Umrüstung Hauptfahrlicht auf LED

Diskutiere Umrüstung Hauptfahrlicht auf LED im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Sieht echt super aus. Leider fahr ich zu wenig im Dunkeln, als das es sich für mich lohnen würde. Nur für die Optik ist es mir leider zu teuer...
WorldEater

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Sieht echt super aus.
Leider fahr ich zu wenig im Dunkeln, als das es sich für mich lohnen würde.
Nur für die Optik ist es mir leider zu teuer.

Aber von den rot eloxierten Schrauben würde ich Abstand nehmen, nach einer Weile in der Sonne wird das kräftige Rot zu einem zarten Pink... :giggle:
 
R

Rainman175

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Hi Mato,

gibts schon Neuigkeiten bzw. Bilder für die R1100gs ?
Speziell BI-LED.

Gruß
Frank
 
mbresch

mbresch

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Puh... Ist das rot und silber... Dann doch lieber das schlichte Schwarz. :-)
 
G

Gandalf1150

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Scheinwerfer sehen super aus, mit gefällt die Kombination mit 1 Abblend., 1 Fern und event. die 7 Tagfahrlichter besondern, aber gibt es die Scheinwerfer auch ohne den roten Rand und ohne die roten Schrauben in schlichtem Schwarz??
 
brummel

brummel

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R 1200 GS
Die roten Schrauben kann man ja austauschen, aber der rote Rand der Lampen gefällt mir auch nicht
 
S

Stonehorn

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Lieber Mato,

um die Leuchtkraft darzustellen empfiehlt es sich ggf. mal die GS im Stand (mit Fahrer drauf) auf eine Straße zu stellen und dann möglichst aus der Nähe des Fahrergesichts per Stativ eine Kamera zu platzieren. Und dann mit gleicher Blende, Belichtungszeit und ISO. 1 Foto mit dem Originalscheinwerfer und dann jeweils 1 mit deinen Scheinwerfern montiert.

Also im Grunde wie die Fachzeitschriften immer Lampen vergleichen.

Damit wird die Darstellung immer noch nicht so sein wie man das in Echt erleben kann aber man bekommt eine Vorstellung. Video ist immer Mist, da die ganzen Actionscams per Weitwinkel die Perspektive verzehren und nachts eh nicht gut aufnehmen können.

Ich würde mich über solche Fotos freuen.

Lg Matthias

P.S.: Wenn du dabei Hilfe brauchst sag Bescheid.
 
Kutscha

Kutscha

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Wie schaut es denn nur mit den Zusatzscheinwerfern als Fernlicht aus? Gibt es die separat? was kosten die?
 
mbresch

mbresch

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Wenn sich das mit dem Hauptscheinwerfer in der Entwicklung noch etwas zieht, dann hätte ich auch vorab schon Interesse an den LED-Zusatzneblern. Gestern Abend bei dem nassen Wetter habe ich wieder kaum etwas gesehen - trotz Halogenzusatznebler.
 
Mato_X

Mato_X

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Wenn sich das mit dem Hauptscheinwerfer in der Entwicklung noch etwas zieht, dann hätte ich auch vorab schon Interesse an den LED-Zusatzneblern. Gestern Abend bei dem nassen Wetter habe ich wieder kaum etwas gesehen - trotz Halogenzusatznebler.
Die Scheinwerfer sind schon fertig, einzige Problem ist die Konfiguration, weil ich kenn die Scheinwerfer und die motorrad Modelle auswendig,wie die sind und was an welche Motorräder auch passt. immer hin, das teil habe ich selber, allein entwickelt und auch konstruiert. es passt alles wenn ich hinterher bin. wenn wenn wenn wenn wenn
ABER ich kenne auch irgendwelche Quadratschädeln oder Paradies Vogel hier um mich herum die Scheinwerfer Bausätze zusammen bauen sollen,und irgendwie klappt das nicht weil der "IT" Bergaufbremmser mit der Konfiguration nicht vorwerts kommt. :)


bis es so weit ist Sie können mir per PN schreiben was von motorrad Modell Sie haben und was von lichter Sie verbauen wollen.


Gruß Mato
 
mbresch

mbresch

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*werdnervös*... Yes, es wird konkret! *sabber*

Okay, dann werde ich mich mal mit TÜV-Nord in Verbindung setzen, was das Eintragen der TFL angeht. Ich habe nämlich keine Lust auf einen übermotivierten Polizist der dann meint meine Betriebserlaubnis sei erloschen, weil die Tagfahrleuchte nicht "gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen" ist. Sobald das geklärt ist erhältst Du von mir eine Bestellung - geiler Sch***... :dance:
 
mbresch

mbresch

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Ich habe nämlich keine Lust auf einen übermotivierten Polizist der dann meint meine Betriebserlaubnis sei erloschen, weil die Tagfahrleuchte nicht "gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen" ist.
Boah... Was für eine Panikmache von mir... Sorry dafür!!!

