Von Linksabbieger gerammt worden ...

Diskutiere Von Linksabbieger gerammt worden ... im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Moin, Respekt gs69, ein sehr wertvoller Beitrag:cool: Ich hoffe dir ist bewusst, dass du nicht verpflichtet bist alle Beiträge in diesem Forum zu...
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Grafenwalder

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Polizei haben wir keine gerufen. Bin nicht sicher, ob jeder (kleine Blech-)Unfall mit ausländischer Beteiligung zwingend von der Polizei aufgenommen werden muss. Die gegnerische Versicherung hat z.B. diesbezüglich keinen Ton gesagt.
Hallo Gerry,
dein materieller Schaden ist ja übersichtlich und du hast eine "Kriegskasse" mit Teilen, die du nicht zwingend austauschen musst. Die wirst du auch brauchen:cool:

Beim Überholen einer Kolonne kommst du, glaube ich, in keiner Situation um eine Teilschuld herum. Teilschuld heisst natürlich auch, Gegenleistung deiner Versicherung an den Geschädigten in CH- also sofort deiner Versicherung melden!

Und die gegnerische Versicherung schreibt immer freundliche Briefe, auch wenn sie schon längst wissen, dass sie dich am Haken haben:mad:

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, nimm einen Anwalt. Wenn nicht, kalkulier schon mal einen erheblichen Minderbetrag des KVA vom freundlichen ein- klingt scheizze- ist aber so:cool:

Viele Grüße, Grafenwalder
 
gerry-h

gerry-h

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Teilschuld heisst natürlich auch, Gegenleistung deiner Versicherung an den Geschädigten in CH-
Das heisst 'Teilschuld' nicht zwingend. Wenn meine Versicherung den Schaden des anderen zahlen sollte, hätte ich ALLEINschuld.
Ich erwarte, dass die gegnerische Versicherung im schlimmsten Fall sagt: 'Jeder seinen Schaden'.
Aber alles Spekulation, vorallem weil der Vorfall in der Schweiz war. Da können nur die wenigsten Forums-Kollegen aus Erfahrung berichten. (So wie Alex37 zum Beispiel, Danke dafür)
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden.

Danke, Gruss
gerry
 
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GSATraveler

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Hallo Gerry, willkommen im Club, gut ist Dir nichts passiert, Deine unterbewussten Reaktionen funktionierten offensichtlich perfekt.

Meiner persönlichen und beruflichen Erfahrung nach wird es hier mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine Teilschuld auch zu Deinen Lasten herauslaufen. Die Versicherungen werden sich erst Mal kurz schliessen (das die Sache länderübergreifend abläuft, ist für die Versicherungen kein Problem) und den beiden Unfallverursachern dann ihren Vorschlag präsentieren. Häufig sieht man da das Resultat, dass jeder seinen Schaden trägt, was hier wohl bedeuten würde, dass der Autofahrer stärker belastet wäre, was angesichts des Unfallhergangs auch durchaus gerechtfertigt scheint.

Was Kollege Alex geschrieben hat, ist meines Erachtens völlig korrekt. Tja nun, juristisches Zeugs lässt sich halt häufig nicht komprimieren to the max, da der Teufel fast immer im Detail liegt. Deshalb gilt ausnahmsweise tatsächlich: je länger (sprich ausführlicher), desto besser.

Gruss, Rolf.
 
gerry-h

gerry-h

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Hallo Gerry, willkommen im Club....
Bin leider schon ne Weile Mitglied....aber noch nie was Ernstes... tock tock tock...

...wird es hier mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine Teilschuld auch zu Deinen Lasten herauslaufen....
Geh ich in der Zwischenzeit auch davon aus. Mit 'Jeder zahlt seinen Schaden' könnt ich gut leben.

juristisches Zeugs lässt sich halt häufig nicht komprimieren
Dem Alt-Bundeskanzler Kohl wir der Ausspruch 'Ich wills ganz genau wissen, aber verschon mich mit den Details' nachgesagt. Das kann halt nur ein Politiker sagen (so er's denn tatsächlich gesagt hat). Sobald es juristisch präzise wird, wird's ausführlich.

Danke, Gruss
gerry
 
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jonnyy-xp

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Hallo Gerry,

weil du von Verletzungen nicht berichtest, gehe ich davon aus, dass du unverletzt bist?! Wenn ja, Glückwunsch.
Die Beschädigungen am Auto lassen eigentlich darauf schliessen, dass du schwere Beinverletzungen hättest davon tragen müssen. Wenn dem nicht so ist, zeigt das die hervorragende Wirkung der Schutzbügel.

Die Bilder von deiner Kuh zeigen eigentlich auch keine grösseren Schäden, ausser den Kratzern an den Schutzbügeln und dem Gummiabrieb (Autoreifen?) am Zylinderschutz. Ich wünsche dir, dass der Meister nicht mehr feststellt...

