Zusatzscheinwerfer tagsüber an oder aus?

Diskutiere Zusatzscheinwerfer tagsüber an oder aus? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Blaulicht?? Kein Problem:D
Andreas-SIN

Andreas-SIN

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Blaulicht + Gelblicht + Rotlicht sollte nicht vergessen werden, Martinshorn oder ein Nebelhorn würden den Aufmerksamkeitsfaktor weiter ergänzen:cool::rolleyes::)

Nebelhorn waere cool..... wuerde auch das Ueberalterungsproblem loesen, da es echt Herzinfakte ausloesen kann....allerdings wird man nicht mehr uebersehen aehhh....ueberhoert.

Meine offenen S&S Krawalltueten waren an der Fat Boy auch eine Art "Warnweste" allerdings ging der Krach selbst mir auf den S....

Gruesse Andreas
 
volker998

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Oh oh oh, da ist sie wieder die deutsche Haltung: Entweder Du machst es wie ich oder Du laesst es besser sein!

Gut das ich 8000 km wech bin und es machen kann wie ich will...... und ich werde nicht das Motorradfahren sein lassen!
@Andreas Was hat das jetzt mit Deutsch zu tun:confused:
Mach alles so wie DU es möchtest, es ist doch DEIN Leben.;)
Klar gibts Spinner die vor Ampeln per Stoppie anhalten. Aber das sind sicher Ausnahmen. Ich denke die meisten hier brauchen keine Aufklärung über Radlasten beim Bremsen, da die Mehrheit hier viele viele KM auf dem Buckel haben und die wissen sicher was sie tun.
Es ging doch primär um das GESEHEN WERDEN oder? Und die Leute hierzulande sind sicher auch nicht anders unaufmerksam als anderswo. Deshalb hatte ich am Beginn des Beitrags wissen wollen wer mit Licht ( Zusatzleuchten an) fährt. Wie man lesen kann fast 90 % oder mehr. Und das ist gut so. Im wesentlichen sind wir einer Meinung, denke ich.
Gesund bleiben heißt die Devise. Mit ALLEN Mitteln. Übrings würde ich gern die restlichen KM ( wer weiß wieviel) auch noch einigermaßen sturz und unfallfrei bewerkstelligen, nach 40 Jahren. ( bis jetzt dürften es einige mehr sein als 150.000)
PS: Aber Zeit zum Mädle schaue sollt scho sei gelle? Bin ja schließlich nicht auf der Flucht. Auch wenns ja heißt "wer später bremst ist länger schnell":D:D.........Aber darauf kann ich gern verzichten, muß niemand was beweisen, deshalb immer mit der Ruhe.:cool::cool: Mit den nervösen Moppeds war ich lange genug unterwegs.;)
 
Andreas-SIN

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Hi,
Leider erlebe ich immer öfter diese deutsche Belehrung.
Und Deine Nebensaetze sind halt sehr bewertend. Da ist man in etlichen Teilen der Welt etwas gelassener. Natürlich fahr ich wie ich will und jeder hat halt einen anderen Beweggrund 2 Räder zu fahren. Von cruisen bis rasen ist halt alles dabei. Wobei man das Rasen hier vernachlässigen kann, da die GS das falsche Tool dafür ist.

Und ganz nebenbei: Uebersehen werde ich meistens in Situationen, wo meine Actionen etwas zügiger sind und die Anderen einfach nicht mit mir rechnen, da zu schnell oder beim Überholen usw. es gibt sicher auch andere Standardsituationen, die sind aber bei mir seltener vorgekommen.

