Leistung der GS

Diskutiere Leistung der GS im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; >aber ich glaub in Croatien haben se mir 10W40 eingefüllt, normal fahr ich immer mit 20W50 rum... (das 20W50 ist rot und ich hab wieder so...
Igi

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>aber ich glaub in Croatien haben se mir 10W40 eingefüllt, normal fahr ich immer mit 20W50 rum... (das 20W50 ist rot und ich hab wieder so goldgelbe Plörre drin) geht mein Getriebe jez wieder kaputt?

ne Björn , aber deine BE ist erloschen:D :rolleyes:
 
qtreiber

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NÄCHSTES JAHR !!! Ich vergleiche Kuh heute und Kuh morgen... und Kuh2008 ist garantiert in der offenen Klasse
genau DAS habe ich gemacht. Sorry, wenn das nicht klar rübergekommen ist. ;)

Vergleich => R1200GS (98 PS) mit R1200R (109 PS). Der größte Preisunterschied liegt in der Vollkasko. In der Haftplicht+TK (300 € SB) ist für mich der Unterschied knapp über 60 Euro im Jahr. Hatten wir schon mehrfach in anderen Beiträgen.


Gruß
 
vision1001

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axo... hmmm... hab den Vergleich nicht so... weiß nur, als ich von der ST auf dei GS umgestiegen bin, wars nur noch halb so teuer... Versicherung war immer gleich... TK mit ein bisschen SB...

Aber schön das wenigstens wir uns einigen können in diesem heißen Fred ;)
 
AmperTiger

AmperTiger

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Anruf bei der Verkehrspolizei

Hab heute früh bei der Autobahnpol. Holzkirchen den Sachbearbeiter für die Verkehrsanzeigen angerufen. Der macht sowas jeden Tag nicht nur einmal und das seit Jahren. Er hat mit der Zentr. Bußgeldstelle Bayern auf meine Bitte hin Rücksprache gehalten.

"eine Softwareänderung von 98 auf 100PS ist keine Erlöschen der BE, da der Tatbestand in diesem Fall überhaupt nicht erfüllt ist. Es verschlechtert sich weder Abgas noch Geräuschverhalten" auch ist natürlich NICHT von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auszugehen.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, weil die Angaben im Fzg-Schein (ZulBesch. Teil 2) nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und wird nach BKAT geahndet.

Weiter ist es nach Aussage der Allianz eine Obliegenheitsverletzung ggü. der Versicherung und die wird im Schadensfall Regressansprüche prüfen und sich anschl. von dem Versicherungsnehmer trennen....

mehr habe ich dazu nicht zu sagen

Markus
 
G

Gast 7673

Gast
Hab heute früh bei der Autobahnpol. Holzkirchen Fraternisierung mit dem Feind :D:D Aber wenns hilft:o

"eine Softwareänderung von 98 auf 100PS ist keine Erlöschen der BE, da der Tatbestand in diesem Fall überhaupt nicht erfüllt ist. Es verschlechtert sich weder Abgas noch Geräuschverhalten" auch ist natürlich NICHT von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auszugehen.

Ok ok, aber eine Leistungssteigerung ist eine Leistungssteigerung ist eine Leistungssteigerung Oder???:p

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, weil die Angaben im Fzg-Schein (ZulBesch. Teil 2) nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und wird nach BKAT geahndet.

Zitat Jagusch / Hentschel Straßenverkehrsrecht 30. Aufl.(ok schon was älter) zu §19 StVZO : Jede Änderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung verursachen kann, führt automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (und damit der Zulassung des Fahrzeuges). Insoweit ist es unerheblich ob die Änderung tatsächlich die Beschaffenheit unzulässig berührt oder eine konkrete Gefährdung anderer verursacht . Ende des Zitates ! Also bleibt - wie ich schon schrieb - nur die Bestätigung des :), was er sehr wohl kann, da er ja werkskonform handelt.

Weiter ist es nach Aussage der Allianz eine (zivilrechtlich sicher richtig)Obliegenheitsverletzung ggü. der Versicherung und die wird im Schadensfall Regressansprüche prüfen und sich anschl. von dem Versicherungsnehmer trennen....(und ist leistungsfrei !! Was bedeutet, der Schaden des Gegners wird zwar beglichen, aber der VersN wird in Regress genommen wenn die Änderung ursächlich für den Unfall war . DAS scheint mir schwer zu basteln zu sein . Kenn aber auch grad keine Urteile insoweit)

mehr habe ich dazu nicht zu sagen

Markus
GAnz vergessen, mit dem alten Kommentar behelfen sich alle wenn es um rechtsfreie Räume dreht
Ich auch nicht :D:D
*gdr*
 
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AmperTiger

AmperTiger

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@Di@k

"Zitat Jagusch / Hentschel Straßenverkehrsrecht 30. Aufl.(ok schon was älter) zu §19 StVZO : "

meinst das es richtig ist, einen Kommentar zum Verkehrsrecht zu zitieren der 17 Jahre alt ist und §§ in der StvZo kommentiert, die sich überlebt haben?

Übrigens die letzte Verkehrsrechtsänderung fand zum 01.03.2007 mit der neuen FZV statt.

