SimonADV
- Dabei seit
- 10.07.2018
- Beiträge
- 1.940
- Modell
- PK 144; K51 '19 HP;TE300i
Servus,
scheiße sowas... Aber gehört leider zum Leben.
Meine Erfahrungen (explizit keine Rechtsberatung, kein Gewähr):
Ich würde die Karre so schnell wie möglich, nach dem von dir bestellten Gutachten, veräußern. Wenn du keinen Gutachter kennst, Anwalt fragen. Ich würde evtl. einen Anwalt deiner Rechtsschutzversicherung nehmen sofern die Wahl noch offen ist. Die sind meist am engagiertesten.
Evtl würde ich es an einen Bekannten verkaufen, aber alles schriftliche mit sauberen Vertrag. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass man sich mit polnischen Restwertkäufern ärgern kann.
Ich würde dem Gutachter auch die Kleidung zeigen und bitten diese kurz zu erwähnen. Ergänzt um die Betriebsanleitung dieser Kleidung. Dort ist seit einigen Jahren immer ein Passus zu finden "Nach zu Sturz ist die Kleidung abzulegen" bzw. "zu ersetzen".
Mit der gegnerischen Versicherung würde ich grundsätzlich überhaupt nicht reden. Wenn unbedingt Kontakt erforderlich ist, dann nur über den Schädiger.
Ich würde mich nicht einlullen lassen und z. B. irgendwelche Pauschalen akzeptieren. Gerade beim KM-Geld kann das ganz schnell schlecht für Einen ausfallen.
Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.
scheiße sowas... Aber gehört leider zum Leben.
Meine Erfahrungen (explizit keine Rechtsberatung, kein Gewähr):
Ich würde die Karre so schnell wie möglich, nach dem von dir bestellten Gutachten, veräußern. Wenn du keinen Gutachter kennst, Anwalt fragen. Ich würde evtl. einen Anwalt deiner Rechtsschutzversicherung nehmen sofern die Wahl noch offen ist. Die sind meist am engagiertesten.
Evtl würde ich es an einen Bekannten verkaufen, aber alles schriftliche mit sauberen Vertrag. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass man sich mit polnischen Restwertkäufern ärgern kann.
Ich würde dem Gutachter auch die Kleidung zeigen und bitten diese kurz zu erwähnen. Ergänzt um die Betriebsanleitung dieser Kleidung. Dort ist seit einigen Jahren immer ein Passus zu finden "Nach zu Sturz ist die Kleidung abzulegen" bzw. "zu ersetzen".
Mit der gegnerischen Versicherung würde ich grundsätzlich überhaupt nicht reden. Wenn unbedingt Kontakt erforderlich ist, dann nur über den Schädiger.
Ich würde mich nicht einlullen lassen und z. B. irgendwelche Pauschalen akzeptieren. Gerade beim KM-Geld kann das ganz schnell schlecht für Einen ausfallen.
Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.