Kupplungsschaden

Diskutiere Kupplungsschaden im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich bin beim Antritt meines Urlaubs nach 80 km mit Kupplungsschaden liegen geblieben. Dabei blockierte bei Tempo 100 das Hinterrad. Der...
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Netzer

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Ich bin beim Antritt meines Urlaubs nach 80 km mit Kupplungsschaden liegen geblieben. Dabei blockierte bei Tempo 100 das Hinterrad.
Der Abschleppdienst brachte mich zum nächsten BMW Motorrad Laden.
Dort erhielt ich eine Leihmaschine, damit den Urlaub fortsetzen konnte.

Nach 7 Tagen gab ich diese ab und mein Bike war weder repariert noch der genaue Schaden festgestellt.

Ich bin Erstbesitzer, das Bike ist 2 1/2 Jahre alt und 7500 km gelaufen.

Jetzt meine Frage: Was habe ich bei BMW als Kulanz zu erwarten ? Beteiligt sich BMW an die Kosten des Leihmotorads (624,- €, für die Woche mit 1900 km)?

Ich habe das Motorrad gekauft und erwartet, dass so etwas nicht passiert.

Für Feedback wäre ich dankbar.:(
 
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Julius Boxermann

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Hallo
Ein Kupplungsschaden äussert sich in der Regel nicht durch ein blockierendes Hinterrad,ich würde eher an einen defekten endantrieb denken.Hast du keine Garantieverlängerung?ist wichtig bei der mittlerweile miesen BMW qualität.
MFG
Julius
 
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Netzer

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Zu erst hat es geraucht und nach Kupplung gestunken. Dann ist da Hinterrad blockiert. Die Ursache ist noch nicht geklärt. Beim Kupplungsschaden wurde auf eine Service Information Nr. 30/2008 (Technische Aktion Handschutz) hingewiesen. Angeblich soll sich der Handschutz verstellt haben und dabei wurde die Kupplung leicht gezogen und ist somit beim Fahren verschlissen.
Ich habe aber keine Information von BMW oder dem Händler bekommen.
???

Die Garantieverlängerung hat mir leider keiner angeboten. Ich hätte bei dem Kauf einer BMW erwartet, dass ich ohne Probleme mindestens 3 Jahre fahren kann.

Ich bin gespannt, wie BMW mit dem Schaden umgeht .....
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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Ich würde nicht einen verdammten Pfennig bezahlen.
Stattdessen würde ich auf den Putz hauen und Dampf machen warum der Bock noch immer nicht wieder fahrbereit ist.
Sollte ein krummer Kommentar von einem Meister kommen wäre ein Anwalt dabei.

Sorry aber so würde ich bei meinem zuständigen Händler verfahren...
 
palmstrollo

palmstrollo

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Nach der Schilderung des Hergangs glaube ich auch nicht an eine "abgerauchte" Kupplung sondern eher an ein blockierendes Hinterrad aufgrund eines Bremsdefektes. Dies könnte u.U. aufgrund eines verdrehten Handprotektors und dabei permanent leichtes Mitbremsen des Hinterrades hervorgerufen worden sein. Letzteres wäre auch nicht sooo teuer.
Bei einer Fahrleistung von 7500 km sollte dies selbst ohne Anschlussgarantie zum weit größten Teil auf Kulanz behoben werden.
Gab es nicht eine Art "Rückrufaktion" aufgrund verdrehter Handprotektoren und wurde diese durchgeführt (wenn es denn daran liegen sollte)?
 
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RichardO

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........ Gab es nicht eine Art "Rückrufaktion" aufgrund verdrehter Handprotektoren und wurde diese durchgeführt (wenn es denn daran liegen sollte)?
Moin,

es gab zu dem Thema keine Rückrufaktion, sondern einen Brief von BMW mit einer Erklärung des Sachverhaltes, zwei Aufklebern für die Innenseite der Handprotektoren und eine Erweiterung für die BDA.
Selten so gelacht wie damals. Habe inzwischen auch schon zwei oder drei GSen gesehen, wo die Aufkleber - mit "Zielkreuzen", auf die die Hebelenden zeigen sollen, wenn die Protektoren im richtigen Winkel montiert sind - tatsächlich bestimmungsgemäß angebracht waren.

