rätselhafte Fahrgestellnummer

Diskutiere rätselhafte Fahrgestellnummer im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Beim zweigeteilten Rahmen der 1150GS war meines Wissens nur vorne eine eingeschlagene/-gelaserte Nummer und ein Typenschild, hinten nix. Ebenso...
Larsi

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Beim zweigeteilten Rahmen der 1150GS war meines Wissens nur vorne eine eingeschlagene/-gelaserte Nummer und ein Typenschild, hinten nix.
Ebenso bei meiner R1200S (zumindest habe ich an Mittel- und Heckrahmen nix gefunden).

Wo hat denn die R1200GS die Nummer eingeschlagen/-gelasert?
Bei meiner R1200S ist die Nummer auf einem verschweißten Blech vorne zwischen Tank und Gabelbrücke.

Edit:
Die GS hats auch da ...
http://www.2040-motos.com/_content/cars/images/81/48081/004.jpg
 
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so ist es bei der GS 1200 auch
 
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:coools:
 
Ralsch

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Moin Gerd,
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Wieso? BMW schickt da gar nix. Das Ding kann man als Ersatzteil beim Händler kaufen. Dabei ist es nummernlos. Nicht nur die NL-N hat einen Laserbetrieb an der Hand der dann die gewünschte Nummer einlasert.
Ok - ich dachte nicht dass die Rahmen ganz nackisch ankommen. Im Gegenteil - man kann ja jede geklaute Kiste per neuem Rahmen verschleiern. Dann verstehe ich aber immer noch nicht warum man nicht die FIN übernimmt sondern irgend eine neue Nummer mit neuen Papieren vergibt. Komischer Prozess das ganze...
Aber die Einträge zu dem anfangs genannten Händler lesen sich schon recht spannend. Ich glaube ich würde das Thema auf jeden Fall abschließend klären (lassen), alleine schon weil man an Gestohlenem keinen Eigentumsanspruch geltend machen kann...
Meinem Nachbarn haben sie deswegen mal den Porsche abgeholt. Der hochoffizielle Händler/KFZ Werkstatt die die ganzen Umbauten gemacht hat war Teil eines weltweiten Schieberrings. Der 911er wurde von der Polizei verladen - und fertig. Mein Nachbar hat davon keine müde Mark mehr gesehen...

Bis dann,

Ralf
 
ThomHBZ

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"normalerweise" wird bei einen Rahmentausch eine a) Übereinstimmungserklärung ausgestellt und b) die Zusage BMW München benötigt
 
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vielleicht ist ja so, dass die FIN am Vorderrahmen nur in Verbindung mit dem Original Typenschild am Hinterrahmen rechtlich korrekt ist.
Keine Ahnung....aber so könnte es sein, da ja der Hauptteil des Mopeds sich hinter dem Vorderrahmen befindet
 
steffl08

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"normalerweise" wird bei einen Rahmentausch eine a) Übereinstimmungserklärung ausgestellt und b) die Zusage BMW München benötigt
aber bei einem gebrauchten Rahmen wohl eher nicht...oder?
 
steffl08

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Dann verstehe ich aber immer noch nicht warum man nicht die FIN übernimmt sondern irgend eine neue Nummer mit neuen Papieren vergibt. Komischer Prozess das ganze..
Normal wird beim TÜV die Nummer mit *......* eingeschlagen....das hat dieser zwielichtige Händler sich wohl gespart und hat einfach
FI........FI eigeschlagen...vermutlich kennt der jemand bei der Zulassung und hat so die Papiere ausstellen lassen
 
