Wann beginnt die Garantie

Diskutiere Wann beginnt die Garantie im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Sorry, ich war nicht konkret genug und bezog mich auf einen oben stehenden Post, aber der Hondafahrer war schneller... Beweislastumkehr ist für...
oerst

oerst

Dabei seit
22.07.2013
Beiträge
8.209
Ort
LEV
Modell
R1200GSA TB
Garantie ist die Sache derjenigen, die sie zwischen sich vereinbaren.

Die Beweislastumkehr in der Gewährleistung stand a) bei BMW früher in der Info-Schreiben, die es beim Neukauf zum Vertrag dazu gab und ist b) auch gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Leistung seitens BMW.
Sorry, ich war nicht konkret genug und bezog mich auf einen oben stehenden Post, aber der Hondafahrer war schneller...

Beweislastumkehr ist für Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nicht relevant, aber anschließend.
Das Info-Schreiben kenne ich nicht. Früher war alles besser ;)

Und Gewährleistung ist NICHT BMW, sondern der Händler. Deswegen macht der ja auch die Durchsicht, da er selber ab da Gewähr übernimmt.

Macht doch was ihr wollt ;)
 
S

Schlonz

Dabei seit
31.07.2006
Beiträge
10.942
Ort
Main-Taunus-Kreis
Modell
Ducati Hypermotard 1100 EVO SP
bei meiner 2007er, die im Dezember 2006 gebaut wurde und beim Händler stand, habe ich die Übergabe einfach in das Frühjahr 2007 verlegt, so lange stand sie beim Händler schön warm und sicher und die Gewährleistung begann am Tag der Erstzulassung. So einfach kann das gehen
 
V

vierventilboxer

Dabei seit
25.10.2011
Beiträge
6.980
Ort
89407
Modell
R1100S, 450EXC, SB6
bei meiner 2007er, die im Dezember 2006 gebaut wurde und beim Händler stand, habe ich die Übergabe einfach in das Frühjahr 2007 verlegt, so lange stand sie beim Händler schön warm und sicher und die Gewährleistung begann am Tag der Erstzulassung. So einfach kann das gehen
So können aber weder Freunde die Kuh in der Garage bewundern noch man selbst und über die Wintermonate Blingbling ans Moped spaxen ist auch nicht möglich.
Schlonz, du verstehst die Problematik nicht. :cool:
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Mit dem Tag, an dem Du die Maschine bezahlst, geht sie in Deinen Besitz über und die Gewährleistung läuft. Es gibt immer solche Zwischenlösungen, die aber juristisch nicht sattelfest sind.

Oft sorgt Unwissenheit - auf beiden Seiten - für ein ruhiges Gewissen. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Du lässt die Maschine beim Händler - und wie sieht es aus, wenn sie beschädigt wird? Aus welchen Gründen auch immer? Dein Händler geht hier ein großes Risiko ein, wenn er hier die Haftung nicht ausschließt. Einbruch und Diebstahl ....... Wenn Du die Rechnung bezahlt hast, dann ist es Deine Maschine, Deine Verantwortung!

.... wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Gruß Kardanfan
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

Dabei seit
09.08.2011
Beiträge
3.859
Ort
Salzburg
Modell
KTM 1190 Adventure R
Du lässt die Maschine beim Händler - und wie sieht es aus, wenn sie beschädigt wird? Aus welchen Gründen auch immer? Dein Händler geht hier ein großes Risiko ein, wenn er hier die Haftung nicht ausschließt. Einbruch und Diebstahl ....... Wenn Du die Rechnung bezahlt hast, dann ist es Deine Maschine, Deine Verantwortung!
Zahlung bei Übergabe.

Schlonz's Händler war wohl interessiert daran 2006 noch seine Quote zu erfüllen oder für eine Übererfüllung noch eine Prämie zu bekommen, sonst hätte er vermutlich vorgeschlagen die Maschine erst später zu bestellen.

Meine stand auch über den Winter beim Händler, war ein Ausstellungsstück, dass ich im Oktober 2011 gekauft habe (Kaufvertrag unterschrieben) und dann im März 2012 abgeholt und bezahlt habe.
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.384
Modell
R 1250 GS Exclusive
In deinen Besitz geht sie in dem Moment über, in dem sie erhältst.
 
S

Schlonz

Dabei seit
31.07.2006
Beiträge
10.942
Ort
Main-Taunus-Kreis
Modell
Ducati Hypermotard 1100 EVO SP
Mit dem Tag, an dem Du die Maschine bezahlst, geht sie in Deinen Besitz über und die Gewährleistung läuft. Es gibt immer solche Zwischenlösungen, die aber juristisch nicht sattelfest sind.

