Emblemblinker an der GS

Diskutiere Emblemblinker an der GS im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich möchte das leidige Thema Emblemblinker nochmals aufgreifen. Ich finde, dass hier die Verkehrssicherheit zunimmt und es zusätzlich eine...
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gs-sports

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Ich möchte das leidige Thema Emblemblinker nochmals aufgreifen. Ich finde, dass hier die Verkehrssicherheit zunimmt und es zusätzlich eine optische Aufwertung der GS ist.

Hat jetzt schon einmal jemand Erfolg mit einer offiziellen Eintragung/Abnahme gehabt?:confused:

Wer kennt eine Möglichkeit, die Anbringung beim TÜV problemlos durchzuschleusen:confused:

Danke für das Feedback
 
Quhpilot

Quhpilot

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eine schwarze Quh,
Wenn die "Bling-Bling´s" zusätzlich zu den verbleibenden vorderen Blinkern
dran sind gibts normalerweise keine Probleme mit den Kittel-Jungs. Garnicht
erst drauf aufmerksam machen, unschuldig guggen und das g´hört so.;)
 
Wombi

Wombi

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das sind die seitlichen blinker vom z4
 
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Gröj

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Hallo!

"An sich" ist das ganze nicht zulassungsfähig, da am Motorrad 4 "Fahrtrichtungsanzeiger" vorgeschrieben sind.
Da die Seitenblinker keine E-Kennzeichnung haben, ersetzen sie auch keine anderen bereits montierten Blinker des Mopeds.
Habe selber aber auch keine Probs beim TÜV damit gehabt.
Bleibt als bei dem "an sich"...wem es gefällt, der baut sie an, der Rest lässt es bleiben.;)
Optisch finde ich es einen netten Gag.
Ist bei meinem Moped übrigens bisher nur GS Fahrern aufgefallen! :D
 
buffel

buffel

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LED Emblemblinker passend für die R1200GS Adventure (alle Modelle)

Passgenau gefertigte LED Blinker die hinter die Embleme der Seitenteile montiert werden (die vorhandenen Embleme können weiter verwendet werden).

Wenn sie ausgeschaltet sind, ist ihre Farbe milchig weiss und fallen kaum auf.

Dieses Set beinhaltet alle zur Montage benötigten Teile für beide Seiten und eine leicht verständliche Einbauanleitung (die Embleme sind nicht enthalten).

Die Blinker sind wasserdicht und mit wasserdichten Steckern ausgerüstet, die Verkabelung erfolgt parallel zu den Blinkerleitungen, ebenfalls mit wasserdichten Abzweigern.

Die Überwachungsfunktion der Bordelektronik wird dadurch nicht beeinflusst (es erfolgt keine Fehlermeldung).

Die Montage kann mit etwas handwerklichem Geschick leicht selbst durchgeführt werden.

(...........)

ACHTUNG: Diese Blinker haben keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr und dürfen hier nicht betrieben werden!




Gefällt mir auch gut, allerdings schreiben die auch dass es keine Zulassung gibt. Irgend wie doof, soll man sich die Dinger nur für zu Hause in der Garage dran machen.


 
IamI

IamI

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K51 (2015); K14 (2002); K25 (2005); K48 (2019) - und zwei Vespas (1961)

LED Emblemblinker passend für die R1200GS Adventure (alle Modelle)

Passgenau gefertigte LED Blinker die hinter die Embleme der Seitenteile montiert werden (die vorhandenen Embleme können weiter verwendet werden).

Wenn sie ausgeschaltet sind, ist ihre Farbe milchig weiss und fallen kaum auf.

Dieses Set beinhaltet alle zur Montage benötigten Teile für beide Seiten und eine leicht verständliche Einbauanleitung (die Embleme sind nicht enthalten).

Die Blinker sind wasserdicht und mit wasserdichten Steckern ausgerüstet, die Verkabelung erfolgt parallel zu den Blinkerleitungen, ebenfalls mit wasserdichten Abzweigern.

Die Überwachungsfunktion der Bordelektronik wird dadurch nicht beeinflusst (es erfolgt keine Fehlermeldung).

Die Montage kann mit etwas handwerklichem Geschick leicht selbst durchgeführt werden.

(...........)

