Powercommander Rapidbike etc legal? Wie steht`s um die ABE?

Diskutiere Powercommander Rapidbike etc legal? Wie steht`s um die ABE? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Bei Vorsatz?! Das würde mch aber wundern! Gruß, maxquer
Larsi

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der unfall wird doch nicht vorsätzlich verursacht ...
 
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Mcgregor

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Stehe immer noch bzw. wieder vor der Abstimmungsentscheidung und würde mich - sofern bei diesem Grauzonenthema möglich - wirklich über eine klare Antwort freuen:

Ich verursache mit einem abgestimmten Moped (sagen wir Steuergerät nach Prüfstandläufen angepasst) einen Unfall und bin nachweislich zu 100% Verursacher. Der Schaden ist so hoch, dass die Versicherung alles versuchen wird, nicht zahlen zu müssen.

Was droht mir rechtlich maximal?

Es wurde bereits gesagt, dass "die Versicherung zahlt und evtl. Regress [nimmt], der aber auf glaube ich 5000 Euro limitiert ist".

Kann jemand mit Gewissheit Schlonz`Aussage bestätigen (oder dementieren)?

Das würde ja sonst bedeuten, dass ich im allerschlimmsten Fall mit 5000€ dabei bin.
 
fralind

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Zusatzsteuergeräte verbaut, durch SV (ziemlich einfach) festgestellt, BE verloren = entsprechende Haftung

SW auf dem SG geändert / angepasst.
Dafür müsste der SV ja erstmal einen Verdacht in die Richtung haben. Zudem gab es im Laufe der Zeit für die GS über 30 SW Versionen und die gemachten Anpassungen in der SW durch den Anwender bei EM und ZZ sind marginal.
Zudem, wenn das SG durch den Anwender gesperrt wurde (Damit bei einem Service ein voreiliger Monteiur kein SW Update ungewollt aufspielen kann) und das nicht aufgehoben wird, schiesst der SV beim Versuch in das SG hinenzukommen, das SG ab.
 
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generalgarden

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nach KfzPflVV bei "besonders schwerwiegender vorsätzlich begangener Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflichten" max. 5000 € (im Text so ausgedrückt, daß der Versicherer maximal 5000 nicht zahlen muss).
 
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Mcgregor

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Wow, vielen Dank für diese Klingonischen Rechtsgrundlagen - "Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflichten" was bedeutet das auf Deutsch und warum hat das was mit nem eventuellen Einsatz eines PC zu tun?
 
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Mcgregor

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Zudem, wenn das SG durch den Anwender gesperrt wurde (Damit bei einem Service ein voreiliger Monteiur kein SW Update ungewollt aufspielen kann) und das nicht aufgehoben wird, schiesst der SV beim Versuch in das SG hinenzukommen, das SG ab.
Wie lässt sich denn ein Steuergerät durch den Anwender sperren? Und wenn das so geht würde es ja bedeuten dass es zu 100% sicher wäre, dass niemand - selbst mit Nachdruck - herausfinden kann, was auf dem Steuergerät geschrieben steht? Korrekt?
 
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Mcgregor

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Habe gerade mit DS Motorsport in Freudenberg mit einem sehr freundlichen Techniker telefoniert. Nach eigener Aussage ist DS Motorsport der einzige Tuner, der für die R-Modelle eine legale Abstimmung samt Gutachten/TÜV in Deutschland vornehmen kann (die haben in diese großen Abgasgutachten in verschiedene "Kits" für das Tuning der GS investiert, was die meisten Anbieter (alle!?) anderen aus Kostengründen nicht tun. Zudem arbeiten sie als lizensierte Werkstatt unmittelbar mit BMW zusammen und kommen wohl hauptsächlich aus dem Auto Segment.

Klingt für mich sehr, sehr interessant, da es der ERSTE mir bekannte Fall ist, bei dem es sich tatsächlich um beides - eine Abstimmung PLUS legale Eintragung - handelt.

