Motorschutzbügel: Zylinderkopfhaube trotzdem angekratzt

Diskutiere Motorschutzbügel: Zylinderkopfhaube trotzdem angekratzt im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Servus, scheiße sowas... Aber gehört leider zum Leben. Meine Erfahrungen (explizit keine Rechtsberatung, kein Gewähr): Ich würde die Karre so...
SimonADV

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Servus,

scheiße sowas... Aber gehört leider zum Leben.

Meine Erfahrungen (explizit keine Rechtsberatung, kein Gewähr):
Ich würde die Karre so schnell wie möglich, nach dem von dir bestellten Gutachten, veräußern. Wenn du keinen Gutachter kennst, Anwalt fragen. Ich würde evtl. einen Anwalt deiner Rechtsschutzversicherung nehmen sofern die Wahl noch offen ist. Die sind meist am engagiertesten.
Evtl würde ich es an einen Bekannten verkaufen, aber alles schriftliche mit sauberen Vertrag. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass man sich mit polnischen Restwertkäufern ärgern kann.
Ich würde dem Gutachter auch die Kleidung zeigen und bitten diese kurz zu erwähnen. Ergänzt um die Betriebsanleitung dieser Kleidung. Dort ist seit einigen Jahren immer ein Passus zu finden "Nach zu Sturz ist die Kleidung abzulegen" bzw. "zu ersetzen".

Mit der gegnerischen Versicherung würde ich grundsätzlich überhaupt nicht reden. Wenn unbedingt Kontakt erforderlich ist, dann nur über den Schädiger.

Ich würde mich nicht einlullen lassen und z. B. irgendwelche Pauschalen akzeptieren. Gerade beim KM-Geld kann das ganz schnell schlecht für Einen ausfallen.

Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.
 
Zörnie

Zörnie

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Wozu braucht er eine Rechtschutzversicherung? Die Unfalllage scheint sonnenklar und damit trägt die gegnerische Versicherung die RA-Kosten.

Einen Gutachter kennt die Werkstatt, spätestens aber der RA. Dieser sollte idealerweise auf Kfz-Versicherungs- und -schadensrecht spezialisiert sein.
 
RunNRG

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Es kann nicht schaden sie zu haben und erst einmal in Anspruch zu nehmen.

Diese kann sich dann die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung wieder holen.

Ist jedenfalls meine Erfahrung als freier Gutachter.
 
SimonADV

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Die gegnerische Versicherung zahlt deinem Anwalt halt nur die Schadensregulierung zum "Pauschalpreis". Sobald es vor Gericht geht, zweites Gutachten blabla, trägst du als Geschädigter das Prozessrisiko, obwohl alles augenscheinlich glasklar ist. Und jeder weiß, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gotteshand. Daher Rechtsschutzversicherung.
Wer etwas anderes sagt, hatte die letzten 20 Jahre keinen Unfall und keine Ahnung vom aktuellen Schadensmanagement der Versicherer.
Wer das nachholen will: Auf Youtube gibt es ein dutzend hochwertige Dokumentationen zu diesem Thema. Aber nur politisch zu ändern, und die interessiert das nicht.
 
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sunday

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Gerade die Tage: GS-Fahrer rutscht an einer Ampel mit dem Fuß auf einem Ölfleck weg. Mopped klippt nach rechts unglücklich auf die Bordsteinkante. Fahrer hebt das Mopped auf, kuckt, macht ein dummes Gesicht, Ventildeckel hat einen kleinen Riss, Tag war gelaufen.

Gruß - Pendeline
In meiner Hechlingen Gruppe hat jemand nach meinem Ausfall mit kaputten Sprunggelenk die Maschine so blöd auf einen Stein geschmissen, das es auch den Ventildeckel zerstört hat. Ist wohl nur ne Frage wie und wo der Zylinder aufkommt.