ACHTUNG: Diese Blinker haben keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr und dürfen hier nicht betrieben werden!




Gefällt mir auch gut, allerdings schreiben die auch dass es keine Zulassung gibt. Irgend wie doof, soll man sich die Dinger nur für zu Hause in der Garage dran machen.


Ser's,

also ihr mit eurer TÜV-Phobie!!!

Wem's gefällt, der soll die Emblemblinker montieren und föhlich damit rumfahren.

Wenn ein Kappelständer meckert, oder eurer pingeliger TÜV-I-Tüpfelreiter rumkäppelt, dann zieht einfach die Stecker ab und dann sind die Dinger einfach nur mehr da (und weil diese Emblemblinker keine Beleuchtungseinrichtung sind, müssen sie auch nicht funktionieren, wenn sie denn dran sind)

Immer das Geseire wegen legal oder illegal - die Dinger sind ja keine Bedrohung für die Allgemeinheit.

Legal - illegal - scheissegal.

liebe Grüße
Wolfgang
 
Spezi

Spezi

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schnipp... (und weil diese Emblemblinker keine Beleuchtungseinrichtung sind, müssen sie auch nicht funktionieren, wenn sie denn dran sind)

Immer das Geseire wegen legal oder illegal - die Dinger sind ja keine Bedrohung für die Allgemeinheit.

Legal - illegal - scheissegal.

liebe Grüße
Wolfgang
Falsch !
Wenn etwas leuchtet am Fahrzeug, dann ist es eine Beleuchtungseinrichtung.

Und dann wird das Ganze genau so verboten wie LED-Leisten am und unterm Mopped.

Also kein Geseiere, sondern nur der Form halber ist dieser Vermerk weiter oben wichtig.

Wer damit rumfahren will - gerne.
Wer damit erwischt wird und ne Mängelanzeige kassiert - auch recht.

Man kann halt nicht alles machen, was man will...
 
HaJü

HaJü

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.....

also ihr mit eurer TÜV-Phobie!!!

.....
Hallo Ösie,

wär ich ein HaveYou wärs mir grad sch...egal. Bin ich aber nicht.

Wies bei Euch ist, weiß ich nicht.

Aber anscheinend kennst Du unsere Paragraphenreiter nicht :rolleyes:
Wenn die wollen, können die ganz schön piesacken :eek::mad:
 
buffel

buffel

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Ser's,

also ihr mit eurer TÜV-Phobie!!!

Wem's gefällt, der soll die Emblemblinker montieren und föhlich damit rumfahren.

Wenn ein Kappelständer meckert, oder eurer pingeliger TÜV-I-Tüpfelreiter rumkäppelt, dann zieht einfach die Stecker ab und dann sind die Dinger einfach nur mehr da (und weil diese Emblemblinker keine Beleuchtungseinrichtung sind, müssen sie auch nicht funktionieren, wenn sie denn dran sind)

Immer das Geseire wegen legal oder illegal - die Dinger sind ja keine Bedrohung für die Allgemeinheit.

Legal - illegal - scheissegal.

liebe Grüße
Wolfgang
Nun vielleicht hast Du für Dich recht, jeder sollte machen was er für richtig hält. Muss ja auch selbst dafür gerade stehen.
Allerdings wenn die Betriebserlaubnis erlischt, bis Du auch ohne Versicherungsschutz unterwegs.
Und wenn ich mich recht erinnere ist ja gerade die östereichschische Polizei für Ihren lockeren und nachsichtigen Umgang bekannt ;). ...... Bitte nicht persönlich nehmen, niemand kann was für seine Landsleute :).
 
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moonrisemaroon

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Immer dieser Versicherungsschutz.
Der geht meines Wissens nur Flöten wenn das die Unfallursache ist. Wenn dich ein Autofahrer beim Linksabbiegen übersieht und dein original Scheinwerfer geleuchtet hat ist es herzlich egal ob dein Rücklicht Illegal war, du keine Krümmer montiert hattest oder das Schutzblech abgesägt war.
Und wenn beim links abbiegen 3 statt 2 Blinker nach links geblinkt haben dürfte ca.1,5 mal so eindeutig sein dass du abbiegen wolltest.:D
Und selbst wenn ich extrem grob fahrlässig handele steht in meinem Vertrag dass ich max. 5000 Ocken selber zahlen muss. Also nix mit dem Ammenmärchen "ein Leben lang zahlen für Unfallopfer".

