Der neue Conti Road Attack 2

Diskutiere Der neue Conti Road Attack 2 im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; ich finde das auch definitiv gut. Komisch aber, dass sich so etwas noch überhaupt nicht herumgesprochen hat und schon gar nicht zum TÜV
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Schlonz

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...in BMW-Foren ist eigentlich nur wichtig ob das Teil TÜV/ABE/Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, ... also "rechtlich abgesegnet". :p


Das es in anderen Länder schon immer/lange keine Reifenbindung mehr gibt, ist bekannt. Grundsätzlich finde ist es gut, dass BMW da nachgezogen hat.
ich finde das auch definitiv gut. Komisch aber, dass sich so etwas noch überhaupt nicht herumgesprochen hat und schon gar nicht zum TÜV
 
kmueller_gs12

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@schlonz

ich gebe dir ja grundsätzlich recht, aber:

diese michelin aussagen beziehen sich immer nur auf in deu zugelassen moppeds.
in allen anderen ländern der eu gibt es diese situation ja auch überhaupt nicht.
da wird draufgeschraubt, was nach größe u index passt.
finde ich auch grundsätzlich ok.
an dem schreiben von bmw erkennt man aber auch, dass man auch dort nicht mit der derzeitigen situation zufrieden ist.

es muss einfach ein eu weiten prozess geben, der zu einer einheitlichkeit führt.

wenn ich das beispiel meiner f650gs twin dazu nocheinmal aufgreifen darf, bedeutet die derzeitige - eigentlich angeblich verbindliche situation - dass es zu keinen freigaben eines reinen straßenreifens kommt, geschweige denn, dass ein solcher in der passenden größe 140/80-17 von irgendjemanden hergestellt wird.
gäbe es die "freigabe situation" nicht, denke ich, dann würde es sicher auch ein angebot geben, im moment sind die spezifischen stückzahlen wohl einfach zu klein.
gut, man muss sich natürlich auch fragen, warum auf den beiden twins nicht identische felgenbreiten vorahnden sind u damit die gleiche reifengröße gefahren wird, nämlich die typische 12er gs größe 150/70-17
der handlingsunterschied wird zu vernachlässigen sein.
heidenau gibt z.b. seinen k68 u k76 sogar in dieser größe für die kleine 800er frei.

da soll noch jemand durchblicken

ich werde mich jedenfalls daran orientieren, was bmw dazu geschrieben hat.

lg klaus
 
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Schlonz

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ich hatte es schon mehrfach geschrieben, alle Hersteller, mit deren Technikern ich gesprochen habe, beziehen sich auf das nicht bestehende Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Hätten wir hier auch 120 km/h, hätten die damit auch kein Problem. Verunfallt ein Moppedfahrer bei 180 km/h, ist ihm das voll zuzurechnen. Ohne Tempolimit gibt es eben die Produkthaftung und da haben die halt bei manchen Kombinationen Bedenken
 
kmueller_gs12

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und watt nu?

dann sollten sich die reifenhersteller u fahrzeughersteller mal intensiv zusammenraufen, damit auch vernünftge u fahrbare reifen herauskommen.
die verantwortung fürs schnellfahren beim kunden abzuladen, empfinde ich als den falschen weg.
 
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Schlonz

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naja, das hat wie immer seine 2 Seiten. Ich habe keine Ahnung, wie hoch die Margen bei den Reifenherstellern sind, aber wenn sie jetzt ihre Reifen für jedes erdenkliche Modell freigeben sollen, dann müssen super aufwändige Freigaben gefahren werden. Die kosten so richtig Geld. Und dann hat man dann ein Nischenmodell wie die MM mit sagen wir mal 1000 potentiellen Kunden, die einen Satz im Jahr brauchen, um den sich alle Hersteller zanken? Das kann es ja auch nicht wirklich sein.

Wie so häufig wird die Wahrheit in der Mitte liegen. Die Industrie sorgt für Reifen, die alles aushalten, was der entsprechende Motorradtyp fordern kann und der Kunde beurteilt, ob das für ihn passt, oder auch nicht.

Zum Beispiel PiPo zurück. Ich kenne einige Besitzer einer KTM 950/990 SM, die ihn drauf haben und hochzufrieden sind. Wie gesagt, Michelin war es nicht und sie tun sich das nicht an.

