Entfernung BMW-Emblem and der Adv

Diskutiere Entfernung BMW-Emblem and der Adv im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; N' Abend, kann mir jemand sagen wie ich die BMW-Embleme in den schwarzen Seitenverkleidungen der 1200 Adenture zerstörungsfrei entferne...
GS Klaus

GS Klaus

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N' Abend,

kann mir jemand sagen wie ich die BMW-Embleme in den schwarzen Seitenverkleidungen der 1200 Adenture zerstörungsfrei entferne? Rückseitig sind zwei Nasen im Kunststoff aber ich habe gehört die Teile sollen auch noch verklebt sein.

Danke

Klaus
 
tweise

tweise

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Hi Klaus

da ist so eine Art Doppelklebeband drunter, mit nem Foen, viel Geduld und nem Schraubenzieher sollte es abgehen... Was willst Du stattdessen hinbauen?

mfg tweise
 
GS Klaus

GS Klaus

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Entfernung BMW-Emblem

Hallo tweise,

danke für den Tip. hab bei eBay die Emblemblinker erstanden und möchte gerne eine "zerstörungfreie" Montage gewährleisten.

Bis denne

Klaus
 
F

Frechbaer

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Vorsicht!!

Hallo tweise,

danke für den Tip. hab bei eBay die Emblemblinker erstanden und möchte gerne eine "zerstörungfreie" Montage gewährleisten.

Bis denne

Klaus
Hi Klaus,
ich kenn die Dinger und find sie auch gut. Würd sie mir auch sofort hinmachen, aber die haben einen gravierenden Haken:

Sie sind nicht vom TÜV freigegeben und damit musst Du sie vor jedem TÜV wieder abmontieren, oder aber ne teure Einzelzulassung beantragen!
Das liegt lautz Auskunft eines TÜV-Mitarbeiters daran, daß es sich um Leuchtmittel handelt, die absolut blendfrei sein müssen und es muss auch gewährleistet sein, daß sich niemand damit verletzen kann.
(er konnte mir zwar nicht sagen, wei man sich an einem Blinker verletzen kann, oder so geblendet werden kann, daß man praktisch blind werden würde, aber Vorschrift ist eben Vorschrift).

Ich würd also auf jeden Fall vorher sicher stellen, daß Du keine Schwierigkeiten damit beim TÜV bekommst!
Falls Dich das nicht juckt, ...viel Erfolg bei der Montage! ;-)

Gruß Fb.
 
GS Klaus

GS Klaus

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AW: Vorsicht

Hi Klaus,
ich kenn die Dinger und find sie auch gut. Würd sie mir auch sofort hinmachen, aber die haben einen gravierenden Haken:

Sie sind nicht vom TÜV freigegeben und damit musst Du sie vor jedem TÜV wieder abmontieren, oder aber ne teure Einzelzulassung beantragen!
Das liegt lautz Auskunft eines TÜV-Mitarbeiters daran, daß es sich um Leuchtmittel handelt, die absolut blendfrei sein müssen und es muss auch gewährleistet sein, daß sich niemand damit verletzen kann.
(er konnte mir zwar nicht sagen, wei man sich an einem Blinker verletzen kann, oder so geblendet werden kann, daß man praktisch blind werden würde, aber Vorschrift ist eben Vorschrift).

Ich würd also auf jeden Fall vorher sicher stellen, daß Du keine Schwierigkeiten damit beim TÜV bekommst!
Falls Dich das nicht juckt, ...viel Erfolg bei der Montage! ;-)

Gruß Fb.
Hallo Frechbaer,

das ist korrekt. Die Teile tragen aber nur 5 mm unter den Emblemen auf, sind transparent und werden von mir noch mit einem Schalter versehen sodaß die Jungs vom TÜV da wohl keine Nase dran bekommen.

Bis denne

Klaus
 
painterman

painterman

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Hallo Frechbaer,

das ist korrekt. Die Teile tragen aber nur 5 mm unter den Emblemen auf, sind transparent und werden von mir noch mit einem Schalter versehen sodaß die Jungs vom TÜV da wohl keine Nase dran bekommen.

