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Bodo2009
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- 29.05.2013
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nenene Mausezahn so einfach kommst Du mir jetzt nicht weg...und wir ändern schon garnicht die Ebene....
ich nagel dich auf Deine Zulassungsverordnung fest...weil wie Du mich kennst..ich lese den Sch..sogar
§5.1 und schon sind Deine Ausführungen nicht mehr gültig
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, (hier §36.1ff) kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Genau das tut die STVZO mit §36.1...es untersagt die Nutzung von Reifen, wenn der Speedindex Reifen kleiner dem Speedindex Fahrzeug...mit Übergangsregelung altes M&S Zeichen mit DOT bis Ende 2017.
Somit macht die von Dir genannte Verordnung den §36.1 und dessen Anwendung rechtkräftig..und nicht Deine COC Angaben...sorry
ich nagel dich auf Deine Zulassungsverordnung fest...weil wie Du mich kennst..ich lese den Sch..sogar
§5.1 und schon sind Deine Ausführungen nicht mehr gültig
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, (hier §36.1ff) kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Genau das tut die STVZO mit §36.1...es untersagt die Nutzung von Reifen, wenn der Speedindex Reifen kleiner dem Speedindex Fahrzeug...mit Übergangsregelung altes M&S Zeichen mit DOT bis Ende 2017.
Somit macht die von Dir genannte Verordnung den §36.1 und dessen Anwendung rechtkräftig..und nicht Deine COC Angaben...sorry