Die dicke Berta ist ein Weichei?

Diskutiere Die dicke Berta ist ein Weichei? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Du kannst dich auch an den Ombudsmann für das Versicherubgswesen richten, hatte mal Ärger weil die Vollkasko nicht zahlen wollte, ist zwar viel...
Classic Sport CS

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Du kannst dich auch an den Ombudsmann für das Versicherubgswesen richten, hatte mal Ärger weil die Vollkasko nicht zahlen wollte, ist zwar viel Papierkorb, aber danach wurde gezahlt.
 
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vierventilboxer

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Eine sehr gute Seite die man sich spätestens durchlesen sollte wenn man in einen Unfall verwickelt wurde:

Rund um den Verkehrsunfall | K. Säverin, Fachanwalt Verkehrsrecht, Berlin |

Äußerst informativ und auch für den Laien gut verständlich.

Bevor man Dritte (RA, Ombutsmann, etc.) einschaltet bitte immer erst selbst informieren. Wer objektiv bleibt, weiß somit genau was einem zusteht bzw. nicht zusteht.

Jeder Fall liegt anders, deswegen sind Pauschalaussagen immer schwierig (Nutzungsausfall bei einem Moped bekommt z.B. nur wer über kein anderes Fahrzeug verfügt, usw.).

Mit überzogenen Forderungen eines RA´s kann man ziemlich böse auf die Schnauze fallen. Also auch hier vorsichtig sein und auf dem Teppich bleiben.
Die ersten 14 Tage sollte man gegenüber der gegnerischen Versicherung ganz ruhig bleiben. Wer hier mit der Tür ins Haus fällt tut sich selbst keinen Gefallen. Die Sachbearbeiter zu verärgern verzögert die Bearbeitung nur.
Wurde man offensichtlich benachteiligt kann man immer noch die schweren Geschütze auffahren oder zumindest damit drohen.
Versicherungen zahlen nicht gerne, auch keine RA-Kosten. Bewegen sie sich nicht, so hilft oft ein Wink mit dem Zaunpfahl. Man kann solch Geschichten auch ganz legal verteuern. Weiß die Versicherung dass der Geschädigte das weiß, geht die Regulierung meist zügiger. ;)
 
Bmwtroller

Bmwtroller

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Hm, erst einmal dran denken, dass Du mit Tempo 18 gegen einen schweren Widerstand gefahren bist, wenn ich das so richtig lese. Es geht ja hier nicht um hinfallen.

Ich bin mit der Cruiser mit Tempo 20 gehen ein aus einer Hausausfahrt herausfahrendes Auto gefahren und der Gutachterschaden war €17.000 nur bei mir. Reparieren werden wir es für ca. €10.000 in einer Werkstatt von Freunden.

Stell Dir einfach mal vor, wie es Rums macht, wenn Du mit 18 km/h gegen was fährst und nicht 'nur' auf den Boden fällst
 
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cigarre

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Hallo Troller,
hast schon recht, allerdings bist du gegen ein fahrendes Auto gestoßen, wenn ich das richtig verstehe. Ich bin auf ein stehendes Auto gegen die Stoßstange (Knautschzone) aufgefahren. Mittlerweile hat sich meine Frage nach dem Weichei eh relativiert. Denn anscheinend ist sie doch keines. Die vom BMW-Händler prognostizierten (Kostenvoranschlag) schweren Schäden an Rahmen und Gabel sind ja nicht wirklich vorhanden gewesen. Im Gegensatz zu meiner "freien" Werkstatt hätte man beim BMW-Händler hier jeweils Neuteile verbaut, was die Reparatur alleine bei diesen beiden Posten um € 2.700 verteuert hätte. Jedenfalls sieht mich der nie wieder.
grüße
cigarre
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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@Vierventilboxer warum "privater Gutachter"? Abgesehen dass es so etwas gar nicht gibt, bleibt die Frage: Wer hat den bestellt?
Stundensätze müssen einem ortsüblichen Durchschnitt ansässiger Vertragswerkstätten entsprechen. Vertragswerkstätten, keinen freien Schrauberbuden o.ä.!

