Neulich beim Dampfstrahler

Diskutiere Neulich beim Dampfstrahler im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hi Leute, als ich gestern meine total versaute Q in Dampfstrahlerbox gereinigt hatte und mich anschließend mit meiner blitz blanken Kuh vom...
E

eolith

Gast
Hi Leute,

als ich gestern meine total versaute Q in Dampfstrahlerbox gereinigt hatte und mich anschließend mit meiner blitz blanken Kuh vom Acker zu machen ist so ein Hirni mit seinen getönten Scheiben rückwärts aus der Sauger-Park-Ecke rausgefahren. Ich konnte nur noch seine Rückfahrlichter sehen. Hab gekuppelt, und gebremst und konnten nur noch Stop schreien. Aber alles hat nichts genützt er hat sein Fahrt flott rückwärts fortgesetzt und mich um gefahren.
  • Gabel verkratzt
  • Schnabel verkatzt
  • Spiegel aufgescheuert
  • Handprotektor aufgescheuert
  • Delle im ESD
  • Bügel verschrammt
  • Ventildeckel verkratzt
  • Ventildeckel-Schutz verkatzt
  • WAS ICH BIS JETZT GESEHEN HABE
Die Höhe war, das er mir die Schuld geben wollte und er der Meinung war das jeder seinen Schaden selber zahlen sollte und gut ist und wenn ich die Polizei rufe ich noch eine Strafe wegen Geringfügigkeit zahlen dürfte.

Aber egal ich hab die Polizei angerufen, die kammen auch prompt und haben Ihm auch klar gemacht das wer rückwerts irgenwo raus fährt immer die Sorgfaltspflicht hat.

Meine Frage ist jetzt an Euch, wann sollte ich beachten um den Schaden abzuwickeln?
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Was zahlt überhaupt die Versicherung? nur die Lackierung zb. oder ne ganze Gabel um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen?
Sollte ich zum Händler gehen und er soll alles erledigen oder soll ich vorher einen Gutachter kommen lassen und wenn ich das Geld von der Versicherung habe zum :) tigchern?

Danke und Grüße

Attila
 
qtreiber

qtreiber

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Moin,

bei dem Verhalten des "Unfallgegners" würde ich zuallererst einen Anwalt einschalten. Der Rest findet sich.

Gruß
 
Wolfgang

Wolfgang

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qtreiber schrieb:
Moin,

bei dem Verhalten des "Unfallgegners" würde ich zuallererst einen Anwalt einschalten. Der Rest findet sich.

Gruß
Sehe ich genauso. Womit für mich einmal mehr klar wird - die Verkehrsrechtschutzversicherung ist die Wichtigste. Recht haben ist die eine Sache - Sein Recht bekommen eine andere.
 
A

Anonym2

Gast
Servus,

sofort zum Anwalt und lass Dich auf keine Diskussionen darüber ein.

Das versuchen einige Versicherer gerne.....

Ich hatte - allerdings mit der Dose - die letzten Jahre ein paar nicht verschuldete Unfälle und bin mir ganz sicher, ohne Anwalt hätte ich drauf gezahlt.
 
Ron

Ron

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Empfehle Dir auch einen Anwalt zu nehmen.
Aber nicht irgendeinen! Such' Dir auf jeden
Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht,
bzw. einen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt
Verkehrsrecht. Die ganzen Feinheiten, was
und wieviel Du in Anspruch nehmen kannst,
kennt der am besten.

Gruß Ron
 
B

Berti

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eolith schrieb:
Was zahlt überhaupt die Versicherung? nur die Lackierung zb. oder ne ganze Gabel um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen?
Sollte ich zum Händler gehen und er soll alles erledigen oder soll ich vorher einen Gutachter kommen lassen und wenn ich das Geld von der Versicherung habe zum :) tigchern?

