Freigabe für Mischbereifung?

Diskutiere Freigabe für Mischbereifung? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo, ich habe eine Mü 2009. Diese hat folgende Reifenbindung eingetragen:" Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" Ich weiß das...
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Kuhtreiber1988

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Hallo,
ich habe eine Mü 2009. Diese hat folgende Reifenbindung eingetragen:" Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" Ich weiß das dies bei den neueren Modellen nicht mehr der Fall ist. Gibt es eine Möglichkeit das löschen zu lassen?
Bitte keine Diskussion über das Thema Mischbereifung generell. Das wurde schon mehrfach durchgekaut. :hot:
 
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Mischbereifung ist was anderes.
Du meinst Reifen verschiedener Hersteller.
Nö, es gibt wohl Hersteller die innerhalb ihrer Produktpalette verschiedene Reifen erlauben.
 
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Kuhtreiber1988

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Ja, ich meine Reifen verschiedener Hersteller. Ist ohne diesen Eintrag erlaubt, solange es die gleiche Bauart ist. Ist bei meiner 100GS auch so.
 
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Ohne Eintrag ja.
 
Luggi2

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Es gibt Motorräder die haben diesen Eintrag und dann aber gar keine Reifenbindung. Wird von den Zulassungsstellen gerne obligatorisch voregnommen....
 
Gerlinde

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Die alten Austragungen der zuvor vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Bereifung sind heute absolut wertlos.

Um dem ab ca 2000 entstandenen Wildwuchs der Austragungen einen Riegel vorzuschieben, hat man das vor ein paar Jahren ganz geschickt gemacht. Man hat nochmal explizit den Fahrer für die geeignete Bereifung verantwortlich gemacht und ihn mehr in die Nachweispflicht gebracht. Ausserdem hat man den Reifenherstellern mehr Möglichkeiten in den Erstellungen der ABEs/Freigaben gegeben. ZB können Reifenhersteller seitdem auch in ihren ABEs/Freigaben eine andere Größe formulieren, die dann hinterher ohne Eintragung gefahren werden kann.

Das Problem ist jetzt aber wie weist der Fahrer die Eignung nach und dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
- eine vom Fahrzeughersteller genannte Bereifung
- eine ABE des Reifenherstellers
(ein Reifenhersteller schreibt aber in die Aufstellung der verschiedenen möglichen Vorder/Hinterradkombis halt natürlich nur eigene Produkte)
- ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten bei einem für Reifengutachten zugelassenem Gutachter, welches zB unterschiedliche Fabrikate aufführt (wird aus Kostengründen wohl kaum einer machen.)


Alles andere, auch Hinweise auf die eigene Beurteilungsfähigkeit und wenn noch soviel Fahrpraxis angegeben wird, interessiert beim Nachweis der Eignung nicht.
 
billy

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Einfach hier nachlesen.
 
GsCharly

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Hallo,

mich bringt dieses Thema wieder zum Aufreger vom letzten Jahr, der Sache mit der M+S Kennzeichnung.

Ich finde das leider alles gar nicht so einfach :confused:. Ich verstehe, dass meine 1200 GSA TÜ (Bj. 2010) eine EU Typzulassung hat (war mir eigentlich schon vorher klar, wurde hier im Forum ja auch hinlänglich diskutiert). Grundsätzlich darf ich also weiter Reifen mit M+S Kennzeichnung fahren. Dann findet sich aber eine Einschränkung:

"3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist"

In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung wird aber wiederum auf die Betriebserlaubnis verwiesen:

"Reifenfabrikat gem. Betriebserlaubnis beachten"

Sollte ich die Betriebserlaubnis irgendwo haben, kann ich mir die im Internet runter laden? Ich konnte in meinen Unterlagen nichts finden.

Meine finale Frage ist: Darf ich nun meinen geliebten Heidenau K60 Scout legal weiter fahren, auch wenn der 2018 produziert wurde :confused:? Oder muss ich auf einen TKC 80 wechseln (wird von BMW auf der verlinkten Seite aufgeführt, mit der Einschränkung sich eine Freigabe zu besorgen) bzw. einen Reifen, der einen zur TÜ passenden Speed Index hat?

