ABS und BKV rückbauen

Diskutiere ABS und BKV rückbauen im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das in Verbindung setzen ist müssig? Ich habe mal auf Zoll online - Startseite geschaut und da folgenden Infos gefunden: Als ich damals mich mit...
BlackFly

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Das in Verbindung setzen ist müssig? Ich habe mal auf Zoll online - Startseite geschaut und da folgenden Infos gefunden:
Anfragen von PrivatpersonenZentrale Auskunft
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Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590


Postanschrift:
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden


Anfragen per E-Mail
E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 Megabyte nicht überschreiten.
Als ich damals mich mit einer Anfrage an die Telefonnummer gewendet habe (die aus dem Ausland natürlich lautet: 0049 351 44834510) hatte ich eine sehr nette Person am Telefon die mir eigentlich gut weitergeholfen hat. Ich würde empfehlen den Fall einfach per email zu schildern und mal zu schauen was die darauf antworten.

Nach meinem Wissensstand wird die Steuer in form von der Deutschen MwSt von RH Electronics an das deutsche Finanzamt gezahlt und auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
Fällig wird aber natürlich auf jeden Fall noch der Versand, was der genau kostet hab ich keine Ahnung aber der könnte evtl auch teuer werden wenn das Teil wegen der Bremsflüssigkeit als Gefahrgut versendet werden muss...
 
PeterNZ

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Nach meinem Wissensstand wird die Steuer in form von der Deutschen MwSt von RH Electronics an das deutsche Finanzamt gezahlt und auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
Fällig wird aber natürlich auf jeden Fall noch der Versand, was der genau kostet hab ich keine Ahnung aber der könnte evtl auch teuer werden wenn das Teil wegen der Bremsflüssigkeit als Gefahrgut versendet werden muss...
Das ist so korrekt. Trotzdem gilt bei auslandskunden dass keine Umsatzsteuer (Mwst gibt es schon lange nicht mehr!) anfaellt und somit auch keine von RH Electronics abgefuehrt wird. RH Electronics hat mir bestaetigt dass das Second Life Kit fuer mich 587 Euro ungerade kostet anstatt 699 Euro welches 19% Ust enthaelt. Der versand nach Neuseeland kostet 49 Euro, auch ohne ust.

RH Electronics teilt in ihren sehr ausfuehrlichen versandanleitungen mit dass die ABS Einheit komplett entleert werden muss. Also kein gefahrengut.

Ich denke ich werd aus jux und dollerei dem zoll mal ein email schreiben. Auch wenn die mir eine positive antwort geben, massgeblich ist der mann im blauen kittel der dann schlussendlich an der zustaendigen zollstelle am schreibtisch sitzt.

Cheers

Peter
 
gerd_

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Ich denke ich werd aus jux und dollerei dem zoll mal ein email schreiben. Auch wenn die mir eine positive antwort geben, massgeblich ist der mann im blauen kittel der dann schlussendlich an der zustaendigen zollstelle am schreibtisch sitzt.
Nö, so schlimm ist das nicht. Dem legst Du die Korrespondenz mit "seiner" Auskunft bei und beziehst Dich drauf.

Für den Versand in's EU-Ausland (in diesem Fall Schweiz) wollte der Zoll ein besonderes Formular mit den Gewichten der Ware ausgefüllt haben. Täglich für etwa für 10.. 12 Lademeter. Alles stöhnte, dass wir uns dafür zu Tod programmieren. Ich hab' dann mal ein, für uns einfach zu erstellendes, Formular gebastelt aus dem alle Gewichtsbestandteile zu ersehen waren. Reines Produktgewicht, Beilagen (Gebrauchsanleitung), Einzelverpackung, Umverpackung, Paletten . . . Damit bin ich zum Zoll und hab gefragt ob das auch so taugt weil das gewünschte Formular ewigen Aufwand bedeutet.
Hat "irgendeiner" angesehen, befunden "alles drauf, schön sortiert und gelistet; passt, können Sie so machen!". Meine Frage war was denn passiert wenn irgendwer meckern würde und das anders sähe. Da hat er den Zettel genommen, draufgeschrieben "Form zollamtlich genehmigt" und ein Siegel drübergeknallt. "Jetzt haben Sie ein Dokument! Wenn ein Kollege meckert kann er bei mir anrufen. Aufgrund des Siegels ist Ihre Firma raus aus der Diskussion.".
Es geht also mit "miteinander reden".
gerd
 
BlackFly

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Ob das Ding nun Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer heisst ist ja erstmal nebensächlich zumal auf den meisten Rechnungen tatsächlich noch Mehrwertsteuer steht...

