Schutzgitter für Ölkühler 2010er GS

Diskutiere Schutzgitter für Ölkühler 2010er GS im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hartmut auch wenn ich keine Hoffnungen darin setze , wir werden die Kosten selber tragen, aber prinzipiell könnte es zumindest mal analysiert...
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Das ist jetzt nicht Dein Ernst oder?!
Hartmut auch wenn ich keine Hoffnungen darin setze , wir werden die Kosten selber tragen, aber prinzipiell könnte es zumindest mal analysiert werden.
Airbus muss seine Triebwerke auch gegen Vogelschlag testen und auslegen, da auch die damit rechnen müssen das eine Flugente ihren Weg in die Turbine findet (die Wahrscheinlichkeit ist eventuell genauso groß..)
Die Autos haben auch Verbundglasscheiben, damit bei einem Steinschlag die Scheibe nicht komplett zersplittert oder bei einem Unfall die Scheibe komplett versagt und diese in tausend kleine , ungefährliche Stücke zerbröselt..

Es geht m. E. um das bestimmungsgemäße Design welches bei sicherheitsrelevanten Bauteilen den üblicherweise auftretenden Belastungen / Risiken entsprechen müßte..dazu gehört auf unseren Straßen auch der Steinschlag durch hochgeschkleiderte Steinchen...davon lebt z.B., die Firma Carglas und Co..

..und die Möglichkeit das ein undichter/defekter Ölkühler die Sicht und die Funktionstüchtigkeit der Bremsanlage beeinträchtigen oder sogar außer Kraft setzen kann ist doch schon bedenklich...ein serienmäßiger Schutz des Ölkühles würde ja schon Abhilfe schaffen...

Gruß
Dirk
 
Zörnie

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Frage an die Juristen unter euch : ist das eventuell eine Angelegenheit welche der Hersteller unter seiner Produkthaftung nach EG-Recht generell konstruktiv beseitigen müßte ?
Was passiert ist, ist natürlich schade und dumm gelaufen.

Ich bin kein Jurist, kann aber Gesetze noch einigermaßen lesen und sage somit "Nein". Ansonsten empfehle ich bei höheren Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung hin und wieder mal in den Schatten zu gehen. :eek:

Grüße
Steffen
 
Zörnie

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Das wäre das Todesurteil für Motorräder.
Nicht nur für die. Ein Stein, aufgwirbelt durch ein vorausfahrenden Fahrzeug, trifft die Windschutzscheibe eines Autos, durchschlägt sie aber nicht. Der Fahrer erschrickt und kommt von der Straße ab. Ein Fall für die Produkthaftung? Hätte nicht ein Gitter vor der Scheibe den Stein abgewehrt? :eek:

Grüße
Steffen
 
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Prima das Meinungen hier sofort als unsachlich gewertet werden..aber vielleicht kommt der Thread ja noch in Gang..
Gruß
Dirk
 
Zörnie

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Airbus muss seine Triebwerke auch gegen Vogelschlag testen und auslegen, da auch die damit rechnen müssen das eine Flugente ihren Weg in die Turbine findet (die Wahrscheinlichkeit ist eventuell genauso groß..)
Die Wahrscheinlichkeit (und das tatsächliche Vorkommen), dass ein Vogel ein Triebwerk trifft, ist tausendmale höher als euer durchlittenes Szenario und quasi Alltag im Flugwesen. Wäre euer Vorfall nämlich schon öfter aufgetreten, hätte man bei der Genehmigung des Fahrzeugs seiten der Behörden auf besseren Schutz geachtet. Der Ölkühler ist ja nicht erst seit der 12er GS vorn über dem Schnabel.

Grüße
Steffen
 
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Nicht nur für die. Ein Stein, aufgwirbelt durch ein vorausfahrenden Fahrzeug, trifft die Windschutzscheibe eines Autos, durchschlägt sie aber nicht. Der Fahrer erschrickt und kommt von der Straße ab. Ein Fall für die Produkthaftung? Hätte nicht ein Gitter vor der Scheibe den Stein abgewehrt? :eek:

Grüße
Steffen
und warum hat die ADV einen Tankschutzbügel, weil es aus Sicherheitsgründen bei einem Unfall zum Bersten/Leckschlagen des Tanks kommen könnte...
 
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Baumbart

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Prima das Meinungen hier sofort als unsachlich gewertet werden..aber vielleicht kommt der Thread ja noch in Gang..
aber wenn dann nur weil Deine Idee dermaßen abstrus ist. Was macht der Hersteller zum Beispiel gegen Reifenplatzer. Oder beim Sturz reißt der Daumen ab. Oder das Mopped schlägt in ein anderes Fahrzeug ein oder tötet beim Abflug einen Fußgänger? Oder die Sozia steckt den Fuß in's hinterrad.
Alles, nur der Fahrer ist natürlich immer raus aus seiner Verantwortung. Schöne Idee. Hat aber sicher in Amerika mehr Aussicht auf Erfolg.
und warum hat die ADV einen Tankschutzbügel, weil es aus Sicherheitsgründen bei einem Unfall zum Bersten/Leckschlagen des Tanks kommen könnte...
Bist Du auch auf die Marketingheinis reingefallen?!
 