Oft sorgt Unwissenheit - auf beiden Seiten - für ein ruhiges Gewissen. Wo kein Kläger, da kein Richter!
da ich weder von vorgestern, noch auf dem Baum aufgewachsen bin, habe ich das selbstverständlich im Vertrag und schriftlich vereinbart. Getreu meiner Devise: Hoffe auf das Beste, rechne mit dem Schlimmsten. Hat sich noch immer bewährt. Und warum der Händler das gemacht hat, ist mir doch völlig egal
 
K

krampfradler

Dabei seit
12.02.2010
Beiträge
1.135
Ort
LDK - Land Der Könige
Modell
R1200GS LC & Trek Powerfly
Mit dem Tag, an dem Du die Maschine bezahlst, geht sie in Deinen Besitz über und die Gewährleistung läuft. Es gibt immer solche Zwischenlösungen, die aber juristisch nicht sattelfest sind.

Oft sorgt Unwissenheit - auf beiden Seiten - für ein ruhiges Gewissen. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Du lässt die Maschine beim Händler - und wie sieht es aus, wenn sie beschädigt wird? Aus welchen Gründen auch immer? Dein Händler geht hier ein großes Risiko ein, wenn er hier die Haftung nicht ausschließt. Einbruch und Diebstahl ....... Wenn Du die Rechnung bezahlt hast, dann ist es Deine Maschine, Deine Verantwortung!

.... wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Gruß Kardanfan
Ist nicht ganz richtig.
In Besitz geht sie über wenn ich sie abhole, sprich in Besitz nehme. Eigentum beginnt mit der Zulassung(Fahrzeugbrief). Alles andere ist "simples" Vertragsrecht(Debit/Kredit).
Beispiel: Ich besitze eine 1100GS, Eigentümer(Brief ) ist meine Frau. Bei meiner 1200GS bin ich Besitzer & Eigentümer. :)
Die Gewährleistung beginnt mit der Übergabe(gem. §438 BGB). Ob das Fahrzeug bezahlt ist spielt dabei keine Rolle. Wenn der Händler das Fahrzeug (kostenfrei) in seinen Räumen parkt ist er auch für entstandene Schäden haftbar.
 
P

PitBremen

Dabei seit
06.05.2013
Beiträge
267
Modell
R1200GS 9/11
Stimmt. Steht im Infoschreiben und ist damit verbindlich.
Die Beweislastumkehr bzw. der Verzicht darauf ist freiwillig seitens BMW (476 BGB)
Gruß
Pit
 
T

ta-rider

Dabei seit
21.01.2013
Beiträge
2.848
Wenn der Händler das Fahrzeug (kostenfrei) in seinen Räumen parkt ist er auch für entstandene Schäden haftbar.

Fast. Heutzutage sind die wenigsten Fahrzeuge bezahlt. Meist gehören sie noch nichtmal dem der im Fahrzeugbrief steht sondern einer Bank. Trotzdem ist die Übergabe erfolgt und die gesetzliche Gewährleistungszeit läuft damit ab.

Wenn jemand dir einen gefallen tut und das Fahrzeug in seinen Räumen parkt, ist er damit wie der Nachbar der dir als Freundschaftsdienst beim Umzug hilft und dem dabei was runter fällt nicht zwingend für Schäden haftbar.
 
oerst

oerst

Dabei seit
22.07.2013
Beiträge
8.209
Ort
LEV
Modell
R1200GSA TB
In den Wintermonaten bieten Händler häufig 'Pflegegaragen', bei meinem aber nur, wenn TK versichert, wegen Diebstahlschutz
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
****Wo kein Kläger, da kein Richter.******

Wie schon geschrieben ..... es gibt hier viele halbschwangere Lösungen, die - wenn keine Probleme auftreten - hier gerne als juristisch einwandfrei vorgestellt werden, bzw. es sich so anhört.

Ein Händler kann eine Maschine "reservieren" (ggf. erfolgt eine geringe Anzahlung) und erst im nächsten Jahr dann die Zahlung einfordern. Dann gehört die Maschine aber dem Händler und er ist dafür verantwortlich! Steuerlich gibt es da die tollsten Möglichkeiten, er kann die Einnahmen dann für das folgende Jahr erst buchen oder auch vorziehen für das laufende Jahr ..... aber das Thema überlasse ich jetzt den Steuerberatern :p.

Wer die Maschine bezahlt, bekommt den Fahrzeugbrief und ist Eigentümer, dokumentiert über einen schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Unterschrift. Und dann läuft die Gewährleistung.