Soweit ich informiert bin ist das aber auch nicht ganz korrekt das ein Ausländer keine MWSt/USt zahlen muss, es muss EINE USt gezahlt werden, die kann aber auch im eigenen Land gezahlt werden. Dafür kann man dann die deutsche USt sich (falls schon gezahlt) bei export zurückzahlen lassen (muss aber ggf die Steuer bei Import nachweisen dafür) oder wenn es direkt für den Export ist kann der Händler auch gleich ohne USt die Rechnung schreiben. Bei Import nach Neuseeland muss die dann allerdings in Neuseeland gezahlt werden.

Aber wie dem auch sei, das einfachste ist das direkt mit dem Zoll zu klären, ich habe genauso wie Gerd die Erfahrung gemacht das die sehr umgänglich und unkompliziert sind und einem ggf auch "Tricks" mitteilen wie man es einfacher haben kann. Ggf ist es auch besser wenn man das "Privat" macht, also von Neuseeland nach Deutschland zu einer Privatperson schickt und die es dann wieder zurückschickt nach Reparatur da man da vielleicht noch andere Möglichkeiten hat das Teil als "Geschenk" oder "defektes Bauteil mit geringem Wert" deklarieren kann...
 
PeterNZ

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Soweit ich informiert bin ist das aber auch nicht ganz korrekt das ein Ausländer keine MWSt/USt zahlen muss,[...]
Das ist 1000% korrekt. Denn in vielen laendern wie z.b. USA gibt es keine Ust. Dort ist es eine Sales Tax die was total anderes ist.

[...] es muss EINE USt gezahlt werden, die kann aber auch im eigenen Land gezahlt werden.
Na na wer wird denn haarspaltereien betreiben?

Dafür kann man dann die deutsche USt sich (falls schon gezahlt) bei export zurückzahlen lassen (muss aber ggf die Steuer bei Import nachweisen dafür) oder wenn es direkt für den Export ist kann der Händler auch gleich ohne USt die Rechnung schreiben.
Sorry aber das ist ziemlich konfus was du da sagst. Wenn ich was in einem laden kaufe der nicht bereit ist oder deren system nicht darauf ausgelegt ist Ust. nicht zu veranschlagen kann ich bei Ausreise (wenn ich im land bin) die Ust. beim zoll erstattet bekommen. Dafuer muss das teil original verpackt sein und ich muss einen beleg vorweisen der die Ust ausweist. Zusammen mit meinem pass bekomme ich das geld dann zurueck. Beim import muss ich keine steuer nachweisen. Denn das zielland interessiert sich wenig fuer steuern die ich eventuell im quellland bezahlt habe. So hab ich das z.b. mit meiner in Deutschland gekauften Spiegelreflex Kamera gemacht.

Wird das produkt mir ins ausland zugesandt und ich habe Ust im Quellland gezahlt ist die ganze sache wesentlich komplizierter. Dann muss ich naemlich bei der Deutschen Botschaft oder Konsulat vortanzen. Die ist in Wellington und das sind ca. 950 km entfernung. Danke aber danke nein.

Bei Import nach Neuseeland muss die dann allerdings in Neuseeland gezahlt werden.
Das kannst du so nicht sagen. Denn Neuseeland hat eigene steuergesetze. Wie erwaehnt gibt es viele laender die keine Ust haben. Dann gibt es laender die erheben zoelle (keine Steuern!) auf verschiedene produkte und produktgruppen usw. Du kannst nicht sagen dass Ust immer gezahlt wird, entweder im Quellland oder im Zielland.

