Neulich beim Dampfstrahler

Diskutiere Neulich beim Dampfstrahler im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; ich bin auch ein Freund des offenen Weges und will nicht immer imt der Dampframe etwas durchziehen. Meine Erfahrung nach hab ich aber das...
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eolith

Gast
ich bin auch ein Freund des offenen Weges und will nicht immer imt der Dampframe etwas durchziehen. Meine Erfahrung nach hab ich aber das Nachsehen, wenn es quer läuft.

Daher der Stand der Dinge:

1. Schritt:
Auf Anraten der Mehrheit habe ich meinen Kfz-Anwalt kontaktiert. Der mir zu einem Sachverständigen geraten hat. Um Anschließend die erstellte Vorderung bei der gegnerischen Versicherung gelten zu machen. Anschließend kann ich dann beim :) die Teile reparieren lassen.

2. Schritt:
Sachverständiger vorbeikommen lassen. Dieser hat noch zu der o.a. Liste weitere Teile gefunden:
  • Sturzbügel (Dieser ist vom Umfall verbogen, ich weiß nicht wie es mit anderen SB aussieht aber man kann es aus zwei Sichten sehen: A) Gutes Teil weil der die kenetische Energie in Verformung umgesetzt hat und B) Mißt Teil, weil es sich beim Umfallen verbiegt)
  • Sozia-Fußraste
  • Schalthebel
Weiterhin kann nur der Schnabel lackiert werden der Rest bedeutet Neuteile auch für den Dämpfer vorne. Was hinzu kommt ist ein Betrag für eine Wertminderung und Leihmotorrad für die Dauer der erfaßten Arbeitszeit, d.h. wenn der Bock 14 Tage beim :) steht weil die Teile nicht bei kommen und man nur 1 Tag für die Rep. benötigt gibts auch nur einen Tag.

Die letzten zwei Aussagen währen nicht rausgekommen, wenn ich über Anwalt und Sachverständigen gegangen währe.
Und was die höhe der Beiträge angeht ist bestimmt die Schadenregulierung ein Teil aber die Gehälter der Manager und die Dividenten der Aktionäre an anderer Teil.

Morgen soll das Gutachten fertig sein und wir werden weiter sehen. Bin mal gespant was das kostet.

Grüße

Attila
 
Jan-Gerd

Jan-Gerd

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Erfahrungen mit Anwalt

Moin,

gerade wickel ich auch einen Unfall mit einem Anwalt ab. Nein, falsch! Das gute am Anwalt ist, dass er alles abwickelt. Mich hat es bisher nur die Zeit für einen Besuch gekostet. Alles andere macht er. Das ist für mich auch ein Grund diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Ich muss mich um nichts kümmern. Da ich die Hand verstaucht hatte, bekomme ich auch Schmerzensgeld.
Beim ersten Anruf bei der "gegnerischen" Versicherung wollten die mir gleich ihren Gutachter nennen. Diese Hilfe habe ich dankend abgelehnt.
Die ersten Gelder sind jetzt auch schon geflossen. Das ging recht flott.
Gruss
Jan-Gerd
 
AMGaida

AMGaida

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Ich bin auch der Meinung, dass man nicht wegen jedem Krempel zum Anwalt laufen muss... aber man macht eben häufig genug schlechte Erfahrungen. Letzendlich hast Du nix gemacht und sollst aus so einer Sache keine Nachteile haben. Wenn aber der Verursacher - wie es ja mittlerweile gängig in Deutschland ist - nicht zu seiner Schuld steht und so einen Unsinn erzählt, wie der in deinem Fall, dann würde ich den Rechtsanwalt auch für gerechtfertigt halten!

Viel Erfolg bei der Regelung der Sache!
 
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Hanstom

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Textvorschlag für Brief an Versicherung

"Für den Fall, dass Sie meine Ansprüche anerkennen und zu einer reibungslosen Schadensabwicklung bereit sind, werde ich von der Hinzuziehung eines Anwaltes absehen."

Dieser Satz hilft i. d. R.