Laut Aussage der Vertragswerkstatt wird bei Unfallschäden über 4000€ ein Gutachten eingeholt.Und wie sich zeigt liegt das Gutachten 2900€ unter dem der VW.
Die VW hat mir nahe gelegt,unbedingt einen RA hinzuzuziehen,was sich nun als richtige Entscheidung erwiesen hat.
@Wo lag also dein Problem?
Mein Problem liegt darin dass,ich auf mein Geld warte,mir einige schöne Touren entgangen sind,hier Haarspalterrei betrieben wird,und das ganze in die Länge gezogen wird.
Zitat der gegnerischen Versicherung "Jeder Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet die Kosten für einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Wir müssen nur den tatsächlich erforderlichen Aufwand erstatten.
Ja und? Warum machen sie es dann nicht?
Ist es mein Problem wenn der Gutachter zu Teuer ist,die angegebenen Nebenkosten zu hoch sind?Nach einem zusätzlichen Prüfbericht abgerechnet wird? NEIN.
Von den Kosten für den RA den die Versicherung bezahlen muss will ich gar nicht reden.


Kraichgauer

Wer bitte verpflichtet Dich, ein "Gutachten" durch eine Vertragswerkstatt (Vertrag mit wem, in diesem Falle?) erstellen zu lassen? Für Gutachten gibt es Gutachter. Den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Der rechnet sogar direkt mit denen ab. Gar keine Mühen für Dich. Warum muss ich mich in versicherungsrechtlichen Fragen überhaupt durch eine Werkstatt beraten lassen? Wenn ich die Meinung eines Chirurgen haben will, gehe ich doch auch nicht zum Metzger, nur weil der günstiger ist. Eine Werkstatt muss keinerlei Ahnung, was Versicherungsrecht angeht, nachweisen bzw. haben.

Im Übrigen bin ich nach einem Haftpflichtschaden am Auto (Wohnmobil rollt einfach so auf die Stossstange) auch zum unabhängigen und nicht in die Werkstatt gegangen. Das Gutachten warf 1300 € aus und niemand war es "zu billig". Der Gutachter wird Dich schon wegschicken, sollte es sich um eine defekte Glühlampe handeln. Aber das hatten wir ja schon mal, alle jammern wie teuer doch der Markenservice ist und rennen dann trotzdem sofort zum :rollleyyes:
 
fralind

fralind

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Als Werkstattbetreiber kann ich zum Thema sagen:

liegt ein nicht selber verursachter Kasko Schaden vor, kann und sollte man selber über einen Gutachter zur Schadensfeststellung, Schadensbewertung und der Schadeshöhe entscheiden.

Nur, Gutachter kann jeder sein / werden, der einen KFZ Ausbildungsberuf und einen Wochenendlehrgang besucht hat. Was also nichts über die Fähigkeiten zu einer tatsächlichen Schadens - feststellung, bzw. - bewertung aussagt.
Noch ob er über die endsprechenden Weiterbildungen verfügt, oder bei Gerichten (vereidigter Sachverständiger) und Versicherungen (wichtig) anerkannt ist.

Auch macht es einen Unterschied in der Schadensbewertung und Höhe aus, ob man den Gutachter der gegnerrischen Versicherung akzeptiert. Hier zeigt sich über die Jahre und der eigenen Erfahrung, dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.

Es wird natürlich Kostenfreundlicher kallkuliert. Liegt in der Natur der Sache.


Warum muss ich mich in versicherungsrechtlichen Fragen überhaupt durch eine Werkstatt beraten lassen? Wenn ich die Meinung eines Chirurgen haben will, gehe ich doch auch nicht zum Metzger, nur weil der günstiger ist. Eine Werkstatt muss keinerlei Ahnung, was Versicherungsrecht angeht, nachweisen bzw. haben.
Etwas holprig ausgedrückt, aber richtig.
Werkstätten dürfen gar keine "Rechstberatung" durchführen oder einen Leitspruch loslassen.
Wir können in Absprache mit dem Kunden und der Versicherung einen Kostenvoranschlag erstellen, oder wenn der Kunde nach einem Sachverständigen fragt, einen benennen (auch schon rechtlich heikel), mehr nicht.

