Leistung der GS

Diskutiere Leistung der GS im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; :p:p50 Euro Unterschied an Versicherungsprämie:confused:der war gut!!! Die neue 1200er ist nächstes Jahr genau in dieser beschissenen...
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Anonym3

Gast
:p:p50 Euro Unterschied an Versicherungsprämie:confused:der war gut!!!

Die neue 1200er ist nächstes Jahr genau in dieser beschissenen tarifgruppe:mad::mad::mad::mad::mad:

...bei mir im Allgäu beträgt der Unterschied zwischen 98 oder 3000PS VK sage und schreibe bis zu 2000 Euro im Jahr!!!!...50 Euro:p:p:p:p:p

Gruß
 
nypdcollector

nypdcollector

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Die BE erlischt definitv NICHT. Erkundigt Euch bevor ihr sowas behauptet.
RECHTSQUELLE ???

Ich gebe dir aber gerne mal dazu Nachhilfe, denn im Gegensatz zu dir habe ich mich nicht nur erkundigt, sondern es auch gelernt:
Nach §19 (2) StVZO erlischt die BE, wenn sich das Abgasverhalten und/oder die Lärmemission ändert. Dies wird bei einer Änderung der Motorleistung grundsätzlich als möglich angesehen (Rechtsprechung), weshalb diese Änderung auch durch einen aaSoP abgenommen werden muss.
Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn BMW zu der Softwareänderung innerhalb Deutschlands eine Bauartgenehmigung oder eine ABE dazu geben würde, was nicht gemacht wird.
 
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Anonym3

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RECHTSQUELLE ???

Ich gebe dir aber gerne mal dazu Nachhilfe, denn im Gegensatz zu dir habe ich mich nicht nur erkundigt, sondern es auch gelernt:
Nach §19 (2) StVZO erlischt die BE, wenn sich das Abgasverhalten und/oder die Lärmemission ändert. Dies wird bei einer Änderung der Motorleistung grundsätzlich als möglich angesehen (Rechtsprechung), weshalb diese Änderung auch durch einen aaSoP abgenommen werden muss.
Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn BMW zu der Softwareänderung innerhalb Deutschlands eine Bauartgenehmigung oder eine ABE dazu geben würde, was nicht gemacht wird.

Richtig!!!...dann währe es ja nächstes Jahr genauso l(e)gal wenn ich eine neue 1200er auf 98 PS drosseln lasse:o...und die Drossel sofort wieder entferne:p:p:p:p...nix für ungut!!!
 
AmperTiger

AmperTiger

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RECHTSQUELLE ???

Ich gebe dir aber gerne mal dazu Nachhilfe, denn im Gegensatz zu dir habe ich mich nicht nur erkundigt, sondern es auch gelernt:
Nach §19 (2) StVZO erlischt die BE, wenn sich das Abgasverhalten und/oder die Lärmemission ändert. Dies wird bei einer Änderung der Motorleistung grundsätzlich als möglich angesehen (Rechtsprechung), weshalb diese Änderung auch durch einen aaSoP abgenommen werden muss.
Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn BMW zu der Softwareänderung innerhalb Deutschlands eine Bauartgenehmigung oder eine ABE dazu geben würde, was nicht gemacht wird.

Vielen Dank, aber die Nachhilfe habe ich nicht nötig. ;)
Wenn du es gelernt hast, nehme ich an dir ist das IMS vom 13.03.07 ein Begriff, in dem auf die Änderung der FZV eingegangen wird?
Dort wird explizit auf das Erlöschen BE eingegangen und es wird auch drauf hingewiesen, das Erlöschen BE nach §19/II StvZO nicht bußgeldbewehrt ist.
und nur in Fällen mit wesentlicher (!) Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit eine Owi-Anzeige zu fertigen ist. Davon ist in diesem Fall nicht auszugehen.

Wenn nun die BMW im Rest Europas die Lärm und Abgaswerte mit 100PS erfüllt, dann gehe ich davon aus das das auch in Deutshcland mit 100PS so ist. Deshalb KEIN Erlöschen der BE, weil eben nicht die Lärm und Abgaswerte verschlechtert werden!

Ahndung vermutl. als sog. a-typischer Fall nach § 30 ff StvZO oder?

Markus
 
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Anonym3

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So ihr Schlauies:)

Bei den PKW`s lasse ich mir ja da noch eingehen:eek:aber für was gibt es dann bei Krad`s Leistungseinstufungen:confused:...hole ich mir doch gleich mal eine 250iger Aprillia eingetragen mit 17 PS:p:p:p...und gebe mir aber das volle Programm mit 70 PS:cool::cool::cool::cool::cool::cool:...ohne Worte;)

Bitte um Aufklärung!!!
 
