Licht wie die Multistrada

Diskutiere Licht wie die Multistrada im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; mit der Einstellung würd sich gar niGS weiterentwickeln, weil es ja immer genug gibt, die mit der bereits vorhandenen Technik problemlos...
ChiemgauQtreiber

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Es gibt auch Leute denen sind die Reifen nicht schwarz genug und die finden sicher eine Spezialfirma die Reifen nachschwärzt :-))
Fahre seit 30 Jahren unfallfrei Motorrad....ohne Xenon, ohne LED und ohne Kurvenlicht....bei jährlich 10.000km.
Man muss nicht jeden Scheiß an seinem Motorrad haben....wenns dann verreckt, geht das große Wehklagen los.
Eine H7-Longleif Lampe kostet etwa 5 EUR. Und wenn ich wirklich mal nachts fahren muss, dann passe ich halt meine Geschwindigkeit an die Sicht an und gut ist es.
mit der Einstellung würd sich gar niGS weiterentwickeln, weil es ja immer genug gibt, die mit der bereits vorhandenen Technik problemlos zurechtkommen...
aber so muß halt jeder für sich entscheiden...

Du hast sicher ABS an deiner TÜ - warum eigentlich - gab ja schon genug, die auch ohne gut zurecht gekommen sind...
und warum 110 PS,
und warum überhaupt Zusatzscheinwerfer an der GSA - musst sonst ja nur die Geschwindigkeit etwas weiter anpassen..
t.b.c.
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Moin Moin,
also ich weiß nicht was ihr habt. Ich bin mit meinem Licht sehr Zufrieden. Wenn ich dann noch die Zusatzscheinwerfer einschalte, ist es Tag hell. Wieviel Licht braucht ihr noch. Im Normalen Strassenverkehr ist das mehr wie ausreichend. Alles mehr geht in den Gegenverkehr. Aber rücksichtslose gibt es halt überall.

Ich finde es wirklich nett von Dir, dass Du auf diesen illegalen Umbau an Deiner GS verzichtest, stattdessen lieber mit "Zusatzscheinwerfern" rumfährst, welche selbstverständlich völlig blendfrei eingestellt sind und Dir anmasst, Anderen Blendung des Gegenverkehrs und Rücksichtslosigkeit vorzuwerfen :up: DAS HAT WAS!
 
Theo.Turnschuh

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Es gibt auch Leute denen sind die Reifen nicht schwarz genug und die finden sicher eine Spezialfirma die Reifen nachschwärzt :-))
Fahre seit 30 Jahren unfallfrei Motorrad....ohne Xenon, ohne LED und ohne Kurvenlicht....bei jährlich 10.000km.
Man muss nicht jeden Scheiß an seinem Motorrad haben....wenns dann verreckt, geht das große Wehklagen los.
Eine H7-Longleif Lampe kostet etwa 5 EUR. Und wenn ich wirklich mal nachts fahren muss, dann passe ich halt meine Geschwindigkeit an die Sicht an und gut ist es.
Sorry, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, wenn Du Xenon am Motorrad nicht kennst, solltest Du es nicht "als jeden Scheiß" titulieren. Ich finde zum Beispiel einen "anderen Endtopf (egal ob von ebay oder sonstwo ersteigert) als nicht unbedingt notwendig. Gutes Licht (um selbst zu sehen) hingegen schon. Mit "10000 km pro Jahr und davon 500 km bei Nacht" bist Du nicht wirklich ein Vielfahrer und auch nicht wirklich darauf angewiesen, bei Nacht etwas sehen zu müssen.
 
teileklaus

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sprechen wir nun vom verboten ausgetauschten Xenon Brenner gegen H7, oder von OEM Xenon?
Unabhängig von der Lichtausbeute und Farbtemperatur der Xenon, ich finde die Strassenausleuchtung gerade beim Abbiegen in Schräglage und die Blendung des Gegenverkehrs, bzw. auf der anderen Kurvenseite den nahen Lichtkegel bei Motorrädern die Nachts fahren und was sehen müssen, nicht mehr Zeitgemäß.
BMW hatte doch so was wie neigungsabhängiges Kurvenlicht entwickelt, ist das nicht in der 1600 er drin als Option?
Zwar "unbezahlbar" aber doch in die richtige Richtung entwickelt.
Als Tagfahrer ist's sicher egal. Da reichen paar Blender LED auch.
Hatte mal probeweise verbotenes Xenon eingebaut, aber die Hell- / Dunkelgrenze ist nicht scharf,
und stelle ich's runter, sehe ich weniger als vorher mit H7, stelle ichs normal weit, blendet es.
Also wieder ausgebaut. Wobei die 4300 K schon sehr gut sind.
 