Danke und Grüße

Attila
Hallo Attila,
als Geschädigter hast Du das Recht einen Sachverständigen zu beauftragen. Das solltest Du in Abstimmung mit Deinem :) auch tun. Die Besichtigung sollte beim :) stattfinden. Wegen der "Sprüche" Deines Gegners würde ich sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen und die Forderungen bei der Versicherung des Gegners anmelden.

Bikergruß aus Oelde
Berti
 
RoCoSa

RoCoSa

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Hi Attila,

ich würd die Q beim :) abstellen und da einen Gutachter beauftragen. Der Gutachter entscheidet ob die verkratzten Teile erneuert oder lackiert werden. Das Töff muss auf jeden Fall nach der Rep. den gleichen Zustand haben wie vorher! Deshalb ist es relativ unwarscheinlich das die Teile "nur" lackiert werden. Zumal auch die Gefahr besteht das Haarrisse z.B. im Ventildeckel sind. Der gegnerischen Versicherung ist es egal was die zahlen (ob 1000,- oder 10000,-), wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, das ist sie in Deinem Fall!
Zu dem Anwalt würde ich auch gehen, allerdings erst wenn die gegnerische Versicherung sich weigert zu zahlen!


Grüße RoCoSa
 
A

Anonym2

Gast
RoCoSa schrieb:
Hi Attila,

ich würd die Q beim :) abstellen und da einen Gutachter beauftragen. Der Gutachter entscheidet ob die verkratzten Teile erneuert oder lackiert werden. Das Töff muss auf jeden Fall nach der Rep. den gleichen Zustand haben wie vorher! Deshalb ist es relativ unwarscheinlich das die Teile "nur" lackiert werden. Zumal auch die Gefahr besteht das Haarrisse z.B. im Ventildeckel sind. Der gegnerischen Versicherung ist es egal was die zahlen (ob 1000,- oder 10000,-), wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, das ist sie in Deinem Fall!
Zu dem Anwalt würde ich auch gehen, allerdings erst wenn die gegnerische Versicherung sich weigert zu zahlen!


Grüße RoCoSa

Servus RoCoSa,

du hast eigentlich selbst beantwortet warum man zum Anwalt gehen sollte.

Versicherungen - gerade im Schadensfall - lassen teilweise echt saublöde Schreiben los, Fragen über Fragen, versuch der Sachverhaltsverdrehung usw. - ich spreche da aus eigenen gemachten Erfahrungen. Warum soll man sich damit noch belasten, das macht der Anwalt, das ist sein täglicher Job und viele Versicherungen bzw. deren Sachbearbeiter versuchen erst gar nichts.

Ich jedenfalls würde mich damit nicht belasten und meistens arbeitet der Anwalt auch mit einem guten Sachverständigen zusammen, da geht alles aus einer Hand. Du hast keine großartigen Laufereien.

Nein, ich bin kein Anwalt und auch kein Sachverständiger:D

Also, mach Dir das Leben leichter, Du hast ein Recht darauf!!
 
RoCoSa

RoCoSa

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Na ich hab bis jetzt keinen Anwalt gebraucht, bei keinem meiner 7 Crash´s. Ich kann daher nicht sagen ob es mit oder ohne Anwalt leichter ist. Hab ja mal bei nem BMW Händler gearbeitet und soweit ich mich da erinnern kann haben die Versicherungen dann mit dem Händler abgerechnet, der Kunde hatte damit gar nix zu tun. Deshalb hab ich ja auch geschrieben das es wohl das beste ist die Q beim :) abzustellen. Der kümmert sich dann um die Regulierung, liegt ja auch in seinem Interesse die Kohle zu bekommen!!

Grüßle
 
A

Anonym2

Gast
Ist ja auch ok,

was aber ist wenn die Q nicht bei :D repariert werden soll sondern die Abrechnung auf Gutachten Basis erfolgt?

Das macht dann kein :D .

Es ist ja jedem freigestellt ob er die Instandsetzung per :D macht oder auf Gutachtenbasis abrechnet und selbst schraubt.
 
