GS LC: Reifen nur von einem Hersteller zulässig

Diskutiere GS LC: Reifen nur von einem Hersteller zulässig im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo zusammen, mal eine Frage. Ich brauche vorne einen neuen Reifen, es sind z.Z. die PST2 drauf. Da im Moment der Pirelli Scorpion 2 nicht...
Olmimoe

Olmimoe

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Hallo zusammen,

mal eine Frage. Ich brauche vorne einen neuen Reifen, es sind z.Z. die PST2 drauf. Da im Moment der Pirelli Scorpion 2 nicht lieferbar ist, überlege ich vorne den MTN drauf zu machen, hinten bliebe der PST2.

Freigaben sind nicht erforderlich für die LC und gibt es auch von keinem Hersteller (nur Empfehlungen). In der EG Bescheinigung steht nur drin: "Reifenpaar. nur von einem Herst. zul." Pirelli und Metzeler sind die selbe Firma also auch der selbe Hersteller. Das kann man sehen wenn man sich das Impressum der beiden Webseiten ansieht.

Meiner Meinung nach ist es rechtlich einwandfrei die Kombi PST2/MTN zu fahren. Wie seht ihr das?

Hier die EG Bescheinigung:
Unbenannt.JPG

Das Impressum der Pirelli Seite:
Unbenannt2.PNG
Das Impressum der Metzeler Seite
Unbenannt.PNG

Grüße,
Olmimoe
 
sacker

sacker

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Hey !
Wieso nicht Lieferbar ?
Bei EBay Reifendiscount 91.80.- inkl. Versand. Hab erst meine MTN dort bestellt. Schnell und zuverlässig.
Wenn die beiden Hersteller auch das selbe Impressum haben, ich würde das nicht tun. Auf dem einen steht Metzeler und auf dem anderen Pirelli. Die Gummimischung ist ja auch anders, deshalb hat er ja auch andere Eigenschaften.
Aber es ist deine Entscheidung, wo kein Kläger da kein Richter, wie es so schön heißt.
Gruß Martin
 
HaJü

HaJü

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.....In der EG Bescheinigung steht nur drin: "Reifenpaar. nur von einem Herst. zul." Pirelli und Metzeler sind die selbe Firma also auch der selbe Hersteller.....
Ich würde es sein lassen. Auch wenn die 2 unter einem Dach wohnen, sind es 2 unterschiedliche Fabrikate. Und der Rennleitung sind Firmengeflechte egal


Statt Hersteller wäre Fabrikat vllt. die bessere Bedingung.

Auch wenn beide Reifen von einem Hersteller kommen, können die Pellen gänzlich unterschiedliche Charaktere haben. Mischbar sind z.B. CTA und CRA. Da hab ich vor Jahren schon bei Conti angefragt und die Freigabe schriftlich erhalten. Soweit ich mich erinnern kann, sind die Mischungen CTA(2)/CRA(2) mittlerweile in der Freigabe integriert.

Für die von Dir gewünschte Paarung ist es doch einfach, ein kurze eMail an Pirelli Breuberg zu schicken und um Freigabe zu bitten, dann bist Du aus dem Schneider
 
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sacker

sacker

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Er will den PST2



Aber wenn, denn dann kostet
Sorry kam wohl nicht so rüber wie ich dachte. Ich meinte den PST2 mit dem Preis.
Das ich meinen MTN dort bestellt habe sagte ich nur so dahin !
Grüße Martin
 
Nordisch

Nordisch

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Moin,

einfach mal die Reifenfreigabe vom PST2 herunterladen und lesen, dass könnte helfen...

Viele Grüße
 
Pinky

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Was ist denn die Info dahinter?
Die LC braucht doch keine Freigabe.
 
Gerlinde

Gerlinde

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Wenn man es realistisch sieht, ist das ganze Bestimmungsgeflecht durch die theoretische Aufhebung der Herstellervorgaben, auf die sich ja viele gefreut haben, leider nicht wirklich besser geworden. Im Zweifelsfall liegt seit wenigen Jahren die Verantwortung beim Fahrzeugführer/eigner, der für "geeignete Bereifung" zu sorgen hat. Damit sind letztendlich auch alle älteren Freibrief ähnlichen "Reifenbindungsaustragungen" faktisch wertlos geworden, da sie damit wieder ausgehebelt wurden.
Das Problem ist also nur verschoben und da beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz, denn wie soll im Zweifelsfall die Eignung anders als durch Fahrzeugherstellerangaben / Reifenherstellerherstellerfreigaben oder Begutachtung durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Das einzige was wirklich einfacher geworden ist, daß unabhängig von der Fahrzeugherstellerangabe, vom Reifenhersteller in den Freigaben zB auch andere Reifengrößen freigegeben werden können.
 
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Nordisch

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Was ist denn die Info dahinter?
Die LC braucht doch keine Freigabe.
Wenn ich es oben richtig verstanden habe, dann war die Frage auch nach der Mischung verschiedener Reifen. Und dazu mein Vorschlag, weniger darüber nachzudenken, ob das eine Firma ist und vielmehr auf die Freigabe gucken. Dort werden die möglichen Paarungen beschrieben. Und an die würde ich mich halten, ob Freigabe nötig oder nicht. Aber ggf. habe ich ja auch was falsch verstanden, dann sorry...