Sowohl Heidenau als auch Continental machen in Freigaben die Einschränkung, dass der Reifen noch 2017 produziert sein muss.
Könnte mich bitte jemand erhellen :idee:?

Viele Grüße
Carsten
 
gerd_

gerd_

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Hi
Hat sich unser TÜVie schon vor langer Zeit geäussert
Reifenfabrikat Bindung
In DE kannst Du alles fahren was der Reifenhersteller für Deinen Fahrzeugtyp freigegeben hat.
Z.B. in Italien könntest Du ein Problem bekommen wenn nicht der Fahrzeughersteller sein OK gab. Theoretisch ist der TKC 80 dort nicht zulässig weil der Speedindex nicht passt und die "Tachopapper" (die ich auch in DE nicht draufhabe) dort nicht ausreichen. Aber BMW hat ihn freigegeben!
Nachdem weder der Fahrzeug- noch der Reifenhersteller eine Kombi unterschiedlicher Marken freigeben, kann man das knicken.
Dann kommt es noch auf die Formulierung an. Mit dem was bei mir eingetragen ist könnte ich RoadAttack und TKC mischen weil beide eingetragen und beide von Conti sind. Dazu müsste ich aber wahnsinnig sein.

gerd
 
Gerlinde

Gerlinde

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Meine finale Frage ist: Darf ich nun meinen geliebten Heidenau K60 Scout legal weiter fahren, auch wenn der 2018 produziert wurde :confused:? Oder muss ich auf einen TKC 80 wechseln (wird von BMW auf der verlinkten Seite aufgeführt, mit der Einschränkung sich eine Freigabe zu besorgen) bzw. einen Reifen, der einen zur TÜ passenden Speed Index hat?

Sowohl Heidenau als auch Continental machen in Freigaben die Einschränkung, dass der Reifen noch 2017 produziert sein muss
Die Frage zu einer unzuläßigen Mischbereifung hat Gerd schon beantwortet.

Für die genannten Fristen zu M+S hilft Dir vielleicht etwas Aufklärung, da das immer doof formuliert wird.

Man hat das "M+S" ab 1.1.18 durch das Schneeflockensymbol abgelöst, da die Anforderungen dafür nicht so richtig geschützt waren und teilweise das Symbol wohl auch auf nicht so gut geeigneten Reifen war. Für die Zulassung in Schneeregionen/Winterreifenpflicht wird das aussagekräftigere Schneeflockensymbol gefordert.
Ab 1.1.18 werden von den namhaften Herstellern alle geeigneten Winterreifen mit Schneeflocke hergestellt.
Wenn man jetzt einen Winterreifen vor "Schneeflockenzeit" hat, wird dieser Reifen genauso wie ein "Schneeflockenreifen" anerkannt.
Spätestens mit dem Datum 2024 sind die letzten "vor Schneeflockenreifen" dann älter als 6 Jahre und werden ab dann nicht mehr als Winterreifen anerkannt.

Wenn die Reifen Profil/keine Risse haben, dürfen ältere M+S Reifen dort, wo man das Schneeflockensymbol nicht benötigt, natürlich weitergefahren werden.
 
GsCharly

GsCharly

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Hallo,

Die Frage zu einer unzuläßigen Mischbereifung hat Gerd schon beantwortet.
also zunächst mal muss ich mich glaube ich entschuldigen, dass ich mich mit meiner Frage hier in den Thread so einfach mal eingeklinkt habe. Die Frage nach der Mischbereifung ist in der Tat beantwortet.

