Fabrikatsbindung

Diskutiere Fabrikatsbindung im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; In der Onlineausgabe des Motorradmagazins PS lese ich gerade, dass die Fabrikatsbindung für Motorradreifen auf Grund einer Direktive der...
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Kieler

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In der Onlineausgabe des Motorradmagazins PS lese ich gerade, dass die Fabrikatsbindung für Motorradreifen auf Grund einer Direktive der EU-Kommission von 2000 nicht mehr rechtskräftig sei. Bin jetzt total verwirrt. Wurde diese Direktive auch tatsächlich in deutsches Recht umgesetzt und ich muss als Motorradfahrer nicht mehr warten bis für einen neuen Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt? Das wäre mir völlig neu. Auch bei Wikipedia steht, dass in Deutschland (und nur hier) eine Reifenbindung für Motorräder existiert.
 
BMW Peter

BMW Peter

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Auch wenn dieses behauptet wird stimmt es nicht in jedem Fall.

Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 22 steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten", dann darfst du nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Reifen fahren.

Ausnahme, eine Freigabe vom Reifenhersteller, die dann mitgeführt werden muss.

Diese verbindliche Erklärung habe ich heute von einem TÜV-Mitarbeiter aus Hannover erhalten, dessen Fachgebiet Motorrad ist.
 
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Mortenhh

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Laut einer Direktive der EU-Kommission soll in Europa auch maximal 130 Km/h gefahren werden, aber zum Glück wird nicht alles vom Deutschen Gesetzgeber umgesetzt was die EU sich so ausdenkt.

Ansonsten wie BMWPeter schon schrieb, einfach in dein Fahrzeugschein schauen.
 
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G-B

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Auch wenn dieses behauptet wird stimmt es nicht in jedem Fall.

Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 22 steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten", dann darfst du nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Reifen fahren.

Ausnahme, eine Freigabe vom Reifenhersteller, die dann mitgeführt werden muss.

Diese verbindliche Erklärung habe ich heute von einem TÜV-Mitarbeiter aus Hannover erhalten, dessen Fachgebiet Motorrad ist.
Eine Variante haśt du vergessen. Wenn der Motorradhersteller keine Bindung vorschreibt gibt es auch keine und es müssen nur die EIngetragene Größe usw. stimmen.

Gruß

Gerhard
 
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dan2511

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noch keins
*g.. TÜV Nord Garbsen oder FAchbereichsleiter Motorrad am TÜV Nord ?
 
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Kieler

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Danke für die kompetente Klarstellung! Zu dem Artikel der PS habe ich einen Kommentar geschrieben, mit Verweis auf die mit Quellen belegte Expertise aus diesem Forum.
 
BMW Peter

BMW Peter

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Eine Variante haśt du vergessen. Wenn der Motorradhersteller keine Bindung vorschreibt gibt es auch keine und es müssen nur die EIngetragene Größe usw. stimmen.

Gruß

Gerhard
Logisch, ich schrieb ja "Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 22 steht"....

Wenn da nix steht, ist nur die Reifengröße usw. maßgeblich.
 
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G-B

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Ja aber wenn die vom Amt aus Faulheit den Satz da reingeschrieben haben (tun die bestimmt niiieee :rolleyes::rolleyes:;):D ) und das Töff keine Beschränkung hat, dann eben trotzdem keine Beschränkung. Nur um Verwirrung zu vermeiden.

Ist bei meiner Q (R100GS) so.

Gruß

Gerhard
 
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sitzbankquetscher

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hey,dan,
mal ne blöde Frage:was is mit den 1200-ern(GS)?-hab ich bei Deiner Aufstellung nicht gesehen. Bei meiner steht drin was Peter geschrieben hat-nur -welchen Reifen schreibt BMW vor
danke
 
S

sitzbankquetscher

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Ja aber wenn die vom Amt aus Faulheit den Satz da reingeschrieben haben (tun die bestimmt niiieee :rolleyes::rolleyes:;):D ) und das Töff keine Beschränkung hat, dann eben trotzdem keine Beschränkung. Nur um Verwirrung zu vermeiden.