Auch hier, aber andersherum (Liegt in der Natur der Sache) , dessen Brot ich.........., da je höher der Schaden bewertet ( ab und an wird mehr an Teilen um die eigentliche Schadensstelle aufgeschrieben) und dies Rep. auch durchgeführt wird, dass Säckel gefüllter wird.

Zum Nachteil der Allgemeinheit. Da die Versicherungen sich untereinander ausgleichen und wir alle dafür am Jahresende zahlen.
 
IamI

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Sevus,

ich habe diesen Fred jetzt recht genau gelesen, aber eines fehlt mir da schon noch:

Werkstätten erstellen einen Kostenvoranschlag immer so, dass nachher alle Schäden behoben sind.
Z.B. ein Kratzer am Windschild wird behoben indem das Widnschild getauscht wird. Oder ein Kratzer am Längslenker wird nicht auspoliert, sondern als Neuteil verrechnet.

Lasse ich diese Posten dann bei der Reparatur weg, so verbilligt sich die Angelegenheit entsprechend.

Wenn ich meinen Mechanikus frage, was die Reparatur kostet, fragt er mich immer, obs nachher (nur9 wieder ordentlich fahren soll, oder so sein soll wie vorher (also auch unzerkratzt).
Wenn ich das Hoppala selber zahlen muss wird meine Antwort anders ausfallen als wenn eine gegenerische Versicherung zahlen muss.

Den Fall hatte ich nämlich gerade - Reparatur, dass Mopped wieder fährt - 750,--€ alle beschädigten/zerkratzten Teile neu - 2.500€ - und die Vermessung des Rahmens ist bei den 750,-- schon dabei - einige Teile habe ich gebracht, weil bei mir noch auf "Lager" - Spiegel und Blinker - so wirds leistbar.
Den Sturzbügel - der übrigens den Motor gerettet und dabei den Tod gefunden hat - kaufe ich dann im Winter wieder neu und mach' ihn selber drauf.


Man sollte also bei der Verteufelung der Werkstätte die Kirche im Dorf lassen.

liebe Grüße

Wolfgang
 
fralind

fralind

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Ok, anders dargestellt.

Kunde kommt zur Werkstatt, da das richtigerweise der erste Anlaufpunkt ist.

Ist der Kunde ohne Erfahrung in Sachen Unfall / Schadensregulierung, spricht man aus der und mit der jahrelangen Erfahrung als-und-oder Betreiber / Meister / Inhaber über einen weiteren Verlauf.



Bis rund ~ 1.500 € Schaden reicht meist ein Anruf bei der Sachbearbeiterin der Versicherung durch die Werksatt (Schadensminderungspflicht, unter 800 € Schaden braucht eine Versicherung keinen bestellten Sv zu bezahlen), diese erteilt gegebenenfalls Rep. Freigabe nach Kostenvoranschlag (Werkstätten arbeiten mit der gleichen SW wie die SV) oder gegen Rechnung und ein paar Schadensbildern nach erfolgter Rep.


Bestellung eines SV durch Geschädigten und Begutachtung beim diesem Zuhause (KFZ Fahrbereit)
(schlecht: denn es findet keine evtl. notwendige (tei)-Zerlegung statt, um z.B. Schäden hinter einem Stoßfänger zu ermitteln, oder ein mitteler Wert für die Instandsetzung eines Seitenteiles / Heckblech, es werden mittlere Stundenverrechnungssätze (Mechanik: 72 €, Karosserie 95 €, Lack 98 €) der Region kallkuliert, was dann zu enormen Problemen führt, wenn die Instandsetzung dann bei einer Firma durchgeführt wird, die einen höheren Stundenverrechnungssatz hat (Mechanik: 98 €, Karosserie 124 €, Lack 175 €) oder mit den Zeiten nicht hinkommt, oder mit den Zeiten nicht hinkommt weil mehr beschädigt ist als im Gutachten steht, bzw. ein Nachtrag erstellt werden muss)
Hier könnte der Schaden mit z.B. 2.400 € kallkuliert sein

