Windschild mit Tönungsfolie folieren??

Diskutiere Windschild mit Tönungsfolie folieren?? im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen, hab da mal ne Frage. Hat von Euch jemand schon mal ne Originalscheibe mit Tönungsfolie von innen her foliert oder folieren...
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radeg66

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Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage. Hat von Euch jemand schon mal ne Originalscheibe mit Tönungsfolie von innen her foliert oder folieren lassen??

Müsste doch eigentlich von jemand, der sowas regelmäßig macht, machbar sein??


Bin mal gespannt was man hier darüber zu lesen bekommt


LG radeg66
 
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AnKe65

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Hallo,
ja habe ich, und zwar die kleine untere, weil es die nicht passend getönt von BMW zur großen getönten gibt. Die einzigen, die mir bekannt sind, sind Powerbronze aus UK, die zu den großen Zubehörscheiben auch die passende kleine anbieten, aber die kleinen sind angeblich nicht einzeln zu bekommen, daher habe ich es in einer Werbeagentur mit einer schwarzen Folie machen lassen, Ergebnis für mich sehr zufriedenstellend.
 
Hansemann

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Kann Ärger bei TÜV oder Kontrollen geben, wenn die Folie kein Zulassungszeichen und/oder ABE hat ...
 
Theo.Turnschuh

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Das kommt auf die Größe an! Ein "Aufkleber" mit mehr als 0,25qm braucht eine ABE. Kleiner nicht!
 
oerst

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Das hört sich für mich nach einer Regelung für Windschutzscheibe beim Auto an.
Da gibt es sicherlich noch das Thema 'Sichtfeld'. Gibt es da wirklich Regeln beim Motorrad?

Zum Thema: habe ich nicht. Wenn ich original in getönt wollte, würde ich auf die vom Hersteller wechseln.
 
Theo.Turnschuh

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Das hört sich für mich nach einer Regelung für Windschutzscheibe beim Auto an.
Da gibt es sicherlich noch das Thema 'Sichtfeld'. Gibt es da wirklich Regeln beim Motorrad?

Zum Thema: habe ich nicht. Wenn ich original in getönt wollte, würde ich auf die vom Hersteller wechseln.
Nein, die 0,25 qm-Regel gilt bei allen Autoscheiben. Aber generell befasse ich mich auch mit dem Thema. Sollte es Macken beim TÜV geben, würde ich das Ding vor Ort abbauen und im Koffer verstauen.
 
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PStranger

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Das sollte keinen Ärger geben mit TÜV und Co., aufgrund welcher Vorschrift auch? Ein Motorrad-Windschild braucht grundsätzlich nicht durchsichtig zu sein, da guckt man nämlich nicht "durch", sondern "drüber". Diese homologierten Tönungsfolien sind für den Auto-Bereich, da guckt man durch, da braucht es einen Scheibenwischer, und da gelten völlig andere Vorschriften.
 
Hansemann

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Das sollte keinen Ärger geben mit TÜV und Co., aufgrund welcher Vorschrift auch? Ein Motorrad-Windschild braucht grundsätzlich nicht durchsichtig zu sein, da guckt man nämlich nicht "durch", sondern "drüber". Diese homologierten Tönungsfolien sind für den Auto-Bereich, da guckt man durch, da braucht es einen Scheibenwischer, und da gelten völlig andere Vorschriften.
Diese Aussage ist FALSCH !

Du brauchst für die Windschutzscheibe eine Zulassung. Warum das so ist, ist eigentlich dann nicht mehr so wichtig, es ändert sich ja auch das Bruch- oder Nichtbruchverhalten, evtl. Klebstoffe könnten die physikalischen Eigenschaften verändern usw.

Ganz egal ob das sinnvoll ist oder nicht, ist halt so. Kuckst Du StVZO - Einzelnorm Ziffer 3
 
Kuh3

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Diese Aussage ist FALSCH !

Du brauchst für die Windschutzscheibe eine Zulassung. Warum das so ist, ist eigentlich dann nicht mehr so wichtig, es ändert sich ja auch das Bruch- oder Nichtbruchverhalten, evtl. Klebstoffe könnten die physikalischen Eigenschaften verändern usw.

Ganz egal ob das sinnvoll ist oder nicht, ist halt so. Kuckst Du StVZO - Einzelnorm Ziffer 3
Bezweifel ich immer noch die Ziffer 3. Denn die Motorradscheibe ist kein Sicherheitsglas, sondern Plastik. D.h. das Splitterverhalten ändert sich bei Plastikscheiben nicht, oder kaum, da diese vermutlich auch nicht zersplittern. Ich würde es einfach mit Folie probieren und abwarten ob es der Tüv überhaupt sieht/bemängelt oder gleich eine richtig getönte Scheibe kaufen. Anbieter in allen Farben gibts ja einige.
 
