Verlängerung Mängelbeseitigungsansprüche

Diskutiere Verlängerung Mängelbeseitigungsansprüche im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Wie kommst Du da auf € 700,- KD? Kannst Du das mal genauer aufschlüsseln?
GSLudwig

GSLudwig

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R1250GSA, und andere.
Hi



Geld
Du gehst also jährlich zu BMW und schiebst jeweils 700 EUR für den KD über den Tisch.
In einer freien Werkstatt wäre es wahrscheinlich die Hälfte, machst Du es -wie ich- selbst, dann kostet der KD ca. 60 EUR. Das kann nicht jeder, deshalb will ich es nicht als Masstab verwenden.
In der freien Werkstatt hast Du nach 3 Jahren ca 1125 EUR gespart die Du -im Zweifelsfall- für Reparaturen verwenden kannst.
Wie kommst Du da auf € 700,- KD? Kannst Du das mal genauer aufschlüsseln?
 
six

six

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Gerd hat die Summe vlt. etwas zu hoch angesetzt.
Kleiner KD kostet bei meinem Freundlichen um die 230 Eus,
ein großer ca. 390.- Eus!
Nichts desto trotz behaupte ich jetzt mal, daß wenn ich alle meine Kundendienste
bei meinem Freundlichen ableiste (auch nach der Gewährleistung), habe ich wesentlich
größere Chancen bei BMW auf Kulanzleistungen!!!
Wenn man natürlich Inspektionsstempel von no Name Werkstätten im Checkheft hat,
wird beim Vertragshändler nur noch gegrinst und abgewunken.........
 
Peti

Peti

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Ääää...das ist jetzt aber alles nicht so ganz ernst gemeint, oder?
Du würdest demnach 2 Jahre Garantie lieber nehmen als 3? :)

Ich für meinen Teil finde 3 Jahre besser. Und 8 würde ich noch besser finden.
Badewannenkurve hin oder her.
Hi


Doch, das ist ernst gemeint. Zumindest wenn Du das liest was ich geschrieben habe ind nicht zu interpretieren beginnst.
Unmöglich scheint es nicht zu sein, weil es ja auch richtig aufgefasst werden kann.
Warum so zickig? :rolleyes:

Geld
Du gehst also jährlich zu BMW und schiebst jeweils 700 EUR für den KD über den Tisch.
In einer freien Werkstatt wäre es wahrscheinlich die Hälfte, machst Du es -wie ich- selbst, dann kostet der KD ca. 60 EUR. Das kann nicht jeder, deshalb will ich es nicht als Masstab verwenden.
In der freien Werkstatt hast Du nach 3 Jahren ca 1125 EUR gespart die Du -im Zweifelsfall- für Reparaturen verwenden kannst.
Nach 8 Jahren sind es bereits 2800 EUR!
Soll ich bei jedem Service die Ventile einstellen lassen? :)
700 Eur sind völlig übertrieben. Daher stimmt dann die ganze Folgerechnung nicht.

Und zum Thema "Garantie ist freiwillig, Konditionen entscheidet der Hersteller..."
Ja. Stimmt.
Ich habe aber noch bei keinem Artikel in Leben, weder bei Kühlschrank, Möbel, Auto, Motorrad, sonstwas erlebt, dass bei einer Reklamation auf irgendwelche fiesen Garantiebedingungen im Kleingedruckten hingewiesen und dann meine Forderung auf Reparatur abgelehnt wurde.

Bisher war alles, das sich "Garantie" nannte, immer eine Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung, nie eine Einschränkung.

Aber da hast Du dann wohl schlechtere Erfahrungen gemacht.
 
F

Franz Gans

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Gerd hat die Summe vlt. etwas zu hoch angesetzt.
Kleiner KD kostet bei meinem Freundlichen um die 230 Eus,
ein großer ca. 390.- Eus!
Nicht unbedingt. Haengt natuerlich (auch) von Deinen Jahresfahrleistungen ab.

Was aber in dem Zusammenhang gerne uebersehen wird, ist die (mindestens) bei geringen Fahrleistungen immer faellige sogenannte Jahresinspektion, die preislich eventuell zu den anderen Inspektionen hinzuzurechnen ist.