Grüße aus Niederbayern

Hanstom
 
E

eolith

Gast
Hi,

*** News *** News *** News *** News ***

So nun ist das Gutachten da, besteht aus 9 Seiten lange Rede kurzer Sinn die Kosten belaufen sich auf 2.500 € inkl. Märkelsteuer.

Mal schauen wielange die Versicherung braucht.

Grüße

Attila
 
nypdcollector

nypdcollector

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Wer hat das Gutachten gemacht? Neutraler Gutachter oder Gutachter der Versicherung?
 
billy

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eolith schrieb:
Hi,

*** News *** News *** News *** News ***

So nun ist das Gutachten da, besteht aus 9 Seiten lange Rede kurzer Sinn die Kosten belaufen sich auf 2.500 € inkl. Märkelsteuer.

Mal schauen wielange die Versicherung braucht.

Grüße

Attila
Bytheway: Die Dame heißt Merkel, nicht Märkel.:)
 
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eolith

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@nypdcollector: Ein Neutraler Gutachter!

@billy: Das ist eine Anlehnung an Märchen und Merkel, also eine Märkelsteuer !
 
nypdcollector

nypdcollector

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Dann kann es ein kleines bißchen länger dauern, bis sich die Versicherung an den Schock gewöhnt hat. Trotzdem wird in aller Regel der neutrale Gutachter akzeptiert.
 
Jan-Gerd

Jan-Gerd

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nypdcollector schrieb:
Dann kann es ein kleines bißchen länger dauern, bis sich die Versicherung an den Schock gewöhnt hat. Trotzdem wird in aller Regel der neutrale Gutachter akzeptiert.
Der Geschädigte hat freie Gutachterwahl. Zu mir wollte Versicherung auch gleich ihren Gutachter schicken. Das habe ich dankend abgelehnt und dann war das Thema vom Tisch. Wichtig ist, dass der Gutachter Erfahrung mit Motorrädern hat.
 
AMGaida

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eolith schrieb:
So nun ist das Gutachten da, besteht aus 9 Seiten lange Rede kurzer Sinn die Kosten belaufen sich auf 2.500 € inkl. Märkelsteuer.
Tut vielleicht gerade nix zur Sache... aber mir fiel auf, dass das früher mal 5.000 Mark Schaden (wow, ganz schön was kaputt) waren... heute muss man ja bei einer umfangreichen Inspektion und einem Satz Reifen schon fürchten, diese Summe zu erreichen. :D
 
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gator

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Nutzungsausfall

nypdcollector schrieb:
Der Anspruch kommt allerdings nur dann zum Tragen, wenn das Motorrad als einziges Transportmittel zur verfügung steht. Wenn noch ein PKW vorhanden ist, der verwendet werden kann, wird die Versicherung weder Ersatzmaschine (da PKW als Transportmittel vorhanden) noch Nutzungsausfall (anderes Transportmittel vorhanden bei gleichzeitigem Zwang des Geschädigten zur Schadensbegrenzung) zahlen.
Entschädigung für entgangene Freude beim Motorradfahren gibt es leider nicht.
Hallo!

Bei meinem Unfall kam die Frage eines Zweitfahrzeuges gar nicht auf. Der Nutzungsausfall wurde gezahlt, obwohl ich noch zwei PKW in der Garage stehen hatte.

Gruß
Gator
 
nypdcollector

nypdcollector

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Dann hast du Glück gehabt.
Eine effektive Rechtsgrundlage für die Zahlung war nicht vorhanden.
 
Ham-ger

Ham-ger

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Erst ein Termin beim Verkehrsgericht

hatte die gegnerische Versicherung (H..K) zur Zahlung veranlasst.

Aus diesem Grunde nur noch mit Anwalt und fertig (ADVOCard ist Anwalts Liebling)

Folgendes war uns oder besser meiner Frau passiert:
Beim Einkaufen fuhr meine Frau vorwärts aus einer Parklücke raus und hielt kurz darauf am rechten Rand der Parkplatzausfahrt an.
In diesem Augenblick fuhr ein bis unters Dach beladener PKW rückwärts aus seiner Parklücke und fuhr in unser Fahrzeug. (Der hielt erst an als meine Frau mit der flachen Hand aufs Dach schlug)

Beide Parteien waren sich einig betreffend der Schuldfrage und Polizei wurde aufgrund des sichtbaren geringen Schadens nicht eingeschaltet.
Also ab in die Werkstatt und Schaden schätzen lassen = 2000 Euronen!
Der gegnerischen Versicherung den Vorfall gemeldet (der Unfallgegner hatte sich nach zwei Tagen immer noch nicht gemeldet).