Ich kann mir auch vorstellen, dass es noch einmal etwas ganz anderes ist, im Supersport-Bereich Freigaben zu erteilen, wo noch mal andere Kräfte walten
 
Zuletzt bearbeitet:
roli63

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Also das versteh ich nicht....

Jeder Reifen hat
1. Speed index
2. Load index
und die richtige Dimension. Und dies sollte auch so vorgeschrieben sein.

Wenn ich als Schweizer dann auf euren schönen Autobahnen mit 200 drüberbrettere und der Reifen hält das nicht aus.... na da ist die Produktehaftung die Selbe wie bei euch mit einem zugelassenen Reifen. Will ein Reifenhersteller oder Bikebauer dies nicht übernehmen soll er sein Produkt einstapfen.
Übrigens auch in einem Land mit niedriger Speedlimitte haftet der Hersteller bis zum Speedindex.

Die Eignung, ob der entsprechende Reifen für meine Ansprüche genügt, sollte dem Fahrer überlassen sein. Wenn ich es nicht weiss, gehe ich zum spezialisierten Reifenhändler oder zum :). Ich fahre ja auch nicht mit einem Offroadreifen ein Strassenrennen.

Gruss Roli
 
kmueller_gs12

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hallo rolli

du bringst es auf den punkt!

als ich sah, dass du eine dominator fährst, kamen die freigabe stilblüten bei mir wieder hoch.

hatte vor 4 jahren eine dominator rd02 v 89 zur supermoto umgebaut
17" mit acront speichenräder, da das gutachten aus den90igern war - acront gibts ja nicht mehr - , wollte der tüv mensch die damaligen reifenbindungen eintragen.
erst als ich ihn darüber aufklärte, dass es diese reifentypen nicht mehr zu kaufen gab, sagte "aha", darüber hätte er noch garnicht nachgedacht und war dann nach einigen weiteren diskussionen endlich bereit, nur die größen etc einzutragen

klaus
 
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werbaer

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Reifenbinden abhängig von Fahrzeugbriefeintragung!

Hallo Zusammen,

habe heute mit BMW telefoniert, zwecks Reifenfreigabe meiner GS.

Ganz korrekt ist die Aussage mit der aufgehobenen Reifenbindung nicht!

Wenn im Fahrzeugbrief unter Punkt 50 ein bestimmer Reifentyp und ein Hersteller (bzw mehrere von beidem) eingetragen sind, ist diese Bindung auch verpflichtend! Diese kann dann nur durch ein Einzelguteachten und Vorführung beim TÜV geändert werden.

Sind dort jedoch nur die Reifendaten (Größe, Gescwindigkeitsindex etc.) angegeben, ist keine Reifenbindung vorhanden und man kann jeden beliebigen Reifen dieser Größe aufziehen. (Sie Email von BMW in einer der vorhergehenden Posts)

In diesem Fall ist dann auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers "nur" eine Empfehlung.
Sind jedoch die Reifen (Hersteller, Modell, Größe...) exakt eingetragen, hilft auch diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nichts!

In wie weit das bei einer Kontrolle jedoch auffällt sei mal dahingestellt... (Da hilft dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Argumenteverstärker :-)
Nur beim TÜV oder einem Unfall könnte es meineserachtens da wirklich Probleme geben.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen... ;)

In diesem Sinne eine gute Fahrt!
 
qtreiber

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Wenn im Fahrzeugbrief unter Punkt 50 ein bestimmer Reifentyp und ein Hersteller (bzw mehrere von beidem) eingetragen sind, ist diese Bindung auch verpflichtend! Diese kann dann nur durch ein Einzelguteachten und Vorführung beim TÜV geändert werden
Punkt 50 finde ich weder im Fahrzeugbrief meiner (Ex-)12erGS (EZ 03/2004) noch meiner aktuellen R1200R, dagegen habe ich von BMW die schriftliche Bestätigung, dass

Zitat:
"Bei Motorrädern, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben Reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehlenden Charakter. Insofern bestehen für die BMW R1200R gemäß der EG-BE mit Erstzulassung ab Mai 2000 keine gesetzliche Reifenfabrikatsbindung mehr."
Zitat Ende.
 
