Reifenbindung..??

Diskutiere Reifenbindung..?? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Moin. moin habe da nochmal eine Frage. Lt. meinen Papieren darf ich nur bestimmte Reifen (Marke und natürlich Größe) fahren. Habe bei meinem...
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iBoxer

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Moin. moin
habe da nochmal eine Frage.
Lt. meinen Papieren darf ich nur bestimmte Reifen (Marke und natürlich Größe) fahren. Habe bei meinem Reifenfritzen andere Reifen (CRA 2) aufziehen lassen und die im Netz befindliche Konformitätserklärung von ihm unterzeichnen lassen. Damit fahre ich nun rum, nachdem er gesagt hatte, wenn es überhaupt der Rennleitung auffällt, würde sein unterzeichnetes Schreiben reichen. Frage jetzt: Stimmt das, reicht das wirklich? Und reicht das auch dem TÜV, oder muss ich noch zur Zulassungsstelle und die Dinger eintragen lassen? Oder mache ich nur wieder zuviel Gedöhns um nichts?
LG Volker
 
Dobs

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Frag doch einfach TÜV oder Dekra oder die Pol.
Die können dir eine halbwegs verbindliche Auskunft geben....
 
juekl

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R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
Moin. moin
habe da nochmal eine Frage.
Lt. meinen Papieren darf ich nur bestimmte Reifen (Marke und natürlich Größe) fahren. Habe bei meinem Reifenfritzen andere Reifen (CRA 2) aufziehen lassen und die im Netz befindliche Konformitätserklärung von ihm unterzeichnen lassen. Damit fahre ich nun rum, nachdem er gesagt hatte, wenn es überhaupt der Rennleitung auffällt, würde sein unterzeichnetes Schreiben reichen. Frage jetzt: Stimmt das, reicht das wirklich? Und reicht das auch dem TÜV, oder muss ich noch zur Zulassungsstelle und die Dinger eintragen lassen? Oder mache ich nur wieder zuviel Gedöhns um nichts?
LG Volker
Hallo,
natürlich reicht das so.
Wenn Du es schöner haben willst, kannst Du auf der Conti Web Seite ein Formular ausfüllen und bekommst dann eine Freigabe in Scheckkartenformat mit Moped Nummernschild Name Anschrift Vorlieben Mädchenname usw.
Gruß Jürgen
 
elnoni

elnoni

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Ja sehe ich auch so - das reicht. Habe das zwar bei meiner Triple Black noch nicht machen müssen, aber bei meiner Honda seit Jahren so praktiziert.
Beim TÜV keine Beanstandungen.
Gruß
Norbert
 
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Suzi-Q

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Frag doch einfach TÜV oder Dekra oder die Pol.
Die können dir eine halbwegs verbindliche Auskunft geben....
Und wenn dir die Auskunft nicht gefällt, frage einen anderen TÜV und Polizisten, dann hast du vier verschiedene Meinungen.:eek::D
Aber der Wisch vom Reifenfuzzi reicht.
 
chlöisu

chlöisu

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Guten Tag
Unser System ist m.E. einfacher: Alle Reifen sind erlaubt, so lange sie für die Vmax ausgelegt sind und der Grösse entsprechen. Eine Freigabe für einzelne Reifen ist nicht vorgesehen. Für einmal ist hier etwas einfacher als bei Euch; allerdings wird hier sukzessive EU Recht eingeführt, dann ist fertig mit einfach :D:D
 
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iBoxer

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Doch, doch..
vielen Dank für die Antworten. Die Antworten haben geholfen.
Lg Volker ... und noch ein "Schönes Restwochenende"
 
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Grafenwalder

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Moin,

wirklich wichtig ist, dass die Reifen vom Hersteller freigegeben sind. Ob du nun den Wisch mitführst oder nicht, interessiert in der Realität eigentlich keine Sau mehr:cool: (Die Profiltiefe interessiert bestimmte Berufsgruppen aber nach wie vor, das hat sich nicht geändert:D)
Auch bei der HU wollten die Prüfer in den letzten Jahren keine Freigabe sehen.

Viele Grüße, Grafenwalder
 
Eifelzug

Eifelzug

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Hallo Leute,

die Handhabung im richtigen Leben ist zweitrangig allerdings verhält sich das Reifenthema nur in Deutschland etwas anders.

Für Deutschland gilt:

1. Mit der Unterschrift auf der Kopie der Reifenfreigabe bestätigt der Händler, das diese Freigabe dem original entspricht. Mit Word könnte man seine Freigaben ja quasi selber bauen und seinen Fahrzeugtyp eintragen. Daher die Unterschrift vom Händler.

2. Hier in Deutschland ist nur der Reifentyp erlaubt für dein Motorrad, der bei der Homologation / ab Werk aufgezogen war. Aber der Fahrzeughersteller und oder die Reifenhersteller können mit der Freigabe bescheinigen, dass ein andere Reifentyp auf dem Motorrad montiert werden darf, hierzu muss eine Kopie der Freigabe mitgeführt werden. Man kann aber auch durch eine Prüforganisation , z.B. TÜV Rheinland, einen Reifentyp per Einzelabnahme eintragen lassen.

3. Wo kein Kläger, da kein Richter

4. Keine Freigabe = kein TÜV
und wer die Plakette trotzdem erteilt bekommen hat, hat seine Prüfungsgebühr für eine schlechte Prüfungsleistung entrichtet.

Eine kurze eMail an die: DEKRA, TÜV, GÜS, GTÜ bestätigt meine Aussage. :cool:

Bis jetzt musste ich z.B. immer bei der HU die Reifenfreigabe vorlegen oder der Prüfer hat diese selbst ausgedruckt und mit 5 Euro in Rechnung gestellt.