Vg
 
Ralsch

Ralsch

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Moin,
klarer Fall bei einem Unfall? Ha ha.
Kann gut laufen, ich kenne aber einige Fälle in denen vor Ort alles klar war - und dann der Verursacher sich tags drauf besonnen hat dass die Aussage vor Ort wohl falsch war, nur im Schock, und der Motorradfahrer rückwärts fahrend in ihn reingekracht ist, vor ihm eingebogen, kein Licht hatte bla bla bla.
Ist unter anderem meiner Schwester mal genau so passiert. An der roten Ampel gestanden - von hinten einer rein gekracht.
In dem Auto saßen 4 Männer die dann alles Mögliche zurechtgelogen haben. Die waren aber glücklicherweise so dumm und haben so einen Stuß erzählt dass sie den Richter eindeutig davon überzeugt haben wer schuld war.
Bis meine Schwester an ihr Geld kam vergingen in Summe trotzdem über 1,5 Jahre.
Für mich gilt deshalb: Es gibt im Straßenverkehr keine eindeutigen Unfälle, spätestens wenn eine Seite Vorteile daraus schlagen will (gibt es ja auch bei den Geschädigten) wird das Ganze sehr schnell sehr abstrus.

Bis dann,

Ralf
 
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Gast39385

Gast
Heute hat mich ein Autofahrer von hinten mit Schmackes abgeräumt, als ich an einer roten Ampel wartete. Praktischer Weise direkt vor der Uniklinik, da hatte der Rettungswagen keine lange Anfahrt.

Meine R1250GS wurde unsanft von hinten beschleunigt, kippte dann nach links und drehte sich um 180 Grad auf der Straße. Zum Glück hatte ich gerade am Wochenende die Motorschutzbügel angebracht, insgesamt hat das wohl mein Bein geschützt. Trotz Schutzbügel hat die Zylinderkopfhaube leichte Kratzer abbekommen. An sich sieht es gar nicht so schlimm aus auf den ersten Blick. Aber das Hinterrad sitzt jetzt press vorne an der Schwinge und ich möchte gar nicht wissen, wie der Kardan jetzt aussieht.

Was mich am meisten ärgert: Sie hat gerade 1060km auf dem Tacho. Bis 1000 wäre es ein Neufahrzeug gewesen :(
Hallo FlowRider,

Gottseidank ist nicht mehr passiert. Dir schon mal gute Besserung.

Ein paar Anmerkungen zu Deinen Ausführungen:

Neupreisanspruch:

Das mit den 1.000 km ist nicht alleine ausschlaggebend für einen Anspruch auf Neupreis in einem Krafthaftpflichtschaden. Hier kommt noch das Fahrzeugalter und Umfang der Beschädigungen zum Zuge. Details dazu siehe

https://verkehrslexikon.de/Module/NeuWagen.php

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte das wissen. Würde auch an Deiner Stelle, sofern nicht bereits geschehen, einen Kfz-Sachverständigen mit der Schadenermittlung beauftragen, welcher auch Ahnung von Motorrädern hat. Von einem voreiligen Verkauf des Restwertes, wie an anderer Stelle geäußert rate ich ab, zumindest sollte man so etwas mit dem Anwalt besprechen.

Zum Leverguard: m.E. schon eine sinnvolle Anschaffung. Wurde zwar hier nicht beschädigt, kenne aber Fälle wo dieser sehr wohl Schäden am Endantrieb vermieden hat.

Zum Schutzbügel: hatte mir den originalen von BMW beim Kauf meiner LC auch angeschaut. Hatte den Eindruck, daß er genau den von Dir gezeigten Schaden nicht verhindert. Habe einen anderen montiert.

Grüsse
Klaus
 
morkon

morkon

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Hallo,
Noch etwas zum Thema Stabilität und Sinn des Sturtzbügels.
Wie einer meiner Vorredner schon erwähnte, ist es nicht sinnvoll, einen Bügel so zu konstruieren, dass er jedwede Beschädigung am Fahrzeug verhindert. Die auftretenden Kräfte müssen irgendwo hin und wenn alles steif ist, gehen sie in die Unterkonstruktion, in diesem Fall Rahmen oder Motor. Von diesen will ich die Kräfte aber fernhalten.
Also müßen die Kräfte abgebaut werden. Dies geschieht durch verformen des Bauteils. Wenn der Bügel nach einem Sturtz also krumm ist hat er seinen Job gut gemacht. Kauft ihm ein Eis, lobt ihn und schickt ihn in Rente.
Gruß
Morkon
 
Assekurati

Assekurati

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Servus,

scheiße sowas... Aber gehört leider zum Leben.

