Hi
Garantie oder Gewährleistung??
Da würde mich interessieren was das für ein KFZ war, wie das der Richter begründete und was in der zweiten Instanz geschah.
Bei Wartungszyklen von 10Tkm/1Jahr halte ich 1000 km für albern. Seltsamer Weise fragt niemand ob man zu früh kommt und auch die mechanischen Tachos mit 10% Abweichung (zeigen 10% zu viele km an,; man geht zu früh zum KD und der Verbrauch "sinkt" um 10%) wurden nicht kalkuliert.
Ein Sachverständiger/Anwalt sollte fragen ob diese 1000km signifikanten Einfluss auf die gesamte Haltbarkeit der Steuerkette haben, welche Massnahmen bei einem KD getroffen werden um dieses Reissen zu verhindern und der Hersteller garantieren könne dass sich nicht auch bereits vor dem korrekten Km-Stand reisst. Normal werden die Dinger nicht bei jedem KD gewechselt sondern vielleicht bei 100TKm. Da wären 1000 km gerade mal 1% und das ist lächerlich.
Das hiesse aber gleichzeitig, dass es sich um einen Vielfahrer handelt wenn der innerhalb von 2 Jahren 100TKm herunterschrubbt. Da würde ich mir als Hersteller überlegen ob er noch mal eines meiner Produkte erwirbt.
Falls die Kette natürlich nach, sagen wir 4....5 Jahren, reisst und über Kulanz nachgedacht wird, ist die Geschichte wahrscheinlicher. Kulanz kann der Hersteller handhaben wie er will. Wenn er "nö, leider" sagt reicht es aus, wenn er die 1000km als Begründung nimmt ist er ungeschickt.
Gibt er -über die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung hinaus- z.B. 5 Jahre Garantie, dann kann er die Bedingungen für die 3 "Rest"-Jahre festlegen. Doch auch hier sind 1000 km ungeschickt.
Nebeher könnte man den Hersteller fragen ob man "á point" einen KD-Termin bekommt. Ich weiss nicht 6 Monate im Voraus wann ich die Km "voll" habe. Wenn ich 2...3 Wochen vorher anrufe bekomme ich einen Termin in 6 Wochen und dann sind zusätzliche km drauf!
M
Um wieviel Tage und Km darf man die Intervalle überschreiten?
Ruf' mal spasseshalber bei einer Niederlassung an, sag' Du hättest seit dem letzten KD im November 2014 grad mal 6TKm gefahren und möchtest Dich nach einem Termin erkundigen. Natürlich bist Du Bruchstrichfahrer und kannst erst im April (die Fahrgestellnummer hast Du grad' nicht zur Hand).
Die Antwort wird tendenziell lauten: "Im Mai, machen sie sich wegen dem überzogenen Jahr keine Gedanken"
gerd