Wann beginnt die Garantie

Diskutiere Wann beginnt die Garantie im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; So wie ich das kenne, hat man Gewährleistung ab Gefahrübergang, dh. ab Auslieferung an den Käufer. Garantie und Sachmängelhaftung Gewährleistung...
J

jmo

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bisher R 1200 GSA LC, jetzt KTM 1290 Super Adventure S und R 100 CS
so isses... und der Händler ist der Vertragspartner! Und er muss die Sachmängelhaftung gewährleisten :)
 
B

Bolle1188

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Also ich weiß es genau bei meiner neuen RT die ich im Oktober 2012 gekauft habe und die Neue-Erstzulassung 19.2.2013 war

ist Tag der Erstzulassung also 19.2.2013 der erste Garantie -Tag so nun Last euch von manchen Händler keinen Mist :devil:unterjubeln.

ich habe die RT bei BMW Hannover gekauft und habe bei der 1000km Durchsicht dieses bestätigt bekommen und abklären lassen.

das Übergabe Handbuch hat damit nichts zutun . (bulschit)

erst wenn das Kfz das erste Mal zugelassen wird ist Fakt und nichts anderes.



Gruß Klaus
 
oerst

oerst

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Was steht denn im Handbuch und wann hast Du die bekommen, nicht, wann Du sie gekauft hast.
 
C-Treiber

C-Treiber

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Hallo,

am Donnerstag ist es nun soweit ich bekomme meine neue ADV.
Ich habe vor sie erst im April zu zulassen,
wann beginnt nun die Garantie mit der Übergabe oder mit der Zulassung.
Danke

mfg Dirk
Keine Ahnung wann die Garantie beginnt, die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe. 437 in Verbindung mit 438 (1) 3. in Verbindung mit 438(2) BGB.

2 Jahre ab Ablieferung/Abholung.
 
thunder13

thunder13

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Was hat das Handbuch damit zu tun wie Blöd ist das den jetzt.

Warum soll das blöd sein ?

In diesem ist nämlich die tatsächliche Erstzulassung vermerkt.
Lt. BMW gilt Tag der Auslieferung oder Erstzulassung, je nachdem was als erstes eintrat.

Gewährleistung & Kulanz


Gewährleistung

BMW Motorrad leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Motorrades entsprechende Fehlerfreiheit während zwei Jahren, beginnend mit dem Tage der amtlichen Erstzulassung des Vertragsgegenstandes durch den BMW Motorrad Partner oder der Auslieferung an den Kunden. Die Gewährleistungspflicht von BMW Motorrad erstreckt sich auch auf die nicht von BMW Motorrad selbst hergestellten Teile mit Ausnahme von Reifen. Bei einem etwaigen Gewährleistungsfall wenden Sie sich bitte an Ihren BMW Motorrad Partner oder einen beliebigen BMW Motorrad Partner Ihrer Wahl.
 
Bergler

Bergler

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@ wann beginnt nun die Garantie mit der Übergabe oder mit der Zulassung.

Alles Banane, die Garantie (Gewährleistung) beginnt genau dann wenn etwas kaputt geht :cool:


Bergische Grüsse
 
beiker

beiker

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Bei meinem Fernseher beginnt auch erst die Garantie mit der Zulassung ;)
 
D

DIRFRI

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GS 1250 HP ADV
oh oh,

wollte eigentlich keine Streitigkeiten.
Werde es sehen wenn soweit ist.
Danke für die vielen Beiträge jetzt lehnt euch zurück und geniest das schöne Wetter.:bier:
 
Bernie.

Bernie.

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Um mal die Garantie meines Defenders bei Land Rover zu zitieren:


Die Fahrzeuggarantie beginnt mit dem Datum der Auslieferung des Fahrzeugs an den Ersteigentümer bzw. an dessen Vertreter. Wird ein Fahrzeug von einem Zwischenhändler gekauft, beginnt die Land Rover Garantie mit der Übergabe des Fahrzeugs an diesen Zwischenhändler.

klick

Ich denke nicht, dass es bei BMW oder anderen Firmen anders gehandhabt wird...

 
A

arwis65

Gast
Bei meiner neuen Kawasaki war es damals so. Habe die Kawa gekauft und ohne Zulassung mit nach Hause genommen. Der Händler mußte aber das Datum nach Kawa melden, an dem sie ausgeliefert wurde und ab diesem Tag hatte sie Garantie, obwohl ich die Kawa erst 2 Monate später angemeldet hatte. Die EZ spielte dabei keine Rolle. Ich glaube, das handelt jeder Hersteller wieder anders.

Am Besten einfach mal den eigenen Händler ansprechen und bei ihm nachfragen. Er wird es wohl genau wissen.
 
V

vierventilboxer

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Nein, hier handeln eigentlich fast alle Hersteller gleich.

Mit dem Fahrzeug bekommt man eine Garantieurkunde ausgehändigt auf der das genaue Datum und die Garantiefrist vermerkt ist. Dies ist z.B. für Käufer eines EU-Neufahrzeugs (EU-/Reimport) interessant, denn der Garantiebeginn muss nicht immer der Übergabetag sein oder Tag der Erstzulassung, sondern kann (bzw. tut es in vielen Fällen auch) bereits einige Wochen oder gar Monate zurückliegen. Grund hierfür sind die Herstellerbedingungen für das Bestimmungsland. Angenommen ein PKW war für Schweden gedacht und wurde durch einen schwedischen Händler im Werk bestellt, dann muss dieser den Wagen vor dem Export beim Hersteller zur Garantie anmelden. Demnach ist nicht die EZ (laut Zulassungsbescheinigung) oder Tag der Übergabe an den Erstbesitzer (laut Übergabeprotokoll) entscheidend sondern einzig und allein der Zeitpunkt an dem der Ursprungshändler die Unterlagen (COC-Papier) samt Fahrzeug in Empfang genommen und die Exportpapiere bearbeitet hat.
Steht das Fahrzeug nun noch Tage im Hafen zwecks Verschiffung, auf einem LKW Richtung Süden oder wochenlang bei einem Importhändler auf Halde, dann tangiert das den Hersteller nicht - die Garantie läuft weiter, egal ob das Fahrzeug zugelassen und genutzt wird oder nicht.