AmperTiger

AmperTiger

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Hertzi

Das ist doch nur die Einstufung für die Versicherungen damit sie wissen wieviel sie dir abknöpfen können. Sonst hat das keinen Sinn.:rolleyes:
Ich plädiere ja schon lange für eine Aufhebung der Stufen und für eine Bezahlung pro PS ......dann erledigt sich der Schwachsinn :eek:gleich dass BMW eine Deutsche GS anbietet und eine für den Rest der Welt.

Übrigens; ich versichere mein Moped nicht VK sonder TK und da kostet die Aufrüstung bei 35% Beitrag von 98 auf 100 PS unter 100 Euro im Jahr!:cool:

Markus
hoppla unser NY-Badgesammler ist ja garkein Bayer....
 
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qtreiber

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Übrigens; ich versichere mein Moped nicht VK sonder TK und da kostet die Aufrüstung bei 35% Beitrag von 98 auf 100 PS unter 100 Euro im Jahr!:cool:
Anfang 60 Euro (Haftpflicht + TK mit 300 € SB). Auch von der Regionalklasse abhängig. Da ich von der 12erGS (= 98 PS) zur R1200R (= 107 PS ..oder sowas) gewechselt habe, blieb mir dieser Zuschlag nicht erspart.

Es gibt Versicherungen, die auf Anfrage den Tarif nicht anpassen/erhöhen wenn die GS von 98 auf 100 PS geöffnet wird. Anfragen heißt das Zauberwort.

Im Schadensfall zahlt die Versicherung, auch wenn ein böser Bube die Leistungserhöhung nicht angemeldet hat. In der Praxis muß die Versicherung beweisen, daß die Leistungserhöhung ursächlich für den Schaden verantwortlich war, um dann ggf Rückgriff auf den Versicherungsnehmer auszuüben. Beruflich habe ich häufiger mit Versicherungen zu tun; mir ist trotz meines hohen Alters nicht ein Fall bekannt, in dem die Versicherung - wenn die Änderung nicht total offentsichtlich ist - nachgeharkt hat. Damit möchte ich nicht zum Rechtsbruch aufrufen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte alles korrekt handhaben; so wie es sich normalerweise gehört.


Gruß
 
AmperTiger

AmperTiger

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Im Schadensfall zahlt die Versicherung, auch wenn ein böser Bube die Leistungserhöhung nicht angemeldet hat. In der Praxis muß die Versicherung beweisen, daß die Leistungserhöhung ursächlich für den Schaden verantwortlich war, um dann ggf Rückgriff auf den Versicherungsnehmer auszuüben. Beruflich habe ich häufiger mit Versicherungen zu tun; mir ist trotz meines hohen Alters nicht ein Fall bekannt, in dem die Versicherung - wenn die Änderung nicht total offentsichtlich ist - nachgeharkt hat. Damit möchte ich nicht zum Rechtsbruch aufrufen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte alles korrekt handhaben; so wie es sich normalerweise gehört.
sag ich doch:cool:

Markus
 
vision1001

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Also halten wir doch einfach für den Laien fest:

Die Änderung der Software von 98 auf 100 PS ist grundsätzlich eintragungs Pflichtig und vorallem bei der Versicherung meldepflichtig (was auch immer letztere daraus machen).
Die Wahrscheinlichkeit das es überhaupt entdeckt wird astronomisch gering.
Wenn es entdeckt wird ist wiederum die Wahrscheinlichekit, dadurch irgendwelche Bußgelder zahlen zu müssen relativ gering....

Halten wir noch fest: Die Versicherungsprämie verdoppelt sich fast... was jenach SF Klasse, Art der Versicherung (VK / TK etc.) mehr oder weniger Euros sind.


Aber imho... warum spielen wir Lotto?


Nächstes Jahr hat sich die FRage ja dann zum Glück eh erledigt... dann ist nur noch die Frage: Kauf ich mir eine Gebraucht mit 98PS oder eine neue Kuh mit 105PS und zahl die doppelte Versicherungsprämie.
 
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Gast 7673

Gast
Ausnahme

RECHTSQUELLE ???

Ich gebe dir aber gerne mal dazu Nachhilfe, denn im Gegensatz zu dir habe ich mich nicht nur erkundigt, sondern es auch gelernt:
Nach §19 (2) StVZO erlischt die BE, wenn sich das Abgasverhalten und/oder die Lärmemission ändert. Dies wird bei einer Änderung der Motorleistung grundsätzlich als möglich angesehen (Rechtsprechung), weshalb diese Änderung auch durch einen aaSoP abgenommen werden muss.
Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn BMW zu der Softwareänderung innerhalb Deutschlands eine Bauartgenehmigung oder eine ABE dazu geben würde, was nicht gemacht wird.

