Nein, hier handeln eigentlich fast alle Hersteller gleich.
Mit dem Fahrzeug bekommt man eine Garantieurkunde ausgehändigt auf der das genaue Datum und die Garantiefrist vermerkt ist. Dies ist z.B. für Käufer eines EU-Neufahrzeugs (EU-/Reimport) interessant, denn der Garantiebeginn muss nicht immer der Übergabetag sein oder Tag der Erstzulassung, sondern kann (bzw. tut es in vielen Fällen auch) bereits einige Wochen oder gar Monate zurückliegen. Grund hierfür sind die Herstellerbedingungen für das Bestimmungsland. Angenommen ein PKW war für Schweden gedacht und wurde durch einen schwedischen Händler im Werk bestellt, dann muss dieser den Wagen vor dem Export beim Hersteller zur Garantie anmelden. Demnach ist nicht die EZ (laut Zulassungsbescheinigung) oder Tag der Übergabe an den Erstbesitzer (laut Übergabeprotokoll) entscheidend sondern einzig und allein der Zeitpunkt an dem der Ursprungshändler die Unterlagen (COC-Papier) samt Fahrzeug in Empfang genommen und die Exportpapiere bearbeitet hat.
Steht das Fahrzeug nun noch Tage im Hafen zwecks Verschiffung, auf einem LKW Richtung Süden oder wochenlang bei einem Importhändler auf Halde, dann tangiert das den Hersteller nicht - die Garantie läuft weiter, egal ob das Fahrzeug zugelassen und genutzt wird oder nicht.
Warum bekommt man bei BMW keine Garantieurkunde ausgehändigt?
Weil BMW keine Garantie auf seine Fahrzeuge gibt, sondern eine Gewährleistung.
Als "Übergabeprotokoll" dient das Serviceheft. Mit der Übergabedurchsicht (belegt durch Stempel, Datum und Unterschrift des Mechs bzw. Händlers) beginnt die Zeit der Gewährleistung.
Dies ist besonders interessant für Käufer einer Händler-Tageszulassung. Vergewissert euch also welches Datum im Serviceheft als Beginn der Gewährleistungsfrist vermerkt ist.
Dieses Datum ist auch entscheidend für den Service. Beim Motorrad ist dies nicht so tragisch da im Regelfall nach 1000 km die erste Inspektion ansteht und diese binnen weniger Wochen oder Monate fällig ist.
Bei PKW´s sieht das anders aus, hier wird man spätestens nach 10...30 tkm oder 12 Monaten in die Werkstatt gerufen, je nachdem was früher eintritt.
Ist man binnen 1 Jahr nur 5000 km gefahren, verschläft aber nun die 12-Monats-Frist (-> Datum laut Serviceheft! <-) steht man im Schadensfall u.U. mit heruntergelassenen Hosen da weil man gegen die Statuten des Herstellers verstoßen hat. Spätestens 365 Tage nach Übergabedurchsicht muss der nächste Stempel ins Serviceheft!
Im konkreten Fall BMW Motorrad gilt:
Datum der Übergabedurchsicht zählt und nichts anderes!
(Da es sich in dem Fall wohl um ein deutsches Modell vom deutschen Vertragshändler, einer NL, o.ä. handelt, ist es unwahrscheinlich dass EZ und Übergabedurchsicht mehr als 1..3 Tage differieren, im Zweifelsfall sollte man sich aber nicht auf die EZ verlassen.
BMW ist kulant, wird sich im Ernstfall selten wegen +/- ein paar Tagen oder Kilometern querstellen. Seht aber zu dass ihr besonders in den ersten 2 Jahren den Service immer fristgerecht machen lasst - besser eine Woche zu früh als eine zu spät - denn das erspart euch nervige Diskussionen und/oder herbe Enttäuschungen.)