Und trotzdem ist bei mir alles im Originalzustand weil ich lieber fahre statt zeit in solchen Ärger zu investieren,
Gruß Kevin
 
mulicard

mulicard

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Ser's,

also ihr mit eurer TÜV-Phobie!!!
(.... )


Immer das Geseire wegen legal oder illegal - die Dinger sind ja keine Bedrohung für die Allgemeinheit.

Legal - illegal - scheissegal.

liebe Grüße
Wolfgang
*unterschreib!

.... Was für ein Angsthasenvolk...

Wegen sowas legt dir niemand deine Karre still, gibt dir Punkte in Flensbier oder ne Strafe größer 60,-€.
( und kommt jetzt nicht mit Verlust des Versicherungsschutz...)

Also was soll das immer hier?!?

Es gibt Leute die fahren immer mit Gürtel und Hosenträger gleichzeitig und anderen passt die Hose einfach.

Gruß,

Muli
 
HaJü

HaJü

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.... Was für ein Angsthasenvolk...
.....
Also was soll das immer hier?!?
.....
Hai Muli,

kommt immer darauf an, wer mit wem wo zusammenstößt :rolleyes:

Mit solchen Dünnbrettbohrern beim TÜV hatte ich auch schon zu tun :mad:

Geh zwar nur noch zu den Privaten, aber die spinnen tlw. auch rum. Einer bemängelt die Anhängerpfanne, weil der Zeiger nicht genau in der Mitte stand :mad: Hab im gesagt, er solle die Kirche im Dorf lassen, der Hänger ist 2 J. alt und hat außer meinen Mopeds nur 1x 500kg getragen, da gibts keinen Verschleiß !

Aber letztlich sinds die Prüfer, die das begehrte Babberl aufs Nr.-Schild drücken ;)
 
Spezi

Spezi

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.... Was für ein Angsthasenvolk...
Veto !

Was IamI oder du als "is doch egal, mach druff und gut is" bezeichnet, sollte doch genauer betrachtet werden.

Und da wir ja Gesetze und Regelungen nicht nur zum Spaß haben oder die permanent die sog. "Freiheit" des Einzelnen einschränken, muss auch die rechtliche Seite von Beleuchtungseinrichtungen zu erklären erlaubt sein.

Aber deswegen Andersdenkende als Angsthasen zu bezeichnen finde ich jetzt ein wenig übertrieben.

Der Hinweis auf die Unrechtmäßigkeit der Benutzung von Emblemblinkern in D steht ja auch auf der Webseite des Vertreibers...warum wohl ?
Ach ja, weil er ein Angsthase ist...is klar.

Jedem seine Meinung lassen ist schon ne feine Sache.
Ich lass dir deine...
 
IamI

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Ser's,

nachdem ich mich derart ketzerisch über die "TÜV-Phobie" geäußert habe und ausserdem in einigen Wortspenden auch der Begriff ABE und Versicherungsschutz genannt wurde, habe ich den Begriff "Allgemeine Betriebserlaubnis" gegoogelt.

Im §19 der STZVO steht:
<ZITAT ANFANG>
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
<ZITAT ENDE>

Da Emblemblinker weder
- die Fahrzeugart ändern
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Emblemblinkern zu erwarten ist
- das Abgas- und Geräuchverhalten verändert (und schon gar nicht verschlechtert wird)
kann ich mir nicht vorstellen, dass es da ein Problem gibt.

Ähnliches könnte man wohl auch von Spritzschützern, Windschildern u.v.m. sagen.

Der Versicherungsschutz mWn wird nur durch Änderungen gefährdet, die die ABE gefährden. (bitte um Korrektur falls das falsch ist, Fahrlässigkeit und Alkohol lassen wir jetzt der Einfachkeit halber außer Betracht)

Also dürften die Emblemblinker allerhöchstens eine "Ordnungswidrigkeit" darstellen, der Polizist auf der Straße darf daher wahrscheinlich ausser ein wenig motzen und ein Zetterl hergeben nicht viel machen. Ob's dafür Punkte in Flensburg geben kann, weiss ich nicht - wir haben so etwas nur ganz anders.