gerd_

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Hi
Ok - ich dachte nicht dass die Rahmen ganz nackisch ankommen. Im Gegenteil - man kann ja jede geklaute Kiste per neuem Rahmen verschleiern. Dann verstehe ich aber immer noch nicht warum man nicht die FIN übernimmt sondern irgend eine neue Nummer mit neuen Papieren vergibt. Komischer Prozess das ganze...
Ist doch eine bekannte Methode: Es gibt Aufkäufer die Totalschrott zu guten Preisen aufkaufen. Sie bieten abenteuerliche Preise für "Abfall" (die Versicherungen orientieren sich übrigens daran beim "Restwert"). Da kommt einer, ist nettspricht oft mit ausländischem Akzent, legt die Kohle auf den Tisch. Falls das Mopped zerlegt ist braucht er im Extremfall nur das Rahmenteil mit der Nummer und bietet an, dass man den Rest selbst verwerten kann.
Passend zum "Brief" wird jetzt ein Mopped geklaut, das Rahmenteil getauscht oder erneuert (Brief und Originalteil hat "man" ja, und schon ist ein legales, gebrauchtes Mopped auf dem Markt. Ein bisschen schwieriger wird es weil die Hersteller inzwischen die FIN in diversen Modulen "verstecken", doch ist das immer nur kurz interessant.
Insgesamt ist es allen egal. Der Verkäufer hat einen guten Ertrag oder die Versicherung muss weniger bezahlen (für die Differenz erhöht man die Beiträge), die Hersteller freuen sich weil sie ein neues Mopped verkaufen können, auch der "Schrottkäufer" hat seinen Schnitt gemacht. Nur die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer murrt weil die Beiträge wieder mal steigen. Auch die Polizei ist unzufrieden weil, wenn sie mal Erfolg haben und im Ausland das "Unternehmen" finden, die Rechtslage anders als in DE ist und sogar die Versicherungen sagen "bevor wir in jenem Land sinnlos streiten . . .".
War sogar mal im ZDF als Doku zu sehen.
Man vergibt ja auch keine neue Nummer sondern da hat offenbar irgendwer einen Fehler gemacht und nur einen Teil der Nummer übernommen. Rahmen neu = Nummer alt UND Nummer auf altem Rahmen "ausixen" aber lesbar lassen. Man kann sich das von einer NL machen lassen und hat dann ja die Rechnung mit der man nachweist, dass der Rahmen getauscht wurde. Ich würde das entsprechende Teil aufheben (und grösseres Unbrauchbares abflexen).
gerd
 
steffl08

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Warum macht dann BMW nicht an mehreren Stellen eine Fin mittels Laser oder Schlagzahlen rein?
Der Hauptteil des Mopeds befindet sich doch ab dem Tank nach hinten.
Das vordere Rahmenteil mit der FIn ist doch eigentlich nur ein kleines Teil vom ganzen Motorrad
 
GsCharly

GsCharly

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Hallo,

da ich gerade einen kompletten Rahmentausch (v/h) hinter mir habe, möchte ich folgendes anmerken:

Wie ein Rahmentausch genau abläuft ist, wie man mir erklärt hat, von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich geregelt! Ich habe das von der BMW NL in Berlin machen lassen, habe die ganzen Behördengänge also nicht selbst gemacht. Daher kann es sein, das Details fehlen. Aber im Groben lief das in OHV so ab:
  1. Rahmen tauschen, hatte vorne noch keine Nummer. Hinten wurde ein neuer Aufkleber angebracht, aber der Verkauf muss dokumentiert werden, bei mir in Form einer Kopie meines Ausweises.
  2. Fahrzeug beim KVA vorstellen und Einschlaggenehmigung für die Fahrgestellnummer holen.
  3. Zur DEKRA fahren und vorne am Lenkkopf die Nummer einschalgen lassen.
  4. Wieder zum KVA, die Nummer wird begutachtet und dann wird der Rahmentausch in die Zulassnungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Ich habe die Papiere jetzt nicht zu Hand, aber ich meine, dass die Nummer sich nicht geändert hat.

Viele Grüße
Carsten
 
B

Bollo

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Wäre ggfs. noch interessant zu welcher Rahmennummer die vorhandene Motornummer ab Werk gehört.
 
Ralsch

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer


(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein: 1.Hersteller des Fahrzeugs;
2.Fahrzeugtyp;
3.Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
4.Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
5.zulässiges Gesamtgewicht;
6.zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).
Dies gilt nicht für die in § 53 Absatz 7 bezeichneten Anhänger.
(1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 – darf das Schild angebracht sein.
(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.
(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist 1.die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
 
lederkombi

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Hi
Aufgeklebte Typschilder sind wertlos oder nur ein Hinweis. Die Nummer muss unlösbar mit dem Rahmen verbunden (i.d.R. eingeschlagen) sein.
Das habe ich vor etlichen Jahren erlebt als ich mit der A110 beim TÜV war und sich der Mensch für die FgstNr interessierte. Die war auf einem Al-Plättchen eingeschlagen welches wiederum rechts vorne im Radkasten an den Rahmen genietet war. Hat den TÜVie nicht interessiert. "Das muss rechts hinten im Rahmen eingeschlagen sein". Auch der Hinweis "das Ding hat keine ABE sondern eine Einzelzulassung" interessierte ihn nicht. Folglich habe ich zu Hause die Nummer "gefunden" (mit Hilfe einiger Schlagzahlen). Bei der Gelegenheit merkte ich, dass Al-Nieten im Stahlrahmen nicht übermässig beständig waren. Seither liegt die originale Nummer bei den Papieren im Safe :-).