Ciao
Ondolf
 
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Baumbart

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endlich mal ein Durchschnittsfahrer - 3.500 km pro jahr - schade um das Mopped ;)

Hast Du die Jahresinspektionen gemacht? Wichtig für Kullanzantrag.
Scheint tatsächlich blockiertes Hinterrad, warum auch immer, an den Bremsdefekt glaub' ich eher nicht, eher Hinterradantrieb (scheiß Kardan). Aber ist nur rumgeeier, mach dem Händler Feuer, aber bedenke das er Dein Anwalt beim Kulanzantrag (Kulanz ist freiwillige Leistung des Herstellers) ist.

edit: lesen bildet - bei der Reihenfolge kann es sehr wohl der Handprotektor sein - links, wie vom Händler vorgeschlagen, aber das eine überhitzte Kupplung blockiert? und des Hinterrad blockiert aber der Motor nicht aus geht? wie gesagt, rumgeeier.
 
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ulixem

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Ich bin beim Antritt meines Urlaubs nach 80 km mit Kupplungsschaden liegen geblieben. Dabei blockierte bei Tempo 100 das Hinterrad.
Der Abschleppdienst brachte mich zum nächsten BMW Motorrad Laden.
Dort erhielt ich eine Leihmaschine, damit den Urlaub fortsetzen konnte.

Nach 7 Tagen gab ich diese ab und mein Bike war weder repariert noch der genaue Schaden festgestellt.

Ich bin Erstbesitzer, das Bike ist 2 1/2 Jahre alt und 7500 km gelaufen.

Jetzt meine Frage: Was habe ich bei BMW als Kulanz zu erwarten ? Beteiligt sich BMW an die Kosten des Leihmotorads (624,- €, für die Woche mit 1900 km)?

Ich habe das Motorrad gekauft und erwartet, dass so etwas nicht passiert.

Für Feedback wäre ich dankbar.:(

Hast du einen Reparaturauftrag und eventuell einen Kulanzantrag erteilt?
BMW wird doch nicht bei fremden Eigentum selbstständig tätig.
 
raketenjupp

raketenjupp

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was oranges und was oranges
...
Sollte ein krummer Kommentar von einem Meister kommen wäre ein Anwalt dabei.

Sorry aber so würde ich bei meinem zuständigen Händler verfahren...
genau!
auf eine gute zusammenarbeit und viel spass beim kulanzantrag!
der anwalt wird dem meister ja bestimmt bei der fehlersuche helfen um zu einem schnellen ergebnis zu kommen!

gruß
 
U

ulixem

Gast
genau!
auf eine gute zusammenarbeit und viel spass beim kulanzantrag!
der anwalt wird dem meister ja bestimmt bei der fehlersuche helfen um zu einem schnellen ergebnis zu kommen!

gruß
Nicht alle können sich einen Anwalt leisten oder Monate auf ein Ergebnis warten.
 
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ulixem

Gast
Ich habe für meine eine schön teure Anschlußgarantie für das 3.Jahr abgeschlossen.
Anderenfalls würde ich eine neue Kupplung bei meinem Schrauber einbauen lassen, damit die Kiste wieder auf die Strasse kommt.
 
jega

jega

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Ich habe für meine eine schön teure Anschlußgarantie für das 3.Jahr abgeschlossen.
Anderenfalls würde ich eine neue Kupplung bei meinem Schrauber einbauen lassen, damit die Kiste wieder auf die Strasse kommt.

Hallo,
die Anschlussgarantie wird dir aber bei einer verrauchten Kupplung nicht helfen,denn die Kupplung ist von der Garantie ausgeschlossen.
Gruss
Jens
 
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Netzer

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Kulanzantrag erstellt

meine R1200 GS wurde gestern zerlegt und es wurde festgestellt, dass die Kupplungsscheibe komplett verschliessen wurde und ein Teil davon das Blockieren des Hinterrades verursacht haben soll.
???
Leider bin technisch auf diesem Gebiet ein Laie, kann es aber kaum glauben.
Der Händler hat heute die Teile bekommen und ich bekomme morgen mein Motorrad zurück. Er stellt bei BMW einen Kulanzantrag. Da der Händler erst seid August BMW Händler ist, liegen ihm keine großen Erfahrungswerte vor.

Die BMW Service Hotline sagte mir, dass nach Alter und gefahrene KM die Kulanz berechnet wird.
Ich bin gespannt ob ich für das blockieren des Hinterrades (bei Tempo 100) und ausschalten der Maschine noch ein paar Euro dazu bekomme.

Eigentlich erwarte ich 100% Teile/Reparatur + Kosten für die Leihmaschine
und eine verständliche Erklärung seitens BMW.

Wie soll man sonst noch vertrauensvoll mit dem Bike fahren ???