Meine Erfahrungen (explizit keine Rechtsberatung, kein Gewähr):
Ich würde die Karre so schnell wie möglich, nach dem von dir bestellten Gutachten, veräußern. Wenn du keinen Gutachter kennst, Anwalt fragen. Ich würde evtl. einen Anwalt deiner Rechtsschutzversicherung nehmen sofern die Wahl noch offen ist. Die sind meist am engagiertesten.
Evtl würde ich es an einen Bekannten verkaufen, aber alles schriftliche mit sauberen Vertrag. Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass man sich mit polnischen Restwertkäufern ärgern kann.
Ich würde dem Gutachter auch die Kleidung zeigen und bitten diese kurz zu erwähnen. Ergänzt um die Betriebsanleitung dieser Kleidung. Dort ist seit einigen Jahren immer ein Passus zu finden "Nach zu Sturz ist die Kleidung abzulegen" bzw. "zu ersetzen".

Mit der gegnerischen Versicherung würde ich grundsätzlich überhaupt nicht reden. Wenn unbedingt Kontakt erforderlich ist, dann nur über den Schädiger.

Ich würde mich nicht einlullen lassen und z. B. irgendwelche Pauschalen akzeptieren. Gerade beim KM-Geld kann das ganz schnell schlecht für Einen ausfallen.

Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Sorry, aber so viel falsche Ratschläge habe ich selten in einem Beitrag alleine gelesen.

@FlowRider: Wenn Du weitere Hilfe oder Ratschläge benötigst, rufe mich bitte im Büro an oder schreibe mir noch einmal (eMail!)
 
SimonADV

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So was denn?
 
SimonADV

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Stimmt. Ich habe noch vergessen zu erwähnen, wenn die Versicherung trotzdem nicht will, direkt mit dem Ombudsmann (=Schlichtungsstelle) drohen (das wäre dann vor allem relevant wenn du keinen Rechtsschutz hast).
Für die Schutzkleidung gibt es in Bayern ein aktuelles OLG Urteil allerdings in Nebensache, dass Alt gegen Neu bestätigt.
Ob "dein" Gericht ebenso darauf abstellt ist fraglich.
 
br60

br60

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Wie wär's denn mit richtig lesen? Der TE hat berichtet, dass die Helfer ihn mit der Schere ausgezogen haben. Damit gehört der Schäden an der Kleidung definitiv zum Unfallschaden....

Bernd.
 
Zörnie

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Stimmt. Ich habe noch vergessen zu erwähnen, wenn die Versicherung trotzdem nicht will, direkt mit dem Ombudsmann (=Schlichtungsstelle) drohen (das wäre dann vor allem relevant wenn du keinen Rechtsschutz hast).
Wenn er einen RA hat, was ja unbedingt zu empfehlen ist, dann regelt dieser die Regulierung mit der Versicherung und User FlowRider hat keinerlei Schriftwechsel mit dieser. Und welche Instrumente gegenüber einer zahlungsunwilligen Versicherung helfen, weiß dieser am besten.
 
G

Gast39385

Gast
Stimmt. Ich habe noch vergessen zu erwähnen, wenn die Versicherung trotzdem nicht will, direkt mit dem Ombudsmann (=Schlichtungsstelle) drohen (das wäre dann vor allem relevant wenn du keinen Rechtsschutz hast).
Für die Schutzkleidung gibt es in Bayern ein aktuelles OLG Urteil allerdings in Nebensache, dass Alt gegen Neu bestätigt.
Ob "dein" Gericht ebenso darauf abstellt ist fraglich.
Da liegst aber komplett falsch! Es geht hier um einen Krafthaftpflichtschaden! Und da hat ein Ombudsmann mit den Ansprüchen Dritter nichts aber auch rein gar nichts zu tun.

Kannst hier nachlesen:

https://www.finanztip.de/sinnvolle-versicherungen/ombudsmann-versicherung/

Gruss
Klaus
 
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SimonADV

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Aus deiner Quelle:

Der Zuständigkeitsbereich des Ombudsmanns lässt sich eingrenzen auf die Privatversicherung (im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung) und auf alle Versicherungen, die nicht in den Bereich Krankenversicherung gehören – also Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherungen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung dreht sich der Streit häufig darum, dass sich ein Kunde entweder nicht in die richtige Schadenfreiheitsklasse eingestuft fühlt oder dass er nicht damit einverstanden ist, wie die Versicherung einen Schaden reguliert.
Natürlich kannst dich an den Ombudsmann wenden wenn die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und du vielleicht keinen Anwalt hast. Oder eben doch einen hast und denn Druck erhöhen willst ohne gleich Klage einzureichen.