kmueller_gs12

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@werbaer

irgendwer bringt hier irgendwas durcheinander

in der zulassungsbescheinigung teil2 (brief) und damit auch in der zulassungsbescheinigung teil2 ( kfz-schein) stehen nur die reifengrößen, etc plus dem hinweis "reifenbindung lt ... beachten"
in dem schreiben von bmw, was ich hier angehängt habe,
zitat:
bei motorrädern, die seit mai 2000 erstmalig zugelassen wurden, haben reifenfabrikatsbindungen nur noch empfehelenden charakter.
insofern bestehen für die bmw xchallenge und bmw f650gs gemäß der eg-be(europäische betriebserlaubnis) mit erstzulassung ab mai 2000 keine gesetzliche reifenbindung mehr.

die beispiel motorräder xchallenge und f650gs twin haben es genauso in den papieren stehen
auch kann das schreiben meiner meinung nach auf jedes andere bmw motorrad aus / ab diesem zulassungszeitraum bezogen werden.

und meiner meinung nach ist diese aussage eindeutig und auch noch mit i.v. unterschrieben, also fakt

klaus
 
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@werbaer

irgendwer bringt hier irgendwas durcheinander

in der zulassungsbescheinigung teil2 (brief) und damit auch in der zulassungsbescheinigung teil2 ( kfz-schein) stehen nur die reifengrößen, etc plus dem hinweis "reifenbindung lt ... beachten"
in dem schreiben von bmw, was ich hier angehängt habe,

Wenn das in den Brief drin steht, ist keine Reifenbindung vorhanden... habe ich aber ja auch nicht bestritten...

Zitat: (pressebox) Bonn, 09.04.2009

... Zudem ist es bei Motorrädern * anders als bei Personenkraftwagen * noch zulässig, die Reifenwahl an festgelegte Reifengrößen eines ganz bestimmten Herstellers zu binden. ...
 
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Schlonz

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da erzählt entweder BMW regelmäßig unterschiedliches Zeug, oder es wird immer falsch ausgelegt. Im Schein der MM steht: Reifenfabrikatsbindung gem. Bedienungsanleitung beachten oder so ähnlich. Und in der Bedienungsanleitung stehen dann die zulässigen Reifen. Das sei, laut Aussage BMW 2008, maßgeblich.Punkt.
 
kmueller_gs12

kmueller_gs12

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also in der s.g. eg-übereinstimmungsbescheinigung, also eg-coc steht wie in der zulassungsbescheinigung teil1 (kfz-schein) unter

50 bemerkungen:
nach diversen größenaufzählungen etc

"reifenfabrikatsbindung gem. betriebserlaubnis beachten"

exakt darauf zielt das schreiben von bmw ab.
und das eindeutig
auch dem qtreiber wurde das so für seiner1200r bestätigt.

also ist es fakt

man könnte höchstens mal fragen, was genau ist die betriebserlaubnis?
in telef. anfragen wird von bmw oft auf die angaben auf ihrer internetseite verwiesen.
das kann aber nicht die relevante "betriebserlaubnis" sein
meinem verständnis nach ist es das eg-coc dokument, lasse mich aber gern eines besseren belehren



klaus
 
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Zitiert von https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf (04.10.2007)


[FONT=Arial, Arial, sans-serif]Reifenfreigaben für das Bike noch nötig?
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif][/FONT]
[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller[/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif], der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert[/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]. [/FONT][/FONT]
[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe[/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft. [/FONT][/FONT]
[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Hintergründe [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw. internationalen Rechtsvorschriften. [/FONT][/FONT]
[FONT=Arial, Arial, sans-serif]Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen) eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22) geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes. [/FONT]
[FONT=Arial, Arial, sans-serif]Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität,
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif]
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif]sodass die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen - sowie sonstigen Einschränkungen - auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif]
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif]
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten? [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]
[/FONT]
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]
[/FONT]
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber dennoch mitgeführt werden[/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]. [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.
[/FONT]
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]
[/FONT]
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Bikersjournal.de sprach dazu mit [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW[/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]: [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]"Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun[/FONT][/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif] tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand." [/FONT]


[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): [/FONT][FONT=Arial, Arial, sans-serif]"Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend." [/FONT][/FONT]
[FONT=Arial, Arial, sans-serif]Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet [/FONT]
[FONT=Arial, Arial, sans-serif]und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif]
[/FONT]

[FONT=Arial, Arial, sans-serif]Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung. [/FONT]
[FONT=Arial, Arial, sans-serif][FONT=Arial, Arial, sans-serif]Quelle Biker Journal 03.10.2007 [/FONT][/FONT]



ich hoffe, dass jetzt alle Klarheiten beseitigt sind... :D:D:D
 
qtreiber

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entscheidend ist, was in der EG-Bescheinigung steht.