Tatsache ist, dass die Deutsche Ust. nur anfaellt wenn das gekaufte produkt in Deutschland verbleibt. Siehe auch z.b. Fall3 hier.

Aber wie dem auch sei, das einfachste ist das direkt mit dem Zoll zu klären, ich habe genauso wie Gerd die Erfahrung gemacht das die sehr umgänglich und unkompliziert sind und einem ggf auch "Tricks" mitteilen wie man es einfacher haben kann. Ggf ist es auch besser wenn man das "Privat" macht, also von Neuseeland nach Deutschland zu einer Privatperson schickt und die es dann wieder zurückschickt nach Reparatur da man da vielleicht noch andere Möglichkeiten hat das Teil als "Geschenk" oder "defektes Bauteil mit geringem Wert" deklarieren kann...
Das mit dem geschenk funktioniert auch nicht immer da es in der entscheidung des Deutschen zolles liegt. Siehe meine geschichte mit den geschenkten klamotten die meine Lebensgefaehrtin an ihre nichte geschickt hat. Die beim zoll sind auch nicht doof und verlassen sich einfach darauf dass etwas ein geschenk ist. Wenn ich meinem kumpel eine kaputte ABS Einheit "schenke" dann koennte ich mir vorstellen das beim zoll die alarmglocken bimmeln.

Ich hab jedenfalls dem zoll mal geschrieben und werde berichten wenn sie mir antworten. Weiterhin ist diese ganze diskussion nicht nur off topic sondern auch muessig da RH Electronics sich durchaus gut auskennt und mir z.b. beim kauf des Second Life Kits bereits die Ust. rausrechnet. Das problem ob Ust oder nicht Ust steht eigentlich auch gar nicht zur diskussion. Das problem hier ist den Deutschen Zoll dazu zu ueberreden nicht wie ueblich den empfaenger ueber die zu bezahlende Ust zu benachrichtigen sondern mich als absender. Und da sehe ich eine zusage des kundenservicezentrums in Dresden als wenig sinnvoll wenn dann der beamte in Bayern seinen vorschriften folgt und den empfaenger benachrichtigt. Ich kann ja nen grossen roten aufkleber auf's paket machen mit pfeil auf die antwort aus Dresden und den beamten bitten ein email an Neuseeland zu schicken. Sorry ich bin ja schon ne weile aus Deutschland weg. Sollte sich bei euch grundsaetzlich was gaendert haben wie Postmitarbeiter arbeiten dann koennte es klappen. Aber ich hege da so meine zweifel.

Cheers

Peter
 
Ralsch

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Moin,
Wechsle einfach regelmäßig die Bremsflüssigkeit und bremse ab und zu mal in den Regelbereich, dann sind eher keine Probleme zu erwarten...
Jain.
Die ABS Regelung aus den Baujahren ist leider grottig wenn man gerne in den Grenzbereich fährt und das ABS häufiger nutzt.
Leichte Bodenwellen oder Hinterradbremse aufmachen und weiteres führt dazu dass die Bremse für ein recht großes Stück Weg aufgemacht wird. Alles ok bei "normaler Vollbremsung" in's ABS rein, aber das unerwartete Öffnen kann nicht nur nervig sondern auch sehr gefährlich sein.
Prinzipiell kann ich den Wunsch nach Weniger gut verstehen, wenn es einen einfachen Weg gäbe würde ich das ggf. auch in Betracht ziehen.

Bis dann,

Ralf
 
voyager

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Wenn isch schon dabei wäre würde ich auch gleich auf Unterbrechergesteuerte Kontaktzündung und Oberflächenvergaser zurückbauen.....und ja nur mit Bärenfell fahren....
 
gerd_

gerd_

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Allgemein werden irgendwelche Geräte für die Mehrheit der Nutzer gebaut. Diese "müssen" auf welliger Strasse nicht im letzten Moment vor einer Kurve "ankern" und haben zu 99,9% kein Problem.
ABS II lässt sich vollkommen problemlos rückbauen und auch bei I-ABSG1 ist es nicht wirklich ein Problem. Alle mit einem der beiden Systeme ausgerüsteten Fahrzeuge gab es auch ohne und somit ist auch der TÜV nicht unlösbar.