Wer genau hinsieht, der kann sehen dass auf dem von Mato verbautem Tagfahrlicht durchaus eine Prüfnummer zusehen ist. Ich war mal so frei und habe eines von Matos Bilder genommen und einen Ausschnitt vergrößert. Und siehe da... Man kann mit einwenig Phantasie ein E24 gefolgt von 4 Ziffern erkennen (siehe Pfeil).

IMG_8434.jpg

Somit ist alles gut und auch der TÜV wird keine Schwierigkeiten machen. *freu*

Viele Grüße
Marco
 
sk8baer

sk8baer

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R 1200 GS ADV
Hallo Zusammen,
hallo Mato,

ich habe nun doch noch ein paar Verständnisfragen was eventuell zu beachten ist - die Scheinwerfer/Lampenmodule haben alle eine E24 Kennzeichnung.
Wenn ich davon, welche Kombination auch immer, bestellen würde, können die Scheinwerfer direkt verwendet werden? Ist die ABE durch die E24 Kennzeichnung somit nicht erloschen oder ist das etwas anderes? Hier ist teilweise vom TÜV die Rede der keine Schwierigkeiten macht, inwiefern?

Vielen Dank für Eure Antworten/Hilfestellung!

Beste Grüße
Björn
 
B

Bahnburner

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...Ich gehe davon aus, Mato bitte korrigiere wenn ich etwas falsches schreibe, dass die "E24" Prüfzeichen auf den Leuchten selbst die (allgemeine) Bauartgenehmigung der Leuchten selbst sind, also die Genehmigung die Leuchte als Abblend- Fern- oder Tagfahrlicht zu verwenden (E24 heißt übrigens, dass die EU weite Genehmigung von der Irischen Behörde NSAI vergeben wurde).
Ich weiß nicht, @ Mato, ob Du eine Systemgenehmigung für die von Dir komplettierten Scheinwerfer eingeholt hast. Das wäre aber eine 150% Lösung.
Das Motorrad bringt eine Typgenehmigung mit, die sich auf eine Systemgenehmigung "Anbau von Beleuchtungseinrichtungen" bezieht (beim PKW ist das die ECE-R48, beim KRAD weiß ich es nicht auswendig).
Wenn man es ganz genau nimmt, gilt diese nur für die original von BMW verbauten Leuchten (die ihrerseits eine Bauartgenehmigung haben), aber die Anbringung der neuen bauartgenehmigten Leuchten "genau da, wo die originalen auch waren" werden dem TÜV im Allgemeinen genügen. Im Äußersten Fall kann man den Anbau vom Sachverständigen nach der Richtlinie prüfen und eintragen lassen...

Grüße
"Bahnburner"
Matthias
 
mbresch

mbresch

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Moin Björn,
E24 sagt nur aus, dass die Genehmigung für das Bauteil in Irland (und nicht für Irland) erteilt wurde. Da Irland ein Vertragspartner der Economic Commission for Europe (ECE) ist, darf das "Bauteil" in Deutschland eingesetzt werden. Auf wikipedia steht zum ECE-Prüfkennzeichen (kurz E-Kennzeichen):
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines TÜV-Gutachtens, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.
Eine Liste der Vertragspartner (umgangssprachlich auch Länderkennzahlen genannt) findet man beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

TÜV-Nord hat einen sehr aufschlussreichen Artikel über Tagfahrleuchten am Motorrad geschrieben. Dort habe ich auch meine Zitate aus meinen vorherigen Panik-mach-Beiträgen her. Auch habe ich mich einwenig in die StVZO und den ECE-Richtlinien eingelesen. Die Herausforderung für Mato liegt nun darin, alles richtig zu verkabeln. So darf z.B. kein Positionslicht vorhanden sein, wenn das Tagfahrlicht angeschaltet bleiben soll während das Abblendlicht angeschaltet ist. Gleichzeitig muss das Tagfahrlicht bei eingeschaltetem Abblendlicht gedimmt sein. Und das ist nur ein kleines Beispiel, was alles beachtet werden soll.

Ich habe aber diesbezüglich sehr großes Vertrauen in Mato, da er die Aspekte alle schon in seinen Beiträgen in diesem Thread beleuchtet hat.

Ich hoffe damit etwas von meiner verbreiteten Unsicherheit wieder vertrieben zu haben. :)

Viele Grüße
Marco
 
Mato_X

Mato_X

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Hallo Zusammen,
hallo Mato,

ich habe nun doch noch ein paar Verständnisfragen was eventuell zu beachten ist - die Scheinwerfer/Lampenmodule haben alle eine E24 Kennzeichnung.
Wenn ich davon, welche Kombination auch immer, bestellen würde, können die Scheinwerfer direkt verwendet werden? Ist die ABE durch die E24 Kennzeichnung somit nicht erloschen oder ist das etwas anderes? Hier ist teilweise vom TÜV die Rede der keine Schwierigkeiten macht, inwiefern?