Bestellung eines (meist bekannten -"Haus SV") SV in Absprache mit dem Geschädigten und Begutachtung in der Werkstatt (KFZ Fahrbereit)
(hier wird, auch durch evtl. notwendige Teilzerlegung, exakt der Schaden festgestellt und die im Betrieb gültigen Verrechnungssätze verwendet. Hier z.B. wird der Indsandsetzer gefragt, welcher Zeitaufwand bei einer Instandsetzung eines Seitenteiles / Heckbleches (verschweisste -verklebte Teile) notwendig sind.
Hier könnte der gleiche Schaden mit z.B. 3.200 € kallkuliert sein
 
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kraichgauQ

Gast
In der Theorie schön und gut...in
der Praxis sieht das bei MIR so aus.
KVA Vertragswekstatt 6450€
privater Gutachter 3800€
Gutachter der Versicherung 3400€ Mir ist es mittlerweile egal,die Saison ist vorbei.
Die Versicherung will möglichst wenig bezahlen,der Anwalt viel verdienen.
Meinen letzten unverschuldeten Schaden hatte ich 87,und da war das Geld ohne RA binnen 14 tg auf meinem Konto.
Heute wird alles erst mal in die Länge gezogen.:thumbdown:


Kraichgauer
 
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vierventilboxer

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Erst bei Reparatur festgestellte Schäden können auch im Nachhinein (Achtung: es gelten Fristen) angezeigt werden.
Es ist somit möglich der Versicherung zu melden dass der Rechnung ein weiteres Teil hinzugefügt wird.

Bei fiktiver Abrechnung kann es allerdings zu finanziellen Einbußen kommen sofern man sich bereits mit der Versicherung auf einen Betrag XX geeinigt hat und somit die Sache bereits abgeschlossen ist.
Wer also selbst repariert und/oder (gebrauchte) Ersatzteile besorgt und/oder den Schaden nicht 100% beseitigt, sollte seine Forderungen erst stellen wenn er sich sicher ist dass alle Beschädigungen bekannt sind.
Im Zweifelsfall heißt das: Moped in die Garage stellen, fotografieren, zerlegen, zwischendurch immer wieder fotografieren und alle Teile auflisten die ersetzt/repariert werden müssen.
Ob man dies selbst macht oder der Werkstatt den Auftrag dazu erteilt sei erst mal dahingestellt.

Schäden die über eine Bagatelle hinausgehen führen relativ oft zu einer merkantilen Wertminderung. Diese kann eine Werkstatt nicht bestimmen, das ist Sache des Sachverständigen. Deswegen bei größeren Schäden immer ein Gutachten machen lassen! Für Nutzungsausfall (sofern man berechtigt ist diese einzufordern und kein Leihfahrzeug in Anspruch nimmt) gilt das selbe.

Kostenvoranschlag macht im Regelfall nur bei selbst verursachten Schäden Sinn wenn es sich dabei um einen Kaskoschaden handelt.
Hier hat man weder Anspruch auf Nutzungsausfall/Leihwagen noch auf merkantile Wertminderung.


Ich muss mich wiederholen: Jeder Fall liegt anders. Bevor man voreilig "Ja" sagt oder eine Unterschrift leistet sollte man sich 1...2 Stunden Zeit nehmen und den Link (s.o) aufrufen und darauf achten was genau einem zusteht. Lesen -> Denken -> evtl. Rücksprache halten -> Handeln.
Ist man sich nach (möglichst intensiver) Recherche immer noch unsicher --> ab zum RA! Andernfalls verschenkt man bares Geld.
KVA´s von Werkstätten werden nicht so hoch gewichtet wie Gutachten von anerkannten Sachverständigen, das zeigt die Erfahrung.
Sie werden deshalb viel öfter angegangen und die Richtigkeit infrage gestellt.

