oerst
Sorry, ich war nicht konkret genug und bezog mich auf einen oben stehenden Post, aber der Hondafahrer war schneller...Garantie ist die Sache derjenigen, die sie zwischen sich vereinbaren.
Die Beweislastumkehr in der Gewährleistung stand a) bei BMW früher in der Info-Schreiben, die es beim Neukauf zum Vertrag dazu gab und ist b) auch gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Leistung seitens BMW.
Beweislastumkehr ist für Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nicht relevant, aber anschließend.
Das Info-Schreiben kenne ich nicht. Früher war alles besser
Und Gewährleistung ist NICHT BMW, sondern der Händler. Deswegen macht der ja auch die Durchsicht, da er selber ab da Gewähr übernimmt.
Macht doch was ihr wollt