Zur Ausnahmeregelung siehe Ziffer 24 StVZAusnV vom 09.09.1975

§ 3 I Abweichend von §19 II StVZO erlischt die BE NICHT, wenn....

Siehe dann II Ziffer 1 c)... Dies gilt nur wenn der Hersteller des Kfz dem Halter bescheinigt, daß keine Steigerung der Motorleistung erfolgen kann.


Also wenn der Freundliche bescheingt, daß alles im Rahmen der Werkstoleranzen liegt, dann erlischt die BE nicht !!!

Sonst hat NYPD einfach Recht !!!!
 
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Anonym3

Gast
Nächstes Jahr hat sich die FRage ja dann zum Glück eh erledigt... dann ist nur noch die Frage: Kauf ich mir eine Gebraucht mit 98PS oder eine neue Kuh mit 105PS und zahl die doppelte Versicherungsprämie.
...und dann wird spätestens nächstes Jahr hier im Forum ein neuer Thread den alten Ölthread ablösen!!!

;)Wie drossle ich meine Q auf 98 PS:confused:...und klar muß ich es bei der Versicherung melden:eek:...sonst spare ich mir doch nicht die 100% ige Versicherungsprämie;)im Vergleich zu der offenen Klasse ab 98,1PS:p:p:p:p

Ich Danke allen Beteiligten hier für ihre Standpunkte:eek:

Grüßle
 
qtreiber

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Moin,
Halten wir noch fest: Die Versicherungsprämie verdoppelt sich fast... was jenach SF Klasse, Art der Versicherung (VK / TK etc.) mehr oder weniger Euros sind.

Kauf ich mir eine Gebraucht mit 98PS oder eine neue Kuh mit 105PS und zahl die doppelte Versicherungsprämie.
DAS trifft nur zu, wenn das Motorrad Vollkasko versichert wird. Mir ist keine Versicherung bekannt, die bei Haftplicht (= Plichtversicherung) und auch - zwar mit Abstrichen - bei der Teilkasko (= freiwillige Versicherung analog Vollkasko) die Beiträge wegen der bei der 12erGS zwei PS Unterschied verdoppelt.

Die überwiegende Mehrzahl der Motorradfahrer versicher ihr Fahrzeug (= Motorrad) nicht Vollkasko. Ich ebenfalls nicht. Über Sinn oder Unsinn, je nach Standpunkt, der VK könnte in einem Extra-Fred diskutiert werden. Wie in der Reifen- und Ölfrage werden die Antworten und die Einschätzungen sehr unterschiedlich ausfallen. :p


Gruß
 
AmperTiger

AmperTiger

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So einfach ist es nicht mit Recht haben;)

@Di@k
Soso, wenn dem so wäre wie du sagst, dann wäre ja die Q grundsätzlich nicht mit 100 PS zulassungsfähig in Deutschland!

Ich sage ja nicht, dass es legal ist, aber die BE erlischt dadurch nicht, weil schlicht der Tatbestand garnicht erfüllt ist, der verlangt das sich Abgas und Geräuschverhalten verschlechtern!

und die von dir zitierte Ausnahmeregel greift schon deshalb nicht,weil die Softwareänderung ja genau das tut: Die Leistung steigern!
Wie sollte da BMW bescheinigen können, dass sie es nicht tut? Das ist ja Sinn und Zweck des Updates, Leistungssteigerung wenn auch nur um 2 PS

Markus
 
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Gast 7673

Gast
@Di@k
Soso, wenn dem so wäre wie du sagst, dann wäre ja die Q grundsätzlich nicht mit 100 PS zulassungsfähig in Deutschland!

NÖ, dann hat das Ding ja die vom Hersteller angegebene Leistung...

Ich sage ja nicht, dass es legal ist, aber die BE erlischt dadurch nicht, weil schlicht der Tatbestand garnicht erfüllt ist, der verlangt das sich Abgas und Geräuschverhalten verschlechtern!

und die von dir zitierte Ausnahmeregel greift schon deshalb nicht,weil die Softwareänderung ja genau das tut: Die Leistung steigern!
Wie sollte da BMW bescheinigen können, dass sie es nicht tut? Das ist ja Sinn und Zweck des Updates, Leistungssteigerung wenn auch nur um 2 PS

Markus
JO, aber so stehts geschrieben !!
 
nypdcollector

nypdcollector

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@Ampertiger
Das von dir angeführte "nicht-erlöschen" der BE ist schlicht unwahr. Inzwischen wurde schon lange geklärt, dass der Tatbestand der Erloschenen BE auch nach der Neufassung der FZV weiter besteht und eben auch Bussgeldbewehrt ist, siehe dazu auch die Diskussionen zum Auspuffumbau inkl. entfernen des DB-Eaters.

