Powercommander Rapidbike etc legal? Wie steht`s um die ABE?

Diskutiere Powercommander Rapidbike etc legal? Wie steht`s um die ABE? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das es nicht mit der STVO....im Einklang ist wird wohl kaum einer Bezweifeln....:showoff: Aber wer mal ne GS gefahren hat die so was verbaut...
gütsch

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Das es nicht mit der STVO....im Einklang ist wird wohl kaum einer Bezweifeln....:showoff:

Aber wer mal ne GS gefahren hat die so was verbaut hat...der :dance:


P.S. habe noch von meiner MÜ ( 105 PS ) einen hier liegen Perfekt umgeschrieben auf den 105 PS Motor.
mit Leistungsdiagramm vorher 104.5 PS nachher 114,3 PS das ist aber nur ein Teil wesentlich wichtiger und das macht
den Dyno Jet Power Commander V aus ( nur wenn auch die Software passt das ist die Kunst )
vorher 110,4 Nm nachher 122,2 Nm
gerade im Bereich 4000 U/min. gibt es einen Extra Portion Leistung hinzu, der Bereich der für Touren ja sehr oft genutzt wird.

Bei Interesse gerne PN an mich..
ist ca: 1500 km gelaufen

Grüße Gütsch
 
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Mcgregor

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Nochmal aus Neugier:

1.) Was wäre denn das "worst-case-scenario" wenn man mit solch einem Kästchen von der Obrigkeit erwischt wird (und man sich im Straßenverkehr bewegt hat)? D.h. welche Strafen erhält man in schlimmsten Fall?

2.) Gibt es Erfahrungen von Leuten, die bereits mal erwischt worden sind?

:)
 
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Mcgregor

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Weiß keiner um die möglichen Konsequenzen beim Einsatz eines Powercommanders?
 
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Mcgregor

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Klingt erschreckend harmlos... :) Oder ist die "Verwaltungsstrafe" (=Bußgeld?) übertrieben hoch?
 
Joe_GSA

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ich kenne niemanden, der einen PoCo eingetragen hat. Jedoch viele die einen haben und nutzen ...
Ich habe einen Power Commander eingetragen.
So steht´s im Fahrzeugschein:
*M.Zusatzstzeuergerät Dynojet Power Commander Herst. Fallert Motorradtechnik**

Ich habe eine GSA Baureihe 2007, die Aussage war damals, dass die Eintragung in jüngere Fzg nicht geht.
 
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Mcgregor

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Hey Joe,

darf ich fragen wo Du die Eintragung hast machen lassen, was alles dazu an Papieren nötig war und was Du für die Eintragung insgesamt bezahlt hast?

Ist die Nutzung eines PC auf diese Weise dan zu 100% legal?
 
Joe_GSA

Joe_GSA

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Hallo Mcgregor
Eintragung machte mir Firma "Fallert" in Achern, für die Einstellungen des Power C. hatte ich Marc Bornhäuser (Bühl) hinzugezogen, der hat der PC auch auf seinem Leistungsprüfstand abgestimmt. Ich habe, da ich gern untertourig fahre, das Gemisch im Drehzahlkeller fetter einstellen lassen. Was es gekostet hat, kann ich dir nicht mehr sagen. Habe auch in der Zwischenzeit von PC 3 auf PC 5 gewechselt. Am Besten mal anfragen.
So wie ich das sehe ist alles legal, ist ja auch eingetragen.
 
maxquer

maxquer

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Nochmal aus Neugier:

1.) Was wäre denn das "worst-case-scenario" wenn man mit solch einem Kästchen von der Obrigkeit erwischt wird (und man sich im Straßenverkehr bewegt hat)? D.h. welche Strafen erhält man in schlimmsten Fall?

2.) Gibt es Erfahrungen von Leuten, die bereits mal erwischt worden sind?

:)
Bin zwar kein Jurist, aber meiner Meinung nach erlischt die ABE. Über das erwischen durch die "Obrigkeit" musst Du Dir wohl die wenigsten Gedanken machen. Das ist alles mit ein paar Punkten und Kröten abzudecken. Verursachst Du mit dem Möppi eine Unfall mit Personenschaden, kommt aufgrund des Vorsatzes wohl eine größere Welle auf Dich zu. Aber wie schon erwähnt, bin kein Jurist.

Gruß,
maxquer
 
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Mcgregor

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Hey Joe,

ging es da preislich für die Eintragung in Richtung 2000 € oder eher 200 €? Habe da zwar schon einiges gehört, aber kann das gar nicht einschätzen!
 
