Motorrad in Garage umgefahren

Diskutiere Motorrad in Garage umgefahren im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Mojn Jungs und Mädels, gestern Abend hat ein Nachbar die GS einer Bekannten in der Tiefgarage umgefahren. Das Motorrad stand verschlossen...
smarthornet64

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Mojn Jungs und Mädels,

gestern Abend hat ein Nachbar die GS einer Bekannten in der Tiefgarage umgefahren. Das Motorrad stand verschlossen (Lenker nach rechts) und ist auf die linke Seite gefallen und wunderbar über den Zylinder abgerollt.
Zur Krönung des ganzen, hat er das Dingen dann einfach liegen lassen.
Nun meine Frage, was kann durch das Liegenlassen auf der linken Seite passieren und kann durch den Umfaller etwas verzogen sein? Optisch sieht die ganze Sache gar nicht so schlimm aus.

Gruß,

Dirk
 
Panther

Panther

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Hat sich der Nachbar unmittelbar gemeldet? Wenn ja, würde ich sicher kulanter reagieren, das Motorrad zum :) bringen, checken lassen und dann weiter schauen.

Hat sich der Nachbar aber nicht, oder erst sehr spät darum gekümmert, dann geht das Motorrad zum :). Alles wird auf Nachbars Rechnung gecheckt, repariert und auspoliert und, da könnt ihr sicher sein, würde ich ihn noch wegen Fahrerflucht bei der Polizei verzeigen!

Es muss absolut nicht sein, dass sich etwas verzogen hat und mehr kaputt ist als die paar Kratzer am Ventildeckel, aber ich würde das Motorrad sicher beim :) kurz checken lassen.
 
smarthornet64

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Nööö, natürlich hat sich niemand gemeldet, er hat das Dingen einfach liegen lassen. Ich habe ihn dann um etwa 23:30 Uhr aus dem Bett geschellt. Der Auspuff ist auf jeden Fall stark nach innen gebogen.
Man muß ja schon recht kräftig dagegen fahren, damit das Motorrad vom Ständer nach links kippt, oder??
 
B

Baumbart

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Man muß ja schon recht kräftig dagegen fahren, damit das Motorrad vom Ständer nach links kippt, oder??
Kommt drauf an wie sie stand, wenn kein Gang drin war und er sie von hinten angestuppst hat ist sie langsam vom Seitenständer gerollt und erst hingekracht als er schon aus der Garage war. Muss man vor Ort sehen.
 
nypdcollector

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Auf jeden Fall so stark, dass er es gemerkt haben muss.
Wenn er nicht (!) kooperiert bei der Schadensabwicklung würde ich die Anzeige bei der Polizei noch machen.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ausser dem was Du siehst ist normal nix kaputt. Innerlich zumindest nicht. Umfallen tut so ein Teil ja auch mal auf der Strasse. Wenn der Motor nicht läuft sind es nur äusserliche Schäden.
Mit "Anzeige" ist das bei Nachbarn so eine Sache. Man wohnt u.U. noch länger nebeneinander. Andererseits ist ein "deutlicher Hinweis" bei manchen sicher auch nicht schlecht. Fahrerflucht war es allemal
gerd
 
Wolfgang

Wolfgang

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War es der Nachbar denn überhaupt? Hat er zu dem Vorwurf Stellung genommen, oder es zugegeben? Wie kommst Du darauf, daß es der Nachbar gewesen ist? Gibt es da Spuren, oder hat es jemand gesehen?
 
smarthornet64

smarthornet64

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War es der Nachbar denn überhaupt? Hat er zu dem Vorwurf Stellung genommen, oder es zugegeben? Wie kommst Du darauf, daß es der Nachbar gewesen ist? Gibt es da Spuren, oder hat es jemand gesehen?
Zum "Glück" hat sein Auto auch etwas abbekommen.
 
Zörnie

Zörnie

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Und da will der Nachbar nichts bemerkt haben? :confused:

Wie unwahrscheinlich ist das denn?!

Grüße
Steffen
 
N

Nordlicht

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Zum "Glück" hat sein Auto auch etwas abbekommen.
1.: Im Guten regeln
2.: Im Guten regeln
3.: Im Guten regeln
4.: Im Guten regeln

Und wenn das alles nichts hilft, dann halt den Anwalt beiziehen.

Aber vorher würde ich noch versuchen, es im Guten zu regeln.
Schon mit dem Nachbarn gesprochen? Seine Reaktion? Und dann frag doch zuerst IHN, was er von sich aus vorschlägt.
Ärger dich nicht über sein Fehlverhalten. Denk besser lösungsorientiert. Die GS soll wieder mackenfrei sein. DAS ist das Ziel. Deinen Ärger über die mögliche Schnarchnase lass woanders aus, NICHT bei ihm. Übrigens kann ich mir durchaus Situationen vorstellen, in denen jemand einen Töff vom Ständer fährt ohne dies zu merken. Da reicht schon stärkere Ablenkung. Ist dann zwar immer noch nicht toll - aber dennoch nachvollziehbar.
Der Vorschreiber hat ganz recht: Nimm bitte in die Schadensbilanz auch den Nachbarschaftsfrieden mit auf. Denk dran, dass all diese unerträglichen Nachbarschaftsstreitigkeiten immer klein angefangen hatten. Und immer(!) war jemand im Recht. Das het bisher keinem von denen geholfen, die bei Kabel1 und so ihr Unwesen treiben.
Deshalb mein abschliessender Tip:
Versuch am Besten, es im Guten zu regeln. Alles fotografieren, Termin beim Nachbarn machen, die DInge besprechen. Viel Erfolg!
 