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Die Wahrscheinlichkeit (und das tatsächliche Vorkommen), dass ein Vogel ein Triebwerk trifft, ist tausendmale höher als euer durchlittenes Szenario und quasi Alltag im Flugwesen.
was wir beide nicht beweisen sondern nur vermuten können..deshalb auch meine Frage ob unter uns welche sind denen ein ähnliches Maleur passiert ist..
Wäre euer Vorfall nämlich schon öfter aufgetreten, hätte man bei der Genehmigung des Fahrzeugs seiten der Behörden auf besseren Schutz geachtet. Der Ölkühler ist ja nicht erst seit der 12er GS vorn über dem Schnabel.

Grüße
Steffen
Gruß
Dirk
 
Zörnie

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und warum hat die ADV einen Tankschutzbügel, weil es aus Sicherheitsgründen bei einem Unfall zum Bersten/Leckschlagen des Tanks kommen könnte...
Warte, ich liege gerade vor Lachen unter dem Tisch...

Wie wäre es alternativ mit optischen und Imagegründen für den Tankschutzbügel :p

Und was hat der Schutzbügel mit eurem Fall zu tun? :confused:

Grüße
Steffen
 
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aber wenn dann nur weil Deine Idee dermaßen abstrus ist. Was macht der Hersteller zum Beispiel gegen Reifenplatzer. Oder beim Sturz reißt der Daumen ab. Oder das Mopped schlägt in ein anderes Fahrzeug ein oder tötet beim Abflug einen Fußgänger? Oder die Sozia steckt den Fuß in's hinterrad.
Alles, nur der Fahrer ist natürlich immer raus aus seiner Verantwortung. Schöne Idee. Hat aber sicher in Amerika mehr Aussicht auf Erfolg.

Hartmut, ich kenne die Vorschriften zur Prüfung und Zulassung eines Moped-Reifens nicht, ich vermute aber das es dort vorgeschriebene Prüfungskriterien gibt welche denen des altäglichen Gebrauches und der täglichen anzunehmenden Risiken angepasst sind, d.h. Durchstanz/ Durchstichfestigkeit, Höchstgeschwindigkeitg, Walkfestigkeit, Kurvenfestigkeit (Felgensitz) etc...

das trotzdem ein Reifenplatzer passieren kann zeigt die Praxis..aber eben sicherlich weniger als wenn man die Auslegung an die Gebrauchskriterien plus einem Sicherheitszuschlag nicht vornehmen würde.

also erneut meine vergleichende Frage, wenn die Verkehrssicherheit durch einen Ölkühlerschaden erheblich beinträchtigt werden kann , und da sind wir uns hoffentlich einig nach meinen Schilderungen der Vorkommnisse, warum sollte der Fahrzeughesteller das Risiko nicht auf ein vertretbares maß (Wahrscheinlichkeitsstatistik unter Berücksichtigung der Schwere des Risikos = plötzlich vollkommen verölte Bremsscheiben/ Belege) reduzieren müssen.

Gruß
Dirk
 
Zörnie

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also erneut meine vergleichende Frage, wenn die verkehrssicherheit durch einen Ölkühlerschaden erheblcih beinträchtigt werden kann , und da sind wir uns hoffentlich einig nach meinen Schilderungen der Vorkommnisse, warum sollte der Fahrzeughesteller das Risiko nicht auf ein vertretbares maß (Wahrscheinlichkeitsstatistik unter Berücksichtigung der Schwere des Risikos = plötzlich vollkommen verölte Bremsscheiben/ Belege) reduzieren müssen.
Wieso behauptest du, dass er das nicht macht?:confused: Der Ölkühler liegt sauber, aber eingebettet im geraden Luftstrom, aber nicht zu exponiert. Da würde ich mir ja beim Kühler der R mehr Sorgen machen und selbst da ist kein Gitter vor.

Ich finde euren Fall wirklich sehr bedauerlich, aber nochmal zum Mitschreiben: Es ist ein absoluter Ausnahmefall. Und gegen jedes nur entfernt denkbare Risiko gibt es keinen Schutz.

Grüße
Steffen
 
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Warte, ich liege gerade vor Lachen unter dem Tisch...

schön das ich dich ermuntern und deinem Alltag ein Lächenln abringen konnte..

Wie wäre es alternativ mit optischen und Imagegründen für den Tankschutzbügel :p
auch wenn du mich in Folge als naiv abstempeln möchtest, mein :) hat mir diese Begründung (Zulassungbedingung) für den Tankschutzbügel gegeben..lasse mich aber gerne belehren...ds Wundermilch & Co da nun gerne zubehör reinhängen um uns weitere >>Euronen aus der tasche zu locken ist weider etwas Anderes.