Gleiches erlebte ein Spezl der letztes Jahr mit einer, seit Jahren nicht mehr gebauten Ente beim TÜV war.
gerd
Wird aber ein bisschen schwierig mit meiner R50, das mit den Schlagzahlen!

Es gibt da nämlich schlicht keine.
 
Ralsch

Ralsch

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Moin,
Wird aber ein bisschen schwierig mit meiner R50, das mit den Schlagzahlen!
Es gibt da nämlich schlicht keine.
Dafür gibt's dann den §72:
§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen.
§ 59 Abs. 1 oder 2. § 59 Abs. 2 (Fahrzeug-Identifizierungsnummer)
Satz 1 tritt in Kraft am 1. Oktober 1969, jedoch nur für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein.

Bis dann,

Ralf
 
SLK

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´n Abend, Ralf,

guck mal, wo Lederkombi wohnt; gilt die StVzO auch in der Schweiz? ;)
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Da sollte man aber unterscheiden ob man einen gebrauchten Rahmen in ein vorhandenes Fahrzeug einsetzt oder einen neuen rahmen in ein verunfalltes Fahrzeug.
Sprich: Ich habe ein Fzg mit der Nummer XY, beschädige den Rahmen und ersetze ihn durch einen anderen, gebrauchten Rahmen mit der Nr YZ. Alles Teile seien legal.
Jetzt habe ich Papiere zu meinem Fahrzeug aber einem "falschen" Rahmen. Das muss man irgendwie legalisieren. Am alten Rahmen wird die Nummer -wie beschrieben und auch vorher bereits erwähnt- lesbar ausge-ix-st und sich dann mit der Behörde geeinigt welche Nummer eingeschlagen (gelasert ...) wird und das Ganze in den Papieren vermerkt.

Verwende ich einen werksneuen Rahmen hat der keine Historie sondern ist ein Originalersatzteil. Da kommt -zumindest in Bayern- die bisherige Nummer rein und ich bekomme eine Bestätigung der Werkstatt, dass das Teil gewechselt wurde.
Mach' ich es selbst, dann hebe ich das Altteil als Beweis auf.
Es gibt keine logische Möglichkeit, dass 2 Fahrzeuge mit gleicher Nummer herumfahren und braucht so auch keinen Verwaltungsakt. Was will man denn auch dokumentieren? Dass eine neue "erkünstelte" Rahmennummer nicht mit den versteckten Nummern übereinstimmt? Braucht's ja gar nicht wenn man einfach die alte Nummer verwendet. Eine alte Karre bleibt auch mit nagelneuem Rahmen alt.
Anders wäre es, wenn ich aus "Altteilen" etwas Neues aufbauen würde (Rahmen zum Gespann umschweissen). Dann bin ich der Hersteller und "mein" Rahmen bekommt eine Nummer "von mir". BMW hat eine ABE und vergibt die Nummern in Eigenregie. Ich bekomme "vom Amt" eine Nummer zugeteilt und muss mit meiner Konstruktion zur TÜV-Einzelabnahme.
Das Alles widerspricht auch nicht der zitierten EU-Vorschrift
Haben wir in der Vergangenheit (als der TÜV noch gefürcheter Monopolist war und es bemerken musste) so gemacht, machen sowohl die NL wie auch die Werkstatt meines geringsten Misstrauens noch immer so.
gerd
 
lederkombi

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Upps... :cool:

Aber irgend so etwas wird's dort sicherlich auch geben. Vermute ich mal.
Oder reicht das Pickerl als Zulassung?

Bis dann,

Ralf
Ja, das heisst bei uns Motorfahrzeugkontrolle (MFK) und man darf da alle 4 Jahre hin (meine RT wäre im Moment fällig, aber am aufgebotenen Termin vom 5. Januar habe ich definitv keine Lust zum Hinfahren)
 
Thema:

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