Joe_GSA

Joe_GSA

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Hallo Maxquer
ich denke dass alles legal ist, ich wollte nichts illegales aus deinen oben genannten Gründen eingebaut haben. Der Einbau steht Fahrzeugschein drin, warum soll dann die ABE erlischen? . Die Eintragung ging auch nur bis zu den Modellen 2007, es war so weit ich mich noch daran erinnere, an dem KAT gelegen.
Preis: Einbau und Eintragung schätze ich max. 500€, ohne PC5.
 
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Mcgregor

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Danke für die Antwort, Joe!
 
gerd_

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Hi
Das kommt mir dubios vor. Steht das nur im Schein oder auch im Brief (oder wie das Ding jetzt heisst)? Es müsste auch im Brief stehen weil der Eintrag ja nicht nur für Dich gilt sondern auch für einen möglichen Käufer.
Der normale TÜVie kann kein Abgasgutachten machen, folglich ist keines gemacht. Ergo dürfte der Motor keine Zulassung mehr haben.

Ein einfacher Eintrag kostet um die 50EUR. Kostet es mehr habe ich den Verdacht, dass der TÜVie gerade baut (:-)). Am Mehraufwand für einen Fahrversuch kann es nicht gelegen haben weil der sinnlos wäre.

Weshalb ich so frage? Vor knapp 40 Jahren hat einer meiner Bekannten derartige Eintragungen vermittelt. Er selbst kam haarscharf an einer Strafe vorbei weil ihm keine (monetärer) Vorteil entstand.
gerd
 
Larsi

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Hi
Das kommt mir dubios vor. Steht das nur im Schein oder auch im Brief (oder wie das Ding jetzt heisst)? Es müsste auch im Brief stehen weil der Eintrag ja nicht nur für Dich gilt sondern auch für einen möglichen Käufer. ...
nö,

eingetragen wird nur noch im schein (zulassungsbescheinigung teil 1) und in dem zuge in die datenbank der zulassungsbehörde.
auch bei abgemeldetem fahrzeug sind zulassungsbescheinigung teil 1+2 im besitz des eigentümers.

früher wurde der schein bei abmeldung eingezogen. das gibts nicht mehr.

- - - Aktualisiert - - -

zum thema:
auch ich glaube nicht, dass die eintragung einer überprüfung stand hielte.

es gab kein neues abgas- und geräuschgutachten.
desweiteren ist die nachträgliche manipulation für jedermann mittels laptop machbar.
das equipment dazu liegt dem powercommander beim kauf bei.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Klingt erschreckend harmlos... :) Oder ist die "Verwaltungsstrafe" (=Bußgeld?) übertrieben hoch?
ich war ja zum glück noch nie dran. aber ich denke, dass die österr. behören hier etwas toleranter sind als die deutschen, bei denen das ja auf der tagesordnung steht. mehr als 500 wirds wohl nicht ausmachen, aber ich frag mal :D
 
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Mcgregor

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Echt spannend, dass es zu diesem Thema so viele offene Erfahrungen/Meinungen gibt. Gerade weil scheinbar doch einige ein solches Gerät im Einsatz haben. Spricht allerdings für die "Sicherheit" vor einer Strafe, wenn keiner etwas Negatives erlebt hat.
 
fralind

fralind

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Glück gehabt mit einer solchen Eintragung und das sie bis jetzt Bestand hat.

Für die Emissionsnr. die die R 1200 Modelle haben, kann man kein Gutachten machen lassen, dass haben wir im Zuge der Big Bore Gutachten versucht, alleine die EMV Verträglichkeit prüfen zu lassen hätte rund 15.000 € gekostet um es in ein Teilegutachten nach 19/3 einfliesen zu lassen.

Das hat natürlich nichts mit einer Eintragung nach 19/2 eines Prüfing. vor Ort in einer Werkstatt zu tun.

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Was aber einer Tiefgreifender Überprüfung nicht standhalten würde.





Zur Erstellung eines Gutachtens für eine Hubraumerhöhung, bzw. den Einbau eines Zusatzsteuergerätes ( und evt. geänderte Schalldämpferanlage inkl. Kat.) benötigt man folgende Gutachten:


1. Abgasgutachten
(Für den Fall, dass der Umbau mit / ohne Zusatzsteuergerät erfolgen soll, müssen auch 2 Abgasgutachten (mit / ohne Zusatzsteuergerät) erstellt werden.
Für den Fall, dass zusätzlich noch eine Auspuffanlage mit geänderten Katalysator verbaut werden soll, muss noch mindestens ein Abgastest mit dem dieser Anlage gefahren werden. Das bedeutet, das in Absprache mit dem Technischen Dienst hier nur der „worst case“ betrachtet werden kann (also nur der getestet werden muss)).