Mit (Teil-)zerlegung in der Werkstatt ist es auch immer so eine Sache. Beschließt man nach Schadensfeststellung die Sache selbst in die Hand zu nehmen, sprich das Fahrzeug in Eigenregie wieder instand zu setzen, steht es evtl. nicht fahrbereit in der Werkstatt.
KVA´s sind bei selbst verschuldeten Unfällen oft selbst zu bezahlen, der Wiederzusammenbau kostet ebenfalls Geld.
Werkstätten rechnen die Kosten des KVA´s im Regelfall nur an wenn das Fahrzeug danach auch bei ihnen repariert wird.
Wer hier also kein Geld liegen lassen will, der bestellt am besten sofort einen Gutachter (sofern ein erheblicher Schaden vorliegt).
Ein nicht fahrbereites Fahrzeug von der Werkstatt nach Hause zu transportieren ist für viele schon nur mit viel Aufwand möglich, denn nicht jeder hat (sofort) einen passenden Anhänger, o.ä. parat.
Überlegt euch also am besten sofort nach dem Unfall wohin ihr euer demoliertes Fahrzeug bringen (lassen) wollt, es erleichtert die weiteren Schritte der Schadensabwicklung/-beseitigung.
 
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vierventilboxer

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In der Theorie schön und gut...in
der Praxis sieht das bei MIR so aus.
KVA Vertragswekstatt 6450€
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Gutachter der Versicherung 3400€ Mir ist es mittlerweile egal,die Saison ist vorbei.
Die Versicherung will möglichst wenig bezahlen,der Anwalt viel verdienen.
Meinen letzten unverschuldeten Schaden hatte ich 87,und da war das Geld ohne RA binnen 14 tg auf meinem Konto.
Heute wird alles erst mal in die Länge gezogen.:thumbdown:


Kraichgauer
Über 3000,-€ und rund 40% Differenz ist eine Hausnummer! Hier passt etwas nicht. Könntest du aufzeigen wie es dazu kam?
 
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kraichgauQ

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BMW VW hatte die Gabel,Felge,Bremsscheiben+Beläge und Windschild aufgenommen.
Der Gutachter der Versicherung hats gestrichen.
Mein RA hat Einspruch erhoben.
The never Ending Story.

Kraichgauer
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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BMW R 1200 GS
In gewisser Hinsicht kann man aber auch die Versicherungen verstehen! Wenn die alles ohne Zucken und Nachdenken bezahlen würden, wären sie entweder pleite oder wir könnten die Prämien nicht mehr begleichen. ;-) Sicher gibt es auch die eine oder andere Werkstatt ... aber nur Einzelfälle ...
 
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kraichgauQ

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In gewisser Hinsicht kann man aber auch die Versicherungen verstehen! Wenn die alles ohne Zucken und Nachdenken bezahlen würden, wären sie entweder pleite oder wir könnten die Prämien nicht mehr begleichen. ;-) Sicher gibt es auch die eine oder andere Werkstatt ... aber nur Einzelfälle ...
Klar versteh ich die Versicherungen
Nur möchte ich mein mopped wieder so wie es vor dem Unfall war,nicht mehr und nicht weniger.

OT Mein Freund hat ne Tankstelle,dem hat ein 16 jähriger im suff mit muttis Auto die Preissäule umgenietet,die fiel auf sein Auto und ins Schaufenster.Schaden über 80000€:mad: Ist jetzt 21/2 Jahre her,4000€ hat er bis jetzt bekommen.
Hoffe doch sehr das es bei MIR schneller geht.:confused:


Kraichgauer
 
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vierventilboxer

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Muss/darf/kann ich Theo zustimmen. Ob die Teile wirklich beschädigt sind, sollte sich recht einfach feststellen lassen (Sichtprüfung auf der Wuchtmaschine bzw. besser noch Messung per Stativ und Messuhr).
Bei Deformationen/Verzug/etc. brauchen wir gar nicht diskutieren, bei einem Kratzer der evtl. vernünftig beilackiert werden kann ist schon eher Fingerspitzengefühl gefragt.