Vielen Dank für Eure Antworten/Hilfestellung!

Beste Grüße
Björn
Hallo Bjorn

Alle lampen und leuchten die ich verbaue sind nach StVo Vorschriften zugelassen und von meine Seite auch so verbaut und geschaltet.
verbaut werden die Scheinwerfer von HELLA und NOLDEN also keine billige NO NAME teile,das sind die beste auf dem markt,und auch teuerste, alle Lampen sind legal und erlaubt, da kann dir kein TÜV oder Rennleitung Schwierigkeiten vorbereiten,Ein Blick auf die Glasscheibe und dort steht alles, z.B E24 Heist schau hier, ist zwar wichtig aber nicht so wichtig wie die passende Bezeichnung

https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Prüfzeichen

https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Die kennen sich damit bestens aus so das du nicht mal passendes CE Zertifikat von Hella oder Nolden wo alles draufsteht mitführen sollst.

diese CE Blätter gibt es dann Zusammen mit dem Scheinwerfer TFL lichter usw.
 
Mato_X

Mato_X

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...Ich gehe davon aus, Mato bitte korrigiere wenn ich etwas falsches schreibe, dass die "E24" Prüfzeichen auf den Leuchten selbst die (allgemeine) Bauartgenehmigung der Leuchten selbst sind, also die Genehmigung die Leuchte als Abblend- Fern- oder Tagfahrlicht zu verwenden (E24 heißt übrigens, dass die EU weite Genehmigung von der Irischen Behörde NSAI vergeben wurde).
Ich weiß nicht, @ Mato, ob Du eine Systemgenehmigung für die von Dir komplettierten Scheinwerfer eingeholt hast. Das wäre aber eine 150% Lösung.
Das Motorrad bringt eine Typgenehmigung mit, die sich auf eine Systemgenehmigung "Anbau von Beleuchtungseinrichtungen" bezieht (beim PKW ist das die ECE-R48, beim KRAD weiß ich es nicht auswendig).
Wenn man es ganz genau nimmt, gilt diese nur für die original von BMW verbauten Leuchten (die ihrerseits eine Bauartgenehmigung haben), aber die Anbringung der neuen bauartgenehmigten Leuchten "genau da, wo die originalen auch waren" werden dem TÜV im Allgemeinen genügen. Im Äußersten Fall kann man den Anbau vom Sachverständigen nach der Richtlinie prüfen und eintragen lassen...

Grüße
"Bahnburner"
Matthias
ANTWORT auf die ECE-R48 PKW LKW MOTORRAD usw.

Grundsätzlich muss bei Fahrzeugen, welche vor dem Jahr 2010 homologiert wurden, keine Leuchtweitenregulierung vorhanden sein. Erfolgte die Homologation erst im Jahr 2010 oder später ist eine Leuchtweitenregulierung für LED Scheinwerfer pflicht.
Verfügt der Abblendscheinwerfer über 2.000 Lumen muss eine Scheinwerferreinigungsanlage besitzen. Da HELLA und Nolden 90mm LED und BI-LED die von mir verbaut werden, 2.000 Lumen nicht überschreitet, muss hierfür keine besondere Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden sein um den Scheinwerfer zu betreiben.




 
sk8baer

sk8baer

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Hallo Marco, Matthias und Mato,

vielen Dank für Eure Infos!
So weit habe ich es jetzt verstanden. Dennoch habe ich noch eine Frage - also damit die ABE des gesammten Moppeds nicht erlischt, ist eine TÜV Abnahme und Eintragung nach Einbau der Scheinwerfermodule, welcher Ausführung auch immer, notwendig um diese dann Offiziel und ohne Scherereinen mit der Rennleitung oder im Falle des Falles der Versicherung, zu benutzen?

Nochmals vielen Dank und beste Grüße
Björn
 
mbresch

mbresch

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Moin Björn,
also meines Erachtens brauchst Du da nichts eintragen, denn wie ich oben schon zitierte:

Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines TÜV-Gutachtens, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.
Ich werde es so machen, dass ich die dazugehörigen Papiere kopieren werde und zu meinen Fahrzeugpapieren packen werde.
Ansonsten bin ich bald Besitzer eines solchen Moduls und muss im Mai zum TÜV. Dann kann ich ja noch mal berichten, wie die reagiert haben. :)

Viele Grüße
Marco
 
thorsten99

thorsten99

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Mato_X wie Robust ist das Licht, bei Geländefahrten.
Ich denke da an Geländefahren bei Nacht, wo eine gute Ausleuchtung wichtig ist.
 
Thema:

Umrüstung Hauptfahrlicht auf LED

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