Hi
Mag sein, doch wie errechnet sich die "eigetragene Km-Leistung" und weshalb gibt es die Wartungspläne?
soweit ich mich erinnere, gibt es bei der zeitigen Inspektion Leistungen, die bei der wegabhängigen nicht gemacht werden und umgekehrt. Aber ich gebe Euch Recht, ein guter Händler sollte in der Lage sein, da eine tragbare Kombination draus zu stricken und im Ernstfall auch dafür gerade stehen. Früher hat das die NL FfM auch gemacht, aber früher war ich dort ja auch ein zufriedener Kunde, der binnen 4 Jahren 3 Neufahrzeuge dort gekauft und knapp 45 TEURO dort gelassen hat. Meine nächsten 15000 Hühner wollten sie anscheinend nicht mehr haben. Mir doch egal, findet sich immer jemand für
Dazu gibt's bei PB den Universalwartungsplan. Der ist nicht selbst erstellt, sondern nur aus den diversen originalen Plänen zusammengeführt.
Der zeitabhängige Plan ist ein Ausschnitt aus dem laufleistungsabhängigen. Z.B. wird das Öl eben jährlich gewechselt, die Ventile aber nicht eingestellt.
Mal etwas übertrieben gesagt:
Habe ich mein Mopped am 5.Mai 2007 erworben und am 29.April 2008 die 10TKm "voll", dann möchte mich BMW am 30.April zum 10TKm KD und am 5.Mai zum Jahrescheck empfangen?
Da frage ich lauthals ob da einer was an der Waffel hat! Sogar schriftlich per Einschreiben! Das Öl das am 5.Mai schon wieder gewechselt werden soll kann man dem Nächsten doch als "neu" verkaufen!
Welches Öl ich beistelle ist vollkommen belanglos. Wenn ich "Olivenöl extra vergine" hinstelle steht eben auf der Rechnung "Kundenbeistellung:
Olivenöl extra vergine". Besser bei Diskussionen wäre zumindest "Kaufhausöl 20W50 API SL/CF/CG-4".
Wichtig sind einzig die Angaben "20W50 API SL/CF/CG-4". Sie beschreiben die Eigenschaften.
Natürlich wird BMW bei einem Motorschaden sagen "Ja, das war aber kein Öl von uns!" Die Antwort darauf lautet schlicht "Stimmt, aber es entspricht exakt der von Ihnen geforderten Spezifikation!" Und schon ist BMW wieder in der Nachweispflicht! Sinnvoll ist es geschlossene Gebinde beizustellen und auch ein Gefäss für das Altöl.
Sollte z.B. ein Motorschaden tatsächlich und nachweislich(!) an einer beigestellte Kerze liegen, so haftet der Kerzenhersteller wenn er diesen Typ als "geeignet" verkauft.
Wie grosszügig mit Kulanz umgegangen wird ist ohnehin sowohl vom Freundlichen wie auch von BMW abhängig.
Der Freundliche weiss, dass der Kunde jeden Scheiss mit sich hat machen lassen, Jahres-KD und Km-KD in 14 Tagen Abstand "ertrug", etc..
Dann, möglichst bei einem Schaden der bei 70% aller verkauften Maschinen auftrat, wird ihm sogar nach 25 Monaten noch Kulanz gewährt und 30% der Arbeitszeit werden ihm vergütet!
Das ist eine simple Rechnung
. Diesen Kulanzbetrag hat der Kunde schon lange selbst bezahlt!
gerd