Warum bekommt man bei BMW keine Garantieurkunde ausgehändigt?
Weil BMW keine Garantie auf seine Fahrzeuge gibt, sondern eine Gewährleistung.
Als "Übergabeprotokoll" dient das Serviceheft. Mit der Übergabedurchsicht (belegt durch Stempel, Datum und Unterschrift des Mechs bzw. Händlers) beginnt die Zeit der Gewährleistung.
Dies ist besonders interessant für Käufer einer Händler-Tageszulassung. Vergewissert euch also welches Datum im Serviceheft als Beginn der Gewährleistungsfrist vermerkt ist.
Dieses Datum ist auch entscheidend für den Service. Beim Motorrad ist dies nicht so tragisch da im Regelfall nach 1000 km die erste Inspektion ansteht und diese binnen weniger Wochen oder Monate fällig ist.
Bei PKW´s sieht das anders aus, hier wird man spätestens nach 10...30 tkm oder 12 Monaten in die Werkstatt gerufen, je nachdem was früher eintritt.
Ist man binnen 1 Jahr nur 5000 km gefahren, verschläft aber nun die 12-Monats-Frist (-> Datum laut Serviceheft! <-) steht man im Schadensfall u.U. mit heruntergelassenen Hosen da weil man gegen die Statuten des Herstellers verstoßen hat. Spätestens 365 Tage nach Übergabedurchsicht muss der nächste Stempel ins Serviceheft!

Im konkreten Fall BMW Motorrad gilt:
Datum der Übergabedurchsicht zählt und nichts anderes!

(Da es sich in dem Fall wohl um ein deutsches Modell vom deutschen Vertragshändler, einer NL, o.ä. handelt, ist es unwahrscheinlich dass EZ und Übergabedurchsicht mehr als 1..3 Tage differieren, im Zweifelsfall sollte man sich aber nicht auf die EZ verlassen.
BMW ist kulant, wird sich im Ernstfall selten wegen +/- ein paar Tagen oder Kilometern querstellen. Seht aber zu dass ihr besonders in den ersten 2 Jahren den Service immer fristgerecht machen lasst - besser eine Woche zu früh als eine zu spät - denn das erspart euch nervige Diskussionen und/oder herbe Enttäuschungen.)
 
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P

PitBremen

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Warum schmeißt man immer Garantie und Gewährleistung in einen Topf??
Garantie ist freiwillig vom Hersteller. Garantie gibts nur Montags von 8 bis 9 wäre ok.
Gewährleistung ist Pflicht. BMW verzichtet lediglich auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Eine Garantie gibt es nicht.
Die Gewährleistungsfrist/Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt beim Gefahrenübergang bzw. der Ablieferung der Sache. So stehts im 438 BGB.
Das wäre also die Mindestanforderung. Der Händler dürfte also ab Erstzulassung gewährleisten, wenn er wollte.
Aber das wird man wohl kaum schriftlich bekommen.
Einzige Möglichkeit - Übernahme in den April verlegen.
Gruß
Pit
 
QVIENNA

QVIENNA

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Darauf würde ich mich nicht verlassen. Viele Motorräder werden nie zugelassen sondern bei Wettbewerben und in Enduro Parks als reine Sportgeräte bewegt...haben diese dann ewig Garantie?
QUOTE]

Da gibt´s das sowieso nicht, bzw. nur sehr, sehr eingeschränkt - siehe auch die Hinweise von BMW zum Wettbewerbsmotor der RR.
 
T

ta-rider

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War auch nur ein schlechtes Beispiel. Mir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung durchaus bekannt ;)
 
oerst

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Gewährleistung ist Händlersache. Garantie Hersteller.

Freiwillige Beweislastumkehr hat BMW mMn noch niemandem schriftlich bestätigt.

Zum Thema Garantie lest doch unter bmw-Motorrad.de - Finanzieren & Versichern / Garantie nach, da steht so einiges.

Leider aber nichts konkretes zum Thema, aber das macht hier ja nichts, wird bei Rover, Kawasaki, Triumph, etc. Auch nicht sein.

Ich bleibe dabei: Beides beginnt mit dem Datum, welches als Übergabetermin (4Ventiler:Übergabedurchsicht) im Handbuch eingetragen ist, das wird auch an BMW gemeldet.
 
Zörnie

Zörnie

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Gewährleistung ist Händlersache. Garantie Hersteller.

Freiwillige Beweislastumkehr hat BMW mMn noch niemandem schriftlich bestätigt.

Zum Thema Garantie lest doch unter bmw-Motorrad.de - Finanzieren & Versichern / Garantie nach, da steht so einiges.

Leider aber nichts konkretes zum Thema, aber das macht hier ja nichts, wird bei Rover, Kawasaki, Triumph, etc. Auch nicht sein.

Ich bleibe dabei: Beides beginnt mit dem Datum, welches als Übergabetermin im Handbuch eingetragen ist, das wird auch an BMW gemeldet.
Garantie ist die Sache derjenigen, die sie zwischen sich vereinbaren.

Die Beweislastumkehr in der Gewährleistung stand a) bei BMW früher in der Info-Schreiben, die es beim Neukauf zum Vertrag dazu gab und ist b) auch gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Leistung seitens BMW.
 
Thema:

Wann beginnt die Garantie

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