Pivot Pegz und TÜV

Diskutiere Pivot Pegz und TÜV im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Schmale Dinger, billig verarbeitet, nicht wirklich schön
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Gast39385

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Hallo Herzkasperl01,

naja, so ganz klar ist das m.E. nicht. Schau Dir mal den Beitrag 14 bzw. den dortigen Link an.

Gruss
Klaus
 
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Herzkasperl01

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Gehe zurück auf Beitrag 18, begib dich direkt dahin, gehe nicht über Los und ziehe keine 4000,- DM ein. Die Welt könnte so einfach sein😧
 
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Gast39385

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Den habe ich schon gelesen. Was willst Du mir da sagen?
 
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Herzkasperl01

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Hat schon mal jemand die Pivotpegz-Fussrasten eintragen lassen, sodass es keine Probleme mehr mit der Rennleitung gibt? Was wurde dafür benötigt und was hat es gekostet?
@Boogieman: Dachte die Frage ist eindeutig. Was ist unklar? Mit "eintragen" meine ich den offiziellen Segen durch Tüv oder Dekra mit einem Vermerk im Fahrzeugschein.
 
Intermezzo

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Ich habe an der kleinen GS die Fußrasten von TT. Im Gutachten steht eindeutig drin Abnahme erforderlich. Eine Eintragung muß nicht sein kann aber. Der EINBAU wird vom TÜV abgenommen und bestätigt. Die Bestätigung ist mitzuführen oder eintragen zu lassen. Das ist immer so. Außer die Dinger haben eine ABE. Ooder sie sind original passend zur Maschine. Wie beispielsweise die ADV-Rasten meiner großen. Dann sin die in der ABE der Maschine mit enthalten.

Gruß aus dem kurvenreichen Friaul

Tom
 
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elw_1

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Also mich würde auch interessieren ob die PP schonmal jemand hat beim TÜV abnehmen lassen und was damit alles verbunden war (vorgelegte Unterlagen und Kosten)
 
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Snake28

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Ja, hat mein Bruder machen lassen. Er hat die Ausdrucke "Gutachten" von der PP-Seite mitgenommen. Eintragung war damit unkompliziert.
Ich weiß nicht mehr, wieviel er bezahlen mußte. Billig war es aber nicht.

Gruß

Snake28


Also mich würde auch interessieren ob die PP schonmal jemand hat beim TÜV abnehmen lassen und was damit alles verbunden war (vorgelegte Unterlagen und Kosten)
 
Intermezzo

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Ich weiß es auch nicht mehr genau. Es war allerdings weniger als 50 euro. Ich denke so um die 30. Dann noch Zulassung ca. 15. Wenn man das möchte
 
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elw_1

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Na das hört sich ja noch moderat an, dafür das man dann ein ruhiges gewissen haben kann bei der Rennleitung.
 
Intermezzo

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So ist es. Das waren allerdings TT-Rasten mit Gutachten.
 
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elw_1

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Das Gutachten aus dem Internet oder ein richtiges Teilegutachten?
 
Intermezzo

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Das waren Rasten für die F650 Dakar von Touratech. Da war ein Gutachten dabei. Es geht also nicht um die eingangs genannten Rasten. Das Prinzip der Abnahme ist aber das gleiche.
Das Gutachten muß von einer zigelassenen Prüfstelle ausgestellt sein mit Verweis auf das Motorradmodell. Eignung der Verwendung. Der TÜV prüft auf Übereinstimmung und ob der Einbau korrekt ist. Wenn das im Internet den Voraussetzungen entspricht, so passt das. Die Abnahme erfolgte ohne Probleme.

Es ist klar, dass auf den Rasten irgend eine Kennung sein muß die erkennen läßt, daß sie zu dem Gutachten gehören. Eigentlich nix besonderes die Eintragung. Lade Dir das runter und fahr zum TÜV. Oder frag den TÜV. Die werden dafür sogar bezaht. Von Dir.