Grüße
Paul:)
 
juekl

juekl

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hi,
ich verstehe das so, wenn man einen Farbdrucker hat ist es gültig sonst nicht.
Schwachsinnig.
Gruß
 
Eifelzug

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hi,
ich verstehe das so, wenn man einen Farbdrucker hat ist es gültig sonst nicht.
Schwachsinnig.
Gruß
Es hat den Anschein, wegen mir könnte es bei uns genauso gehandhabt werden wie im europäischen Ausland. Reifengröße, Gewichts- und Geschwindigkeitsindex und fertig. Aber das wäre ja zu einfach und eben nicht typisch deutsch :D
 
Eifelzug

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Wie ist das in Österreich geregelt mit der Reifenfreigabe :confused:
Der Nachbar kopiert ja oft unseren deutschen "Behördenregelquatsch" :D
 
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Grafenwalder

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Schaut mal, was Unten Rechts neben Marco Zahn steht:
http://www.reifen-freigaben.de/pdf/559.pdf
Moin,
ist ja schön und gut, aber ich bleib dabei- wichtig ist das die Reifen tatsächlich freigegeben sind. Ob du nun einen unterschriebenen Farbausdruck mit dir rumschleppst oder nicht, ist peng. Im allerschlimmsten Fall kommst du in Beweisschwierigkeiten und musst die Freigabe nachreichen- aber das ist heute sehr unwahrscheinlich, und wenn, dann eben etwas lästig.
Rechtmäßig und versichert usw ist die Q auch ohne so'n Lappen- und das ist das wichtigste:)
(Wer das Gefühl absoluter unangreifbarkeit braucht, der steckt es sich wohl in die Tasche, oder kopiert es sich in sein Schmartfon)

Viele Grüße, Grafenwalder
 
Eifelzug

Eifelzug

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Moin,
ist ja schön und gut, aber ich bleib dabei- wichtig ist das die Reifen tatsächlich freigegeben sind. Ob du nun einen unterschriebenen Farbausdruck mit dir rumschleppst oder nicht, ist peng. Im allerschlimmsten Fall kommst du in Beweisschwierigkeiten und musst die Freigabe nachreichen- aber das ist heute sehr unwahrscheinlich, und wenn, dann eben etwas lästig.
Rechtmäßig und versichert usw ist die Q auch ohne so'n Lappen- und das ist das wichtigste:)
(Wer das Gefühl absoluter unangreifbarkeit braucht, der steckt es sich wohl in die Tasche, oder kopiert es sich in sein Schmartfon)

Viele Grüße, Grafenwalder
Jeder wie er möchte ;)
Es ging ja auch um das Grundsätzliche und nicht wie es hier und da gehandhabt wird. :)
 
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Geht auch anders...

Moin,

und sollte mal einer an einen Prüfinschinör geraten, der ihm aus purer Langeweile und Fachkompetenz, die Reifenbindung aus den Papieren austrägt, der hat einen 6er im Lotto.
Dann verschwindet der ganze Sermon aus den Papieren und es steht nur drin "Reifen nur von einem Hersteller" - dann bist du frei und keine bunten Zettelchen mehr. Dann kannst du dir alle Reifen mit der erforderlichen Größe und die Traglast und den Speedindex erfüllen oder Übererfüllen auf die Felgen nageln.

Die Rennleitung hat dann nichts zu beanstanden.....

Schöne Grüße
Jens

PS: Prüfinschinöre mit Langeweile sind selten geworden.....
 
blntaucher

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Sorry Leute, aber ich könnte schwören irgenwo mal gelesen zu haben, dass es für unsere Kühe (zumindest ab 2010) keinerlei Reifenbindung mehr gibt.
Für mich bedeutet das, dass ich doch jeden Reifen (ja sogar unterschiedliche Hersteller vorn und hinten) fahren darf, solang die ei ngetragene Größen- und Geschwindigkeitsangaben korrekt sind?! Oder denke ich da falsch?
 
F

Faulsack

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Sorry Leute, aber ich könnte schwören irgenwo mal gelesen zu haben, dass es für unsere Kühe (zumindest ab 2010) keinerlei Reifenbindung mehr gibt.
Für mich bedeutet das, dass ich doch jeden Reifen (ja sogar unterschiedliche Hersteller vorn und hinten) fahren darf, solang die ei ngetragene Größen- und Geschwindigkeitsangaben korrekt sind?! Oder denke ich da falsch?

So sehe ich das eigentl. auch, in meiner Zulassungsbescheinigung sind nur Reifengrößen angegeben keine Hersteller.

Achja, meine is ne 2011er.
 
blntaucher

blntaucher

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Falls es also nicht irgendwo explizit steht, dass man in Dtschl. ausschließlich Reifen im Straßenverkehr nutzen darf, die für spezielle Fahrzeuge eine Freigabe vom Hersteller haben, so könnte man sich ja eigentlich einen eigenen Reifen backen, mit den entsprechenden Kennzeichnungen versehen und gut ist.
Im Umkehrschluss bräuchte es also nicht zu interessieren, ob ein neu auf den Markt gekommener Reifen für die Kuh eine Freigabe hat oder nicht?!

Gruß
Tobias
 
F

Faulsack

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Naja gut, ich gehe schon davon aus das ein Reifen mit den entsprechenden Spezifikationen diese dann auch erfüllt.
Zumindest in Europa :-)
 
Thema:

Reifenbindung..??

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