Und was hat der Schutzbügel mit eurem Fall zu tun? :confused:
War nur ein Beispile für Schutzmaßnahmen welche seitens der behörden (Typprüfung ? ) gefordert werden, siehe Aussage zuvor..

Grüße
Steffen

Gruß
Dirk
 
maxquer

maxquer

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Hartmut, ich kenne die Vorschriften zur Prüfung und Zulassung eines Moped-Reifens nicht, ich vermute aber das es dort vorgeschriebene Prüfungskriterien gibt welche denen des altäglichen Gebrauches und der täglichen anzunehmenden Risiken angepasst sind, d.h. Durchstanz/ Durchstichfestigkeit, Höchstgeschwindigkeitg, Walkfestigkeit, Kurvenfestigkeit (Felgensitz) etc...

das trotzdem ein Reifenplatzer passieren kann zeigt die Praxis..aber eben sicherlich weniger als wenn man die Auslegung an die Gebrauchskriterien plus einem Sicherheitszuschlag nicht vornehmen würde.

also erneut meine vergleichende Frage, wenn die Verkehrssicherheit durch einen Ölkühlerschaden erheblich beinträchtigt werden kann , und da sind wir uns hoffentlich einig nach meinen Schilderungen der Vorkommnisse, warum sollte der Fahrzeughesteller das Risiko nicht auf ein vertretbares maß (Wahrscheinlichkeitsstatistik unter Berücksichtigung der Schwere des Risikos = plötzlich vollkommen verölte Bremsscheiben/ Belege) reduzieren müssen.

Gruß
Dirk
Ich finde die gesamte Diskussion auch ein bisschen weit hergeholt. Wenn Du soweit gehst, dass ein Fahrzeughersteller jedwedes Risiko bei Inverkehrbringung auszuschließen hat, dürften Motorräder überhaupt nicht produziert werden, da sie als Einspurfahrzeuge nicht standsicher sind!;)
Eigentlich dürfte dann auch der Stein garnicht erst hochgeschleudert werden, da das vorausfahrende Fahrzeug entsprechende Fangeinrichtung hätte haben müssen. Meiner Meinung nach eine Endlosdiskussion.
Wär am Verkehr teilnimmt trägt ein Risiko für sich und andere und muss sich dessen halt bewusst sein.

Gruß,
maxquer
 
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Wieso behauptest du, dass er das nicht macht?:confused: Der Ölkühler liegt sauber, aber eingebettet im geraden Luftstrom, aber nicht zu exponiert. Da würde ich mir ja beim Kühler der R mehr Sorgen machen und selbst da ist kein Gitter vor.
..sitzt der Ölkühler bei der R nicht hinter dem Vorderrad, vor dem Motorblock, d.h. bei einem Leck wird der Motor versaut aber nicht das Helmvisier und die Vorderradbremsanlage ?
Ich finde euren Fall wirklich sehr bedauerlich, aber nochmal zum Mitschreiben: Es ist ein absoluter Ausnahmefall. Und gegen jedes nur entfernt denkbare Risiko gibt es keinen Schutz.

Grüße
Steffen
Gruß
Dirk
 
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Baumbart

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Wäre das mit der R passiert hätte Dein Junior mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Nase gelegen. Oder was denkst du passiert wenn das Hinterrad durch die Ölspur läuft? Die R muss also SOFORT komplett in's Werk zurückgerufen werden.
 
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Ich finde die gesamte Diskussion auch ein bisschen weit hergeholt. Wenn Du soweit gehst, dass ein Fahrzeughersteller jedwedes Risiko bei Inverkehrbringung auszuschließen hat, dürften Motorräder überhaupt nicht produziert werden, da sie als Einspurfahrzeuge nicht standsicher sind!;)
Eigentlich dürfte dann auch der Stein garnicht erst hochgeschleudert werden, da das vorausfahrende Fahrzeug entsprechende Fangeinrichtung hätte haben müssen. Meiner Meinung nach eine Endlosdiskussion.
Wär am Verkehr teilnimmt trägt ein Risiko für sich und andere und muss sich dessen halt bewusst sein.

Gruß,
maxquer
Die Argumentation kann ich nicht abstreiten, jedoch zeigt aber die Forderung von Sichheitsmaßnahmen /Ausstattungen bei den verschiedenen Fahrzeugarten unterschiedliche Wichtungen der vom Betreiber /Fahrer einzugehenden Risiken..
oder mit anderen Worten ausgedrückt: würdest du dir nicht um deine Sicherheit bezüglich der versagenden Bremsanlage aufgrund einer Ölleckage des Ölkühlers Gedanken machen wenn du ein gleiches Erlebnis gehabt hättest..
als Folge werden wir uns nun nach einem Ölkühlerschutz umsehen...

Gruß
Dirk
 
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