AmperTiger

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BMW hatte doch so was wie neigungsabhängiges Kurvenlicht entwickelt, ist das nicht in der 1600 er drin als Option?
Zwar "unbezahlbar" aber doch in die richtige Richtung entwickelt..
nicht unbezahlbar, BMW bietet es in der Gs halt nicht an. die Mitbewerber KTM und Ducati sind da schon weiter. LED Kurvenlicht ist bei der 1290er Super Adv und bei der Multistrada S serienmäßig
 
Zörnie

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BMW hatte doch so was wie neigungsabhängiges Kurvenlicht entwickelt, ist das nicht in der 1600 er drin als Option?
Zwar "unbezahlbar" aber doch in die richtige Richtung entwickelt.
Unbezahlbar keineswegs. Im Safety-Paket mit anderen Gimmicks kostet es 900 Euro, aber als einzelnes Ausstattungsdetail ist es nicht zu bekommen. Die Tatsache, dass dieses "adaptive Kurvenlicht" in der neuentwickelten LC-RT nicht verfügbar ist, weist eher darauf hin, dass BMW diesen aufwändigen Weg nicht weiter beschreiten wird.
 
Peter R12GS

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Ich finde es wirklich nett von Dir, dass Du auf diesen illegalen Umbau an Deiner GS verzichtest, stattdessen lieber mit "Zusatzscheinwerfern" rumfährst, welche selbstverständlich völlig blendfrei eingestellt sind und Dir anmasst, Anderen Blendung des Gegenverkehrs und Rücksichtslosigkeit vorzuwerfen :up: DAS HAT WAS!
Moin Moin,

da muss ich dir recht geben. Die Einstellung der Nebellampen an de GSA habe ich schon merfach versucht besser einzustellen. Ziemlich schwierig. Händler überfordert. Ich wollte eigentlich auf einen andrere Sache hinaus. Ich darf diese Lampen fahren. Ich darf sie sogar zusätzlich anmachen, zum Normlfahrlicht. Beim Auto nicht ohne Nebel unter 50m. Das heißt ich blende erlaubt den Gegenverkehr bei falscher Einstellung. WARUM MUSS ICH ABER VIEL ZU HELLE UND GARNICHT ERLAUBTE AN MEIN FAHRZEUG SCHRAUBEN UND SAGEN SCHEIß AUF MEINEN GEGENVEKEHR. Hauptsache ich seh was. Das finde ich rücksichtslos. Und Genau darum gings.
 
Zörnie

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Beim Auto nicht ohne Nebel unter 50m.
Schon falsch. Deine Aussage betrifft nur die Nebelschlussleuchte, nicht aber die Nebelscheinwerfer an der Front des Fahrzeugs. §17 Abs.3 StVO besagt, dass bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen die Nebelscheinwerfer benutzt werden dürfen.
 
Theo.Turnschuh

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... Ich darf diese Lampen fahren. Ich darf sie sogar zusätzlich anmachen, zum Normlfahrlicht. Beim Auto nicht ohne Nebel unter 50m.
Du solltest Dich mal kundig machen, was die StVO dazu sagt!
Wo hast Du das mit dem Auto und unter 50 m her? Kaffeegrund ...
Wozu außer zum Normalfahrlicht sollte man sie sonst einschalten können?

WARUM MUSS ICH ABER VIEL ZU HELLE UND GARNICHT ERLAUBTE AN MEIN FAHRZEUG SCHRAUBEN UND SAGEN SCHEIß AUF MEINEN GEGENVEKEHR. Hauptsache ich seh was.
Woher weißt Du das MEINE den Gegenverkehr blenden? Annahme oder Behauptung?

Das finde ich rücksichtslos. Und Genau darum gings.
Hauptsache zum Thema klug gesch*ssen! :Super:
 
Peter R12GS

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Du solltest Dich mal kundig machen, was die StVO dazu sagt!
Wo hast Du das mit dem Auto und unter 50 m her? Kaffeegrund ...
Wozu außer zum Normalfahrlicht sollte man sie sonst einschalten können?



Woher weißt Du das MEINE den Gegenverkehr blenden? Annahme oder Behauptung?



Hauptsache zum Thema klug gesch*ssen! :Super:

Na ja bevor du so einen auf Schlaumeier machst, lies halt auch mal die StVo, Par. 17, Abs 3
Ich finde es ja Lustig wie sich manche Aufregen .......... ach nee ich sag nichts mehr dazu.

Viel Spass mit euren Lampen und allseits Gute fahrt.