RoCoSa

RoCoSa

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:D :D .. Jupp! Das macht dann wirklich keinen Sinn!!:D :D

Ab zum ANWALT!!!:D :D
 
H

Hanstom

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Schadensabwicklung

Hallo, du Pechvogel.

Vielleicht ein bischen zur Klarstellung. Die Anwaltskosten hat in Deinem Fall der Unfallgegner zu bezahlen. Die Schuldfrage ist ja unstrittig.

Zum Schadenals solcher.
Du hast Anspruch auf ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen. Den Gutachter, den die Versicherung vielleicht schickt, brauchst du nicht zu akzeptieren.

Evtl, erkennt die Versicherung auch den Kostenvoranschlag des Händlers an.

Ich würde jedenfalls zur Sicherheit beides machen lassen.

Diese unabhängigen Gutachter bewerten i. d. R. großzügig zu Deinem Gunsten.

So. Dann noch zur Reparatur.

Du kannst mit der Versicherung auf Kostenvoranschlagsbasis abrechnen und zusätzlich deine Auslagen geltend nmachen.

Ob und wann Du dann reparierst ist Deine Sache.


Einen Wermutstropfen gibte es allerdings. Bei Abrechnung auf Kostenvoranschlagsbasis wird Dir die Mehrwertssteuer abgezogen.


Noch ein Hinweis. Wenn Du reparieren lässe, hast Du für die Dauer der Reparatur Anspruch auf ein Leihmotorrad oder eine Nutzungsausfallentschädigung.


Viel Erfolg bei der Abwicklung


Hanstom
 
billy

billy

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Hanstom schrieb:
Bei Abrechnung auf Kostenvoranschlagsbasis wird Dir die Mehrwertssteuer abgezogen.
Soviel ich weiss, gilt das nur für den Arbeitslohn, der nicht nachweisbar ist und für andere nicht nachweisbare Leistungen. Wenn Du für die neubeschafften Ersatzteile der gegnerischen Versicherung Rechnungsbelege vorlegen kannst, wird die Mwst. dafür auch übernommen. Das gleiche gilt, wenn Du selbst die verkratzten Teile demontierst und später wieder montierst aber die Lackierung in einem Fachbetrieb gegen Rechnung machen lässt. Genaues weiss hier natürlich der schon oft erwähnte Anwalt.
 
AndyG

AndyG

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billy schrieb:
Soviel ich weiss, gilt das nur für den Arbeitslohn, der nicht nachweisbar ist und für andere nicht nachweisbare Leistungen. Wenn Du für die neubeschafften Ersatzteile der gegnerischen Versicherung Rechnungsbelege vorlegen kannst, wird die Mwst. dafür auch übernommen. Das gleiche gilt, wenn Du selbst die verkratzten Teile demontierst und später wieder montierst aber die Lackierung in einem Fachbetrieb gegen Rechnung machen lässt. Genaues weiss hier natürlich der schon oft erwähnte Anwalt.
Man kann entweder auf Gutachtenbasis abrechnen, dann aber ohne MwSt oder gegen Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten, wobei man dann auch die MwSt ersetzt bekommt.
 
A

antbel

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Shit happens - aber so muss es ja nicht unbedingt weitergehen. Meine KFZ-Schäden der letzten Zeit (die Anderen bremsen halt zu spät) sind alle gut gelaufen. Hast du den gegnerischen Versicherer oder das Kennzeichen, kannst du bei denen schon mal telefonisch den Unfall melden; wer weiss, wann dein Gegner dazu Lust hat. Je nach Versicherer nehmen die dort sofort die Daten und den Hergang auf (gut, dass die Polizei dir Recht gegeben hat) und stimmen den weiteren Verlauf mit dir ab. Meistens schicken die sofort einen Sachverständigen los (dann brauchst du schon mal keinen zu zahlen) oder lassen sich auf einen Kostenvoranschlag des Händlers ein. Wenigstens bei der Schadenfeststellung würde ich kein eigenes Geld in die Hand nehmen. Falls du ohne Rumzicken danach die Reparaturfreigabe von der Versicherung bekommst, ist alles im grünen Bereich. Beim geringsten Teilschuldgeplänkel von deren Seite würde ich aber auch sofort einen Anwalt (rechtsschutzversichert?) einschalten. Meistens reicht schon ein Brief (eh teuer genug) mit Kanzleibriefbogen, um die Schadenregulierung auf höchste Drehzahl zu bringen.

