R1100 GS Drossel

Diskutiere R1100 GS Drossel im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo GS-Fahrer, Ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Ich würde mir gerne eine 1100er Gs auf 48 Ps drosseln, da die Drosseln von...
Kaspar98

Kaspar98

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Hallo GS-Fahrer,
Ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Ich würde mir gerne eine 1100er Gs auf 48 Ps drosseln, da die Drosseln von Wunderlich oder Alphatechnik mit 109 euro doch recht teuer sind, dachte ich, dass es bestimmt jemanden gibt der eine gebrauchte Drossel aus seinem Moped ausgebaut hat und nun nicht mehr braucht. Meine Frage ist also ob sowas überhaupt möglich ist, eine gebrauchte Drossel erneut zu verwenden, wenn man sie beim TÜV einfach genauso wie der erstbesitzer eintragen lässt. Demnach könnte ich sie vielleicht auch wieder verkaufen wenn ich in 2 Jahren meinen A-Schein mache. Falls sich jemand damit auskennt, würde ich mich über eine antwort freuen, und vielleicht gibt es ja auch jemanden der eine Drossel für mich hat?
Mit freundlichen Grüßen,
Kaspar
 
D

DarkCoke

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Hallo Kaspar,
Alphatechnik druckt auf seine Unterlagen generell die Fahrgestellnummer für die die Drossel bestellt wurde auf. In der Regel trägt das der TÜV dann nicht mehr für ein anderes Fahrzeug ein. Du kannst dich jetzt umhören, ob du einen Prüfer findest der es trotzdem macht, oder dich schlau machen ob es andere Drosselanbieter gibt die das nicht so handhaben.
Gruß
Marcel
 
Kaspar98

Kaspar98

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Hallo, danke für die schnelle Anwort. Also theoretisch ist es dem Tüv prüfer möglich das umzutragen, auch wenn die Fahgestellnummer drin steht ? Wie würde das laufen, kann er eine eine neue nummer eintragen?
gruß
 
D

DarkCoke

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Hallo Kaspar,
Aus den Unterlagen geht hervor dass das Gutachten für alle Fahrzeuge des Typs gilt. Das Audrucken der Fahrgestellnummer hat nur den Zweck dass die Drossen nicht weiterverkauft, oder die Gutachten nach Eintragung weitergegeben werden können. Das ist also mehr ne Copyright Geschichte, als eine technische Frage.
Ob der Prüfer das darf, sich in einer Grauzone bewegt, oder seine Kompetenz überschreitet wenn er sich darüber hinwegsetzt ist mir nicht bekannt. Sollte er das machen, bringst du das Motorrad mit dem eingebauten Drosselsatz und den Papieren zum TÜV, und der schreibt dir etwas raus, womit die Zulassungsstelle dir die neuen Fahrzeugpapiere ausstellt. Die aufgedruckte Fahrgestellnummer übergeht er in diesem Fall einfach.
Auf jeden Fall vorher abklären, sonst kaufst du eventuell zweimal.
Gruß
Marcel
 
Kaspar98

Kaspar98

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Hallo Marcel, das klingt ja schon mal ganz gut. Eventuell würde das der Tüv Prüfer machen, ich müsste nur vorher wissen ob ich irgendwoher eine gebrauchte Drossel bekomme, wenn ich da was finde, frag ich gleich mal den Tüv. Also falls irgendjemand was weiß, woher ich eine gebrauchte bekommen könnte, oder gar selbst eine hat, das wäre super. (bin auf Google bei der Suche nach gebrauchten Drosseln noch nicht fündig geworden)
Gruß Kaspar
 
gerd_

gerd_

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Hi
Das Weiterverkaufen wäre nicht das grosse Problem. Letzteres besteht darin, dass die mechanischen Teile der Drosseln relativ einfach selbst zu machen sind. Die Zulassung des erstellten Drosselsatzes ist allerdings ziemlich teuer und nicht mit "2" verkauften Sätzen zu bezahlen. Folgedessen verhindert der Hersteller (immer Alpha-Tech, egal wo man kauft), dass beim TÜV das immer gleiche Gutachten vorgelegt wird und er nix verdient wenn sich Andere seine Prüfungsaufwendungen zu Nutze machen.
Der TÜVie darf die Nummer nicht ändern. Das wäre Urkundenfälschung.
gerd
 
Q

Quhtreiber

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Der TÜV darf die Nummer nicht ändern, das ist klar. Aber er kann, wenn er denn berechtigt ist, nach ermessen entscheiden, ob er den Satz auf die andere FIN akzeptiert. Evtl. fordert er dafür eine Herstellerbescheinigung von BMW, das die beiden Fahrzeuge technisch identisch sind. Wiegesagt, dass liegt im technischen Ermessen des Sachverständigen und der muss vor der Behörde mit dem Rücken an der Wand stehen.
Ob der Aufwand lohnt, ist wieklich fraglich, da der TÜV ein Gutachten nach § 19.2 StvZO schreiben müsste, welches auf jeden fall teuer wäre wie eines gem. §19.3, welchse bei einer passenden Fahrgestellnummer angewendet wird.
Gruß
Martin
 