Nur dadurch, dass etwas nicht Bussgeldbewehrt wäre, würde sich im Übrigen die Tatsache der Regelinkompabilität nicht ändern. Beispiel aus einem anderen bereich (STVO): Das Reissverschlusssystem ist in der StVO verankert, aber ein Verstoss zieht dennoch kein direktes Bussgeld nach BKat nach sich.
 
S

Schlonz

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ganz ab von Gesetzen und Regeln sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass eine bewusste Herbeiführung einer Mehrleistung über die 98 PS-Grenze zumindest mal ein Problem mit der Versicherung verursacht, wenn man es ihnen verschweigt.

Die sind absolut nicht auf den Kopf gefallen und werden im Bedarfsfalle alles tun, sich um die Regulierung zu drücken und untersuchen dann eben etwas mehr, als man das früher zu tun pflegte.

Ich persönlich finde es auch sehr schade, dass meine f...... Versicherer das Doppelte kassieren wollte, als ich ihn auf die Freischaltung ansprach. Ich kann es aber nicht ändern und aus dem Alter, dass ich mein Mopped verbotswidrig frisiere und mich wegen dem, zugegebenermaßen durch mich erfahrenen Leistungsvorteil, auf mögliches Glatteis zu begeben. Ich habe deswegen meiner Versicherung übrigens gekündigt und werde das Thema mit der neuen Versicherung absprechen. Mal sehen, ob die meinen Vertrag behalten möchten.

Das Mopped, das ich in der offenen Version fuhr, hatte deutlich weniger Nm Delle als meine.

Meine 05er bekam bei der 1000er Inspektion eine kastrierende Software verpasst, nach der sie nicht mehr so gut fuhr. Ich glaube ja persönlich, dass damals im Werk die Frankreich-Version aus Versehen aufgespielt wurde und man das dann korrigierte. Und dieses Phänomen hatten damals viele Fahrer
 
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g1200gs71

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So, ich habs auch gelernt und da es den §19 StVzo nicht mehr gibt, handelt es sich im Moment um eine Gesetzeslücke, denn es wird beim Erlöschen BE nur noch von einer konkreten Gefährdung gesprochen und Abgase und deren Leitungen sind nicht mehr aufgeführt, so dass man nur von einem verkehrswidrigem Zustand sprechen kann, der mit 25 Eur geahndet wird. Kann sich jedoch jederzeit ändern und ist vor Gericht, wenn es dazu kommt vom Richter abhängig.

Gruss Frank
 
qtreiber

qtreiber

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...nun könnten wir eigentlich wieder über Reifen oder Motoröl diskutieren. ;)

Gruß
 
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g1200gs71

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Also mit dem Performance Controller läuft meine am besten mit Salatöl aus kaltgepreßten Oliven !!!!!
 
vision1001

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Moin,

DAS trifft nur zu, wenn das Motorrad Vollkasko versichert wird. Mir ist keine Versicherung bekannt, die bei Haftplicht (= Plichtversicherung) und auch - zwar mit Abstrichen - bei der Teilkasko (= freiwillige Versicherung analog Vollkasko) die Beiträge wegen der bei der 12erGS zwei PS Unterschied verdoppelt.

Die überwiegende Mehrzahl der Motorradfahrer versicher ihr Fahrzeug (= Motorrad) nicht Vollkasko. Ich ebenfalls nicht. Über Sinn oder Unsinn, je nach Standpunkt, der VK könnte in einem Extra-Fred diskutiert werden. Wie in der Reifen- und Ölfrage werden die Antworten und die Einschätzungen sehr unterschiedlich ausfallen. :p


Gruß
NÄCHSTES JAHR !!! Ich vergleiche Kuh heute und Kuh morgen... und Kuh2008 ist garantiert in der offenen Klasse und die ist doch wenn ich nicht irre auch in der HAftpflicht ziemlich genau doppelt teuer... sorry wenn das nicht klar rübergekommen ist.



Bis dahin fahre ich Tourance, weils den billich gab ... aber ich glaub in Croatien haben se mir 10W40 eingefüllt, normal fahr ich immer mit 20W50 rum... (das 20W50 ist rot und ich hab wieder so goldgelbe Plörre drin) geht mein Getriebe jez wieder kaputt?
 
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