P.S. ich war gerade auf dem Weg ins Baltikum für eine Woche.
Ich hatte Glück das der Defekt kurz vor der Fähre Kiel/Klaipeda passierte und nicht in Estland ......
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
Mag ja sein das ich wirklich dumm bin aber das eine "verbrauchte" Kupplung zum Blockieren des Antriebsrades führen kann , aaaha...:o:rolleyes:

Also ich habe das Vertrauen nur in meinen Händler verloren, nicht aber in die Maschine.

By the way, mit dem Anwalt meinte ich wenn irgendein dummer Spruch von wegen Selbstverschuldung kommen sollte oder BMW nur einen Cent an Geld haben wollte...
 
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Netzer

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BMW Kulanz

Ich erhielt heute Auskunft von meinem Händler, bei dem ich die GS gekauft habe. Er sagt BMW zahlt in meinem Fall die Teile zu 80%, die Arbeitszeit gar nicht. Über die Teilvergütung meiner Leihmaschine konnte er keine Auskunft machen.

Wenn der Fehler nicht reiner Verschleiss (kann bei 7500 km wohl auch kaum sein), dann müsste wohl der Hersteller den vollen Umfang übernehmen.

:mad:
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
und nun wäre die Stunde eines Anwaltes und des Gutachters.

( ich würde BMW davon in Kenntnis setzen wie ich weiter verfahre und das ich den Vertreter der örtlichen Lokalpresse bzw Fachpresse davon in Kenntnis setze, wie "man" sich verhält

:mad:

(wirkt manchmal Wunder, glaubt mir )
 
L

lechfelder

Gast
Hallo,

in solchen Fällen gleich mit Anwalt, Gutacher, Presse, Europäischen Gerichtshof ect. zu drohen halte ich für kontraproduktiv. Meist stellt sich die Gegenseite dann erst recht stur, zumal keine Präjudiz für ähnliche Fälle geschaffen werden soll.

Ich würde erst einmal abwarten wie sich BMW konkret verhält und welche Kosten übernommen bzw. von mir zu tragen sind. Auch würde ich mir die Ursache des Schadens detailliert erklären lassen und versuchen einen für beide Seiten tragbaren Vergleich zu erzielen. Wenn das alles nicht klappt kann man immer noch zum Anwalt gehen und einen Sachverständigen einschalten. Hier ist halt dann auch die Gefahr gegeben, zuletzt auf den Kosten sitzenzubleiben!

Letztendlich sollte man bedenken, dass das Motorrad schon über zwei Jahre alt und aus der Garantie/Gewährleistung ist und somit grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Man hat auch keinen "Anspruch" auf Kulanz, diese ist eigentlich ein Entgegenkommen, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz.
 
qtreiber

qtreiber

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R1300GS / Ex: V2S Multi - V4 Pikes Peak - R1250GS - XCountry - Multi1260S - R1200R - ff
in solchen Fällen gleich mit Anwalt, Gutacher, Presse, Europäischen Gerichtshof ect. zu drohen halte ich für kontraproduktiv. Meist stellt sich die Gegenseite dann erst recht stur, zumal keine Präjudiz für ähnliche Fälle geschaffen werden soll.
genauso ist es. Die Kunden, die bei uns so auftreten, gleich mit dem Holzhammer an die Tür schlagen, werden besonders liebevoll behandelt, oder gar nicht. Mehr als (rechtlich) erforderlich wird in diesen Fällen keinesfalls angeboten. Kulanz (Entgegenkommen) bleibt dann ein Fremdwort.

Wenn tatsächlich nichts mehr geht, kann (sollte) der Kunde immer noch diesen Schritt wählen; von Anfang an keinesfalls.
 
U

ulixem

Gast
Wenn das alles nicht klappt kann man immer noch zum Anwalt gehen und einen Sachverständigen einschalten. Hier ist halt dann auch die Gefahr gegeben, zuletzt auf den Kosten sitzenzubleiben!
Anwälte und Gutachter brauchen Fakten.Sobald die Kiste repariert ist fehlen diese.
und nun wäre die Stunde eines Anwaltes und des Gutachters.

( ich würde BMW davon in Kenntnis setzen wie ich weiter verfahre und das ich den Vertreter der örtlichen Lokalpresse bzw Fachpresse davon in Kenntnis setze, wie "man" sich verhält

:mad:

(wirkt manchmal Wunder, glaubt mir )
Ich stell mir gerade vor, wie ich in Bonn den General Anzeiger bitten sollte, einen Artikel über BMW zu verfassen, ohne Kenntnis der Lage und ohne Gutachten.
Ist ja wohl lächerlich und wird bestimmt total viel Eindruck hinterlassen.
(als Lachnummer bei der Redaktion):D
 
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Kupplungsschaden

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