Selber bevorzuge ich, grad' im Winter, Hinterradantrieb und den Motor auf der Antriebsachse. Damit kommt die Mehrheit der Fahrer/innen nicht zurecht weil sie danmit "einkreiseln" und daher gibt's Frontantrieb. Mit dem werden sie durch die Kurve gezogen. Ausser sie fahren zu schnell an, dann geht's eben geradeaus.
AUDI hat irgendwann bemerkt, dass Frontantrieb grosse Vorteile hat solange "keine" Leistung vorhanden ist. Bei Autos mit Leistung wurde dann Allrad eingeführt (eigentlich nur weil der Voderradantrieb überfordert war).
Das einzige (un)vernünftige Fahrzeug mit der von mir geschätzten Antriebsart will ich mir (auch als "4" Variante) nicht leisten.
gerd
 
Ralsch

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Wenn isch schon dabei wäre würde ich auch gleich auf Unterbrechergesteuerte Kontaktzündung und Oberflächenvergaser zurückbauen.....und ja nur mit Bärenfell fahren....
Nee, der Einspritzer tut ja seinen Dienst hervorragend - im Gegensatz zum ABS.

Gerd - ich fahre auch gerne Heckschleudern, alerdings als FR, und aktuell einen 5er Touring Allrad. Letzterer lässt sich auf Schnee und Eis wirklich schnell bewegen, und zum Driften auf dem Parkplatz muss man schon ganz schön durchtreten - dann aber mega-Spaß!
Das mit dem Jedermann-ABS ist klar, aber im Grenzbereich verlasse ich mich lieber auf mein eigenes Gefühl.
Meinen damaligen 3er Touring hatte ich auch mal quer auf der Straße stehen nachdem aufgrund eines heftigen Last- und Richtungswechsels aus dem Kreisel raus die DTC Elektronik überlastet war und alle Räder irgendwie gebremst hat. Ohne den Schnickschnack hätte ich einfach das Heck raushängen lassen und fertig.

Aber wie du richtigerweise schreibst - für den "Normalbetrieb" gebaut und dafür passt's auch.

Bis dann,

Ralf
 
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Jogi1105

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Hallo Leute, ich kann jedem nur Empfehlen ab GS Baujahr 2006 mit dem schönen Fehler


  1. Fehlercode: 24048/ 5DF0 Pumpenmotor Stromkreis fehlerhaft.
  2. Fehlercode: 24049/ 5DF1 Pumpenrelais fehlerhaft

sein Steuergerät auszubauen und an fogende Firma zu senden

ABS-Steuergeräte GmbH & Co. KG
(KFZ-Meisterbetrieb) Lange Weihe 16
30880 Laatzen

Instandsetzung hat 299,- Euro gekostet (mit 2 Jahre Garantie) und war schnell wieder eingebaut...da mir das Entlüftet zu aufwendig war hab ich dieses bei Motorrad Weihe in Herford/Löhne machen lassen und hat mich mit Bremsflüssigkeit 64,-Euro gekostet.
Ich finde 363,- Euro zusammen sind ok und der TÜV kann nichts beanstanden.
Würde ich also immer einem abstrusen Rückbau des ABS vorziehen... aber das ist meine Meinung ;-)
MFG
Jogi
 
gerd_

gerd_

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ABS-Steuergeräte GmbH & Co. KG
(KFZ-Meisterbetrieb) Lange Weihe 16
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Instandsetzung hat 299,- Euro gekostet (mit 2 Jahre Garantie) und war schnell wieder eingebaut...
Ist kein schlechter Hinweis und relativiert das gepriesene Angebot der Amis.
Beides nützt dem Fragenden nix weil er ein unpassendes Mopped hat.
gerd
 
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Jogi1105

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Hallo Gerd,
darum hab ich ja geschrieben ab Bj. 2006, weil es ja viele unserer GS Kollegen gibt mit dem selben Problem,
sorry das ich dem Fragenden damit nicht Helfen konnte, aber denke für einige Anderer war das ein preislich guter Tip.
;-) Jogi
 
K

kroko

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Berufspessimist?
Wechsle einfach regelmäßig die Bremsflüssigkeit und bremse ab und zu mal in den Regelbereich, dann sind eher keine Probleme zu erwarten...
..... so sehe ich das auch.... und wenn es doch mal bei über 130000km gewechselt werden muss..... selbst ich brauch dazu min. 3 Jahre...... ist das auf den Monat gerechnet wirklich nicht viel......
Da waren meine leichten Einzylinder schon durch die zweite Revision...... und das war deutlich teurer.