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radeg66

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Also ich denke auch, dass das mit dem TÜV das kleinste Problem sein sollte. Da, wo ich meine Fahrzeuge zum TÜV hinbringe, wird sich glaube ich keiner an der Scheibe stören. Solange alles andere am Bike funktionsfähig ist.
Und in einer Polizeikontrolle kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Die interessieren dich für andere Sachen an den Bikes, die sie kontrollieren (DB-Killer, Reifen, etc).
Weiß denn jemand, ob das mit der Folie an der Scheinbeninnenseite machbar ist. Will es nicht selber machen, sondern schon bei einem Folierer. Ich hab für so ein gefummel keine Geduld :-)
 
PStranger

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Diese Aussage ist FALSCH !

Du brauchst für die Windschutzscheibe eine Zulassung. Warum das so ist, ist eigentlich dann nicht mehr so wichtig, es ändert sich ja auch das Bruch- oder Nichtbruchverhalten, evtl. Klebstoffe könnten die physikalischen Eigenschaften verändern usw.

Ganz egal ob das sinnvoll ist oder nicht, ist halt so. Kuckst Du StVZO - Einzelnorm Ziffer 3
Hans, ich denke das bezieht sich erneut auf die Folien für Autoscheiben, es steht hier klar Sicherheitsglas:
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas

Ein nachträglich montiertes (Zubehör-) Windschild muss zwar homologiert sein und eine ABE o.ä. haben, aber ich behaupte immer noch, daß ich das originale Windschild anmalen oder folieren kann wie ich will, ohne eine Vorschrift zu verletzen.
 
Moppedsebi

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Auch eine Motorradscheibe muß eine ABE haben, und die bezieht sich auf das Teil im Auslieferungszustand. Jede Änderung (dazu gehört auch das Folieren oder Tönen mit Spray) kann zum Erlöschen der ABE führen! Deshalb finde ich es auch befremdlich, daß hier in mindestens einem Thread sogar über das "Zurechtschneiden" von Verkleidungsscheiben geschrieben wird.
 
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Es geht hier um die Originalscheibe, und die braucht keine ABE, weil sie zusammen mit dem Fahrzeug homologiert wurde. Ich bleibe daher bei meiner Meinung, daß ich die selbstverständlich auch foliieren kann, sogar völlig schwarz, bis hier jemand eine Vorschrift nennt, die das untersagt.
 
Larsi

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... kann zum Erlöschen der ABE führen! Deshalb finde ich es auch befremdlich, daß hier in mindestens einem Thread sogar über das "Zurechtschneiden" von Verkleidungsscheiben geschrieben wird.
Für Angsthasen ist das auch nix ...
 
Larsi

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Es geht hier um die Originalscheibe, und die braucht keine ABE, weil sie zusammen mit dem Fahrzeug homologiert wurde. ....
Ähh ....
Natürlich hat und braucht sie eine ABE. Eine ABE ist eine Zulassung und vorgeschrieben.
Du brauchst nur keinen separaten Zettel um das nachzuweisen.
 
PStranger

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Nein Larsi, das war vor vielen Jahren so. Eine ABE ist eine nationale, hier rein deutsche Zulassung, ganze Fahrzeuge werden inclusive aller Anbauteile durch die europäische Typgenehmigung geprüft. Hier hat der Hersteller in einigen Fällen sogar die Möglichkeit, sich mit der Typgenehmigung über länderspezifische Vorsätze hinwegzusetzen, zumindest in Maßen.
 
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Nach der Logik kann ich ja dann auch meine Bremse umbauen, einen anderen Motor einbauen oder was weiß ich noch. Beim Auto wird es auch bemängelt wenn die Scheibentönungsfolien keine Zulassung haben.
 
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Nein Larsi, das war vor vielen Jahren so. Eine ABE ist eine nationale, hier rein deutsche Zulassung, ganze Fahrzeuge werden inclusive aller Anbauteile durch die europäische Typgenehmigung geprüft. Hier hat der Hersteller in einigen Fällen sogar die Möglichkeit, sich mit der Typgenehmigung über länderspezifische Vorsätze hinwegzusetzen, zumindest in Maßen.
das ändert aber nichts, du kannst gerne "ABE" für die nationale zulassung durch "EG-BE" (also E-zeichen) ersetzen.
die originale scheibe hat eine zulassung und darf nicht so einfach verändert oder abgebaut werden.

ob du dich daran hältst, ist natürlich wieder was anderes.
ich hab auch die serienscheibe abgebaut ...
 
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