Für die genannten Fristen zu M+S hilft Dir vielleicht etwas Aufklärung, da das immer doof formuliert wird.
Das hilft mir leider nicht. Da Motorräder ja von der Winterreifenpflicht befreit wurden, gibt es meines Wissens keine Krietrien für die Schneeflocke und daher wird es auch keine Reifen geben. Aber soweit ich weiß werden immer noch Motorrradreifen mit M+S Kennzeichnung produziert, weil wir hier in Deutschland da ohne Not einen Alleingang gestartet haben. Man korregiere mich bitte, wenn ich mich hier irre.

Die EU Typzulassugen erlauben / erwähnen ja ausdrücklich Reifen mit M+S Kennzeichnung. Vollständiges Zitat:

Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit
dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt dieses Verbot nicht.
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der
Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn
1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.


Ich verstehe es so, dass alle 3 Punkte erfüllt sein müssen. In meiner EU-Übereinstimmungsbescheinigung wird aber wiederum auf die Betriebserlaubnis verwiesen, die ich meines Erachtens nach nicht habe. Es wäre also toll, wenn mir jemand sagen könnte wo ich die finde, dann wäre ich glaube ich ein ganzes Stück weiter.


Generell kann man kann ja immer noch eine neue BMW mit einem Stollenreifen ordern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da immer Reifen mit DOT 2017 aufgezogen sind und es gibt meines Wissenes keinen echten Geländereifen, mit dem erforderlichen Speed Index für z.B. eine R 1250 GS. D.h. ich gehe davon aus, dass das eine legale Möglichkeit gibt weiter Stollenreifen zu fahren. Ich vermute mal, das BMW hier eben explizit Reifen in der Betreibserlaubnis nennt, ist aber eben nur eine Vermutung.

Viele Grüße
Carsten
 
Gerlinde

Gerlinde

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Du hast Dich jetzt verrannt.
Den Scout 60 kannst Du doch ohne selbst erstelltes Gutachten mit der Heidenau Freigabe fahren unter der Vorraussetzung, daß Du folgende Bedingungen erfüllst:
-Fahrzeug ist im Originalzustand
-Vorderreifen ist auch ein Scout 60
-Geschwindigkeitsbegrenzung 190 km/h

generell gilt, seit Einführung der am 1.1.2018 neuen Definition des "Schneeflockenssymbols" als Kennzeichnung eines Winterreifens, daß ein zuvor durch die "M+S" Kennzeichnung definierter Winterreifen noch bis 2024 auch ohne "Schneeflocke" als Winterreifen gilt.
Nicht mehr / nicht weniger und wenn Du keine Winterreifenkennzeichen benötigst, betrifft Dich das nicht.
 
M

mikels

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Es interessiert in BRD kein Schwein welche Reifen von welchem Hersteller Du auf Deine GSziehst, Nichteinmal beim TÜV.

Bevor das hier wieder ausartet. Und niemand fragt nach einer Reifenbindung wenn es nicht offensichtlich ist, das da ein Oldtimer vorgeführt wird.

Fie haben ganz andere Probleme..

Mike
 
GsCharly

GsCharly

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Du hast Dich jetzt verrannt.
Ich denke nicht, dass ich mich verrannt habe. Das Thema wurde im letzten Jahr hier sehr lange diskutiert.

-Geschwindigkeitsbegrenzung 190 km/h
Weil genau hier liegt das Problem: Jede 12xxGS/A hat ein Vmax > 200km/h. Damit sind der K60 Scout (190 km/h), der TKC 80 (160 km/h) und jeder andere echte Grobstoller eigentlich nicht zulässig. Sie wurden es über die M+S Kennzeichnung legal. Die ist für Motorräder aber ersatzlos gestrichen worden.

BMW hat versucht die aktuelle Rechtslage aus ihrer Sicht in dem genannten PDF zu erklären, weil sie ja selbst noch Fahrzeuge mit einem TKC 80 in Umlauf bringen. Aber mir fehlt mindestens ein Baustein zum Verstehen.

Aber ich denke das ist hier einfach der falsche Thread und ich werde den alten vom letzten Jahr noch mal wiederbeleben. Trotzdem danke.

Viele Grüße
Carsten
 
Thema:

Freigabe für Mischbereifung?

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