Die Bremse ist einfach mal der Hammer!!! Einzig und allein ist es der Vorderreifen.... ich kann nicht jedes Profil fahren ohne mir einen miesen Sägezahn reinzubremsen. Kannte ich bisher in dem Umfang nicht. Da aber mein Hinterreifen genauso zum Sägezahn neigt...... und das viel schwieriger ist ein passendes Profil zu finden, welches weniger dazu neigt..... ist auch das jetzt nicht wirklich ein BKV Problem.

Gruß Kroko
 
PeterNZ

PeterNZ

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Ist kein schlechter Hinweis und relativiert das gepriesene Angebot der Amis.
Beides nützt dem Fragenden nix weil er ein unpassendes Mopped hat.
gerd
Wurde hier was angepriesen? Muss ich verpasst haben.

Vielleicht zeigt es aber auch wie ueberteuert ein anbieter sein kann der quasi ein monopol besitzt. :D

Cheers

Peter
 
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PeterNZ

PeterNZ

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Sprekken sie Deutsch?

Also ich hab ja nun an den Deutschen zoll geschrieben. Das war das email:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich haette gerne mal eine Auskunft. Ich lebe dauerhaft in Neuseeland. Ich muss nun ein bauteil meines Motorrades (ABS Steuereinheit) zur reparatur nach Deutschland schicken. Dort wird das teil dann repariert und wieder an mich zurueck geschickt. Die reparaturwerkstatt gab mir die auskunft, dass ich mich um alle einfuhrabgaben kuemmern muss. Von der versandfirma erhielt ich jedoch die auskunft dass der Importeur, also die Reparaturwerkstatt fuer die einfuhrabgaben zustaendig sind. Der Importeur wuerde von der zollbehoerde benachrichtigt und muss die einfuhrabgaben entrichten. Diese lehnen jedoch die fuer sie auftretende merharbeit ab.

Wie kann ich das teil nun nach Deutschland schicken und ich werde vom Deutschen zoll ueber anfallende einfuhrabgaben benachrichtigt. Dann kann ich die summe ueber eine auslandsueberweisung begleichen ohne mehraufwand fuer den Importeur?

Ich danke Ihnen im voraus fuer ihre Bemuehungen.

Mit freundlichen gruessen
Und dann bekam ich die antwort
Sehr geehrter Herr Niepel,

Ihr geschildertes Vorhaben kann in Deutschland/der EU im Zollverfahren der "Aktiven Veredelung (AV)" ohne die Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, jedoch mit Leistung einer Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben, abgewickelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zollbehörden regelmäßig keine AV bewilligen, wenn der Abgabenbetrag 25 Euro nicht übersteigt. Hierbei bleiben Einfuhrumsatzsteuerbeträge, die im Rahmen des Vorsteuerabzuges geltend gemacht werden können, außer Betracht.
Ebenso sollten Sie sich vorab bei dem beauftragten Transportunternehmen erkundigen, ob eine Vertretung bei der Zollabfertigung zu diesem Verfahren angeboten wird.

Einfuhr
Zur Überführung der Einfuhrwaren in die aktive Veredelung werden folgende Unterlagen benötigt:
▪ die Zollanmeldung mit Vordruck 0747 (bei IHK oder im Vordruckhandel erhältlich),
▪ das Ergänzungsblatt 0254 für vereinfachte Bewilligungen (auf www.zoll.de erhältlich) und
▪ Angaben zum Zollwert, z. B. auf einer Proforma-Rechnung für Zollzwecke.
Sie können sich bei der Erstellung der Zollanmeldung auch vertreten lassen; z.B. durch eine Zollagentur / einen Spediteur.
Zur Zollabfertigung sind alle sachdienlichen Unterlagen, wie z.B. Kopie der ursprünglichen Rechnung, Reklamation des Kunden, Veredelungsauftrag auf Anforderung der Zollstelle vorzulegen.