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
 
Wolfgang.A

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Na ja bevor du so einen auf Schlaumeier machst, lies halt auch mal die StVo, Par. 17, Abs 3
Ich finde es ja Lustig wie sich manche Aufregen .......... ach nee ich sag nichts mehr dazu.
Vielleicht solltest Du auch mal das lesen was Du zitierst. ;)

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
 
Zörnie

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Na ja bevor du so einen auf Schlaumeier machst, lies halt auch mal die StVo, Par. 17, Abs 3
Ich finde es ja Lustig wie sich manche Aufregen .......... ach nee ich sag nichts mehr dazu.
Mit dem Post stehst du ab sofort in Wikipedia unter "Eigentor" :D
 
teileklaus

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Hallo Freunde, es wäre dem Ton und dem Aufschaukeln der Emotionen auf beiden Seiten dienlich seine Meinung einfach als Ich Botschaft zu senden, und die Vorwürfe in Form von du hast aber falsch, du blendest ja, du hast .. wegzulassen.
Das entspannt doch die Diskussion ungemein:
Jeder Motorradfahrer blendet selbst bei normaler Licht Ausstattung in Rechtskurven den Gegenverkehr.
Jeder richtig eingestellte Scheinwerfer am Motorrad blendet bein Gasaufziehen zwangsläufig, wenn keine Lageadaption zur Fahrbahnebene eingebaut ist, wie beim Auto und zB Serien Xenon das vorgeschrieben ist.
Kurvenlicht 1600 er:


Und je heller das Licht auch in der Lichtfarbe umso schlimmer.
Was soll der Händler denn einstellen, das ist Physik. Stellt man es selbst ein, wird man von der Unmöglichkeit überzeugt.
Sobald man sich in die Kurve legt, oder Abbiegt, wird der Nebler mit seiner schmalen Breitfächerung hochgehen in den Gegenvekehr, oder ein Loch in den Schnee brennen.
 
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Zur Sache: Wenn man die illegalen Xenon Brenner Kits ordentlich einbaut und den Hauptscheinwerfer nach Einbau auch fachgerecht einstellt ist nix mit permanenter Blendung des Gegenverkehrs. Kann ja jeder gerne bei mir vorbeikommen und es sich in Natura ansehen.

Bin mit dem illegalen Xenon Kit auch problemlos durch unsere jährliche §57a Überprüfung (=TÜV) gekommen ohne Mangel.
Auch hat mich keine Kapperlständer (Polizist) in D, A, CH, I, SK, H, RO, BG, TR, BiH, HR, SLO bisher aufgehalten wegen meinem bösen Xenon Licht. Habe halt 4300K Brenner verbaut und nicht die Prolo Version mit 9000K.
 
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Wenn man objektiv ist und es schon erlebt hat, wenn ein Motorrad mit nicht üblichem Licht entgegenkommt, blendet das schon sehr unangenehm und wenn dann der Autofahrer sein Bi Xenon auf macht, um noch etwas zu sehen oder auf die Blendung hinzuweisen, ist das für beide schlecht.
 
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wenn man objektiv ist....
dann ist ein Moped mit Xenon genauso hell / blenden wie ein Auto mit Xenon..
und wenn bei aufgeblendet haben, dann eben noch mehr hell, oder...

und wenn eine K50/K51 mit LED entgegenkommt - dann ist das auch nicht angenehmer -
 
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Wenn man eine GS mit Xenon Kit (4300K, richtig eingestellt) neben eine WC GS mit LED Scheinwerfer stellt erscheint einem der Xenon Scheinwerfer als ganz normal. Woher sollte dann die zusätzliche Blendung resultieren die hier immer wieder als Argument angeführt wird?

Der Bereich von 3300-5300K wird als "normal" weiß bezeichnet. Der BMW LED Scheinwerfer der WC GS liegt im Bereich von 5500K. Was blendet bei nasser Fahrbahn wohl eher? Freu mich schon über alle WC GS Fahrer die nun sofort ihre LED Hauptscheinwerfer ausbauen und gegen normale H7 tauschen damit sich so mancher weniger Geblendet fühlt.
 
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Es geht nicht um die Lichtfarbe sondern um das Licht bei Lastwechsel oder Farbahnunebenheiten. Bei einem Auto wird das automatisch geregelt wie auch bei der K1600 aber bei allen anderen hast du dann eine Blendung und das kann unangenehm werden.
 
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Stimmt,

aber schon mal aufgefallen, wie stark korrekt eingestellte XENON oder LED Scheinwerfer von hinterherfahrenden im Innenspiegel blenden können, auch wenn die abgeblendet sind...
Solange Motorräder keine automatische Leuchtweitenregulierung haben bzw. wesentlich heftiger auf Verzögerung / Beschleunigung reagieren (bedingt durch den kurzen Radstand und die großen Federwege und den hohen Schwerpunkt) gleichzeitig aber in der Kurve das Problem haben, daß sich mit der Schräglage auch der ausgeleuchtete Bereich vor dem Motorrad verkürzt - wir dies immer ein Zielkonflikt sein!
 
Thema:

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