Ist bei meiner Q (R100GS) so.

Gruß

Gerhard
Hallo Gerhard
hab ich das richtig verstanden??da steht in der Zulassungsbesch."REifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten!" und das trifft auf die R1200GS gar nicht zu???da blick ich jetzt gar nix mehr.
 
G

G-B

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Hallo Gerhard
hab ich das richtig verstanden??da steht in der Zulassungsbesch."REifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten!" und das trifft auf die R1200GS gar nicht zu???da blick ich jetzt gar nix mehr.
Ich hab doch geschrieben, dass meine ne R100GS ist (Typ 247E)
 
Hansemann

Hansemann

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Ich hab doch geschrieben, dass meine ne R100GS ist (Typ 247E)
Du hast auch schon geschrieben bekommen, dass dieses Modell gar keine Reifenbindung hat. Du darfst nur nicht auf einer Achse Diagonal- und Radialreifen mischen. Das steht so im Gesetz.

Wenn in Deiner Zulassungsbescheinigung drin steht: "Freigabe laut BE..."
auch da steht nix drin. Das wurde mal eine Zeitlang von dem Programm mit dem die ZB ausgedruckt wurde automatisch so eingefügt.

Die 247E hat den Vorzug, dass Du rechtlich vorne CTA und hinten Karoo 2T fahren darfst, wenn es Dir Freude macht. Kannst auch Heidenau und Bridgestone mischen, nur die Reifengrößen müssen stimmen. :cool:
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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Bei der 12er GS gibt es Reifenfabrikatsbindung!

Im Schein heißt es: Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten.

BMW hat nur 1 oder 2 Typen in dieser EG Betriebserlaubnis.
Wenn man einen anderen fahren will,muß man nachwieor die Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers mitführen.

So war es und so wird es sein.Egal wenn auch immer wieder etwas anderes behauptet wird.

Ich hab mir diesen Satz im Schein streichen lassen und mir alle gängigen Marken eintragen lassen mit dem Zusatz: Reifen hinten und vorne von einem Hersteller.
 
Hansemann

Hansemann

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Bei der 12er GS gibt es Reifenfabrikatsbindung!

Im Schein heißt es: Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten. richtig

BMW hat nur 1 oder 2 Typen falsch in dieser EG Betriebserlaubnis.
Wenn man einen anderen fahren will,muß man nachwieor die Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers mitführen. richtig

So war es richtig und so wird es sein falsch .Egal wenn auch immer wieder etwas anderes behauptet wird.

Ich hab mir diesen Satz im Schein streichen lassen und mir alle gängigen Marken eintragen lassen mit dem Zusatz: Reifen hinten und vorne von einem Hersteller.
Der letzte Absatz ist absoluter Käse, Reifen nur von einem Hersteller steht ja eh schon in der BE. Diese BE ist über 100 Seiten groß und nur unter Schwierigkeiten einsehbar, da muss man schon jemanden gut kennen, der einen kostenpflichtigen Zugang zu der Datenbank hat, ein Sachverständiger z.B.
Bei meiner 06er ADV (interner Typschlüssel 0382) steht da zum Beispiel folgende Reifen drin: Tourance, Anakee (gibts nimma, nur den 2er) Battlewing 501/502, TKC80 und Karoo

Ansonsten:

ICH GEBS AUF !
 
AlpenoStrand

AlpenoStrand

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Pepsi, X-Ch und CE 04
Bin ich froh dass es diesen Mist bei uns nicht gibt!

Im CoC steht neben den Dimensionen nur noch: Reifenpaar nur von einem Herst. zul.

Das passt. :D

Gruß,
Martin
 
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Schlonz

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Ducati Hypermotard 1100 EVO SP
ein Ingeneur von Conti hat es mit der überall in Europa geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h erklärt, da werden Reifen nicht wirklich beansprucht. Anders is Deutschland, wo man brettern kann, was das Zeug hält.

Ich finde die Bindung auch nervig, aber selbst die Hersteller finden sie berechtigt und fahren, wenn sie Interesse an diesem Segment haben, Freigaben dafür
 
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