Viel Erfolg!

Klaus
 
QPit

QPit

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Hallo,

man muss nicht immer gleich zum Anwalt rennen.

Die Polizei war zugegen und hat sich geäußert. Schon mal gut.

Ab zum :) und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Kostet nix.

Diesen der Versicherung einreichen. Die kann sich dann querstellen und dann geht es zum Anwalt.
Oder sie schickt einen Gutachter der in der Regel den Kostenvoranschlag bestätigt.

In meinem Fall, Rückwärts auf geparkte Q (2200€), habe ich mir den Betrag sofort ohne MWST auszahlen lassen.
Einige Zeit später, habe ich mit der Inspektion einen Teil machen lassen.
Dementsprechend MWST, Anfahrt Händler, Ersatzfahrzeug usw wiederum bei der Versicherung geltend gemacht.
Kurze Zeit später war auch hier die Kohle auf meinem Konto.



Daher es geht auch ohne Anwalt. Erstmal mit der Versicherung die Lage checken und wenn das nicht den gewünschten Erfolg gibt, kann man immer noch zum Anwalt rennen.
 
Wolfgang

Wolfgang

Dabei seit
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R 1150 GS Adventure
QPit schrieb:
Hallo,

man muss nicht immer gleich zum Anwalt rennen.
Das sehe ich in diesem Fall allerdings ganz anders.

Die Höhe war, das er mir die Schuld geben wollte und er der Meinung war das jeder seinen Schaden selber zahlen sollte und gut ist und wenn ich die Polizei rufe ich noch eine Strafe wegen Geringfügigkeit zahlen dürfte.
Hier ist der Rat und Tat eines Fachanwaltes gold wert und verleiht den Forderungen den nötigen Nachdruck.
 
nypdcollector

nypdcollector

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R1200GS Adv + F800GS + KTM 450 EXC Factory
Hanstom schrieb:
Noch ein Hinweis. Wenn Du reparieren lässe, hast Du für die Dauer der Reparatur Anspruch auf ein Leihmotorrad oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Der Anspruch kommt allerdings nur dann zum Tragen, wenn das Motorrad als einziges Transportmittel zur verfügung steht. Wenn noch ein PKW vorhanden ist, der verwendet werden kann, wird die Versicherung weder Ersatzmaschine (da PKW als Transportmittel vorhanden) noch Nutzungsausfall (anderes Transportmittel vorhanden bei gleichzeitigem Zwang des Geschädigten zur Schadensbegrenzung) zahlen.
Entschädigung für entgangene Freude beim Motorradfahren gibt es leider nicht.
 
C

Chefe

Gast
QPit schrieb:
Hallo,

man muss nicht immer gleich zum Anwalt rennen.
...

Erstmal mit der Versicherung die Lage checken und wenn das nicht den gewünschten Erfolg gibt, kann man immer noch zum Anwalt rennen.
Da muss ich dem Pit doch Recht geben. Nachdem die Schuldfrage mittels Ordnungshütern scheinbar einwandfrei geklärt wurde, ist es nicht notwendig, nach typisch deutscher (ich bin ja versichert-)Art erst mal mit dem großen Hammer drauf zu hauen.
Nicht von ungefähr ist Dienstleistung in diesem Bereich so teuer, wenn alles immer gleich so aufgebauscht wird. Ich war auch schon verschiedentlich "Opfer" von fremder Unachtsamkeit und noch nie wurde ein Anwalt wirklich gebraucht...
 
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