gerd_

gerd_

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Hi
Der TÜV darf die Nummer nicht ändern, das ist klar. Aber er kann, wenn er denn berechtigt ist, nach ermessen entscheiden, ob er den Satz auf die andere FIN akzeptiert. Evtl. fordert er dafür eine Herstellerbescheinigung von BMW, das die beiden Fahrzeuge technisch identisch sind. Wiegesagt, dass liegt im technischen Ermessen des Sachverständigen und der muss vor der Behörde mit dem Rücken an der Wand stehen.
Ob der Aufwand lohnt, ist wieklich fraglich, da der TÜV ein Gutachten nach § 19.2 StvZO schreiben müsste, welches auf jeden fall teuer wäre wie eines gem. §19.3, welchse bei einer passenden Fahrgestellnummer angewendet wird.
KANN er tun. Da kannst Du aber auch mit selbergebogenem Blechlein und Lochscheiben antanzen und sagen "das ist "so wie"" :-)
AlphaTechnik steht dafür gerade, dass die Teile für die Kombination FgstNr "y" der Baureihe "z" passen. Exakt das bescheinigen sie per Einzelbestätigung. Wenn der TÜVie befindet, dass das bei einer anderen FgstNr auch passt bescheinigt ER das (und nicht nur den korrekten Anbau!) und erstellt sozusagen ein Gutachten!
Ob er das darf ist innerbetrieblich geregelt. WENN er es bescheinigt, obwohl er es innerbetrieblich nicht darf, ist es "nach aussen" rechtsgültig (weil der Kunde nicht wissen kann welcher TÜVie was darf und sich darauf verlassen kann, dass es OK ist wenn "ein" TÜVie nickt und somit DEN TÜV vertritt). Intern kann er sich u.U. dann, je nachdem wie der Vorgesetzte das sieht, seine Papiere abholen.

Doch natürlich sind wir da wieder bei der Weisheit "Gibt es keinen Kläger, so gibt es auch keinen Richter".
gerd
 
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Kaspar98

Kaspar98

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Hallo,
danke erstmal für die hilfreichen Antworten. Das klingt ja so, als ob es doch komplizierter sei als gedacht. Ich kenne zwar einen recht unkomplizierten Tüv-Mann, aber die ganze Verantwortung würde er wohl nicht auf seine Kappe nehmen. Da es auch so scheint, als hätte garniemand hier eine gebrauchte, werde ich heute wohl oder übel eine neue bestellen. Da ihr sagt, dass alle von Alphatechnik sind, gibt es einen Unterschied ob ich sie auf der Seite von Alphatechnik, oder Wunderlich(erscheint gleich als erster Vorschlag) oder gar Ebay kaufe? Hat außerdem jemand Erfahrung mit einer 48ps 1100er gemacht? Wird sie dadurch deutlich träger?
Grüße, Kaspar
 
Kaspar98

Kaspar98

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Ich häng gleich noch eine Frage an: Wenn ich die Drossel einbaue/einbauen lasse und dann zum Tüv fahre, dürfte ich sie schon selber fahren (nur diesen einen Weg), denn sie ist ja gedrosselt, nur noch nicht eingetragen. Falls ich das nicht darf, wie sehen da die strafen aus, ist so wie fahren ohne Drossel (ohne Führerschein) oder nur sowas wie ein Bußgeld? Wenn mir der Tüv das dann eingetragen hat, und ich nochmal aufs Amt muss, darf ich dann ab da schon fahren, oder tatsächlich erst wenn ich die neuen Papiere habe?
 
sampleman

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Nach allem, was ich weiß, sollte eine direkte Fahrt von der Werkstatt zur Eintragungsstelle erlaubt sein.


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Quhtreiber

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Wenn, dann aber nur mit ner vorherigen Terminankündigung. So wie bei nem TÜV abgelaufenen Fahrzeug.
Ich würd die Eintragungsstelle oder die Behörden fragen. Die sollten es evl. wissen, oder sich aber informieren können.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ich häng gleich noch eine Frage an: Wenn ich die Drossel einbaue/einbauen lasse und dann zum Tüv fahre, dürfte ich sie schon selber fahren (nur diesen einen Weg), denn sie ist ja gedrosselt, nur noch nicht eingetragen. Falls ich das nicht darf, wie sehen da die strafen aus, ist so wie fahren ohne Drossel (ohne Führerschein) oder nur sowas wie ein Bußgeld? Wenn mir der Tüv das dann eingetragen hat, und ich nochmal aufs Amt muss, darf ich dann ab da schon fahren, oder tatsächlich erst wenn ich die neuen Papiere habe?
Ruf beim TÜV an und frage
gerd
 
Kaspar98

Kaspar98

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das ist doch viel zu einfach....
Danke für die Antwort, und entschuldigung wegen der Frage. Natürlich kann ich anrufen, es ist aber nunmal Wochenende und es hätte ja sein können das hier im Forum jemand Ahnung hat.
 
Q4me

Q4me

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Danke für die Antwort, und entschuldigung wegen der Frage. Natürlich kann ich anrufen, es ist aber nunmal Wochenende und es hätte ja sein können das hier im Forum jemand Ahnung hat.


war nicht "böse" gemeint!!

auch wenn WE ist...eine "rechtsverbindliche" Antwort bekommst Du hier nicht!!

Somit hat es sowieso Zeit bis das WE rum ist!!
 
Kaspar98

Kaspar98

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war nicht "böse" gemeint!!

auch wenn WE ist...eine "rechtsverbindliche" Antwort bekommst Du hier nicht!!

Somit hat es sowieso Zeit bis das WE rum ist!!
Ja alles gut. Ich möchte das nächste Woche nur so schnell wie möglich machen, deshalb wollte ich schon mal nachfragen, vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen gemacht. Ich werde mich einfach am Montag mal erkundigen.
 
Thema:

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