PD_klaus
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Ich denke, dass auch Chancen für den ersten Fall bestehen:
Der Verkäufer hatte ja das Fahrzeug nie angemeldet; ist also nach Rechtsauffassung auch nicht damit gefahren. Damit würde der Erstbesitzer ins Visier rücken. Dann liefe die Sache evtl. auf einen Vergleich raus. Immer noch besser, als auf einigen T-Euro Schaden alleine sitzen zu bleiben.
Der Verkäufer hatte ja das Fahrzeug nie angemeldet; ist also nach Rechtsauffassung auch nicht damit gefahren. Damit würde der Erstbesitzer ins Visier rücken. Dann liefe die Sache evtl. auf einen Vergleich raus. Immer noch besser, als auf einigen T-Euro Schaden alleine sitzen zu bleiben.