Wann beginnt die Garantie

Diskutiere Wann beginnt die Garantie im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Doch den Brief gibt es heutzutage nicht mehr trotzdem nenne ich die EU Zulassungsbescheinidung Teil x weiterhin Brief und wer den hat ist...
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ta-rider

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Im Brief steht NICHT der, auf den zugelassen ist
Doch den Brief gibt es heutzutage nicht mehr trotzdem nenne ich die EU Zulassungsbescheinidung Teil x weiterhin Brief und wer den hat ist Eigentümer ergo bei vielen finanzierten Fahrzeugen die Bank.
Wenn jemand ein Fahrzeug als Wertanlage kauft und es nicht wieder zulässt, steht im Brief und Schein (Teil y) auch nur irgend ein Name aber nicht der des Eigentümers, der den "Brief" hat und auch nicht der Name des Zwischenhändlers über den die Sache lief...

So ist es auch, wenn der Sohnemann "sein" Fahrzeug auf seinen verbeamteten Papa im öffentlichen Dienst zulässt und über den hohen Schadensrabatt der Oma versichert. Dann steht Papa im Brief, die Oma im Versicherungsschein, die Bank ist Eigentümer und der coole Sohnemann nur Schuldner, der für die Raten schuften muss ;)
 
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oerst

oerst

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Ja, Eigentümer, aber nicht der, auf den zugelassen ist, also der die Steuer zahlt.
Das schrieb ich...


Ob im Brief dann wirklich der Name der Bank steht, weiß ich nicht...
 
oerst

oerst

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Kann der TE jetzt mal das Ergebnis des Thread zusammenfassen?

:D
 
beiker

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Unter Punkt C4c steht in der Zulassungsbescheinigung Teil ll :
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümern des Fahrzeugs ausgewiesen"
 
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PitBremen

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Unter Punkt C4c steht in der Zulassungsbescheinigung Teil ll :
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümern des Fahrzeugs ausgewiesen"
Stimmt.
Der Inhaber ist Inhaber der Bescheinigung - mehr nicht. Damit hat er die Verwertungsgewalt, denn er kann das Kfz verkaufen.
Oma verkauft Auto an Vater. Sohn bleibt weiterhin Besitzer.
Wenn er auch drin steht ist er der Halter des Kfz. Versicherungsnehmer und Besitzer können wieder verschiedene Personen sein.
Der Eigentümer weist sein Eigentum durch Kaufvertrag nach. Dieser bedarf nicht der Schriftform
 
beiker

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".... Wird nicht als Eigentümer des FAHRZEUGS ausgewiesen..."!

Das mit dem Versicherungsnehmer stimmt auch....
 
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ta-rider

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".... Wird nicht als Eigentümer des FAHRZEUGS ausgewiesen..."!
Faktisch aber doch: Zitat Zulassungsbescheinigung ? Wikipedia

"Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird."

Faktisch wird damit gleichzeitig auch ein eventueller Sicherungseigentümer geschützt (wie z. B. die Finanzierungsbank beim Kauf des Fahrzeugs auf Kredit). Zu beachten ist bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen durch Sicherungsübereignung die Bedeutung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
 
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PitBremen

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Das stimmt. Eine Indizfunktion - mehr aber auch nicht. Man geht im Allgemeinen immer davon aus das der Briefbesitzer - von mir aus auch Teil 2 - der Eigentümer ist.
Die Zulassungsbescheinigung T2 ist eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben – aus Sicht des Zulassungsrechts nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug (§ 19 Abs. 1 StVZO).Mit dem Eigentum am Kfzwird der Erwerber auch zum Eigentümer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 - aber nicht umgekehrt!
Diese Bescheinigung hat keine rechtsbegründende Bedeutung, sie ist Beweisurkunde und verbrieft nicht das Eigentum am Kfz, sondern bezweckt dessen Sicherung dadurch, dass ihr Fehlen den guten Glauben des Erwerbers ausschliesst.

Dazu Edit: KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07


Deutsche Gesetze sind doch echt toll!

Gruß
Pit

 
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gerd_

gerd_

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Hi
Normalerweise beginnt die Garantie bei BMW niemals. BMW gibt keine Garantie.

Gewährleistung ist juristisch etwas Anderes und gesetzlich geregelt.
Da ist auch festgelegt wann sie beginnt. "Zulassung" ist ein von Gewährleistungsansprüchen vollkommen unabhängiger Vorgang der nur bei Fahrzeugen notwendig ist. Folglich beginnt der Gewährleistungszeitraum mit dem Eigentumsübergang. Eigentlich ganz einfach zu verstehen: Auch beim Kauf eines Föns gilt das gleiche Gewährleistungsrecht. Soll man das Dinmg erst zulassen? Das gilt auch für die diversen Kärtchen die man an den Hersteller senden soll. Vollkommen uninteressant im Bereich der EU. Entscheidend sind der Kaufbeleg und der Verkäufer (=Ansprechpartner).
Gewährleistung ist produktbezogen. Egal wie oft der Eigentümer während der Gewährleistungszeit wechselt, das Produkt unterliegt dieser gesetzlichen Vorschrift.