Motorräder, die seit Mai 2000 erstmalig zugelassen wurden und über eine EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis) verfügen, haben nicht mehr unbedingt eine Reifenfabrikatsbindung. Eine Information über die Bereifungsvorgaben finden Sie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt).
Wenn in diesem Dokument neben den Reifengrößen auch einzelne Reifenprofile vermerkt sind, so unterliegt Ihr Motorrad weiterhin einer Reifenfabrikatsbindung die bindend ist.
In der Praxis heißt dies, dass bei diesem Fahrzeug weiterhin nur die dort aufgeführten Reifen sowie Reifen montiert werden dürfen, für die eine Freigabebescheinigung des Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers vorliegt.
 
kmueller_gs12

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moin

hatte gestern ein ausgiebiges gespräch mit der reifen hotline von dunlop wegen des neuen tr91 für meine f650twin

hatte dort auch mal die aktuelle diskussion geschildert und auch gefragt, wie das denn in den anderen eu ländern aussieht.
klare antwort: draufschrauben, was passt!. haftung bei unfall durch reifenschaden sowieso immer beim halter, ausser natürlich wenn es sich um eine material oder herstellungsfehler handelt.
er sagte mir auch, dass die reifenschäden inzwischen einen sehr geringen anteil an unfällen überhaupt haben, da die konzeption u herstellung inzwischen bei allen reifenherstellern auf einem sehr hohen niveau sei.
außerdem schätzt man in den anderen eu ländern den motorradfahrer als erheblich verantwortungsvoller ein, derart, dass dieser schon von selbst auf einen anderen reifentyp wechseln würde, wenn er mit dem fahrgefühl nicht zufrieden wäre
das sei hier in deu genau das problem, dass man nicht bereit sei, die verantwortungen in die richtigen hände zu legen, dabei spiele der tüv eine große rolle, der hier doch sehr die lobbyarbeit unterstützt, um weiter massiv im geschäft bleiben zu können.
entsprechende ansätze könne man auch in anderen eu-ländern beobachten, in denen sich der tüv gerade etabliert.

bei dunlop schätze man die situation genauso ein, wei es bmw in dem schreiben darstellt - empfehlenden charakter

er riet mir auch dazu, mir dieses schreiben zu besorgen und den tr91 aufzuziehen, er sähe grundsätzlich keine probleme bei einer entsprechenden reifenwahl, bei der reifengröße, loadindex u geschwindigkeitsindex mit den vorgaben übereinstimmen, schließlich wird das in den anderen eu-ländern genauso gehandelt.

klaus
 
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Schlonz

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na, das lass Dir mal alles schön schriftlich geben und auch, dass Du bei einem Unfall von der Haftung entbunden bist, bzw. dass die Versicherung sich auf keinen Fall quer stellt, obwohl Du mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs warst.

Mit einem nicht freigegebenen Reifen bekommst Du keinen TÜV. Da wird meist größter Wert drauf gelegt.

Und nicht falsch verstehen, ich finde diese Praxis auch Kacke, beuge mich dem aber widerwillig, da ich im Falle eines Falles nun wirklich keine Probleme mit der Haftung bekommen will
 
kmueller_gs12

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@schlonz

ich glaube, du siehst das etwas beengt.
es gibt europäisches recht.
vielleicht sollten wir uns mal engagieren, anstatt das alles hinzunehmen.

ich habe jedenfalls eine entsprechende anfrage an bmw geschickt, es mir entsprechend zu bestätigen, bzw. eine allgemein gültige aussage zu treffen, damit alle zufrieden sein könnten

klaus
 
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Schlonz

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nicht ich sehe das beengt, die Hersteller und Versicherer tun das. Und da das so ist, muss ich entsprechend handeln
 
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