Zusatzscheinwerfer an R1200GS

Diskutiere Zusatzscheinwerfer an R1200GS im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Vielen Dank!
olst

olst

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GS Ralle schrieb:
Hey Olst,
wenn Du den Zusatzscheinwerfersatz von Wunderlich nimmst, hast Du einen kompletten Kabelbaum mit Schalter (Schalter beleuchtet für TÜV),Aluhalter für die Leuchten wie auf dem Bild, Relais, Schrumpfschlauch, Kabelbinder usw. Der Einbau dauerte bei mir ca.2 1/2 Std. Der Satz ist SUPER und sieht am Bike klasse aus.

Gruß Ralle
Vielen Dank!
 
D

Dietmar

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R 1200 GS
GS Ralle schrieb:
Hey Olst,
..., hast Du einen kompletten Kabelbaum mit Schalter (Schalter beleuchtet für TÜV),...
Bei einem Motorrad braucht der Schalter nicht beleuchtet zu sein !
Ist eine Vorschrift für's Auto.

Und keine Nachrüstung kommt mit dem CAN-Bus in Berührung, da man da nichts nachrüsten kann (außer der originalen DWA).

Gruß

DIetmar
 
G

GS Ralle

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Hey habe mir die kleinen "Micro Flooter" von Wunderlich gekauft die sind SUPER. Komplett Preis mit allen anbauteilen,kabel und Schalter mit TÜV ABE für 180€. Hat sich gelohnt.

Gruß Ralle
 
P

peter1212

Gast
ich habe mir auch die mini floater geholt. allerdings beim rsbike.de. preis 44 €uronen incl. versand, dazu vom conrad das lastrelais und die wasergeschützen kabelschuhe, ein paar meter draht.

bisher hat der spass 55 Euronen gekostet. diese woche bekomme ich die lampenhalter, nach mass gebaut aus aluminium. ich stelle dann mal ein paar fotos ein.

cu...peter1212
 
Q-Charly

Q-Charly

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R 1200 GS -- 10/06
Hallo,

beobachte das "Zusatzscheinwerfer-Thema" auch schon einige Zeit. Hätte gerne die HELLA Micro DE Premium mit schönen Befestigungswinkeln und Autoswitch montiert. Dies habe ich aber bisher als Komplettangebot noch nirgends gefunden.

Ansonsten gibt's zum Bsp. von "Fernblau" oder "MotoBozzo" in der Bucht ganz passable Angebote. Da sind dann Kabelbäume und Beschreibungen dabei, wo man schon klar kommt. Falls zulässig, hielte ich einen Autoswitch für interessant (www.autoswitch.de).

Was mich am meisten nervt, ist dass niemand exakt sagen kann, was erlaubt ist und was nicht (XENON, separater Schalter für Nebelscheinwerfer usw.), nicht mal der TÜV.

Gruß
Charly
 
D

Dietmar

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R 1200 GS
Q-Charly schrieb:
Was mich am meisten nervt, ist dass niemand exakt sagen kann, was erlaubt ist und was nicht (XENON, separater Schalter für Nebelscheinwerfer usw.), nicht mal der TÜV.
Xenon-Fernlicht: ja
Schalter für NSW: mir nicht bekannt => nein
Kontrollleuchte NSW: nein

Falls wirklich nötig (Ärger TÜV), dann mache ich mir die Mühe und nenne Dir die Quelle.

Gruß

Dietmar
 
Paraglyder

Paraglyder

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B.E.P. schrieb:
:D Lesen was autoswitch selber schreibt nicht in verbindung mit can bus:D

Hallo B.E.P

Wo steht das ?? Autoswitch geht sehr wohl an 1200er GS Modellen mit Can Bus. Nur mußt Du dann den 5P Autoswitch nehmen und nicht wie bisher den 5NB :p :p :p
 
Q-Charly

Q-Charly

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Hallo Dietmar,

mein Stand war:
XENON als Nachrüstung für Motorräder (auch als Fernlicht) nicht zulässig, hat mich dann aber nicht mehr interessiert, da ich Nachrüstfunzeln wegen "besser gesehen" werden am Tage suche, da ich den Eindruch habe, viele Möppelfahrer werden deshalb von der Straße "geschossen"

Kein Schalter (und somit keine Kontrollleuchte )für NSW bei Motorrädern kann sein, aber bisher nicht bestätigte Info.

