Unfallschaden entdeckt !!

Diskutiere Unfallschaden entdeckt !! im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich denke, dass auch Chancen für den ersten Fall bestehen: Der Verkäufer hatte ja das Fahrzeug nie angemeldet; ist also nach Rechtsauffassung...
PD_klaus

PD_klaus

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Ich denke, dass auch Chancen für den ersten Fall bestehen:
Der Verkäufer hatte ja das Fahrzeug nie angemeldet; ist also nach Rechtsauffassung auch nicht damit gefahren. Damit würde der Erstbesitzer ins Visier rücken. Dann liefe die Sache evtl. auf einen Vergleich raus. Immer noch besser, als auf einigen T-Euro Schaden alleine sitzen zu bleiben.
 
S

Schlonz

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absolut richtig, sofort den Erstbesitzer kontaktieren, da wird sich vermutlich bereits einiges klären.

Ansonsten schön gebrauchte Teile kaufen, auf keinen Fall bei BMW, es werden genug GSen geschlachtet. Viel Erfolg
 
fralind

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Ich denke, dass auch Chancen für den ersten Fall bestehen:
Der Verkäufer hatte ja das Fahrzeug nie angemeldet; ist also nach Rechtsauffassung auch nicht damit gefahren. Damit würde der Erstbesitzer ins Visier rücken. Dann liefe die Sache evtl. auf einen Vergleich raus. Immer noch besser, als auf einigen T-Euro Schaden alleine sitzen zu bleiben.
Vertragspartner ist der Verkäufer. Nur an den kann sich der TE halten.
Mit dem erst Besitzer hat er Haftungsmäßig, also zugesichtere Eigenschaften durch den Kaufvertrag nichts zu tun.
Natürlich kann er diesen kontaktieren.

Hat der zweite Eigentümer ebenso die Maschine von ersten Besitzer als Unfallrei erworden, ist es aussichtslos.

Gibt es gesicherte Beweise, z.B. war der erste Besitzer in einen Kaskoschaden verwickelt und wurde dieser .....iv abgerechnet (Versicherungen melden alles an eine Stelle) und nur das minimalste Rep. und der Rest in die Tasche gesteckt, ja dann kann der zweite dem dritten Zug um Zug den Verkauf rückabwickeln und dem ersten auf Basis des Verfahrens (Beweissicherung) den Streit in einem einfachen Verfahren erkären.



Zeitschiene: 2,5 Jahre, Motorrad darf in der Zeit aber nicht gefahren werden






Mich irritiert nur, 1,5 Jahre gefahren und nicht ge-/bemerkt beim fahren, aber die Holme krumm ?!
Kein ge-verändertet Losbrechmoment, kein Lenker zu einer Seite schiefstehend, kein schleifendes Geräusch.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Moin,

Das Mopped wurde als unfallfrei erworben.
MMn ist der Knackpunkt, ob der Erstbesitzer es als unfallfrei oder als Unfall verkauft hat.
Im ersten Fall ist der Beweis schwierig bis unmöglich. Im zweiten Fall bestehen gute Chancen, Recht und hoffentlich auch Geld zu bekommen.

"mir wurde das Fahrzeug als unfallfrei verkauft" - ich gehe nicht davon aus, dass das explizit im Kaufvertrag erwähnt ist. Normalerweise steht "wie besichtigt" in privaten Kaufverträgen. Zudem nach 1,5 Jahren da genau nichts zu machen ist, da der Beweis für "arglistige Täuschung" hier nicht zu erbringen ist.
 
ADVent

ADVent

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Wegen 1000 Euro geht man nicht vor Gericht Es ist nur Geld und irgendwas ist immer monetär bei Motorrädern zu bezahlen

Mein Tipp Den Betrag durch die 15 MONATE gedanklich teilen, schon tut es nicht mehr weh
Du jammerst doch schon wegen viel weniger...
 