Bis denne

Klaus

Du willst die zusaetzlich nutzen? Oder sollen die Originalen entfallen?

Gruss
 
GS Klaus

GS Klaus

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Zusatzblinker

Du willst die zusaetzlich nutzen? Oder sollen die Originalen entfallen?

Gruss
Hallo Painterman,

nur zusätzlich - ich glaube nicht dass die Scheiben hell genug sind um einen Fahrblinker zu ersetzen. Ich montiere die Blinkerscheiben am Wochenende, mache ein Photo und setze es in diesen Thread.

Ich mag solche Gag's an Bikes, anbei ein "Nachtfoto" meiner XVS 650,
die blauen LED's sind ausschließlich für Showzwecke und brennen nur wenn kein Zündstrom anliegt.

Bis denne

Klaus
 

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Rex

Rex

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die Frage ist , tragen die Zusatzblinker vielleicht ein E Zeichen;)

die müssen ja irgendwo her stammen:rolleyes:vielleicht vom Z Modell :confused:

lg Frank
 
nypdcollector

nypdcollector

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Stammen vom Z4.
 
Rex

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na sag ich doch.also heißt das.....es ist eine E-Nummer drauf:cool:

dann müssen die nur funktionieren und es sollte gut sein:rolleyes:

das Thema gab es aber irgendwo schon mal......Problem ist ich finde die EU Aussage zu Lichteinrichtungen für Moppeten gerade nicht.....aber ich glaube die wenigsten Prüfer würden das bemängeln:D

StVZO §54 :
Fahrtrichtungsanzeiger

Kraftfahrzeuge müssen mit Blinkern ausgerüstet sein. Diese müssen mit einer Frequenz von 1,5Hz (+-0,5Hz) in gleicher Phase blinken, ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstrom-Lichtanlage. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich wahrgenommen werden kann.
Eine Blinker-Kontrolleuchte im Blickfeld des Fahrers ist an Krafträdern nicht vorgeschrieben.
Erforderlich sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten vorn und hinten. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinker muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den hinteren Blinkern mindestens 12cm, bei den vorderen Blinkern mindestens 17cm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 10cm betragen.
Alternativ sind Blinkleuchten an beiden Längsseiten möglich (Ochsenaugen). Dann muß der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten von der erwähnten Ebene mindestens 28cm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche muß in beiden Fällen mindestens 35cm über der Fahrbahn liegen.
Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger dürfen bei Motorrädern, die ab dem 1.1.87 zugelassen worden sind, nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.

mfg Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
nypdcollector

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StVO §54 : Fahrtrichtungsanzeiger
Sorry, aber die StVO hat nur 53 Paragraphen. :p

Aussderdem sind die technischen Voraussetzungen niemals in der VO, sondern in der StVZO geregelt. Dort ist es aber der §54. ;)

Was man aber bei den lichttechnischen Einrichtungen wissen sollte: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Es ist leider nicht so, dass nur das verboten ist, was ausdrücklich verboten ist.
 
troed

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Was man aber bei den lichttechnischen Einrichtungen wissen sollte: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Es ist leider nicht so, dass nur das verboten ist, was ausdrücklich verboten ist.
Nun ja, genau das ist immer die Frage :D, denn in letzter Konsequenz ist es dann eine Auslegungssache von Rechtsverdrehern, sog. "Behörden" (=überbezahlte Beamte, die verzweifelt ihre Daseinsberechtigung suchen) und unbedarften Richtern. Wenn man sich die Mühe machen würde das dann bis zum EUGH durchzujudizieren fallen o.a. Personen dann recht häufig auf die Schnauze.

Wir leben leider nicht in Rechtssicherheit mit eindeutigen Gesetzen sondern in einer Rechtsdiktatur, die schwammige Gesetze zur Auslegungssache machen (und je nach betroffener Person zur Verurteilung führt oder, je nach Einfluss, unter den Tisch gekehrt wird oder in einem Freispruch endet: VOR DEM GESETZ SIND ALLE UNGLEICH :mad:). Ausserdem gibt es für jedes Gesetz ein anderes, das diesem widerspricht :D.

