Auch wenn der Grundbeitrag 5 Jahre alt ist, die Sache "Zulassung Hessen" ist akuter denn je.
Kurz zum Hintergrund: Die EU hatte die (eigentlich positive) Idee in jedem Land eine Behörde einzurichten, in der die Zulassung von Fahrzeugen ohne EU-Gesamtbetriebserlaubnis geregelt wird. So eine neue BMW oder ein Golf hat das Papier, z.B. ein LKW von Mercedes, der hat das Papier auch, nun macht aber die Firma XY da einen Kran drauf, und schon haben wir einen Sonderfall. Und eben diese sollten von den neuen Behörden "betreut" werden. Nun ist in D Zulassung Ländersache, 16 Bundesländer gibt schon 16 Behörden, und in unserem schönen Hessen wurde das noch aufgeteilt in die Regierungsbezirke .......... und Frankfurt brät auch noch ein extra Würstchen
Scheinbar stellte man dann fest, dass es nicht genügend LKWs mit Kranaufbau gibt um diese Staatsdiener zu beschäftigen und kam auf die tolle Idee alle Änderungen an KFZ bei dieser Behörde auf "sachlich richtig" prüfen zu lassen.
In der Praxis sieht das so aus, dass (fiktive Person) Franz nach langem Überreden einen amtlich anerkannten Sachverständigen mit Sachverstand findet, der ihm an seinem schönen alten BSA-Mopped z.B. eine andere Reifengröße einträgt, weil die Originale nicht mehr zu bekommen ist. Mit dem Gutachtenblatt und den Fahrzeugpapieren geht Franz nun zur Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsbehörde, um die Änderung in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen. Die Bediensteten dort faxen das Ganze dann an die Bündelungsbehörde und dort überprüft ein Verwaltungsangestellter am Schreibtisch, der das Bike nie gesehen hat, ob denn der Ingenieur an der Prüfstelle das alles richtig gemacht hat
Wenn der aaS das mit Sachverstand eingetragen hat, dann steht unser Franz dumm da, denn ohne "Grundlage" (z.B. Gutachten oder Freigabe) lehnt die Behörde die Eintragung ab, demzufolge auch keine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Dann werden weitere Papiere nachgefordert, in diesem Fall wäre das die Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers. Ach, BSA gibts schon ewig nicht mehr
Das ist aber mal Pech für den Franz und in der Behörde kann man sich wieder dem Tagesgeschäft widmen. Franz könnte aber beim TÜV nach einer eingehenden Prüfung der Fahreigenschaften mit der neuen Reifengröße (€ 2000.- oder auch mehr) einen entsprechenden Prüfbericht erhalten und damit "könnte" man das eintragen.
Und so zieht sich diese Schlinge immer mehr zu, immer neue Hürden, Änderungen nur noch mit großem Papierkrieg und entsprechenden Kosten. In Hessen kostet die Eintragung ca. € 15.- plus ca. € 40.- extra für die Erteilung der Betriebserlaubnis durch die BüBe, wenn es überhaupt eingetragen wird, kann auch mal ne Woche dauern, in der man rechtlich gesehen das Fahrzeug nicht nutzen darf, man darf zweimal oder mehr frei nehmen für den Amtsbesuch usw.
In anderen Bundesländern kostet das die € 15.- plus eine Stunde Warten im Amt mit der Gewissheit: Es wird eingetragen, denn der TÜV hat gesagt, das ist Okay.
Gegen diese Praxis wir schon lange angekämpft, bisher leider mit wenig Erfolg, weil sich Franz und seine geplagten Kollegen fast immer mit einem "Geht nicht!" abspeisen lassen. Wer also in Hessen abgewiesen wird sollte auf einen "Rechtsmittelfähigen Bescheid" bestehen, mit der Begründung, warum es abgelehnt wurde, das Papier steht dem Bürger zu. Nur mit dieser "Munition" kann man etwas bewirken, es kann doch nicht angehen, dass jeder "Deichgraf" in Deutschland seine eigenen Regeln macht.
So, jetzt viel Erfolg in hessischen Verordnungsdschungel