Die Versicherung schrieb zurück und lehnte die Forderung ab, weil sich die Fahrzeuge angeblich nicht berührt hätten (Auskunft Fahrer)
Also ab zur Polizei und Anzeige. Die meinten jedoch keine Chance.

Versicherung immer noch stur.

Letztlich einen Anwalt eingeschaltet und Versicherung immer noch stur: zahlen nicht.

Zu guter Letzt wurde ein Prozeßtermin einberaunt und ein Tag vor Prozeßtermin gab die Versicherung klein bei.

Moral von der Geschichte und O-Ton Anwalt: Eine gängige Praxis dieser Versicherung, deswegen sind die auch so billig, daher nie ohne Anwalt.

Ich regele alles nur mittels Anwalt, auf diesen Stress habe ich keine Lust.

Salute
Stefan
 
AMGaida

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sknauffs schrieb:
Moral von der Geschichte und O-Ton Anwalt: Eine gängige Praxis dieser Versicherung, deswegen sind die auch so billig, daher nie ohne Anwalt.
Halte ich aus eigener Erfahrung für Unsinn, sorry. Sobald Dein Versicherungsnehmer eine Lügengeschichte auftischt, muss die Versicherung den Fall klären. Ich würde da nicht zu viel hinein interpretieren. ;)
 
Ham-ger

Ham-ger

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AMGaida schrieb:
Halte ich aus eigener Erfahrung für Unsinn, sorry. Sobald Dein Versicherungsnehmer eine Lügengeschichte auftischt, muss die Versicherung den Fall klären. Ich würde da nicht zu viel hinein interpretieren. ;)
Na dann kann ich dir nur wünschen, dass du niemals an einer Kaltverformung an einem meiner Mopeds oder Autos beteiligt bist....... denn ich hole gleich die dicke Keule raus und ruf uf'n Kopp :D:D:D:D

Ähh, wieso überhaupt mein Versicherungsnehmer???? Der Schädiger hat seiner Versicherung (HUK) eine Lügengeschichte aufgetischt. nicht mir und auch nicht meiner Versicherung. Die HUK lehnt sich bei sowas dann gerne sehr weiiiiiiit zurück....
 
Zuletzt bearbeitet:
AMGaida

AMGaida

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Äh... es hätte "Dein Unfallgegner" heißen sollen, sorry, hab mich verschrieben. ;)

Wie gesagt... nach meiner Erfahrung wird da zuviel "goodwill" oder "Boshaftigkeit" in Versicherungsunternehmen hinein interpretiert. Die machen alle nur ihren Job und wenn der Vertragspartner Lügengeschichten erzählt, wird es nicht leichter zu beurteilen.
 
qtreiber

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Moin,
AMGaida schrieb:
Wie gesagt... nach meiner Erfahrung wird da zuviel "goodwill" oder "Boshaftigkeit" in Versicherungsunternehmen hinein interpretiert. Die machen alle nur ihren Job und wenn der Vertragspartner Lügengeschichten erzählt, wird es nicht leichter zu beurteilen.
...juckte mir schon häufiger in den Fingern... :cool:

_offTopic_:
Immer wieder ist in Beiträgen und Schilderungen zu lesen, wie "böse" die Versicherungsunternehmen sind, nicht zahlen und alle versuchen den Versicherten oder Geschädigten nur "über den Tisch" zu ziehen.

Meistens ist es umgekehrt.