Und selbstverständlich kann jeder soviel Christbaum wie ihm gefällt anschalten. Wenn man Road King oder Gold Wing Piloten vor Augen hat kann man der GSlern nur zurufen: Da geht noch was! :)

Also immer schön locker bleiben.....besonders beim Wedeln;)

Grüße Andreas
 
Foo'bar

Foo'bar

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Ich hab tagsüber i.d.R. alles an, also Abblendlicht plus beide NSW. Die Dinger blenden bei korrekter Einstellung nicht mehr als der Hauptscheinwerfer. Eine Belästigung oder gar Gefährdung entgegenkommender VT durch die beiden zusätzlichen Lichter halte ich für ausgeschlossen. Wie das mit den LED-ZSW wird, die ich mir neulich bestellt habe, muss ich dann mal sehen, wenn sie montiert sind.
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Eigentlich steht es ganz klar in der STVO:
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel und schlechter Sicht mit einer Sichtweite von weniger als 50m eingesetzt werden.
Und da steht nichts davon, dass einspurige Fahrzeuge ausgenommen sind.

Aber im Prinzip das gleiche Problem wie mit den Wahnwesten.
Die sollen auch andere Verkehrsteilnehmer auf Ausnahmesituationen wie ein durch eine Panne liegengebliebenes Fahrzeug oder eine Baustelle aufmerksam machen.

Der deutsche Motorradfahrer per se :cool: geht aber scheinbar davon aus, dass er permanent eine gefahrentechnische Ausnahme darstellt und fährt daher immer mit Wahnweste und Nebelscheinwerfer. ;)
 
L

LGW

Gast
Spannender Thread :D

Ich hab meine Nebler an bei Nacht und Dämmerung, und, weil ich dort schon mehrfach aufs übelste Ignoriert worden bin, auf der BAB. Ansonsten nicht, man sieht mich mit oder ohne eh gleich schlecht.

Einmal bin ich bei Nacht wegen der drei Lampen für einen weit entfernten Trecker gehalten worden, inkl. dem logischen Ausgang - zum Glück nur Materieller Schaden.

So gesehen hat es immer zwei Seiten :o
 
Rollo-OL

Rollo-OL

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Der deutsche Motorradfahrer per se :cool: geht aber scheinbar davon aus, dass er permanent eine gefahrentechnische Ausnahme darstellt und fährt daher immer mit Wahnweste und Nebelscheinwerfer. ;)
Ja.
Heute fünf Stunden und 180 Kilometer über Land.
Brenzlige Situationen bzw. übersehen worden : 0,00 %.
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Ja.
Heute fünf Stunden und 180 Kilometer über Land.
Brenzlige Situationen bzw. übersehen worden : 0,00 %.
Und ohne?

Bin letztens auch 270km über Land gefahren, habe gar keine Zusatzscheinwerfer und meine Motorradjacke ist signalschwarz (Mit Reflektornähten)
Brenzlige Situationen bzw. übersehen worden: 0,00%

Und das ist, auf Grund der längeren Strecke, 50% besser als bei Dir :)
 
Guerillia

Guerillia

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ich habe die noch nie ausgeschaltet :dance:

- - - Aktualisiert - - -

Eigentlich steht es ganz klar in der STVO:
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel und schlechter Sicht mit einer Sichtweite von weniger als 50m eingesetzt werden.
Und da steht nichts davon, dass einspurige Fahrzeuge ausgenommen sind.

Aber im Prinzip das gleiche Problem wie mit den Wahnwesten.
Die sollen auch andere Verkehrsteilnehmer auf Ausnahmesituationen wie ein durch eine Panne liegengebliebenes Fahrzeug oder eine Baustelle aufmerksam machen.

Der deutsche Motorradfahrer per se :cool: geht aber scheinbar davon aus, dass er permanent eine gefahrentechnische Ausnahme darstellt und fährt daher immer mit Wahnweste und Nebelscheinwerfer. ;)

Sind das eigentlich Nebelscheinwerfer oder Zusatzscheinwerfer?
 
Foo'bar

Foo'bar

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Eigentlich steht es ganz klar in der STVO:
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel und schlechter Sicht mit einer Sichtweite von weniger als 50m eingesetzt werden.
Und da steht nichts davon, dass einspurige Fahrzeuge ausgenommen sind.
Ist das in Österreich so? Die 50-Meter-Regel gilt in Deutschland ausschließlich für Nebelschlussleuchten.

§ 17 (3) Satz 5 StVO.
 
Thema:

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