2. Geräuschgutachten
(Die Klammer zu 1 gilt hier entsprechend)


3. Leistungsmessungen
(Unter Aufsicht)


4. Fahrversuch
(Hier gilt wieder die „worst case-Betrachtung“. Meint also nur die Version mit der höchsten Leistung / Drehmoment muss geprüft werden)


5. EMV-Test (Elektromagnetische Verträglichkeit): Ist nur für das Zusatzsteuergerät erforderlich








Für die Abgas-und Geräuschgutachten (und EMV-Test) gilt: Die Fahrzeuge müssen die jeweiligen Grenzwerte einhalten (nach der jeweiligen Vorschrift, also z.b. bei der Geräuschmessung wird 1 dB (A)
vom Messwert abgezogen). Weitere Toleranzen gibt es hier nicht.
[Bei Abgasgutachten ist zusätzlich zu beachten, dass der Test generell 3 mal wiederholt werden muss, jedoch mit Falle einer Ausnutzung der Grenzwerte von max. 85% nur 2 mal und im Falle eine Ausnutzung der Grenzwerte von unter 70% nur einmal.]
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Das alles hat natürlich nichts damit zu tun, das man die Zusatz Steuergeräte ( verändern die Öffnungszeiten der Einspritzventile, Rb auch Drehzahlerhöhung und Zündzeitpunktveränderung möglich) entsprechend dem Kabelbaum anpassen, verlegen und versteckt positionieren kann, so das sie nicht auffallen.
 
M

Mcgregor

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Hole diesen Thread nochmal aus der Versenkung, da ich gerade bei BMW Norton in Mömlingen war (sehr netter Laden!).

Auch hier wurde bestätigt, dass die ABE beim Einsatz eines PC erlischt. Jedoch sprechen zahllose glückliche Kunden (seit Jahren) und KEIN einziger bekannter Rechtsfall für den Einsatz des PC, vor allem um nach Umbauten wie z.B. SR Racing Komplettanlage oder K&N Luftfilter das Optimum rauszuholen.

Momentan bin ich noch unschlüssig, da ich immer noch keine Antwort auf das "Worst-Case-Szenario" habe, d.h.:

Nehmen wir an ich baue mit illegalem PC und den oben genannten Umbauten einen Unfall auf der Autobahn, weil ich mit 230 km/h gefahren bin und wegen eines Spurwechslers vor mir so schnell abbremsen musste, dass das Auto hinter mir nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Dieses schert dann aus und rammt ein anderes Auto. Die lebenslange Versorgung der Schwerverletzten kostet Hundertausende...

(OK, harter Tobak, aber ich wollte es mal auf die Spitze treiben) ...

Wer zahlt?

:)
 
Q

Quixote

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1200 GSA
Momentan bin ich noch unschlüssig, da ich immer noch keine Antwort auf das "Worst-Case-Szenario" habe, d.h.:

Nehmen wir an ich baue mit illegalem PC und den oben genannten Umbauten einen Unfall auf der Autobahn, weil ich mit 230 km/h gefahren bin und wegen eines Spurwechslers vor mir so schnell abbremsen musste, dass das Auto hinter mir nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Dieses schert dann aus und rammt ein anderes Auto. Die lebenslange Versorgung der Schwerverletzten kostet Hundertausende...

(OK, harter Tobak, aber ich wollte es mal auf die Spitze treiben) ...

Wer zahlt?

:)
Du zahlst. Wer sonst.
In Deinen Szenario hast Du den Tanklastwagen vergessen der ausweichen will und ins nahegelegene Kinderheim kracht. Das brennt dann natürlich auch ab.
Und Du zahlst.

Grüsse
Thomas
 
S

Schlonz

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Du zahlst. Wer sonst.
In Deinen Szenario hast Du den Tanklastwagen vergessen der ausweichen will und ins nahegelegene Kinderheim kracht. Das brennt dann natürlich auch ab.
Und Du zahlst.

Grüsse
Thomas
die Versicherung zahlt und nimmt evtl. Regress, der aber auf glaube ich 5000 Euro limitiert ist
 
Thema:

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