Hier der Link:

DS Motorsport - BMW Tuning, BMW Performance Händler, BMW M Tuning, Leistungssteigerung, BBS, BreytonDS Motorsport - BMW Tuning, BMW Performance Händler, BMW M Tuning, Leistungssteigerung, BBS, BreytonR-Modelle Tuning

Am Telefon bekam ich zwei Angebote:

1.) reine, legale Kennfeldabstimmung mit diversen Prüfstandsläufen (bis zu 10 PS mehr, saubere Kurve) für 795 €

2.) andere Nockenwellen PLUS oben genanntes für 1900 € (kann sein, dass hier noch mehr gemacht wird -> bis 125 PS bei ner MÜ)


Bin mal gespannt, ob ich mich traue bzw. so viel Kohle investieren werde... wollte diesen "Fund" jedoch mal mit euch teilen.
 
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fralind

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Ja, DS hat einen P4 Prüfstand und hat ein Gutachten für eine Leistungssteigerung.

Das bis zu 10 PS ist durch das bis dehnbar, können es werden, aber eher nicht von der eingetragenen Leistung.

Zudem solte man vor einer Leistungsmessung immer 4 Tankfüllngen 102 oktan durchjagen, und die dann bitteschön am (Drehzahl) Limit, das alleine macht rund 6 PS.

Rösner & Rose z.B. hat auch Gutachten, auch für den Bigbore.


Es gibt keine saubere, sprich lineare Kurve bei solchen Einzelhubräumen.


Aber nochmal, wenn du Geld bei einem Saugmotor für eine merkliche Leistungssteigerung ausgeben ausgeben möchtest, nimm eine Komplett Auspuffanlage von SR, Drehmoment Nocken vom Horst Liedke (Boxergarage), lass dann eine betriebssichere Abstimmung nach Lambda vornehmen und dann passt es.

Ausgehend von 105,8 PS / 7.500 umin und 106,5 Nm / 6.270 umin
hast du dann 122,7 PS / 7.430 umin und 131,8 Nm / 6.070 umin





Wenn es noch etwas an Leistung mehr sein darf, Boxerburner für die Airbox (verschiedene Bezugsadressen) und ein hochsetzen der Drehzahl, auf 8.000.

Und immer versuchen, nur einmal und dann mit dem richtigen Ergebnis, Geld ausgeben
 
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sampleman

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Nehmen wir an ich baue mit illegalem PC und den oben genannten Umbauten einen Unfall auf der Autobahn, weil ich mit 230 km/h gefahren bin und wegen eines Spurwechslers vor mir so schnell abbremsen musste, dass das Auto hinter mir nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Dieses schert dann aus und rammt ein anderes Auto. Die lebenslange Versorgung der Schwerverletzten kostet Hundertausende.
Früher haben sich Versicherungen gern aus der Verantwortung gestohlen und bei jeder kleinen Modifikation ohne ABE erst einmal nicht gezahlt. Das ist dem Gesetzgeber dann irgendwann mal zu blöd geworden, denn klar ist ja auch, dass bei Fällen wie von dir geschildert eben kein Verursacher einen Millionenschaden zahlt - der meldet stattdessen Privatinsolvenz an.

Deshalb gelten seit einigen Jahren andere Grundsätze.

1. Die Versicherung muss erst einmal regulieren, dann kann sie versuchen, sich das Geld vom Fahrer zurückzuholen.

2,. Ein Regress kommt nur dann in Frage, wenn die illegale Umbaumaßnahme ursächlich für den Unfall ist oder dazu beigetragen hat.

3. Der Regress ist auf 5000 Euro beschränkt.

Im Fall grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz kann die Versicherung den Kunden auch stärker in Regress nehmen, da kommen aber so Sachen wie Fahren unter Drogen oder illegale Straßenrennen in Betracht.

In deinem Fall wärest du aber noch aus einem anderen Grund gekniffen: wenn du bei über 130 einen Unfall baust, wird der Richter fragen, ob der Unfall genauso geschehen wäre, wenn du 130 gefahren wärest. Lautet die Antwort nein, hast du ein Problem.
 
fralind

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Ab 130 km/h hört die Freiheit in Deutschland auf.

Damit gibt es faktisch das Tempolimit durch die Hintertüre, nicht per Gesetz, sondern durch Gerichtsrteile



BGH Urteil (VI ZR 62/91)BGHZ 117, 337
Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung; StVG § 7 Abs. 1, Abs. 2
Leitsätze:





»Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, wenn er auf Ersatz des Unfallschadens in Anspruch genommen wird, nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i.S. von § 7 Abs. 2 StVG berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.«
 
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