Alles zusammen und je nach dem unterschiedlichen Stundensatz der einzelnen BMW-Haendler und den individuellen Ersatzteilpreisen (z. B. das auf Platinplatten handveredelte Motoroel) liegt man da vermutlich nicht allzu weit neben dem genannten Jahresbetrag.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
lederkombi

lederkombi

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Vielleicht zur Erklärung: In der Schweiz wird praktisch immer nur von Garantie gesprochen. Gewährleistung ist im allgemeinen Sprachgebrauch nicht bekannt.
 
sampleman

sampleman

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Vielleicht zur Erklärung: In der Schweiz wird praktisch immer nur von Garantie gesprochen. Gewährleistung ist im allgemeinen Sprachgebrauch nicht bekannt.
Ich schätze mal, wenn du in einer X-beliebigen deutschen Fußgängerzone 100 Leute befragst, werden 80 Leute den Unterschied auch nicht wissen. Und ich weiß ihnen vor allem deshalb ganz gut, weil ich mich beruflich damit befassen musste, das ist alles.
 
lederkombi

lederkombi

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Und um Euch komplett zu verwirren:

Hier der Auszug aus dem BMW Kaufvertrag:

Titel: Gewährleistung (!)
1. BMW leistet Gewähr....
Die Herstellergarantie für alle neuen BMW Motorräder ab MY2019 (exkl. BMW HP4 Race) beträgt 3 Jahre...

2. Die Gewährleistungspflicht von BMW erstreckt sich ...

4. BMW leistet Gewähr nach Ihrer Wahl ....

Ich denke es ist klar: BMW gibt 3 Jahre Gewährleistung.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Vielleicht zur Erklärung: In der Schweiz wird praktisch immer nur von Garantie gesprochen. Gewährleistung ist im allgemeinen Sprachgebrauch nicht bekannt.
Wir gehen bei all unseren Überlegungen wenigstens von den Bestimmungen der EU meist aber sogar von denen in DE aus.
CH ist nicht in der EU, folglich könnte es sein, dass "Gewährleistung" dort sozusagen unbekannt ist. DAS aber sollte ein Schweizer besser beantworten können.

In vielen anderen Bereichen machen wir ähnliche" Fehler".
Kaum jemand ist sich bewusst, wie gut unsere Gesundheitsversorgung ist, jeder meckert über seine Krankenkasse.
Macht Euch mal schlau wie das in AT, IT und FR läuft und welche Leistungen dort gewährt werden!

Politiker erzählen und wie hoch die Steuerbelastung in anderen Ländern ist, picken dazu eine Steuer raus und übersehen die Gesamtlast.
"In Skandinavien sind die Steuern höher" (das Land Skandinavien kenne ich gar nicht!). Nimmt man ein bestimmtes Land, stimmt die Aussage erst mal. Allerdings sollte man dann auch erwähnen, dass da Krankenversicherung, ALO, Kindergarten und Rentenversicherung dabei sind!

Kundendienstaufwendungen
Wenn jemand nicht in der Lage ist einen Betrag zu abstrahieren tut es mir leid. ICH kenne eben Menschen die von der NL zu einem freien Schrauber wechseln und Rechnungen in solchen Höhen mitbringen.
Streng betrachtet ist in dem was man für den KD bezahlt das Einstellen der Ventile nie inbegriffen sondern lediglich die "Kontrolle des Ventilspiels". Das Einstellen fällt unter "zusätzliche Leistungen" (die sehr gerne erbracht oder zumindest verrechnet werden).

Weil ich mir nicht gerne Unsinn an's Ohr quatschen lasse oder sollte ich fragen "... "( nö, das lass' ich).
Warum so zickig?
Bisher war alles, das sich "Garantie" nannte, immer eine Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung, nie eine Einschränkung.
Hat auch niemand behauptet, wäre auch gar nicht zulässig.
Die Aussage ist lediglich, dass Garantie an Bedingungen gebunden sein darf und bei nur wenig juristischer Finesse nicht mehr geleistet werden muss wenn man alle Vorteile der Gewährleistungszeit nutzt. Die Gewährleistung bleibt selbstverständlich unberührt doch könnte es sein, dass man eben eine Bedingung zur Garantie nicht erfüllte.
gerd
 
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