m.a.r.t.i.n
Themenstarter
Hallo zusammen,
ich habe von einem Kollegen einen Satz Zusatzscheinwerfer "Microflooter" von Wunderlich bekommen, den ich gerne an meine Q montieren würde.
Zum Scheinwerfer kann ich folgendes sagen:
Die E Nummer lautet 02B E11 0208.
Dies besagt nach meinen Recherchen, daß es sich um einen Nebelscheinwerfer handelt.
Er war auf einer F 700 GS montiert.
Nachdem ich nun eine Katalogseite von Wunderlich studiert habe kommen mir da doch einige Fragen:
Anhang anzeigen Scannen0001.pdf
Nach meinem Kenntnisstand darf ein Nebelscheinwerfer nur bei entsprechenden Sichtverhältnissen und keinesfalls als Tagfahrlicht benutzt werden.Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld bestraft.
Nach Aussage von Wunderlich darf und sollte der Scheinwerfer sogar bei Tagfahrt eingeschaltet werden.
Darüber hinaus behauptet Wunderlich der Scheinwerfer könne zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet und gefahren werden.
Hääää?
Alles was ich bisher über Tagfahrlicht herausgefunden habe widerspricht dieser Aussage grundsätzlich.
1. Muß nach TÜV Aussage das Abblendlicht bei Fahrten mit Tagfahrlicht abgeschaltet sein.
2.Einzige Ausnahme zu dieser Regel ist ein sog. Begrenzungs oder Positionslicht, welches die Helligkeit des Abblendlichts nicht überstrahlt. Dieses darf zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet sein.
Ausserdem muß es durch eine entsprechende E Nummer ( A) gekennzeichnet sein.
Das alles erfüllen diese Zusatzleuchten nach meinem dafürhalten nicht.
Da frag ich mich : Was sagen Wunderlich?????
Auf ihrer Internetseite Wunderlich Zusatzscheinwerfer Micro Flooter hält sich die Firma zwar etwas bedeckter mit Ihren Aussagen zu diesem Scheinwerfer aber die Fragen bestehen weiter.
Ein Zusatzmodul als Begrenzungslicht wird zwar hier angeboten, aber das wird ja in der Beschreibung der Scheinwerfer noch nicht mal erwähnt und beantwortet nicht die aufgeworfenen Fragen.
Was haltet ihr davon ?
Beste Grüße
Martin
ich habe von einem Kollegen einen Satz Zusatzscheinwerfer "Microflooter" von Wunderlich bekommen, den ich gerne an meine Q montieren würde.
Zum Scheinwerfer kann ich folgendes sagen:
Die E Nummer lautet 02B E11 0208.
Dies besagt nach meinen Recherchen, daß es sich um einen Nebelscheinwerfer handelt.
Er war auf einer F 700 GS montiert.
Nachdem ich nun eine Katalogseite von Wunderlich studiert habe kommen mir da doch einige Fragen:
Anhang anzeigen Scannen0001.pdf
Nach meinem Kenntnisstand darf ein Nebelscheinwerfer nur bei entsprechenden Sichtverhältnissen und keinesfalls als Tagfahrlicht benutzt werden.Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld bestraft.
Nach Aussage von Wunderlich darf und sollte der Scheinwerfer sogar bei Tagfahrt eingeschaltet werden.
Darüber hinaus behauptet Wunderlich der Scheinwerfer könne zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet und gefahren werden.
Hääää?
Alles was ich bisher über Tagfahrlicht herausgefunden habe widerspricht dieser Aussage grundsätzlich.
1. Muß nach TÜV Aussage das Abblendlicht bei Fahrten mit Tagfahrlicht abgeschaltet sein.
2.Einzige Ausnahme zu dieser Regel ist ein sog. Begrenzungs oder Positionslicht, welches die Helligkeit des Abblendlichts nicht überstrahlt. Dieses darf zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet sein.
Ausserdem muß es durch eine entsprechende E Nummer ( A) gekennzeichnet sein.
Das alles erfüllen diese Zusatzleuchten nach meinem dafürhalten nicht.
Da frag ich mich : Was sagen Wunderlich?????
Auf ihrer Internetseite Wunderlich Zusatzscheinwerfer Micro Flooter hält sich die Firma zwar etwas bedeckter mit Ihren Aussagen zu diesem Scheinwerfer aber die Fragen bestehen weiter.
Ein Zusatzmodul als Begrenzungslicht wird zwar hier angeboten, aber das wird ja in der Beschreibung der Scheinwerfer noch nicht mal erwähnt und beantwortet nicht die aufgeworfenen Fragen.
Was haltet ihr davon ?
Beste Grüße
Martin