Also sollte man bei der Diskussion, webenso wie bei der Beurteilung von Veränderungen am Mopped, die Kirche im Dorf lassen.

Mich hat in ganz Europa noch nie jemand nach meinen Emblemblinkern gefragt, nicht in SCO, IRL, GB, D, CH, und im Südosten schon gar nicht, auch meine wechselblinkenden weissen Zusatzscheinwerfer (verwende ich nur als Groupleader einer größeren Gruppe, aber manchmal sind die halt irrtümlich an) hat noch niemand bemängelt, und die sind eher sehr grenzwertig bezüglich Erlaubnis.

Ich glaube auch, dass es wie häufig darauf ankommt, wie man in den Wald hineinruft. Wenn man "ordentlich" fährt, wird wahrscheinlich kein Problem entstehen, wenn ich schon durch die Fahrweise auffalle, wird das dann noch das Tüpfelchen auf dem I sein.
Auch die Unterhaltung mit dem Ordnungshüter kann man ja so, oder auch so führen.

Nebstbei ist hier ein eindeutiger Mentalitätsunterschied merkbar zwischen uns aus A und euch aus D - bei uns kommen die Leut' halt doch noch durch's Reden z'samm. Kortithenkackerei gibt's zwar bei uns auch, aber wie es scheint, doch weniger oft.
Das kommt auch bei den netten Dokumentationen (Achtung Kontrolle u.dgl.) ganz nett zum Ausdruck.

liebe Grüße

Wolfgagn
 
B

Baumbart

Gast
ob und in welchem Ausmaß sich der Lenker eines mit solchem blinkenden Christbaumschmuck behängten Gefährtes seiner Umgebung gegenüber der Lächerlichkeit preisgibt ist hier noch gar nicht diskutiert worden, vielleicht sollte man diesen Aspekt noch mal vertiefen :rolleyes: :D
 
IamI

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ob und in welchem Ausmaß sich der Lenker eines mit solchem blinkenden Christbaumschmuck behängten Gefährtes seiner Umgebung gegenüber der Lächerlichkeit preisgibt ist hier noch gar nicht diskutiert worden, vielleicht sollte man diesen Aspekt noch mal vertiefen :rolleyes: :D
Ser's,

Was die anderen davon halten, was ich aan mein Mopped schraube interessiert mich genau gar nicht - Schwa..vergleiche gehören in die Volksschule, da bin ich schon drüber hinaus.

liebe Grüße

Wolfgang
 
Hansemann

Hansemann

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Diese Phasen in den Threads sind doch das Salz in der Suppe in einem Forum zu einem Motorrad das bereits durchentwickelt ist und alle Fragen sich mehr oder weniger wiederholen. Verweise auf die Suchfunktion sind langweilig.
Es ist ja auch schon ein paar Mal geschrieben worden, wann die Betriebserlaubnis erlöschen kann und dass das nicht zwangsweise die Versicherung erlöschen lässt.

Hier in D heißt das Pflichtversicherungsgesetz so, weil die Versicherung eine Pflicht ist, sowohl für den Halter, der sie nachweisen muss, wie auch für die Versicherung, die leisten muss.

Was viele wahrscheinlich meinen (ohne es richtig zu wissen, das ist aber hier auch nix neues ;) ) ist die Möglichkeit der Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen zu können oder Schadenersatz zu fordern. Hier müssten doch eigentlich genügend Versicherungsvertreter im Forum vertreten sein, die das verständlich erklären können, bisher ist das nämlich anscheinend noch nicht gelungen. Möglich ist so ein Regress in der Regel bei Vorsatz (vorsätzlichem Herbeiführen eines Schadenfalles) und bei "grober Obliegenheitspflichtverletzung" Was genau das ist, klären oft Juristen und Gerichte, wenn sich die Versicherungsnehmer nicht alles gefallen lassen wollen, was ein Sachbearbeiter einer Versicherung so schreibt.

Außerdem @ IamI, das ist nicht Deine Baustelle, sowas gehört Quhpilot, der aber völlig entspannt in dem Fred gepostet hat, also quasi derzeit wohl etwas schwächelt...
 
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