Für das Zollverfahren der Aktiven Veredelung ist grundsätzlich Sicherheit zu leisten.
Auf die Sicherheitsleistung für die Einfuhrumsatzsteuer wird verzichtet, sofern die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Zollstelle kann auf die Leistung einer Sicherheit verzichten, wenn der abzusichernde Betrag 1.000,- EURO nicht übersteigt.

Durch Annahme der Zollanmeldung und Aushändigung eines Exemplars der Zollanmeldung sowie
des "Veredelungsscheins (Vordruck 0789)" erteilt die Zollstelle die Bewilligung für die Aktive Veredelung.

Wiederausfuhr
Zur Wiederausfuhr nach AV sind die Waren in jedem Fall mit Zollanmeldung in elektronischer Form zum Ausfuhrverfahren anzumelden. Die elektronische Ausfuhranmeldung kann grundsätzlich nur mittels Internetausfuhranmeldung „IAA-Plus“ (kostenlos) oder mittels ATLAS-Teilnehmersoftware (kostenpflichtig) erstellt werden. Alternativ können Sie sich bei der Erstellung und Abgabe der Ausfuhranmeldung aber auch von einem Spediteur oder einer Zollagentur vertreten lassen.

Zusätzlich ist der Zollstelle der bei der Überführung in die Aktive Veredelung ausgestellte Veredelungsschein vorzulegen. Die Zollstelle prüft die ordnungsgemäße Beendigung der Aktiven Veredelung und gibt die hinterlegte Sicherheit nach Beendigung des Ausfuhrverfahrens frei.

Aufgrund der Komplexität des gesamten Vorgangs und der zu erfüllenden Bedingungen empfiehlt es sich, Hilfe bei einer Zollspedition/Zollagentur zu suchen, welche Sie bei den formellen Angelegenheiten hier in Deutschland unterstützt.
Diese Zollspeditionen/-büros besitzen Erfahrung bei der Durchführung derartiger Zollverfahren und haben die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Zollanmeldung.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Lieschen Mueller*

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Unternehmen:
Tel.: 0351/44834-520
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
*name geaendert.

Also wir haben jedenfalls herzlichst darueber gelacht. Und dann noch ca 10 mal gelesen und bis heute nicht verstanden was die eigentlich sagen. So genau jedenfalls. Kann man den sowas nicht in einer sprache beantworten die normale menschen sprechen? So wie wir das hier im Englischen auch machen?

Aber das alles ist eher akademisch da das Second Life Kit bereits unterwegs ist. Ich muss ehrlich sagen, respekt wie schnell RH Electronics arbeitet.

Ich werde weiter berichten.

Cheers

Peter
 
BlackFly

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Da finde ich es aber ehrlich gesagt ziemlich schwach das RH Electronics das nicht macht, den Fall haben die Sicherlich öfters...
Ein Verweis auf einen Spediteur ist natürlich richtig, macht bei größeren Maschinenteilen in Schiffscontainern und im industriellen Bereich sicherlich auch Sinn, im privaten Bereich und mit einer normalen Postsendung aber eher weniger und da RH diesen Fall sicherlich öfters haben sollte finde ich es etwas schwach das die das nicht (gegen eine Entsprechende Aufwandsentschädigung) anbieten.

Das Second Life Kit sehe ich persönlich eher als "Notlösung" und hätte vermutlich (persönlich) die Variante mit dem privaten Versand vorgezogen (oder hätte auf der Arbeit mal nachgefragt ob man da nicht was unter der Hand machen kann). Vielleicht ist das alles aber auch die Taktik von RH mehr Second Life Kits zu verkaufen und damit deutlich mehr Geld zu verdienen als mit einer reparatur?
 
Thema:

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