B

Beste Bohne

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Ein Blaues mit Boot, ein Orangenes, noch ein blaues mit Boot, ein Gelbes mit Boot und ein Graues :-)
Ich hätte den Nachbarn nicht aus dem Bett geklingelt sondern die Pozilei.

Wenn er ein guter Nachbar war, wird die Strafanzeige gegen ihn eingestellt, da er den Unfall ja längst bei der Pozilei gemeldet hatte.

Und wenn nicht, dann hat er halt die Pest am Arsch, zu Recht.

Und, wenn das der Fall ist, dann ist es mit dem Nachbar nicht weit her und auf eine gegenseitige Beziehung braucht man auch keinen Wert zu legen.

Ich habe hier auch so einen Fall von bescheuerten Nachbarn. Die haben mich ernsthaft aus dem Bett geklingelt, weil ihnen mein Schnarchen und husten (ich war sehr krank) zu laut war. Na danke. Sowas wirklich asoziales habe ich noch nicht erlebt. Was will man da im Guten versuchen?

Fahrerflüchtige Nachbarn sind doch die gleiche Kategorie.
 
Qbold

Qbold

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Der Nachbar braucht doch nur sachte von hinten angeschubst zu haben und schon hopst se vom Hauptständer und liegt da. Dann stell ich mir mal vor, wie mein Nachbar versucht eine 12er GS vom Boden aufzuheben.:eek:

Je nach Art des Parkhauses handelt es sich nicht um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum. Das heißt, die Polizei ist dann nicht zuständig für eine Unfallaufnahme - also auch keine Fahrerflucht möglich. Lediglich zur Sicherung und Durchsetzung privater Interessen kann die Polizei eingeschaltet werden.
 
Panther

Panther

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Der Nachbar braucht doch nur sachte von hinten angeschubst zu haben und schon hopst se vom Hauptständer und liegt da. Dann stell ich mir mal vor, wie mein Nachbar versucht eine 12er GS vom Boden aufzuheben.:eek:

Je nach Art des Parkhauses handelt es sich nicht um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum. Das heißt, die Polizei ist dann nicht zuständig für eine Unfallaufnahme - also auch keine Fahrerflucht möglich. Lediglich zur Sicherung und Durchsetzung privater Interessen kann die Polizei eingeschaltet werden.

Jein! Auch in privaten Parkhäusern von Überbauungen gilt normalerweise das Strassenverkehrsgesetz, da diese öffentlich zugänglich sind, wenn auch nur einem eingeschränkten Personenkreis. Natürlich erhält man dort keine Bussen für zu schnelles Fahren, wegen FIAZ oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, gibt es aber einen Schaden, wird das Gericht auf das SVG zurückgreifen. Fahrerflucht ist strafbar und zwar massiv.
Wenn ich einen guten Nachbarn habe, meldet er mir den Schaden unverzüglich und wir können uns bei einer Flasche Wein gütlich einigen. Wer den Schaden nicht meldet und sich feige davon macht, mit dem muss ich auch in Zukunft nicht (mehr) gut auskommen. Soll doch niemand erzählen, dass man es nicht merkt, wenn man so was Grosses wie ein Motorrad umfährt, vor allem, wenn das eigene Fahrzeug noch einen sichtbaren Schaden davon nimmt. Wer das nicht merkt, ist sowieso nicht mehr fahrtauglich, sei es durch das Alter oder durch den Alkohol.


Fahrerflucht ist grösste Feigheit und nicht zu entschuldigen, aus irgend einem Grund wird das ja Verhältnismässig eher hart bestraft.
 
N

Nordlicht

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@ Panther: Du stösst eine GS locker mit einer Hand um! Entweder rollt sie über den Ständer weg oder aber, du bringst sie nur aus dem Gleichgewicht und sie rollt Stunden später ab dem Ständer. Die alten 1100er hättest du sogar direkt über den HS kippen kkönnen, so schräg waren die teilweise. Das ist wohl bei den 12ern besser.
Worauf ich hinaus will: Man KANN immer sofort - und ohne genaue Kenntnisse der Situation - das Schlimmste vom anderen annehmen und entsprechend handeln.
Oder eben nicht.
Es kann auch einfach nur ein netter aber eben etwas trotteliger Nachbar sein.
Je nu, das entscheidet ja jeder selbst, wie er seine Umwelt wahrnehmen möchte. Ich bin jedenfalls froh, in meiner Umwelt nicht lauter Täter um mich herum zu haben, sondern einfach nur Menschen mit Fehlern. Mit so einem Menschen kann ich übrigens auch Schäden erheblich leichter regulieren. Deshalb bleib ich bei meiner Empfehlung: Nicht voreingenommen drauf zugehen, sondern einfach miteinander reden. Dass er einen Fehler gemacht hat, wird deinem Nachbarn ja klar sein.
 