Glück auf,
Volli
!!!
 
alex37

alex37

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hallo Gerry

(einen Moment noch, geht gleich weiter: gs69 lies doch den nächstfolgenden Beitrag, weil der hier ist etwas länger)

So, hier bin ich wieder:

ich würd halt Deiner Versicherung mal den Link mit dem Bundesgerichtsentscheid mailen und mich auf den Standpunkt stellen, dass Deine Versicherung sicher nichts zu übernehmen hat. Vorallem würde ich an Deiner Stelle auf keinen Fall eine Teilschuld akzeptieren oder gar unterzeichnen.

Falls Deine Versicherung eine Teilschuld deinerseits gegenüber der anderen Versicherung anerkennt, würd ich ihr klar mitteilen, dass Du keine Regressforderungen und keine Prämienerhöhung akzeptieren wirst. Das setzt aber voraus, dass Du selbst nichts anerkannt oder unterzeichnet hast, was nach Anerkennung einer Teilschuld klingt.

Die Strassenverkehrsregeln in der Schweiz sind nicht gross anders, als diejenigen in Deutschland. Und die Haftung auch nicht.

Es gibt vertragliche Haftungsgründe. Die fallen hier weg, da Du keinen Vertrag mit dem Unfallgegner hast. Dann gibts gesetzliche Haftungsgründe: Hier vorallem aus unerlaubten Handlungen, wie z.B. Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz. Wenn Du somit gemäss dem erwähnten Entscheid selbst nichts falsch gemacht hast, bist Du nicht strafbar. Wenn Du nicht strafbar bist, liegt keine unerlaubte Handlung vor, aus der man eine zivilrechtliche Haftung ableiten könnte.

Kein Vertrag mit gem Gegner, keine unerlaubte Handlung = keine Haftung, auch zivilrechtlich nicht. (Kausalhaftungen greifen hier nicht und können unbeachtet bleiben)

Braucht aber Nerven, wenn die Gegenseite Dir eine Schuld zuweisen will. Kommt drauf an, was Dir die Sache Wert ist und ob Du Geld für einen Anwalt in die Finger nehmen möchtest oder nicht.

Aber wir malen hier schwarz. Der Fall scheint mir zumindest dermassen klar, dass es mich erstaunen würde, wenn Deine Versicherung eine Teilschuld anerkennt.

Gruss
alex37
 
G

GSATraveler

Gast
Wir wollen hier ja keine allzu überflüssigen Fachdiskussionen führen, und erst noch ohne genaue Faktenkenntnis, deshalb nur kurz: Für die Versicherungen ist es am einfachsten, wenn jeder Beteiligte seinen Schaden trägt - dann fällt nämlich nichts zulasten der (Haftpflicht-)Versicherungen an. Sollten die Beteiligten diese oder eine andere von den Versicherungen gemeinsam präsentierte Lösung nicht akzeptieren, dann wird's lustig, vor Allem für die Anwälte, die sich dann (honorarorientiert) darum kümmern werden (je schneller die Lösung, desto kürzer der Fall, desto tiefer das Honorar, desto weniger Interesse des Anwalts). Und Du weisst noch in 6 Monaten nicht, wie die Sache nun ausgeht.

Aber lassen wir die junge Pferde mal noch im Stall und warten ab, was Gerry präsentiert wird. Schön Eines nach dem Anderen, wie in Paris.
Gruss und gute Reparatur, Rolf.
 
gerry-h

gerry-h

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Hallo zusammen

Kurzer Zwischenstand:
Meine Zylinderschutzhaube ist getauscht, somit von den Kratzern an den Bügeln abgesehen, Schaden behoben.

Gestern bekam ich ein Schreiben von MEINER Versicherung. Der Unfallgegner hat sich direkt via Anwalt an meine Versicherung gewandt, zwecks Regulierung des Schadens.

Wird spannend....:)

Fortsetzung folgt....

Gruss
gerry
 
gerry-h

gerry-h

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Haftung abgelehnt

Hallo zusammen

Habe ein Schreiben erhalten, dass die gegnerische Versicherung die Haftung ablehnt. Ich muss beweisen, dass der Andere Schuld ist.:mad:
Die Begründung find ich aber herzallerliebst: Er hätte geblinkt UND sich per Schulterblick vergewissert....
Wenn dem so gewesen wäre, ist der Unfallgegner entweder blind oder vorsätzlich rausgefahren.

Gruss
gerry
 

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Rollo-OL

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§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Die Tatsache das Du "vorsichtig vorbei gefahren" bist und er anscheinend ohne Rücksicht auf Verluste abbiegt beisst sich irgendwie.
Das geht vor den Kadi, jeder zahlt den ihm entstandenen Schaden selbst und chicco.
 
