oldmammut
Hallo calli,
ja einmal habe ich das mit einem Auto gemacht das ging Problemlos.
Jetzt habe ich ja bei der BMW Bank angerufen und mich mit der Dame unterhalten. Briefwechsel ist möglich unter den Vorausetzungen die die Bank voegibt. Das heißt Kopie vom KFZ-Brief, Wertgutachten durch TÜV oder BMW Händler und Kaufvertrag der neuen Maschine. Das ist ja Drama. Welcher Verkäufer macht das alles mit und wartet auch noch 2 Wochen auf sein Geld, weil ich auf den Brief der gestohlenen warten muß. Denn die Versicherungen zahlen nicht aus ohne Brief.
Aber grundsätzlich geht es der wert der neuen muß gleichwertig oder höher sein. Das heißt nicht Objekt gebunden sondern sondern nur gebunden an den Dahrlehnsvertrag mit einer Sicherheit.
MFG
ja einmal habe ich das mit einem Auto gemacht das ging Problemlos.
Jetzt habe ich ja bei der BMW Bank angerufen und mich mit der Dame unterhalten. Briefwechsel ist möglich unter den Vorausetzungen die die Bank voegibt. Das heißt Kopie vom KFZ-Brief, Wertgutachten durch TÜV oder BMW Händler und Kaufvertrag der neuen Maschine. Das ist ja Drama. Welcher Verkäufer macht das alles mit und wartet auch noch 2 Wochen auf sein Geld, weil ich auf den Brief der gestohlenen warten muß. Denn die Versicherungen zahlen nicht aus ohne Brief.
Aber grundsätzlich geht es der wert der neuen muß gleichwertig oder höher sein. Das heißt nicht Objekt gebunden sondern sondern nur gebunden an den Dahrlehnsvertrag mit einer Sicherheit.
MFG