M
Mcgregor
Themenstarter
Hi zusammen,
konnte nix EINDEUTIGES zu diesem Thema finden, deswegen die Frage nach der Betriebserlaubnis eine GS unter Verwendung eines vergleichbaren Gerätes (zB. Powercommander).
Wenn man die Anschaffungskosten ausser Acht lässt, versprechen Tests und Erfahrungswerte ja nur Vorteile bezogen auf den Fahrspass. Deswegen wäre es ja fast schon vernünftig, wenn es beim Motorradfahren um den Fahrspass gehen soll, sich ein solches Kästchen reinzuklemmen.
Wie siehts aber mit der Obrigkeit aus? Wie ist die offizielle Lage?
Würde mich sehr interessieren!
konnte nix EINDEUTIGES zu diesem Thema finden, deswegen die Frage nach der Betriebserlaubnis eine GS unter Verwendung eines vergleichbaren Gerätes (zB. Powercommander).
Wenn man die Anschaffungskosten ausser Acht lässt, versprechen Tests und Erfahrungswerte ja nur Vorteile bezogen auf den Fahrspass. Deswegen wäre es ja fast schon vernünftig, wenn es beim Motorradfahren um den Fahrspass gehen soll, sich ein solches Kästchen reinzuklemmen.
Wie siehts aber mit der Obrigkeit aus? Wie ist die offizielle Lage?
Würde mich sehr interessieren!