M

Michal15

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Hi
danke an alle.
die Holme sind nach aussage meines Mechanikers nur leicht verbogene und können gerichtet werden Rahmen kostet 500€ neu.
Gemerkt habe ich nix da ich keinen Vergleich hatte :/
Ich werde mal den Verkäufer kontaktieren mal schauen wie er sich verhält ansonsten befreundeten Jurist befragen und weiter planen.
Danke für euere Tipp.

mfg Michal

PS Wenigstens ist mein Radflansch ohne Risse
 
Supo

Supo

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"mir wurde das Fahrzeug als unfallfrei verkauft" - ich gehe nicht davon aus, dass das explizit im Kaufvertrag erwähnt ist. Normalerweise steht "wie besichtigt" in privaten Kaufverträgen. Zudem nach 1,5 Jahren da genau nichts zu machen ist, da der Beweis für "arglistige Täuschung" hier nicht zu erbringen ist.
Wenn der Erstbesitzer und (-Fahrer) das Motorrad als Unfallfahrzeug an den ersten Käufer veräußert hat und dieser es als unfallfrei an den Threadersteller weiterverkauft hat, dann ist der Beweis einer "arglistigen Täuschung" recht einfach zu führen.

Aber das wurde hier auch sinngemäß schon so geschrieben.
 
pietch1

pietch1

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vielleicht auch mal beim :) nachfragen, ob und wenn ja,wann
Ersatzteile für die Maschiene gekauft wurden.
 
michel110

michel110

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ehemals ...R 100 GS Bauj. 1994 ! jetzt ... R 1200 GSA TÜ :-)
schöner Mist ...
es gibt allerdings eine doppletes Problem .. selbst wenn Du durch den Erstbestzier nachweisen könntest, dass dieser das Fahrzeug an den deinen Verkäufer als Unfallmaschine verkauft hat, wird der Verkäufer dann bestreiten, dass der konkrete Schaden bereits vorhanden war - sprich er behauptet, Du hättest den konkreten Schaden verursacht - ... da müsste Dir dann Erstbesitzer ebenfalls aushelfen .. was er vielleicht mit einem Sachverständigengutachten könnte ... in dem Falle würde ich sagen, solltest Du Dir in jedem Falle rechtliche schritte überlegen .... würde ich auch machen -- und ich bin vom Fach .. :-)

Grüße
 
Töfflibueb

Töfflibueb

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Hallo,
an Deiner Stelle würde ich versuchen der ersten Besitzer zu kontaktieren. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass er das Motorrad als eine Unfallmachine verkauft und der zweite Besitzer Dir das verschwigen hat. Dann kannst Du sehr schnell nachweisen, sogar nach 1.5 Jahren, dass der zweite Verkäufer dich beschissen hat. Das ist vermutlich auch der Grund, warum er die Maschine nie angemeldet hat, da er von dem Unfallschaden wusste und der erste Besitzer das ehrlich angegeben hat. Dann hast Du einen Zeugen.. Sonst ist die Sache vor dem Gericht wirklich fast aussichtslos.
Es geht hier um deutlich mehr als 1000 Euro, wie oben behauptet wurde. Ein paar Tausend Euro beim Kauf überbezahlt - sagen wir 2000 Euro zu viel bezahlt. Vermutlich wird die Reparatur 1500 Euro kosten. Ein Standrohr kostet schon 400 Euro und sollte der vordere Rahmen getauscht werden, dann kommen noch 1000 Euro nur Materialkosten dazu. Wenn man den Schaden nicht repariert und dann die Maschine weiterverkaufen will, dann hat die Maschine einen Unfall und wird dementsprechend im Preis verlieren. Ich würde schätzen, dass der Enstandene Schaden locker mit 5000 Euro beziffert werden kann.
Das ist genau auf den Punkt gebracht! Wenn die GS vom Erstbesitzer als Unfallfahrzeug verkauft wurde und er dir das bezeugt, dann hast du sehr gute Chancen, eine Entschädigung zu erhalten. Dann spielt es keine Rolle, ob du 1.5 oder 2 Jahre damit gefahren bist: Du hast ein Fahrzeug erhalten, das nicht den vertraglichen Eigenschaften entspricht.
Sollte der Erstbesitzer das Fahrzeug als unfallfrei verkauft haben, dann wird es sehr schwierig......
 
B

BaSTXX

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Nein Natürlich gehört Betrug geahndet, ich zeigte nur die genannte Relation / bei Streitwert 1000 machts keinen Sinn.
Wie bist Du auf 1000 Euro gekommen? Meiner Meinung nach geht es hier um deutlich mehr.
 
ydna

ydna

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Michael15 hat das in seinem Text beim Eröffnen des Themas erwähnt
 
Thema:

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