Zusatzscheinwerfer, was ist erlaubt?

Diskutiere Zusatzscheinwerfer, was ist erlaubt? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen, ich möchte meine 2012 GS TB mit Zusatzscheinwerfern ausrüsten und habe nun hier auch schon eine Menge darüber gelesen, dennoch...
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foggi

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Hallo zusammen,

ich möchte meine 2012 GS TB mit Zusatzscheinwerfern ausrüsten und habe nun hier auch schon eine Menge darüber gelesen, dennoch ist mir die Gesetzes Lage dazu irgendwie nicht ganz klar.
Es gibt da verschiedene Paragraphen in denen steht, dass Zweiräder mit einem Nebellicht und einem Zusätzlichen Fernlicht ausgerüstet sein dürfen.
Kann mir mal einer sagen was das alles für Zusatzscheinwerfer sind, die ihr so verbaut habt?
Was heisst Zusatzscheinwerfer, sind das Nebellichter, Fernlichter oder sonst was?
Die originalen von BMW was sind das für welche? Und macht es einen Unterschied ob es LED oder andere sind?
Es gibt Nebelscheinwerfersätze mit 2 Lichtern, ist das dann überhaupt legal?
Ich finde die Lichter an der GS nicht so schlecht, hatte vorher die 1150 GS und da war es wesentlich dunkler. Meine Motivation für zusätzliche Beleuchtung ist eher nicht die Dunkelheit in der Nacht heller zu machen, sondern am Tag durch zusätzliche Lichter besser gesehen zu werden.
Da gibt es ja dann auch noch Tagfahrlichter. Die sind ja in der Regel LEDs und recht grell, so dass sie auffallen, aber laut diesen Paragraphen dürfen die nicht zusammen mit dem Abblend- oder Fernlicht brennen.
Das Abblendlicht kann und will ich aber dazu gar nicht ausschalten.
Und braucht es dann für egal welche Lampe eine ABE?
Irgendwie ist mir das alles nicht so klar und vielleicht kennt sich hier jemand damit aus.
Ich möchte ja nicht jedes Mal vor dem TÜV alles regelkonform umbauen müssen.
Danke für eure Hilfe.
foggi
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nachdem die Frage nicht neu ist
Zusatz- Fern- u. Nebelleuchten EU-Vorschriften
und auch gleich
Tagfahrleuchten und Tagfahrlicht

Was heisst Zusatzscheinwerfer, sind das Nebellichter, Fernlichter oder sonst was?
"sonst was" gibt es zulassungstechnisch nicht, also sind es entweder Fern- oder Nebellichter. In Frage käme nur noch Abblend/Fahrlicht, doch das ist kein "Zusatz", sondern nach Meinung des Gesetzgebers immer ausreichend vorhanden
Die originalen von BMW was sind das für welche? Und macht es einen Unterschied ob es LED oder andere sind?
Das sind Nebel. Welche es sind ist egal, Hautsache sie haben eine E-Nummer
Es gibt Nebelscheinwerfersätze mit 2 Lichtern, ist das dann überhaupt legal?
siehe links
Ich finde die Lichter an der GS nicht so schlecht, hatte vorher die 1150 GS und da war es wesentlich dunkler. Meine Motivation für zusätzliche Beleuchtung ist eher nicht die Dunkelheit in der Nacht heller zu machen, sondern am Tag durch zusätzliche Lichter besser gesehen zu werden.
Das wird problematischer. Wenn Du auf der legalen Seite sein möchtest, ist auch der Gebrauch legaler Zusatzscheinwerfer nur im dafür gesetzlichen Rahmen zulässig. Auf Deutsch: Nebelscheinwerfer darfst Du nur benutzen wenn Nebel(etc.; Link)) herrscht. Natürlich werden sie vielfach zu irgendwelchen anderen Zwecken missbraucht. Dochj Du fragtest nach "legal"
Da gibt es ja dann auch noch Tagfahrlichter. Die sind ja in der Regel LEDs und recht grell, so dass sie auffallen, aber laut diesen Paragraphen dürfen die nicht zusammen mit dem Abblend- oder Fernlicht brennen.
So isses. Dennoch werden Tagfahrleuchten (Tagfahrlicht ist etwas anderes (Link)) wild geschaltet und betrieben
Das Abblendlicht kann und will ich aber dazu gar nicht ausschalten.
Und braucht es dann für egal welche Lampe eine ABE?
Jein, die ABE heisst in diesm Fall E-Nummer (Link)