Ein RA vertritt die Forderung seines Mandanten (meistens zumindest), egal wie abstrus sie ist.
Sachverstand in derlei Belange haben RA´s im Regelfall nicht. Kein Mensch kann alles wissen, soweit klar, verständlich und nachvollziehbar.
Umso wichtiger ist es für den Geschädigten hier möglichst objektiv zu bleiben. Durch Fachgesimpel mit Werkstattpersonal oder Gutachter sollte dies eigentlich möglich sein zu eruieren.
Bei so sicherheitsrelevanten Teilen wie Rädern, Reifen und Bremsen sind die Leute eigentlich eher vorsichtig. Streicht dies ein Gutachter, dann gehe ich zum hohen Maße davon aus dass das passt.

Die Werkstatt schreibt es mit rein, will sie sich doch a) nicht in die Nesseln setzen und b) an den Teilen etwas verdienen.
Der RA fordert es wahrscheinlich auch ein, erhöht es doch den Streitwert, ergo auch sein Honorar, egal wie die Sache ausgeht.
Am objektivsten ist somit in dem Fall die Aussage des Gutachters (wenngleich auch er nicht frei von Fehleinschätzungen ist).
Das Vernünftigste ist immer den gesunden Menschenverstand zu benutzen und nicht zu versuchen das maximal mögliche an Geld heraus zu holen. Damit fährt es sich stressfreier.

So ein Komplettrad samt Scheiben und sonstigen Teilen ist ein Posten der heftig ins Kontor schlägt. Mich wundert nicht dass hier eine Versicherung nachfragt ob das alles wirklich erneuert werden muss.


Ruhig Blut Kraichgauer, das wird sich schon klären.
Bei mir stehen momentan durch einen Auffahrunfall auch über 15 k€ zur Debatte die die gegnerische Versicherung latzen muss.
Dass sie darüber nicht gerade "amused" sind ist völlig verständlich. Wir sind in Woche 4 und nach Rücksprache soll bis Ende der Woche alles entschieden sein. Ein beunruhigendes Gefühl wie die Sache ausgeht ist vorhanden, Puls habe ich deswegen aber keinen.
 
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fralind

fralind

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Bei so sicherheitsrelevanten Teilen wie Rädern, Reifen und Bremsen sind die Leute eigentlich eher vorsichtig. Streicht dies ein Gutachter, dann gehe ich zum hohen Maße davon aus dass das passt.
Mit diesen sicherheitsrelevanten Teilen setzt sich kein Sv eine Laus in den Pelz, nur um der Versicherung Geld zu sparen.

Da dürfte die Werkstatt in Ihrer Einschätzung des Schadens über das Ziel hinausgeschossen sein.
 
K

kraichgauQ

Gast
Da dürfte die Werkstatt in Ihrer Einschätzung des Schadens über das Ziel hinausgeschossen sein.[/QUOTE]

Da bin ich bei Dir,aaaaber immerhin Stand ein mit 7Personen besetzter Land Rover Defender auf meiner Felge.....
Ich vertraue mal dem Gutachten.Zudem war ich letztens auf der AB mit 180km/h,sollte die Felge einen Schlag haben hätte ich gemerkt.:eek:


Kraichgauer
 
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Die Felgen schlagen von Serie weg 1 mm oder gar mehr.
Nimm es mit Humor! Vielleicht hat der Landy genau auf der richtige Stelle "geparkt". ;)
Hauptsache dir ist nichts passiert. Hat zudem das Material nichts abbekommen und funktioniert wie zuvor.... umso besser.
 
T

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BMW ist kein Wohlfahrtsverein sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen und wenn da jeder Kratzer gleich tausende von Euro in ihre Kassen spühlt erfüllt das Produkt damit genau sein Soll ;)
 
Thema:

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