Die Annahme, was nicht explizit verboten ist ist damit nicht automatisch erlaubt, ist höchst bedenklich und führt in letzter Konsequenz zu staatlicher Willkür und zur Diktatur. In einer freien Demokratie MUSS der gesetzliche Zustand so sein, dass nur explizite Verbote einwandfreie Verbote sein dürfen................
 
IamI

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Die Annahme, was nicht explizit verboten ist ist damit nicht automatisch erlaubt, ist höchst bedenklich und führt in letzter Konsequenz zu staatlicher Willkür und zur Diktatur. In einer freien Demokratie MUSS der gesetzliche Zustand so sein, dass nur explizite Verbote einwandfreie Verbote sein dürfen................
Ser's,

genau so muss es sein!!!

liebe Grüße

Wolfgang
 
Larsi

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na sag ich doch.also heißt das.....es ist eine E-Nummer drauf:cool:

dann müssen die nur funktionieren und es sollte gut sein:rolleyes:
...
stimmt nicht.

es müssen (wenn man es richtig machen will) bestimmte abstrahlwinkel eingehalten werden. vorne zb für den rechten blinker 20° nach links und 80° nach rechts sichtbar.
ausserdem haben die Z4-blinker eine zulassung als seitenblinker für autos und nicht als frontblinker für moppeds.

ob das jemand allerdings wirklich bemängelt, steht auf einem ganz anderen blatt. problematisch wirds es erst beim unfall wenn der gegner sagt, er haben keinen blinker gesehen.


edit:
mal abwarten, ob es überhaupt um die Z4-blinker geht ... er schrieb von 5mm stärke. die Z4-blinker sind aber bestimmt 15mm dick.
 
Rex

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Sorry, aber die StVO hat nur 53 Paragraphen. :p

Aussderdem sind die technischen Voraussetzungen niemals in der VO, sondern in der StVZO geregelt. Dort ist es aber der §54. ;)

Was man aber bei den lichttechnischen Einrichtungen wissen sollte: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Es ist leider nicht so, dass nur das verboten ist, was ausdrücklich verboten ist.
Booooo Eyyyyyyyyy entschuldige das ich das Z vergessen habe tztztztz

das es die STVO und STVZO gibt ist mir klar,habe beruflich damit zu tun:p


zum zweiten Teil.....aber Lichttechnischeeinrichtungen die montiert sind müssen auch funktionieren....wo kann ich sehen lesen das ich keine 6 Blinker fahren darf ????So sie den der Bauartgenehmigung und dem EU Gesetz blablabla unterliegen:eek:

außerdem geh ich davon aus das die vorderen nicht entfernt werden sondern die anderen zusätzlich montiert werden !

weiter gehts

Zitat:
Zitat von troed

Die Annahme, was nicht explizit verboten ist ist damit nicht automatisch erlaubt, ist höchst bedenklich und führt in letzter Konsequenz zu staatlicher Willkür und zur Diktatur. In einer freien Demokratie MUSS der gesetzliche Zustand so sein, dass nur explizite Verbote einwandfreie Verbote sein dürfen................


das sehe ich genauso :-))))
 
GS Klaus

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:o:o

ÄÄhm,

stimmt nicht ganz, stammen wohl aus China (eBay 270474546169).
Daher tragen die Teile auch nicht so auf wie die Z4 Blinker (fahre zwar Q aber will ja keine Hörner haben)

Es handelt sich um eine Plexiglasscheibe in der die Leuchtdioden vergossen sind. Ich werde am Wochenende an meiner 2007er ADV erst einmal einen verbauen. Bis auf eine Bohrung für die Kabeldurchführung und zwei kleinen Blechschraublöchern kann ich bei Bedarf alles wieder rückbauen.

Freundlicherweise hat der Vertreiber bei eBay folgendes angemerkt:

ACHTUNG: Diese Blinker haben keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr und dürfen hier nicht betrieben werden!

Soweit ist rechtlich alles gesagt.

Bis denne

Klaus


 
Thema:

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