Insofern ist dieser Kommentar nicht mehr zutreffend...

wie die rechtliche Situation ist, habe ich bereits dargestellt. Daran ändert auch ein Kommentar mit Moos drauf nichts:D

Markus
 
nypdcollector

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Die Einführung der FZV begründet keineswegs die irrige Annahme, dass ein Erlöschen der BE nun nicht mehr vorliegen könnte, so geltende Rechtssprechung (ich werde, wenn mir etwas Zeit gegeben wird auch die Rechtsverweise posten).

Auf die Schnelle habe ich kurz diesen thread in einem anderen, durchaus kompetenten Forum gefunden, in dem klargestellt wird, dass es bezüglich der BE-Erlöschung durchaus differente Ansichten einzelner Bundesländer gibt. Möglicherweise ergibt sich hieraus die Diskrepanz auch in dieser Diskussion.
 
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vision1001

vision1001

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Recht HABEN und Recht BEKOMMEN sind zwei paar Schuhe.

Ich denke folgendes trifft heute zu:
Ob ein erlöschen der BE vorliegt oder nicht, ist heutzutage in der gängigen Rechtsprechung nicht mehr eindeutig und würde im Falle, daß es jemanden interessiert durch ein Gericht festgestellt werden müssen.
Die Rechtssprechung wandelt sich ja auch im laufe der Zeit, aber nur, weil immer wieder Leute klagen, obwohl es schon ähnliche Urteile gegeben hat... aber wandel der Zeit und andere Argumentationsweisen, bewegen Richter oft dazu, die Karten der Gesetze wieder neu zu mischen.

Im hier vorliegenden Fall, kann es sehr gut passieren, dass spitzfindige Beamten, wenn sie die Softwareänderung von 98 auf 100 PS (wie auch immer) feststellen, da diese erstmal Anzeige wegen Fahrens ohne BE erstellen werden.
Dann steht es ja jedem Bürger frei das vor Gericht klären zu lassen.


Aber eins steht fest... hier im Forum werdet ihr das nicht klären können... aber eine interessante Diskussion führt ihr zwei allemal :)
 
Struppi

Struppi

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Zum Stand der Software

eine Frage!
Kann ich auf irgend eine weise prüfen, welche Software ich drauf hab, bzw. ob mein :) die aktuellste Version der SW aufgespielt hat?
Bei meinem großen war das immer gut aus nem Forum zu erfahren was stand der Software für NAVI und Fahrzeug angeht. Gibt es für die Bikes da auch ne möglichkeit????

Grüße, Struppi
 
qtreiber

qtreiber

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Moin,

den aktuellen Softwarestand kann dir nur der :) sagen. Wird mit dem Tester ausgelesen.

Gruß
 
R

RichardO

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´04er 12GS
Moin Leute,

ich möchte hier niemandem zu nahe treten, aber wenn ich die Beiträge zu diesem Thema lese, frage ich mich ernsthaft, warum Ihr überhaupt eine GS (oder besser: überhaupt ein Mopped) besitzt.
1.) Eine "Leistungssteigerung" von 98 auf 102 (105, 107) PS ist ja wohl der Lacher schlechthin.
2.) Statt über einige wenige PS mehr nachzudenken, solltet Ihr lieber ein anständiges Fahrertraining mitmachen, damit die "obere Hälfte" des Motorrades überhaupt schon mal mit der Serienleistung umgehen kann. IMHO gehört nämlich vielen Fahrern schon die BE entzogen!
3.) Warum fahrt Ihr nicht lieber mal ein paar km, statt Eure Zeit mit solch einem Blödsinn zu verplempern? Allmählich verstehe ich auch, warum es am Gebrauchtmarkt so viele 12GS mit dermaßen niedrigem Tachostand gibt.....


Sorry, nichts für ungut, das mußte jetzt mal raus.

Ciao
Ondolf
 
peter-k

peter-k

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So das war eines von den Posts die einfach nur wahr sind. Und jetzt kommt meines.

Letztes Jahr hab' ich angefangen hier im Forum zu stoebern. Sofort aufgefallen sind - wie vom Vorredner erwaehnt - eine erstaunliche Anzahl von Verkaufsangeboten von Jahre alten GSen mit sehr niedriger Km Leistung, sowie Umbauten und Zubhoehr ohne praktischen Wert, welche man kaum braucht wenn man das Ding wirklich faehrt. Im Gegenteil, sehr viele der im Zubehoehr angebotenen Dinge mindern sogar die Praxistauglichkeit und den Gebrauchswert.

Dazu passt die helle Begeisterung fuer die Supermoto-artigen Umbauten. Oder Rennpneus. Oder suendhaft teure Blechkanister mit primitiver Mineralwollfuellung, natuerlich mit Zertifikat nur echt vom Bananagraph ... eehhh Dynograph ... sagenhafte 3 Ps mehr! Oder gar nix mehr, eigentlich sogar weniger. Dafuer aber angeblich seidenweichen Motorlauf und viel besseren Klang.

Was soll's, das mit den Umbauten etc. macht ja auch Spass und ist ja durchaus manchmal nett anzusehen. Jeder soll mit seiner Karre machen was ihn gluecklich macht. Wozu man allerdings ein derart multifunktionelles und faehiges Moped fuer eine immens hohen Preis braucht, wenn man dann doch nur an handverlesenen Wochenden fuer zwei oder drei Stunden damit um die Ecke brennt, dat weess ick nich ...
 
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