Letztlich sind Lichter, Wahnwesten, Tagfahrleuchten, Kriegsbemalungen á la Feuerwehr, etc. Komponenten passiver Sicherheit. teilweise nicht wenig durch Lobbyisten gepuscht.
Was nützen mit tausend Lichter und Geraffel wenn ein Mitverkehrsteilnehmer beschliesst "ist noch weit weg" und loslegt? Entweder sah er Licht, kombinierte "ist noch klein, müsste grösser sein, folglich weit entfernt" und verschwendete keinen Gedanken an ein Mopped sondern nur an breite Autos, oder er rechnete nicht damit, dass der Moppedler mit "vollkommen legalen" 100Km/h auf der Landstrasse anrollte.
Was nützen sie wenn jemand der (irrigen) Meinung ist er habe Vorfahrt und loslegt?
Was nützen sie wenn jemand gar nicht denkt und loslegt? Ein Freund von uns (mit Mopped) wollte in einer weitgezogenen, gut übersichtlichen Kurve überholen, sah einen Entgegenkommenden und beschloss "wenn der vorbei ist, dann...". Es war einer vorbei und er zog raus. Direkt vor den Entgegenkommenden! Er hatte einfach falsch reagiert. Tatsächlich sah er zwei Entgegenkommende und wollte nach dem zweiten raus, hatte aber fatalerweise gedanklich zu "wenn vorbei dann raus" verkürzt. Er lebt noch und fährt auch wieder.
Was nützen sie wenn ich auf der Vorfahrtstrasse bin, fast vorschriftsmässig mit 60 (bei erlaubten 50) dahineiere, mir ein von rechts kommender Einheimischer, der an einem Stopschild wartet, mir in die Augen sieht und 20 m vor mir plötzlich zu queren beginnt? Ist mir passiert.
Kurz: Das ganze Geraffel nutzt nichts wenn die App (vulgo: Gehirn) zwischen den Ohren ausser Betrieb ist. Mein Fahrlehrer gab mir 3 Regeln mit auf den Weg. Eine davon: "Speziell wenn Du mit einem Zweirad unterwegs bist, denke daran: Alle Anderen sind doof und Du bist unsichtbar! Verhalte Dich dementsprechend und Du wirst lange leben!"
Auch ohne Zusatzlichtchen (tagsüber) habe ich es damit schon die ersten 43 Jahre geschafft.
gerd
 
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PStranger

PStranger

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Vielen Dank für den Link! Verstehe ich das richtig, daß demnach eigentlich nur 1 zusätzlicher Fernscheinwerfer legal ist (von den erlaubten zwei habe ich ja einen schon serienmässig).
 
gerd_

gerd_

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Hi
Für die GS stimmt das. Bei der RT ist es eine bauliche Einheit mit dem Fahrlicht und da wären zwei zulässig.
Ich habe zwei Xenon-Fernzusatzscheinwerfer an der GS. Einer davon ist illegal. Noch kein Poli oder TÜVie hat sich daran gestört. Auch nicht wenn ich direkt darauf anspreche. Kommentar unisono: "ob Du zwei oder drei Scheinwefer abblendest wenn einer entgegenkommt ist eigentlich egal"
Andernfalls würde ich das Lämpchen aus dem serienmässigen Fernscheinwerfer nehmen. Zukleben geht übrigens nicht. Da funktioniert das Standlicht nicht korrekt :-)
 
PStranger

PStranger

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Sehr interresant, danke für die Info! :daumen-hoch:
Ich habe die K50 mit dem LED Scheinwerfer, den würde ich auch mal als eine bauliche Einheit betrachten, und könnte dann legal 2 Zusatzfernscheinwerfer montieren?
 
gerd_

gerd_

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Hi
Leider ist "bauliche Einheit" nicht ganz sauber definiert. Bei einer 1100GS mit dem Unimogscheinwerfer ist es eindeutig eine Einheit. Bei einer 1150 GS eindeutig nicht. Mit dem LED Scheinwerfer der K50 habe ich mich noch nie befasst, kenne ihn nicht wissentlich.

Ein Indiz ist ein gemeinsames Abdeckglas. Das ist inzwischen schwammig. Die 1200 GS hat zwar ein "Glas" aber da verdeckt es nach meiner Auffassung eindeutig 2 getrennte Scheinwerfer.
"Einheiten" sehe ich z.B. bei 1600GT, R1200RT, K1300S, R1200R,
"Keine Einheiten" bei R1200GS, R1150GS, K1300R, S1000RR,
Doch, wie bereits erwähnt, habe ich noch niemanden getroffen der sich darüber ernstlich aufgeregt hat.
Der TÜVie meint immer "oops, Xenon am Motorrad . .." und beruhigt sich dann wenn man ihm versichert, dass es für Xenon-Fern keine Einschränkung gibt (einer hat mal selber geforscht). Dann sind sie alle wild darauf eine E-Nummer zu finden (sind von Hella und haben eine). Und erst ganz zum Schluss kommt die Bemerkung "sind das jetzt 2 oder 3? Ach sch...drauf."
gerd
 
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