Zörnie

Zörnie

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"Schöne" Begründung der Versicherung. Ich bin mir nicht sicher, ob die für ihren Versicherten nicht alles schlimmer macht. Da könnte man ihm ja beinahe Vorsatz unterstellen :eek:

Grüße
Steffen
 
G

GSATraveler

Gast
...dass die gegnerische Versicherung die Haftung ablehnt
Hallo gerry, war wohl zu erwarten. Deine Versicherung wird das Schreiben auch erhalten haben resp. Du wirst es ihr zustellen; die sollen mal zusammen schauen, sprechen ja die selbe Sprache (jedenfalls ungefähr). Der Standpunkt von smile.direkt (sic!) bzw. des Unfallverursachers ist widersprüchlich, Deine Geschwindigkeit war ja offensichtlich derart gering, dass er Dich hätte sehen müssen, wenn er tatsächlich geschaut hätte.
Unter dem Strich läuft es also darauf hinaus, dassjeder seinen Schaden trägt. Die Alternative wäre ein Zivilprozess, wobei sich dies angesichts des übersichtlichen Schadens für Dich kaum lohnt (was smile ja weiss). Eine Strafanzeige oder vorab auch die Drohung damit wären auch eine Variante, wobei es da für Dich unvermittelt blöd werden kann.
Würde mich diese Situation betreffen, dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen und nur dafür besorgt sein, dass ich nichts an den Schaden des anderen bezahlen müsste.
Gruss, Rolf.
 
S

Sealiner

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Da anscheinend die Polizei die Sache eingestellt hat, hat der Schadensachbearbeiter etwas Oberhand. Für ihn ist die Sache nachvollziehbar nicht klar.

Fakt ist aber, dass der Linksabbieger Schuld ist, bzw. die Hauptschuld hat, wenn er beim Abbiegevorgang einen Überholer rammt. Deswegen auch der Schulterblick, den man in der Fahrschule lernt und die nächsten 50 Jahre permanent beim Abbiegen ausführt.

Der Ablehnung der Versicherung ist übrigens auch rechtlich falsch. Zumindest besteht eine Gefährdungshaftung des Verursachers, die noch nicht mal nachgewiesen werden muss.

Nimm dir einen Verkehrsrechtler und zieh das Ding durch.
 
L

lechfelder

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Hallo,

der Unfall war in der Schweiz, es gilt also deren Schadenersatzrecht. Dieses muss nicht zwangsläufig mit dem unseren identisch sein!
 
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gerry-h

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Abschlussbericht

Hallo zusammen

Die Sache ist jetzt so gekommen wie erwartet:
Die gegnerische Versicherung lehnt es ab meinen Schaden zu zahlen.
meine Versicherung lehnt es ab, den gegnerischen Schaden zu zahlen.
Somit zahlt jeder seinen Schaden selbst.
Da ich da klar im Vorteil bin, verzichte ich auf eine gerichtliche Klärung und bin froh, dass die ganze Sache für mich so glimpflich abgegangen ist....nur ein Schutzengelchen weniger.... :D

Gruss
gerry
 
gerry-h

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Die Sache ist noch nicht durch. Dein Gegner kann dich ja noch verklagen.

Ich sehe das Recht auf deiner Seite. An deiner Stelle würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
Das ist klar, Klagen kann er immer. Wär aber mutig und frech. Und teuer, denn er muss einen schweizer Anwalt zahlen, der auch deutsches Recht kennt.
Halte ich für unwahrscheinlich.

Gruss
gerry
 
G

GSATraveler

Gast
Hi Gerry, die Sache dürfte gegessen sein, der/die wird nicht klagen. Ausser er/sie hat eine Rechtschutzversicherung, aber ob die bei dieser Ausgangslage Kostengutsprache geben würde, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Die Schutzengel werden übrigens nicht weniger, sondern bei jedem Gebrauch noch aufmerksamer...
Gruss Rolf.
 
gerry-h

gerry-h

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Hi Gerry, die Sache dürfte gegessen sein, der/die wird nicht klagen. Ausser er/sie hat eine Rechtschutzversicherung, aber ob die bei dieser Ausgangslage Kostengutsprache geben würde, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Die Schutzengel werden übrigens nicht weniger, sondern bei jedem Gebrauch noch aufmerksamer...
Gruss Rolf.
Genau so seh ich's auch. Das ist ja Zivilrecht, das heisst, der Unfallgegner muss erst mal seinen eigenen Anwalt bezahlen (im Fall der Niederlage vor Gericht auch meinen ) und auch die Rechtschutzversicherung des Unfallgegners wird abwägen, ob eine Klage genügend Aussicht auf Erfolg bringt. Wie gesagt, ich halte es für unwahrscheinlich.

Dass die Schutzengelchen aufmerksamer werden kann ich bestätigen, ich fahr ja nach wie vor jeden Tag an der Unfallstelle vorbei....inzwischen noch vorsichtiger :)

Gruss
gerry
 
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