Ich sehe schon, die Arme der Versicherungswirtschaft reichen bis in diesen Thread....
 
G

Gast39385

Gast
Hallo,

na dann lese mal ein Stück weiter:


Wofür der Versicherungsombudsmann nicht zuständig ist

Der Ombudsmann ist nicht der richtige Adressat, wenn es um Ihre Ansprüche gegen die Versicherung eines anderen geht, zum Beispiel gegen die Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners.


Klaus
 
FlowRider

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Vielen Dank für eure Unterstützung, ich weiß das zu schätzen.

Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich gleich sofort mandatiert. Die Werkstatt hat mir einen empfohlen, ADAC Rechtschutzversicherung hat Kostendeckung zugesagt.

Der Gutachter schaut am Montag auf das Motorrad. Ich habe ihm eine Liste der zusätzlichen Teile geschickt und die Rechnungen eingescannt.

Die Kleidung ist - bis auf Stiefel und Unterhose :D - komplett zerschnitten. Ich stell noch mal ein Foto ein. Der Anwalt hat gesagt, dass sie in der Vergangenheit immer den Abschlag akzeptieren mussten. Das Urteil war in Bayern. Damit will ich mich aber nicht abspeisen lassen, zur Not klage ich. Danke, Rechtsschutzversicherung! Momentan liege ich bei Ersatzbeschaffungskosten von rund 2000 Euro.
Im Moment prüfe ich gerade, ob die SC1 und ihr Akku in meinem Schuberth C4 noch funktionieren. Schuberth war da nicht besonders hilfreich ("damit haben wir keine Erfahrung", sagte die Dame am Telefon). Bin ich der einzige, der das benutzt?

Den Leuten vom Abschleppdienst in Mainz wünsche ich noch vier Wochen Verstopfung für ihren mistigen Service. Ich habe noch im Rettungswagen extra darum gebeten, mein Motorrad direkt zu BMW zu bringen (12 km vom Unfallort). Dazu hat der Polizist meine ADAC-Karte genommen und sich die Adresse notiert.
Trotzdem hat die Abschleppfirma R. aus Mainz-H. mein Motorrad zu sich auf den Hof geholt. Wie praktisch, da konnten sie erstmal Stellgebühr verlangen. Dann haben sie sich geweigert, das Motorrad an die Werkstatt herauszugeben. Ich musste also von der Klinik extra zu der Abschleppfirma, dort die Gebühren bezahlen und sollte dann am nächsten Tag zur Abholung nochmal kommen. Ich habe dann eine Vollmacht per Hand geschrieben, völlig seltsam das alles. Dazu kommen die Kosten von der Werkstatt für das Abholen. Die Firma R. konnte die Aufregung nicht verstehen - es zahle ja die Gegenseite alles. Dass ich dadurch extra aus der Klinik kommen musste, war denen sowas von egal.
Das Ganze hätte vermieden können, wenn die Abschlepper das Motorrad gleich in die Werkstatt gebracht hätten. Das war nun echt um die Ecke. Aber dann hätten sie nicht so viel verdient.
 
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Sowas mit dem Abschleppen hatte ich auch mal beim ACE, der sagte mir gleich nach 18Uhr haben die Geschlossen, der Fahrer hat nachfragen lassen ob der ACE eine zweite Schleppung übernimmt, wurde zugesagt und am nächsten morgen in die Werkstatt gebracht.
 
Sultan66

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Sollte ne 1200 GS Adventure werden, jetzt isses ne 1250 GS ADV
Welche versicherung hast Du gewählt, daß Du nur bis 1000km den Neuwert erhälst?
 
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Sollte ne 1200 GS Adventure werden, jetzt isses ne 1250 GS ADV
Dbügel.jpgas wäre die Lösung, aber leider noch nicht passend für die 1250er. Ich hoffe, den Artikel gibt es bald.
 
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