Unregelmäßiges Klick-Geräusch Motor

Diskutiere Unregelmäßiges Klick-Geräusch Motor im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Vielleicht hat er keine Gebetsmühle :D
Espaceo

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Hallo R69S ich hoffe, dass Dein nächstes Bike deutlich besser wird. Berichte uns ruhig über die positiven Eigenschaften.
Auch der schlimmste Ärger sollte verrauchen und ein neues Bike kann ja helfen darüber hinweg zu kommen.:smoke:
 
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R69S

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Hallo R69S ich hoffe, dass Dein nächstes Bike deutlich besser wird. Berichte uns ruhig über die positiven Eigenschaften.
Auch der schlimmste Ärger sollte verrauchen und ein neues Bike kann ja helfen darüber hinweg zu kommen.:smoke:
Mein nächstes Bike? Ich brauch nichts neues, ich bin mit dem Crosstourer seit nem halben Jahr wieder ein rundum zufriedener Motorradfahrer.
Der V4 Sound ist einfach nur geil. Das DCT, genial, einfach nur Gas geben, keine Überlegung ob ich beim hoch-oder runterschalten mit dem sogenannten "Schaltassistenten" das Gas zu-oder aufmachen muß damit es funktioniert. Und das wichtigste, es funktioniert einfach alles so wie es soll.
(Sorry, aber du wolltest ja, daß ich über die positiven Eigenschaften berichte)
 
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Keru

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Eben. Um einen Kaufvertrag rückgängig zu machen, muss die Sache soweit ich weiß einen schwerwiegenden Mangel aufweisen, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch erschwert oder unmöglich macht. Und dieser Mangel muss nach mehreren (i.d.R. drei) zugestandenen Reparaturversuchen immer noch bestehen. Mich würde mal interessieren, wieviele Ducatifahrer auf diesem Wege ihre Maschine zurück gegeben haben (wegen der extremen Geräuschkulisse der Trockenkupplung). ;-)
Äpfel und Birnen.....

Das es ein Mangel ist, liegt in der Sache, denn zum Glück haben nicht alle LC fahrer das Problem. Und nicht ohne Grund tauscht BMW den Motor, das würden Sie bestimmt nicht tun wenn es kein Mangel wäre.
Wenn man sich dann für den Schritt entscheidet zu wandeln, braucht man zumindest im ersten halben Jahr kein Gutachten. Und laut BGB auch keine drei anläufe. Um einen Anwalt wird man aber bestimmt nicht herum kommen.

Kleiner Exkurs ins BGB:

Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 476 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

oder

wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.

§ 439
Nacherfüllung

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
 
oerst

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@RS69

Ist doch schön, dass Du jetzt Dein Motorrad gefunden hast. MMn sollte jeder, der (wirklich) unzufrieden mit seinem Motorrad ist, mal in sich gehen, ob es vielleicht das falsche Motorrad ist, anstatt sich selber immer wieder aufzuregen oder bei Drittherstellern nach Lösungen zu suchen, die andere Motorräder vielleicht gar nicht benötigen.
Unabhängig, welches Motorrad man fährt.

Bei mir ist es zB so, dass die o.g. Vorzüge den Eindruck hinterlassen haben, dass ich genau das nicht will. Eine Automatik, die im Kreisverkehr schaltet, ohne, dass ich es will. Eine Automatik, die im 4.Gang durch die Ortschaft fährt, obwohl es höhere Gängelung gibt.

So sind Geschmäcker verschieden....
 
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Keru

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Ist doch schön, dass Du jetzt Dein Motorrad gefunden hast. MMn sollte jeder, der (wirklich) unzufrieden mit seinem Motorrad ist, mal in sich gehen, ob es vielleicht das falsche Motorrad ist, anstatt sich selber immer wieder aufzuregen oder bei Drittherstellern nach Lösungen zu suchen, die andere Motorräder vielleicht gar nicht benötigen.
Unabhängig, welches Motorrad man fährt.

Bei mir ist es zB so, dass die o.g. Vorzüge den Eindruck hinterlassen haben, dass ich genau das nicht will. Eine Automatik, die im Kreisverkehr schaltet, ohne, dass ich es will. Eine Automatik, die im 4.Gang durch die Ortschaft fährt, obwohl es höhere Gängelung gibt.

So sind Geschmäcker verschieden....
Nimmt man mal an, dass die Unzufriedenheit so groß ist das man sich von diesem wunderschönen Mopi trennen will, wird man ja mit mehr Einbussen rechnen müßen. Und genau der Umstand stört mich, denn was kann der Besitzer dafür?
 
oerst

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Nimmt man mal an, dass die Unzufriedenheit so groß ist das man sich von diesem wunderschönen Mopi trennen will, wird man ja mit mehr Einbussen rechnen müßen. Und genau der Umstand stört mich, denn was kann der Besitzer dafür?
Was können die Leute, die den Frust des Unzufriedenen ertragen müssen, dafür?