..... und im Zweifelsfall werden dann eben die Gerichte diese Fakten einfordern und urteilen :rolleyes:. Und bis dahin ist alles möglich, wenn eben nicht einer NEIN sagt.

Gruß Kardanfan
 
P

PitBremen

Dabei seit
06.05.2013
Beiträge
267
Modell
R1200GS 9/11
Fast. Heutzutage sind die wenigsten Fahrzeuge bezahlt. Meist gehören sie noch nichtmal dem der im Fahrzeugbrief steht sondern einer Bank. Trotzdem ist die Übergabe erfolgt und die gesetzliche Gewährleistungszeit läuft damit ab.
Die Übergabe erfolgt bei Übergabe (klingt doch gut ;-)) und hat nichts mit der Bezahlung durch die Bank zu tun.
Es gilt beim Kauf ja Zug um Zug.
Das Gesetz spricht von Übergabe bzw. Abnahme. Bei persönlicher Abholung faktisch also dann wenn die GS in meinen Machtbereich gelangt, ich also Schlüssel und Brief erhalte.
Bezahle ich das Moped und hole es nicht ab so läuft auch die Gewährleistung noch nicht, sofern der Händler mitspielt, denn der Käufer hat auch die Pflicht zur Abnahme der Ware.
Gruß
Pit
 
K

krampfradler

Dabei seit
12.02.2010
Beiträge
1.135
Ort
LDK - Land Der Könige
Modell
R1200GS LC & Trek Powerfly
Fast. Heutzutage sind die wenigsten Fahrzeuge bezahlt. Meist gehören sie noch nichtmal dem der im Fahrzeugbrief steht sondern einer Bank. Trotzdem ist die Übergabe erfolgt und die gesetzliche Gewährleistungszeit läuft damit ab.
Was anderes habe ich auch nicht geschrieben. Das Fahrzeug gehört immer dem der im Brief steht. Wenn's der Bank gehört steht diese im Brief. Bei Fahrzeugkrediten gibts keine Grundschuld wie bei Immobilienkrediten. Dass heutzutage viele nur noch via Kredit Wünsche erfüllen ist ein anderes Thema.:o
Wenn jemand dir einen gefallen tut und das Fahrzeug in seinen Räumen parkt, ist er damit wie der Nachbar der dir als Freundschaftsdienst beim Umzug hilft und dem dabei was runter fällt nicht zwingend für Schäden haftbar.
Nachbarschaftshilfe gibts nur im privaten Bereich, da ist das Haftungsrecht so. Wenn ein Gewerbebetrieb etwas mit "Nachbarschaftshilfe/Freundschaftsdienst" begründet werden sich früher oder später die staatlichen Räuber damit beschäftigen.
Insofern achten die Servicebetriebe darauf dass, wie bereits vorher erwähnt, das Fahrzeug diebstahlversichert ist. I. d. R. ist z. B. eine TK auch außerhalb der Saison eines Saisonkennzeichens aktiv.
---------snipline-------------------
Lange Rede kurzer Sinn: Die Garantie-/Gewährleistungsfrist beginnt bei der protokollierten Übergabe.
 
T

ta-rider

Dabei seit
21.01.2013
Beiträge
2.848
Das Fahrzeug gehört immer dem der im Brief steht.
Nein wer bei einem finanzierten Motorrad von "mein Motorrad" spricht ist ein Blender. Im Gegensatz zum Pfandrecht darf der Schuldner bei der Sicherungsübereignung jedoch das Fahrzeug nutzen. Es gehört ihm jedoch nicht. Je nach Bonität verbleibt der Fahrzeugbrief in einigen Fällen sogar bis zur vollständigen Zahlung der Raten bei der Bank:

Sicherungsübereignung ? Wikipedia
 
beiker

beiker

Dabei seit
14.09.2011
Beiträge
3.539
Ort
58706 Menden
Modell
1200 GSA
Dieser Thread erinnert an Kraut und Rüben
Es gibt hier wahnsinnig viele Falschaussagen!
Eigentümer ist der, der den Brief hat!
Besitzer ist der, der das Mopped hat.!
Im Brief steht der auf den das Mopped zugelassen ist!
In vielen
Kaufverträgen steht: "... Bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von.... "
 
P

PitBremen

Dabei seit
06.05.2013
Beiträge
267
Modell
R1200GS 9/11
Nein wer bei einem finanzierten Motorrad von "mein Motorrad" spricht ist ein Blender. Im Gegensatz zum Pfandrecht darf der Schuldner bei der Sicherungsübereignung jedoch das Fahrzeug nutzen. Es gehört ihm jedoch nicht. Je nach Bonität verbleibt der Fahrzeugbrief in einigen Fällen sogar bis zur vollständigen Zahlung der Raten bei der Bank:

