gerd_
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Hi
>>>Nach der Logik dürfte ja jeder, der vergisst, bei guter Sicht die NSL auszuschalten, nur mit 50 weiterfahren.<<<
Wenn er es vergisst wird er so schnell weiterfahren wie er denkt (sonst hätte er es nicht vergessen).
Juristisch ist es "ohne ausreichend dichten Nebel" eine ungerechtfertigte Benutzung der NSL (35 EUR), wobei ich nicht glaube, dass man ihn dann auch noch belangt weil er zu schnell war (kein Zusammenhang; wenn er das Eine vergisst muss er kaum an's Andere denken).
Wenn er allerdings im "passenden" Nebel mit NSL schneller als 50 ist, dann ist es wohl ein Geschwindigkeitsverstoss (den in erster Linie die Versicherungen -mit oder ohne Verwendung der NSL- ausschlachten werden).
gerd
Nee, das ist so richtig.Ist so nicht richtig, aber ich weiß, was Du meinst. (Nach der Logik dürfte ja jeder, der vergisst, bei guter Sicht die NSL auszuschalten, nur mit 50 weiterfahren.)
Wenn weniger als 50 m Sicht durch Nebel: dann max. 50 km/h: und dann NSL erlaubt.
>>>Nach der Logik dürfte ja jeder, der vergisst, bei guter Sicht die NSL auszuschalten, nur mit 50 weiterfahren.<<<
Wenn er es vergisst wird er so schnell weiterfahren wie er denkt (sonst hätte er es nicht vergessen).
Juristisch ist es "ohne ausreichend dichten Nebel" eine ungerechtfertigte Benutzung der NSL (35 EUR), wobei ich nicht glaube, dass man ihn dann auch noch belangt weil er zu schnell war (kein Zusammenhang; wenn er das Eine vergisst muss er kaum an's Andere denken).
Wenn er allerdings im "passenden" Nebel mit NSL schneller als 50 ist, dann ist es wohl ein Geschwindigkeitsverstoss (den in erster Linie die Versicherungen -mit oder ohne Verwendung der NSL- ausschlachten werden).
gerd