Gruß Tom
Aus dem heute seeehr verregneten Friaul
 
Ben Nevis

Ben Nevis

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Hallo zusammen,
ich war heute mit meiner ADV und den montierten PPs beim TÜV. Für die Fußrasten hat sich der Prüfer überhaupt nicht interessiert. Allerdings hielt ich es auch nicht für notwendig, ihn sonderlich darauf hinzuweisen. Er war schon genug damit beschäftigt, die 36-seitige ABE für das WESA-Fahrwerk durchzublättern. ;-)
Vor vier Jahren hatte ich für die HU extra wieder die Original-Fußrasten montiert (Übrigens eine Angelegenheit von wenigen Minuten). Nachdem der Prüfer mir den Stempel erteilt hatte, zog ich den ausgedruckten PivotPegz-Prüfbericht vom TÜV Rheinland aus der Tasche und fragte, ob ich für diese Fußrasten einen Eintragung bräuchte. Den Prüfbericht hat er nur kurz überflogen, versicherte mir aber, dass die Fußrasten keinen Eintrag bräuchten, wenn diese an der serienmäßigen Aufnahme montiert werden und nicht starr sind, also im Falle von Bodenkontakt nach oben nachgeben. Letztendlich geht es bei der TÜV-Abnahme nicht um die Fußrasten an sich, sondern darum, ob die Funktion der Fußbremse dadurch in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, beispielsweise durchs Versetzen der serienmäßigen Fußrastenaufnahme am Rahmen.
Gruß
Ben Nevis
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nachdem der Prüfer mir den Stempel erteilt hatte, zog ich den ausgedruckten PivotPegz-Prüfbericht vom TÜV Rheinland aus der Tasche und fragte, ob ich für diese Fußrasten einen Eintragung bräuchte. Den Prüfbericht hat er nur kurz überflogen, versicherte mir aber, dass die Fußrasten keinen Eintrag bräuchten, wenn diese an der serienmäßigen Aufnahme montiert werden und nicht starr sind, also im Falle von Bodenkontakt nach oben nachgeben. Letztendlich geht es bei der TÜV-Abnahme nicht um die Fußrasten an sich, sondern darum, ob die Funktion der Fußbremse dadurch in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, beispielsweise durchs Versetzen der serienmäßigen Fußrastenaufnahme am Rahmen.
Zwar glaube ich was Du sagst, doch entweder hast Du das vom TÜVie gesagte falsch in Erinnerung oder er nimmt nach seltenen Kriterien ab. Neben den möglichen beeinträchtigungen MUSS er die Festigkeit der Rasten beurteilen. Dazu gehört die Materialbeschaffenheit und auch ob die Rasten nur in eine Richtung klappen. Beispielsweise könnten die Dinger ja auch nach unten klappen wenn sich ein 200-kg-Mann draufstellt (mehr ist nicht notwendig weil sonst das zul. GesGew. überschritten wäre).
Ob er das anhand eines Materialgutachtens, Beurteilung der Konstruktionsunterlagen und Testserien tur oder hinsieht und sagt "passt schon" ist sein Problem. Eine "passt schon"-Beurteilung ist günstig und zu 99,9% vernünftig wenn er paktische Ahnung hat. Ein ängstlicher Youngster wird sich hinter Papier verschanzen um keine Verantwortung übernehmen zu müssen.
Wenn ein Prüfbericht vorliegt ist der Eintrag ohnehin quasi Formsache. U.U. steht sogar drin, dass man "beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle" (also einer Ummeldung) die Eintragung vornehmen lassen sollte. Solange muss man dann eben das Papier mitschleppen.
gerd
 
rainmoto

rainmoto

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Hallo Beinander,
ich dachte auch das nur original Halterung und Klappbar wichtig wäre.
Heute hatte ich zwei besondere Typhen.
Das Klappen war ihnen wurst aber einen Nachweis über die Fußrasten braucht er.
Den TÜV Bericht hab ich aber nicht.
Könnte den jemand einscannen und mir zuschicken?
Die Bilder auf der original Seite sind unbrauchbar.
 
rainmoto

rainmoto

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Zwei rote R1100GS
Hallo,
Danke die sind Größer als die von der original Seite.
Die hab ich runter geladen, aber die waren zu klein.
 
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