sampleman
Und vor allem kann sich die Versicherung nicht einfach vor der Regulierung eines evtl. Schadens drücken. Sie können anschließend allenfalls versuchen, vom Fahrer einen Regress zu verlangen. Aber auch der ist selbst im schlimmsten Fall nicht apokalyptisch hoch.Wann die Mär mal endlich bereinigt ist....
Fehlen einer ABE für einzelne Teile (z. B. Krawall-Auspuff) führt nicht automatisch zum Erlöschen der ABE für das ganze Fahrzeug, sonst könnte man völlig unsinnigerweise bei einem Unfall mit einem Moped, wo der DB-Eater rausgedreht ist, auch eine Mitschuld erhalten.
Dem ist nicht so, wurde schon in Tausend Foren diskutiert und widerlegt.
Fakt ist, die GIVI-Oberscheibe hat zusammen mit dem Unterteil eine ABE, ist also bauartgeprüft und für die GS zugelassen.
Fakt 2 ist, für die ADV gibts auch große Spoileraufsätze.
Fakt 3, die von mir zusammengestellte Kombi ist nicht explizit so vorgesehen und geprüft.
Solange durch meine Kombination nicht ein Schaden entsteht, der kausal genau auf diese Kombination zurückzuführen ist, kann eine Versicheurng für das "Restmoped" keine Ansprüche abwehren.
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