Vielleicht zu kurze Probefahrt gemacht? Vielleicht in der 'Euphorie' nicht berücksichtigt, dass ein neues Motorrad anders ist, als der Vorgänger? Vielleicht (bezogen auf das Klicken) erkennen, dass etwas, was einem nicht gefällt, nicht direkt ein Mangel ist? Vielleicht mal wieder auf das Wesentliche schauen, nämlich das Motorrad fahren und nicht so häufig an Ampeln halten, um ein Klicken zu hören? Vielleicht nicht direkt glauben, dass andere wegen eines Klickens zu einem schauen, sondern, weil man einfach schei* aussieht? Vielleicht eingestehen, das man selber einen Fehlkauf gemacht hat? Oder wurde jemand gezwungen?

Und wenn man einen Fehler gemacht hat, kostet der auch schon mal...

Wenn einer genug Kohle hat, kann es ihm egal sein. Wenn einer das Geld mühsam zusammen gespart hat, sollte er sich vorher mehr Mühe geben, zu prüfen, ob es auch das Richtige ist, wofür er gespart hat.

Ich weiß, es ist ein bisschen schwarz weiß Denken, aber wenn ein Klicken zur Wandlung führen soll... [emoji53]
 
monochrom

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@Keru:

Entschuldige, dass ich mich einmische, aber ich führe seit 5 Jahren einen Rechtsstreit in einer solchen Angelegenheit und glaube, dass ich mich mittlerweile ein bisschen damit auskenne:

Vergiss das mit der Wandelung (ausserdem heisst das 'Rücktritt vom Kaufvertrag').

Das Zauberwort hier heisst: Stand der Technik.

Und wenn du anführst, dass es nicht jede LC hat, wird BMW ausserdem erklären, es handele sich nicht um einen schwerwiegenden Fehler in der zugesicherten Eigenschaft (das wäre zB der Fall, wenn es sich dabei um einen sicherheitsrelevanten Defekt handeln würde, was das Klicken aber sicher nicht ist).

Zusammengefasst: Einen Rücktrit zu erklären, wegen einer Eigenschaft, die weder sicherheitsrelavant, noch negative Auswirkung auf die Lebensdauer des Motors hat, kannst du dir sparen.

Klar, kannst du das Teil zurückgeben, aber wie halt üblich mit Verlust.

Aber das ist wieder eine andere Geschichte.
 
Maxell63

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Nach dem beschriebenen Sachverhalt kann Du einen Wandel vergessen. Und auch bei einem Wandel werden die bereits geleisteten Km abgezogen. Den Neupreis bekommst du sowieso nicht zurück, dass ist zu 100% ausgeschlossen.

Fahr weiter oder verkaufe die LC privat. Mein Tip
 
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Keru

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Was können die Leute, die den Frust des Unzufriedenen ertragen müssen, dafür?

Vielleicht zu kurze Probefahrt gemacht? Vielleicht in der 'Euphorie' nicht berücksichtigt, dass ein neues Motorrad anders ist, als der Vorgänger? Vielleicht (bezogen auf das Klicken) erkennen, dass etwas, was einem nicht gefällt, nicht direkt ein Mangel ist? Vielleicht mal wieder auf das Wesentliche schauen, nämlich das Motorrad fahren und nicht so häufig an Ampeln halten, um ein Klicken zu hören? Vielleicht nicht direkt glauben, dass andere wegen eines Klickens zu einem schauen, sondern, weil man einfach schei* aussieht? Vielleicht eingestehen, das man selber einen Fehlkauf gemacht hat? Oder wurde jemand gezwungen?

Und wenn man einen Fehler gemacht hat, kostet der auch schon mal...

Wenn einer genug Kohle hat, kann es ihm egal sein. Wenn einer das Geld mühsam zusammen gespart hat, sollte er sich vorher mehr Mühe geben, zu prüfen, ob es auch das Richtige ist, wofür er gespart hat.

Ich weiß, es ist ein bisschen schwarz weiß Denken, aber wenn ein Klicken zur Wandlung führen soll... [emoji53]
Mag sein das einer genug Kohle hat, und der andere Gespart hat. Der andere event. eben genau aus diesem Umstand auch auf seine Anschaffung achtet, wie so unterstellst du dann einen Fehlkauf? Also warum hat dann der Kaufer einen Fehler gemacht, wenn nach ca. 5000 Km der Motor anfängt solche Geräusche zu machen. Und warum müßen alle die dazu etwas sagen am besten immer gleich auf die eine oder andere Art Mundtot gemacht werden? Apropos Gezwungen, niemand zwingt die Leute diesen Third zu lesen, wehn die Warheit stört der Hört (liest) einfach weg.
 
oerst

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Mag sein das einer genug Kohle hat, und der andere Gespart hat. Der andere event. eben genau aus diesem Umstand auch auf seine Anschaffung achtet, wie so unterstellst du dann einen Fehlkauf? Also warum hat dann der Kaufer einen Fehler gemacht, wenn nach ca. 5000 Km der Motor anfängt solche Geräusche zu machen. Und warum müßen alle die dazu etwas sagen am besten immer gleich auf die eine oder andere Art Mundtot gemacht werden? Apropos Gezwungen, niemand zwingt die Leute diesen Third zu lesen, wehn die Warheit stört der Hört (liest) einfach weg.
Fühlst Du Dich mundtot gemacht? Das war nicht gewollt, sorry.
[emoji40]

Wenn ich mit etwas gekauftem unzufrieden bin, und vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, war es mMn ein Fehlkauf.

Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob wir vom gleichen Klicken sprechen, aber wer sagt mir, dass die Geräusche nicht schon vorher da waren, und jetzt erst in den Vordergrund getreten sind, weil Du jetzt erst diesen Thread gelesen hast? W

Aber ein Klicken, wie ich es kenne, ist mMn kein Grund, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt.

Deswegen hatte ich Dir viel Erfolg gewünscht.

Wo hast Du eigentlich die Information her, dass die klickenden Motoren getauscht wurden? Mir ist nur einer bekannt und da ist sich mMn niemand sicher, ob da nicht auch noch andere Punkte mitgespielt haben...
 
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Keru

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Entschuldige, dass ich mich einmische, aber ich führe seit 5 Jahren einen Rechtsstreit in einer solchen Angelegenheit und glaube, dass ich mich mittlerweile ein bisschen damit auskenne:

Vergiss das mit der Wandelung (ausserdem heisst das 'Rücktritt vom Kaufvertrag').

Das Zauberwort hier heisst: Stand der Technik.

Und wenn du anführst, dass es nicht jede LC hat, wird BMW ausserdem erklären, es handele sich nicht um einen schwerwiegenden Fehler in der zugesicherten Eigenschaft (das wäre zB der Fall, wenn es sich dabei um einen sicherheitsrelevanten Defekt handeln würde, was das Klicken aber sicher nicht ist).

Zusammengefasst: Einen Rücktrit zu erklären, wegen einer Eigenschaft, die weder sicherheitsrelavant, noch negative Auswirkung auf die Lebensdauer des Motors hat, kannst du dir sparen.

Klar, kannst du das Teil zurückgeben, aber wie halt üblich mit Verlust.

Aber das ist wieder eine andere Geschichte.
Gerade weil es nicht jede LC hat kann es nicht stand der Technick sein. Und mir ginge es in erster Liene ja nicht um einen Rücktritt vom Kauf sondern um besagte Wandlung in eine Mangelfreie Sache.
Als Beispiel könnte ja doch mal die Autodecko Einheit bei der Fahrt kaput gehen, und dann kann es schon zu unschönen Situationen kommen.
Davon mal abgesehen, ich sehe einfach nicht ein das es zu meinen Lasten geht, wenn ich es nicht verschulde (oder höhere Gewalt ;) )
 
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Was ist denn das, was Du nicht verschuldest?

Bis jetzt ein Geräusch.

Und eine 'Wandlung' ist im allgemeinen Verständnis ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Sonst wird weiter repariert.
 
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Keru

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Was ist denn das, was Du nicht verschuldest?

Bis jetzt ein Geräusch.
das zur ausergewönlichen Minderung der Sache führt. Wie ein Auto das mal einen Unfall hatte..... da kauft man doch auch den Wagen der keinen hatte.

Nur noch mal zur Erinnerung, nicht ich will wandeln, das war Olli111171.
 
Espaceo

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Entschuldige, dass ich mich einmische, aber ich führe seit 5 Jahren einen Rechtsstreit in einer solchen Angelegenheit und glaube, dass ich mich mittlerweile ein bisschen damit auskenne:

Vergiss das mit der Wandelung (ausserdem heisst das 'Rücktritt vom Kaufvertrag').

Das Zauberwort hier heisst: Stand der Technik.
.
Super beschrieben. Genau deshalb erklärt der :rolleyes: (von vielen anderen Marken auch)... die Mär vom Stand der Technik.
 
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Ob Mär oder nicht, BMW wird das in einem Rechtsstreit anführen und du wirst derjenige sein, der das widerlegen muss.
 
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im ersten halben Jahr eben nicht, so ist das Gesetz.
Doch auch dann. Der Freundliche erwähnt beiläufig "haben alle..." ist der Kunde hartnäckiger "Stand der Technik"....
So und nun... versuch mal gegen "Schwergängigkeit", "Geräusch..." usw zu argumentieren...:(
 
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Keru

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Doch auch dann. Der Freundliche erwähnt beiläufig "haben alle..." ist der Kunde hartnäckiger "Stand der Technik"....
So und nun... versuch mal gegen "Schwergängigkeit", "Geräusch..." usw zu argumentieren...:(
Nichts leichter als das, haben Nachweislich nicht "alle". Und somit auch nicht Stand der Technick, sonnst hätten es alle, oder sind dann die Kaputt die das Geräuch nicht haben? ;)
 
Thema:

Unregelmäßiges Klick-Geräusch Motor

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