Zum Autoswitch: Paraglyder hat recht, außer den 5P gibt's noch die neueren 5NP2 und 5P2, kenne aber die Unterschiede nicht.

Gruß
Charly
 
D

Dietmar

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R 1200 GS
Q-Charly schrieb:
XENON als Nachrüstung für Motorräder (auch als Fernlicht) nicht zulässig,
Zusatz-Fernscheinwerfer in Xenon sind zulässig, siehe z.B. TT.
Leider habe ich auf die Schnelle keinen richtigen "Beweis" gefunden.
Edit: Und auch bei längerer Suche habe ich nichts leider nichts gefunden !


Bei meiner Suche fiel mir ein TÜV-Dokument in die Hände,
in dem etwas von der Pflicht eines separaten Schalters für die NSW steht :
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.PDF

Edit: In der ECE-R53 unter http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927635/R-53-Beleuchtung-Lichtsignaleinrichtung-Motorraeder.pdf
findet sich unter 6.10.9, dass die NSW unabhänig von Abblendlicht und Fernlicht geschaltet werden können müssen
=> ergo Autoswitch zulässig !
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_927635/R-53-Beleuchtung-Lichtsignaleinrichtung-Motorraeder.pdf

Gruß

Dietmar
 
Zuletzt bearbeitet:
Q-Charly

Q-Charly

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R 1200 GS -- 10/06
Hallo Dietmar,

nichts für ungut, aber nur weil die Dinger verkauft werden, ist noch lange nicht gesagt, dass die Montage in D zulässig ist, TT verkauft "in alle Welt". Übrigens war ich mit dem "Laden" im Kontakt in diesem Thema, das war aber so was von nervig und enttäuschend, ich wäre fast verzweifelt. Der Typ im Service war nicht in der Lage auch nur eine meiner Fragen zu beantworten, ich erhielt lediglich Dokumente von Montageanleitungen usw. Ich hab dann irgendwann aufgegeben.

Nachstehend habe ich die Korrespondenz mit unserem hiesigen TÜV zu diesem Thema eingefügt, damit war für mich alles klar:

Gesendet: Donnerstag, 2. November 2006 15:21
An: Karl.Lieb
Betreff: AW: Zusatzscheinwerfer


Sehr geehrter Herr Lieb,

In der StVZO wird bezüglich Xenon-licht nicht zwischen Fern- und Abblendscheinwerfern unterschieden. Wörtlich heisst es im §50(10): "Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen
1. .... automatische Leuchtweitenregulierung.....
2. ... Scheinwerferreinigungsanlage.... "

Die Art der Betätigung des Nebelscheinwerfers ist nicht vorgeschrieben und ein Kontrolllämpchen ist auch nicht vorgeschrieben

Für weitere Rückfragen können Sie mich telefonisch unter ... erreichen

Mit freundlichem Gruß

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Karl.Lieb [mailto:Karl.Lieb]
Gesendet: Montag, 23. Oktober 2006 21:24
Betreff: AW: Zusatzscheinwerfer


Guten Tag Herr ,

vielen Dank für Ihre Infos!

Bezüglich Ihrer Antwort zu 1.-3. bin ich jetzt schon etwas verblüfft: Es gibt viele Zubehörhändler, die solche Scheinwerfer zur Nachrüstung anbieten. Das wäre doch sinnlos, wenn dies nicht zulässig ist. Als ich bei einem konkret nachfragte, erhielt ich die Auskunft: Xenon als Fernsscheinwerfer wäre zulässig, als Abblendlicht nicht, da fehlende Leuchtweiten- und Reinigungseinrichtung ?!

Zu 4. Eine unabhängige Ein- Ausschaltung wäre ja mit einem Autoswitchschalter gegeben. Die Frage ist, ob ein "Hand"schalter, womöglich mit Kontrolllämpchen vorgeschrieben ist?

Freundliche Grüße
Lieb

Gesendet: Montag, 23. Oktober 2006 14:00
An: karl.lieb
Betreff: Zusatzscheinwerfer


Sehr geehrter Herr Lieb,
1.-3. Xenon-scheinwerfer sind nicht zulässig
4. Nebelscheinwerfer müssen unabhängig vom Abblendlicht ein-/ausgeschaltet werden können. (Separater Schalter erforderlich)

5. es gibt verschiedene Möglichkeiten Scheinwerfer am Motorrad nachzurüsten, die auch davon abhängen, welche Scheinwerfer bereits vorhanden sind. Eine allgemeine Empfehlung ist daher schlecht möglich.