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen das ein Hersteller geben kann. In diesem Zusammenhang kann er auch die Bedingungen festlegen "ich garantiere, dass die Reifen 100 Tkm halten wenn sie alle 14 Tage durch (m)eine Fachwerkstatt überprüft werden und nur Du das Fahrzeug bewegst". Dass das jeweils 10 EUR kostet braucht er nicht zu sagen. Natürlich halten die Dinger keine 100 Tkm aber das macht ja nix. Für die wöchentlichen 25 EUR kann er ja alle 8Tkm einen neuen Schlappen aufziehen.
Folglich kann er auch den Garantiebeginn festlegen. "Garantiebeginn bereits mit der Fahrzeugübergabe gefällt Dir nicht? Macht nix, dann eben keine Garantie, ist ja 'ne freiwillige Leistung!"
Ganz spitz wäre: "Während der Überprüfung hast nicht Du sondern der Mechaniker das Fahrzeug bewegt? Damit ist die Garantie erloschen!". Doch das dürfte selbst bei Freiwilligkeit und Vertragsfreiheit vor Gericht keinen Bestand haben.

Eine Garantie kann die gesetzliche Gewährleistung in keinerlei Form einschränken sondern nur erweitern!

Eine kostenpflichtige Anschlussgarantie ist nichts weiter als eine Reparaturversicherung.
http://www.powerboxer.de/theorie-technik/79-garantie-oder-gewleistung
gerd
 
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Bolle1188

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Meine Garantie / Gewährleistung hat mit der Erstzulassung begonnen das ist Fakt

was ihr daraus macht muß jeder selber mit sich ausmachen Ich bin richtig beraten worden

Gruß

Klaus
 
Spark

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Meine Garantie / Gewährleistung hat mit der Erstzulassung begonnen das ist Fakt

was ihr daraus macht muß jeder selber mit sich ausmachen Ich bin richtig beraten worden

Gruß

Klaus
wie ich Seiten vorher schon schrieb...das ist bei den BMW-Ndl und Vertragshändlern so von BMW vorgegeben...unabhängig von gesetzlichen Vorgaben welche den Händler eventuell besser stellen würden; die Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorgaben bzgl. Gewährleistung sind immer eingehalten...nicht für umsonst erbitten die Händler immer das Datum der Zulassung sofern das Moped nicht vom Händler zugelassen wurde
 
boxerdriver

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Hab eine R Nine T Zuhause . Wird im März neu zugelassen und die Garantie/Gewährleistung beginnt mit der Auslieferung lt Händler und nicht mit der Erstzulassung. Hab dieses bei einem anderen BMW Händler gegengecheckt und dieser hat dies bestätigt.
Kann ich auch nachvollziehen, da ich ja auch mit Kurzzeitkennzeichen/roter Nummer oder irgendwie anders Kilometer drauf fahren Könnte.
Wenn andere Dealer das anders machen ,naja.

Boxerdriver
 
Trophy-Fan

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..könntest Du noch ergänzen was Du mit "neu zugelassen" meinst. Erneut zum xten mal zugelassen. Erstmalig zugelassen?
 
boxerdriver

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Wie oben schon erwähnt, neu zugelassen wird sie, die Ninette . Also erstmalig.
Übrigens ist die R Nine T bis zur Zulassung nicht gegen Diebstahl/Brand etc versichert, da noch nie zugelassen. ( Über Hausrat oder so ).
Musste das neue Familienmitglied extra mit einer sogenannten Heimeinstellversicherung ( Bezeichnung gibts - unfassbar ) für einen schmalen Euro versichern.
Liebgemeinter Hinweis für alle , die noch ein noch nie zugelassenes Fahrzeug Zuhause haben und erst z.B. 2015 zulassen wollen.

MfG
Boxerdriver
 
Trophy-Fan

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#72 kann man gut verstehen. Sonst: 10 Jahre zu Hause stehen und dann beginnen zwei Jahre Gewährleistung - als Beispiel. Würde ich auch unabhängig von der KM-Leistung sehen.
 
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BT-Pepe

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#72 kann man gut verstehen......
Nö.

Ich hätte das Motorrad bezahlt und im März dann übernommen, das ist das Zauberwort für den Beginn der Gewährleistung ;)

Die "Übernahme" fällt natürlich oft mit der Erstzulassung zusammen, doch ist dabei die Zulassung, Umschreibung, Finanzierung etc. rechtlich für die Gewährleistung ohne Bedeutung.

Der Thread war mit Beitrag #3 bereits beantwortet
 
boxerdriver

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Nö.

Ich hätte das Motorrad bezahlt und im März dann übernommen, das ist das Zauberwort für den Beginn der Gewährleistung ;)

Die "Übernahme" fällt natürlich oft mit der Erstzulassung zusammen, doch ist dabei die Zulassung, Umschreibung, Finanzierung etc. rechtlich für die Gewährleistung ohne Bedeutung.

Der Thread war mit Beitrag #3 bereits beantwortet
Zum einen soll die Ninette nicht beim Händler in der Ausstellung stehen bis März und schon garnicht in seiner feuchten Auslieferunghalle.
Da Sie ja doch ein Saisonkennzeichen bekommt, ist es mit der Garantie auch relativ Latte.
Und Die R Nine T steht bei mir im Wohnzimmer und man kann sich nicht satt sehen, so gut wie Sie ausschaut
Sonst gebe ich dir aber absolut recht, Peter.

Boxerdriver
 
Thema:

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