Der Versicherungsnehmer macht _bewußt oder unbewußt(?)- falsche Angaben. Das geht bei der Antragsaufnahme los. Dies und Beratungsfehler sind zukünftig besser nachzuweisen, da ab sofort über jedes Beratungsgespräch gemäß der jetzt neu gültigen EU-Vermittlerrichtlinie, eine Dokumentation mit dem Kunden über den Inhalt des Gesprächs erstellt werden muß. Der Versicherungsvermittler muß gewisse Voraussetzungen erfüllen, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben und bei der IHK gemeldet sein. Online-Versicherer sind zur Zeit von dieser Regelung noch ausgenommen. Diese, zusammen mit dem Kunden, erstellte Dokumentation wird bei "Streitigkeiten" aus der BlackBox wieder hochgeholt.

In Schadensmeldungen werden nicht nur gerne blühende Märchen erzählt, sondern es fehlen häufig unbedingt notwendige Details und Nachweise/Belege.

Über Fahrraddiebstähle, die Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung eines "Freundes" für die im Suff zerbrochene Brille, Kratzer, die mit der Gartenschubkarre in das Auto des Nachbarn geschliffen wurden, die 1000-Jahre alte chinesische Blumenvase, die vom Tisch gestoßen wurde, ... usw... wollen wir lieber nicht reden. DAS wäre - wenn es nicht stimmt - Versicherungsbetrug, den letztendlich alle Versicherten, also wir, zahlen. Ohne Beträge zu kennen, könnten sich dafür die Nadelstreifenträger bei den Versicherungen noch höhere Tandiemen genehmigen.

Wie von Andreas geschrieben, sitzten in den Schadensabteilungen der Versicherungen Menschen wie Du und ich, die sich nur an die Bedingungen und Arbeitshinweise halten. Fast alle haben ihren Job von der Pike auf gelernt, mit Abschluß, ggf. Studium, ... mit allem drum und dran. Dort sind keine Hotlinemitarbeiter (auch davon gibt es genügend erstklassige!), am Telefon, die in Ungarn aus dem Fenster schauen und gleichzeitig eine Kinderjacke häkeln. Bei Gesprächen oder Kontakten mit Schadenssachbearbeitern denkt einmal daran: "Wie man in den Wald hinein ruft, ..." oder ... "einen schlechten Tag kann jeder mal haben".

Mit die wichtigste Unterlage ist die Schadensmeldung, ist diese "fehlerhaft", kann der Sachbearbeiter nichts/wenig dafür. Zugegeben ist das Ausfüllen einer Schadensmeldung nicht immer ganz einfach. Das auf einigen Schadensmeldungen weder die Versicherungsnummer noch die Adresse des Versicherten (außer Name) steht, sei nur am Rande erwähnt. Wahrscheinlich schimpfen gerade diese, daß sie wochenlang von ihre Sch...versicherung nichts hören. Es gibt keine Prämie, wenn Schäden "erfolgreich" abgewendet werden und der Sachbearbeiter muß den Schaden auch nicht aus eigener Tasche zahlen. Klar ist die Schadensquote für die Versicherung an sich ein wichtiger Posten, betrifft den Sachbearbeiter selbst aber nicht.

Im Schadensfall würde ich vor der schriftlichen Meldung immer meinen Versicherungsvertreter mit ins Boot holen. Falls dieser, warum auch immer, nicht mehr greifbar ist, kann ich mich vorab trotzdem erkundigen. Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Ist ein Anwalt beteiligt, erübrigt sich dieses; Schaden kann es trotzdem nicht. Der Versicherungsvertreter-/Mitarbeiter kennt die internen Wege und Möglichkeiten und kann teilweise die Abwicklung positiv beeinflussen. Ohne "falsche" Angaben und Tricks.

Über das Thema der "Versicherungsvertreter", auch hin und wieder "Provisionsjäger" genannt, will ich mich hier nicht weiter auslassen. Auch da ist der Ruf weitaus schlechter als _hinterher_ behauptet wird. Schwarze Schafe gibt es immer wieder, in jeder Branche.

Nein, ich arbeite bei keinem Versicherungsunternehmen, verkaufe keine Versicherungen ... und bin auch sonst ein ehrlicher Kerl. ;)

ENDE _offTopic_


Gruß
 
AMGaida

AMGaida

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Sach ich doch. :D :p
 
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