Für Rückfragen können Sie gerne am TÜV-Service-Center in ... anrufen.

Mit freundlichem Gruß

---------------------------------------------------------------------------
(Karl Lieb,
; Gesendet: 22.10.06 20:42 An: TÜV...)


Sehr geehrte Damen und Herren,

habe die Absicht, an meinem Kraftrad (BMW R 1200 GS-Bj. 2006) Zusatzscheinwerfer anzubringen, vor allem, um besser gesehen zu werden, aber auch um selbst besser zu sehen.

Um nicht zu ausschweifend zu schreiben, hier meine Fragen in Kurzform:

1. Sind Xenon-Fernscheinwerfer zur Nachrüstung zugelassen (in den diversen I-Net-Foren kursieren die verschiedensten Versionen hierzu)

2. Wenn ja, welche Anzahl (einer oder zwei Stk.)

3. Wenn ja, kann 1 Xenon-Fernscheinwerfer und 1 Halogen-Nebelzusatzscheinwerfer montiert werden?

4. Müssen Nebelscheinwerfer mit einem separaten (mechanischen) Schalter zugeschalten werden? In Ihrer Broschüre steht nur ...ist geboten. Im I-Net gibt es Angebote für Halogen-Nebelzusatzscheinwerfer, welche mit einem sogenannten Autoswitch zugeschalten werden. Ist dies überhaupt zulässig?
5. Was empfehlen Sie als Zusatzscheinwerfer für Krafträder? 1x Fern + 1 x Nebel oder 2 x Nebel?


Mit freundlichen Grüßen
Karl Lieb

Da mich XENON nicht mehr interessieren, habe ich die Sache nicht mehr weiterverfolgt!

Gruß
Charly
 
D

Dietmar

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R 1200 GS
Q-Charly schrieb:
nichts für ungut, aber nur weil die Dinger verkauft werden, ist noch lange nicht gesagt, dass die Montage in D zulässig ist,
Die Aussage könnte von mir sein. Absolute Zustimmung !

Wie gesagt, eine schriftliche Genehmigung habe ich noch nicht gefunden.
Wird wahrscheinlich eine Lücke in den Gesetzen sein...

Dem TÜV-Kollegen hätte auffallen dürfen, dass die Auflagen der automatischen LWR und der SRA nur für Autos gelten...

Auch ein Autoswitch ist ein separater Schalter, siehe Bezug zur ECE .

Gruß

Dietmar
 
vision1001

vision1001

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Also alles in allem ist es doch so: Wenn Euch die Rennleitung anhält und genau so viel Unwissen oder falsch angewandtes Fachwissen wie manche beim TÜV, Straßenverkehrsamt, in der Kirche oder sonstwo, dann hat man mit den Xenon-Lampen als erstes n Termin mit dem man sich rumärgern muss.

Fakt ist, dass es Mottorräder MIT XENON-Licht serienmäßig gibt und die keine Reinigungsanlage haben... LWR weis ich nicht, meine aber nicht. Ob die dann ESA haben müssen... keine Ahung. Ggf. kann ja mal einer beim blauweißen Kundenservice anfragen, wie das bei der K1200LT geregelt ist und unter welchen Rechtsgrundlagen, oder ob es da ne Sondergenehmigung gibt oder die Dinger gar immer extra in die Papiere eingetragen werden.

In Eure ganzen Überlegungen solltet ihr mal einbeziehen, ob es überhaupt ein Xenon Fernlicht sein muss... imho bringt Xenon LIch am meisten bei Abblendlicht, da dort nicht nur die LIchtfarbe anders ist (heller erscheint) sondern auch der Lichtkegel (wie und warum auch immer) anders ist und die Leuchtweite höher. Nur weil Xenon drau fsteht, heisst das doch nicht immer gleich besser und toller... im Normalfall reicht das normale Fernlicht der GS doch vollkommen aus.

Deshalb finde ich die auch von BMW an der Adv. angebotene Lösung mit die beste. Zwei Zusatzscheinwerfer (die manchmal Nebel heissen, manchmal Zusatz... wie auch immer) welche man einfach immer anmachen kann.
Damit sieht man aus wie ne Einsenbahn und der "besser sehen Effekt" ist am ausgeprägtesten. Außerdem ist die Ausleuchtung des Nahbereiches genau das, wo das "Kar-Dall-Auge" seine Schwächen hat und die werden optimal beseitigt.