Panther

Panther

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@ Panther: Du stösst eine GS locker mit einer Hand um! Entweder rollt sie über den Ständer weg oder aber, du bringst sie nur aus dem Gleichgewicht und sie rollt Stunden später ab dem Ständer. Die alten 1100er hättest du sogar direkt über den HS kippen kkönnen, so schräg waren die teilweise. Das ist wohl bei den 12ern besser.
Worauf ich hinaus will: Man KANN immer sofort - und ohne genaue Kenntnisse der Situation - das Schlimmste vom anderen annehmen und entsprechend handeln.
Oder eben nicht.
Es kann auch einfach nur ein netter aber eben etwas trotteliger Nachbar sein.
Je nu, das entscheidet ja jeder selbst, wie er seine Umwelt wahrnehmen möchte. Ich bin jedenfalls froh, in meiner Umwelt nicht lauter Täter um mich herum zu haben, sondern einfach nur Menschen mit Fehlern. Mit so einem Menschen kann ich übrigens auch Schäden erheblich leichter regulieren. Deshalb bleib ich bei meiner Empfehlung: Nicht voreingenommen drauf zugehen, sondern einfach miteinander reden. Dass er einen Fehler gemacht hat, wird deinem Nachbarn ja klar sein.
Der Threaderöffner hat gesagt, dass das Auto ebenfalls beschädigt ist, also MUSS man etwas davon mitbekommen haben. Wenn man dazu zu trottelig ist, dann wird es Zeit, dass ein Richter das Permis beschlagnahmt, wenn der Arzt schon unfähig dazu ist. Jetzt ein Motorrad, später ein Kind? Und ja, ich bin sehr tolerant, aber es gibt Fehler, die verzeihe ich nicht einfach so und Feigheit gehört dazu.
 
Wurtzel

Wurtzel

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Nööö, natürlich hat sich niemand gemeldet, er hat das Dingen einfach liegen lassen. Ich habe ihn dann um etwa 23:30 Uhr aus dem Bett geschellt. Der Auspuff ist auf jeden Fall stark nach innen gebogen.
Man muß ja schon recht kräftig dagegen fahren, damit das Motorrad vom Ständer nach links kippt, oder??
Moin!

Wie hat denn reagiert? Hat er es gleich zugegeben? Wurde er pampig? sich evtl. entschuldigt?

MfG
Wurtzel
 
S

Smile

Gast
nicht gemerkt gibts nicht!

Jeder der ein Fahrzeug führt und im vollen Besitz seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist merkt so was.

Wir merken beim Fahren doch schon einen Gullideckel der ein bisschen höher liegt, ich meine nicht 5cm sonder 2-3mm. Wenn man dann noch im Parkhaus gegen ein Töff (egal wie groß) stößt und die Karre dabei noch umkippt, dann ist das m.E. eine faule Ausrede.

Hier der Gesetzestext:

§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall (und bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich eindeutig um einen Unfall) im Straßenverkehr (hier ist ein kleiner Knackpunkt. Es kommt ein bischen auf die Widmung an) vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
 
N

Nordlicht

Dabei seit
05.10.2007
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Jeder der ein Fahrzeug führt und im vollen Besitz seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist merkt so was.
Kennst du sie alle? Ich frage nur, weil du eine Aussage für so viele Menschen machst :rolleyes:. Ich hab bisher 2x etwas gestreift und beide Male sofort gemerkt, dass da hinter mir ein Widerstand war. Nicht gehört, aber gespürt. Allerdings hab ich auch nur nen Smart. Mit meinem alten Volvo 240 wäre das sicher etwas anders gewesen. Ich weiss es nicht, vermute es aber.

Bin mal gespannt, wie die Story weitergeht
 
S

Smile

Gast
kenn sie nicht alle!

Aber bin vom Fach:D und habe schon etliche Seminare und Fortbildungen im Bereich der Verkehrsunfallflucht besucht. Dabei haben wir solchen Sachen in echt simuliert (alte, aber fahrtüchtige Fahrzeuge). Hat tierisch "Spaß" gemacht uns aber auch gezeigt, dass man es doch merkt wenn man es will!

Außnahme gibt es natürlich auch ( 40Tonner, LOF und so was in der Größe)

ULF
 
nypdcollector

nypdcollector

Dabei seit
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Ort
Schopfheim
Modell
R1200GS Adv + F800GS + KTM 450 EXC Factory
J(hier ist ein kleiner Knackpunkt. Es kommt ein bischen auf die Widmung an)
Definition Strassenverkehr: Zum Straßenverkehr gehören alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur Benutzung offen stehen.

Solange die Garage normal zugänglich ist, war das auch ein Unfall im Strassenverkehr.
 
Thema:

Motorrad in Garage umgefahren

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