Sicherungsübereignung ? Wikipedia
Doch, es gehört dem Biker und nicht der Bank. Sicherungsübereignung stellt keine Übereignung im klassischen Sinne dar.
Der Kreditgeber ist nur ein treuhänderischer Eigner. Der Biker hat alle Eigentumsrechte wie Verfügung und Verwertung.
Die Bank nur im Falle eines Verstoßes gegen den Sicherungsvertrag. Du kannst deine neue GS also direkt vom Händler zur Schrottpresse fahren und das Ding einstampfen und als Kunstwerk zu Hause hinstellen. Wenn du dann fein bis zum Ende bezahlst kann die Bank nichts machen.

In vielen
Kaufverträgen steht: "... Bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von.... "
Das ist nur ein erweiterter Eigentumsvorbehalt des Händlers, damit er dir die unbezahlte Karre wieder vom Hof holen kann.
In der Praxis wird man ohne vollständige Bezahlung kaum ein Kfz mitnehmen dürfen als Privatmann. Auf "schick mir ne Rechnung" reagieren die irgendwie nicht. Mit der Genehmigung des Kreditvertrages hat er sein Geld doch schon so gut wie in der Tasche.
 
Zuletzt bearbeitet:
oerst

oerst

Dabei seit
22.07.2013
Beiträge
8.209
Ort
LEV
Modell
R1200GSA TB
Dieser Thread erinnert an Kraut und Rüben
Es gibt hier wahnsinnig viele Falschaussagen!
Eigentümer ist der, der den Brief hat!
Besitzer ist der, der das Mopped hat.!
Im Brief steht der auf den das Mopped zugelassen ist!
In vielen
Kaufverträgen steht: "... Bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von.... "
Im Brief steht NICHT der, auf den zugelassen ist, der steht im Fahrzeugschein oder heute Teil X.

Also auch Kappes...
 
Thema:

Wann beginnt die Garantie

Wann beginnt die Garantie - Ähnliche Themen

  • Durchgangswiderstand messen - Ab wann kritisch?

    Durchgangswiderstand messen - Ab wann kritisch?: Hallo, ich muss wissen, ob meine Masseverbindungen in meinem VW Crafter in Ordnung sind. Besonders die von der Karosserie zum Motorblock. Ich...
  • wann wird diese Rubrik um F900GS erweitert....

    wann wird diese Rubrik um F900GS erweitert....: Huhu ;-)
  • ...wann ist eine HPN eine HPN?

    ...wann ist eine HPN eine HPN?: Moinsen. Ich hab da mal eine diskrete Frage: siehe oben;-) aaalso: Im Brief eingetragen ist folgendes: BMW R80GS. Eingetragen ist ein Rahmentausch...
  • Bremsbeläge - ab wann tauschen

    Bremsbeläge - ab wann tauschen: Hallo, meine Werkstatt hat mich verrückt gemacht, die vorderen Bremsbeläge müssen getauscht werden, jetzt habe ich mir das angesehen und meine...
  • Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?

    Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?: Situation: Gebrauchter PKW wurde erworben. EVB-Nummer erhalten und wunschgemäß Angebot des Versicherers (per Mail) für Haftpflicht und VK. PKW...
  • Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert? - Ähnliche Themen

  • Durchgangswiderstand messen - Ab wann kritisch?

    Durchgangswiderstand messen - Ab wann kritisch?: Hallo, ich muss wissen, ob meine Masseverbindungen in meinem VW Crafter in Ordnung sind. Besonders die von der Karosserie zum Motorblock. Ich...
  • wann wird diese Rubrik um F900GS erweitert....

    wann wird diese Rubrik um F900GS erweitert....: Huhu ;-)
  • ...wann ist eine HPN eine HPN?

    ...wann ist eine HPN eine HPN?: Moinsen. Ich hab da mal eine diskrete Frage: siehe oben;-) aaalso: Im Brief eingetragen ist folgendes: BMW R80GS. Eingetragen ist ein Rahmentausch...
  • Bremsbeläge - ab wann tauschen

    Bremsbeläge - ab wann tauschen: Hallo, meine Werkstatt hat mich verrückt gemacht, die vorderen Bremsbeläge müssen getauscht werden, jetzt habe ich mir das angesehen und meine...
  • Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?

    Ab wann ist ein Fahrzeug tatsächlich vollkasko versichert?: Situation: Gebrauchter PKW wurde erworben. EVB-Nummer erhalten und wunschgemäß Angebot des Versicherers (per Mail) für Haftpflicht und VK. PKW...
  • Oben