Wenn NAchts das Fernlicht so schlecht ist, dass ihr meint da was machen zu müssen, dreht einfach den Gashan etwas zu, das bringt am meisten Sicherheit auf dunklen Landstrassen ;)
 
Q-Charly

Q-Charly

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Hallo,

weil ich mit dem vorigen Beitrag absolut übereinstimme, habe ich das XENON-Thema abgehakt und bin auf der Suche nach einem Angebot für HELLA Micro DE Premium-Nebelfunzeln, mit schöner Halterung und Autoswitch!!!

Gruß
Charly
 
Goldi

Goldi

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R1200GS
Diesen Halter finde ich nicht schlecht, aber auch nicht billig :cool:

Gruß
 
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Goldi schrieb:
Diesen Halter finde ich nicht schlecht, aber auch nicht billig :cool:

Gruß
O_O der is ja cool.

ABER 120,- EUR.... :mad::mad::mad: Das ist mehr als Wucher für n gelasertes Blech, 4 mal abgewinkelt.

OK, dann matt gestrahlt... pff... schwarz matt lackiert würd bei der geringen Sichfläche aber doch vollkommen ausreichen.


@:Q-Charly: Druck Dir die Bilder von dem Halter aus, kauf die pasende Funzeln und geh mit beidem zu der schlosserei in der nähe. Wenn Du nur die benötigten löcher reinbohren lässt und das ganze dann matt lackierst biste mit 30-50 EUR damit fertig.
 
Q-Charly

Q-Charly

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Hallo,

diese gibt's in verschiedenen Angeboten in ähnlicher Ausführung. Aber keiner rückt raus, was für Lampen hier verbaut werden, vermutlich irgendwelche China-Funzeln.

Die Hella-Lampen sind jedenfalls gut bekannt und hinsichtlich Ausleuchtung und Lichtausbeute über jeden Zweifel erhaben.

Zu den Halterungen: Wie findet die Befestigung des vom Schlosser gefertigten "Blechstreifens" am Rahmen/Verkleidung oder sonst wo statt? Da fehlen doch noch ein paar Teile oder?
Und außen gehört eigentlich dann auch noch ein Abdeckblech hin, da die ZSW normalerweise zum Einbau in Stoßstangen o.ä. gedacht sind und deshalb in der Seiten- bzw. Rückansicht ohne Abdeckung nicht besonders ansehnlich sind!!

Sorry, ich will halt, wenn ich was mache, es möglichst perfekt haben!!!

Gruß
Charly
 
D

Dietmar

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@Q-Charly:

Die Lösung liegt in unterschiedlichen Rechtssystemen.
Also nach ECE sind Xenon-Scheinwerfer für Motorräder gar nicht zulässig.
Bei einer Nachrüstung hingegen ist die STVZO zuständig.

Hier gilt der §50 Abs. 10:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
  1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
  2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
  3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

D.h. diese Auflagen gelten nicht für das Fernlicht allein.

Jetzt müssen wir nur noch ein wenig nach der Zulässigkeit suchen:
Siehe §49 Abs. 1:
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.

Mal sehen, was sich noch findet...

Gruß

Dietmar
 
vision1001

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Q-Charly schrieb:
Hallo,

diese gibt's in verschiedenen Angeboten in ähnlicher Ausführung. Aber keiner rückt raus, was für Lampen hier verbaut werden, vermutlich irgendwelche China-Funzeln.

Die Hella-Lampen sind jedenfalls gut bekannt und hinsichtlich Ausleuchtung und Lichtausbeute über jeden Zweifel erhaben.

Zu den Halterungen: Wie findet die Befestigung des vom Schlosser gefertigten "Blechstreifens" am Rahmen/Verkleidung oder sonst wo statt? Da fehlen doch noch ein paar Teile oder?
Und außen gehört eigentlich dann auch noch ein Abdeckblech hin, da die ZSW normalerweise zum Einbau in Stoßstangen o.ä. gedacht sind und deshalb in der Seiten- bzw. Rückansicht ohne Abdeckung nicht besonders ansehnlich sind!!

Sorry, ich will halt, wenn ich was mache, es möglichst perfekt haben!!!

Gruß
Charly

Naja das Leuchtmittel ggf. gegen ein vernünftiges, was auch Ruckelfester ist, zu tauschen sollte dabei doch das kleinste Problem sein.


Aber wenn ich irgendwo mal nen Halter für Microflooder seh, sag ich nochmal hier bescheid.
 
Thema:

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