Fahrzeug einschalte (Standlicht, Nebel, Abblend.....) müssen TFL automatisch ausgeschaltet oder, wenn dafür zugelassen, gedimmt werden.

So ist die graue Theorie der gesetzlichen Grundlagen :rolleyes:
 
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moppede

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Ist doch auch alles egal!
Hauptsache es leuchtet und man wird gesehen der rest ist mir wurscht!

Mfg.
 
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