Viele Grüße
 
Hansemann

Hansemann

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Das einzige was wirklich einfacher geworden ist, daß unabhängig von der Fahrzeugherstellerangabe, vom Reifenhersteller in den Freigaben zB auch andere Reifengrößen freigegeben werden können.
Das ist falsch! Ein Reifenhersteller kann nicht per "Freigabe" eine andere Reifengröße zulassen. Da muss ich mich korrigieren, ganz falsch isses nicht :cool:

Es gibt da eine Ausnahme bei alten Motorrädern und uralten Reifen, falls es die Pellen in der Größe nicht mehr gibt, aber so einfach ist das auch nicht.

In einem gebe ich Dir aber Recht, die Bestimmungen sind nicht besser und vor allem nicht begreifbarer geworden.
 
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Pinky

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Also, in der EG Bescheinigung steht: "Reifenpaar. nur von einem Herst. zul."
Die Frage ist hier: Kann man das auf Metzeler und Pirelli anwenden?

Ich sage nein. Für mich bleibt entscheidend, was auf den Reifen steht und nicht, ob die beiden Firmen einen Zusammenschluß haben.

Also Klartext: @Olmimoe
Metzeler stellt Metzeler-Reifen her, Pirelli stellt Pirelli-Reifen her.
Es sind 2 Hersteller die unter einem Dach firmieren, aber ihre eigenen Fabrikate herstellen. Kombination nicht zulässig.
 
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Larsi

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...
 
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Gerlinde

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Das ist falsch! Ein Reifenhersteller kann nicht per "Freigabe" eine andere Reifengröße zulassen.
Es gibt da eine Ausnahme bei alten Motorrädern und uralten Reifen, falls es die Pellen in der Größe nicht mehr gibt, aber so einfach ist das auch nicht.
Geht ganz einfach und hier, weil ich von den Dingern mehrere habe ein Beispiel. Herstellervorgabe ist da 150/60 18.

Ob ein Fahrzeug jetzt alt oder nicht alt ist, spielt überhaupt keine Rolle. Es geht nur darum, daß grundsätzlich mittlerweile den Reifenherstellern im Rahmen der Freigaben ermöglicht wurde, für, von der Herstellervorgabe abweichende Reifengrößen, dann Typgenehmigungen zu erstellen..
 
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B

Bodo2009

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Das ist falsch! Ein Reifenhersteller kann nicht per "Freigabe" eine andere Reifengröße zulassen.

Es gibt da eine Ausnahme bei alten Motorrädern und uralten Reifen, falls es die Pellen in der Größe nicht mehr gibt, aber so einfach ist das auch nicht.

In einem gebe ich Dir aber Recht, die Bestimmungen sind nicht besser und vor allem nicht begreifbarer geworden.

Sehr geehrter Herr Hansemann,

hier liegen Sie leider falsch, was zugegeben nicht oft vorkommt.

Inhaber einer EU-ABE, hier z.B eine Reifenhersteller, darf auf eigenes Risiko / Haftung, auch andere Reifengrössen freigeben, wenn sich diese im Bereich der Abrolltoleranz bewegen und somit nicht auf die Abgaswerte Einfluss haben.

Einzig der TÜV Nord weigert sich hier ständig (ohne Rechtgrundlage und bereits mit 2 Abmahnungen) diese abweichenden und durch Freigaben/Reifenempfehlungen der Reifenbauers dokumentierten Abweichungen anzuerkennen und verweigert teilweise die TÜV Plakette.....Dekra im Norden sieht dies nicht so und erteilt TÜV.

Grüsse
Bodo
 
B

Bodo2009

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Die Begründung dafür ist auch einfach...
Aufgrund des Spielraumes der Breite/Querschnitt kann beim Reifenbauer 1 ein 190-50-17 beim Reifenbauer 2 schon ein 190-55-17 sein. Von daher obliegt es dem Reifenhersteller sich in dieser Toleranz zu bewegen und seine Reifen dann den entsprechenden Normgrössen zuzuordnen.

LG
Bodo

Insider...ein 180-55-17 TKC 80 bleibt auch auf einer XR-Felge ein 180er und wird kein 190-55er.......
 
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Hansemann

Hansemann

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Deswegen wurde diese Größe von einem amtlich anerkannten Sachverständigen geprüft und zugelassen.

Noch ein Insider:
Stollen fliegen nicht.
 
Hansemann

Hansemann

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Nach vielfältigem berechtigten Gemaule hab ich noch mal gaaaanz genau nachgekuckt und muss gestehen, diesmal hab ich daneben gelegen. Ich habe da zwei Sachen durcheinander gebracht und miteinander verwechselt.

Zum Einen den Rechtsgrund, womit die Reifenhersteller das doch können, ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums von 2008 in dem zu dem Freigaben Stellung genommen wird, hier der entsprechende Auszug:

4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten
Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
werden.

Zum Anderen eine Regelung, wenn die eingetragene Reifengröße nicht mehr erhältlich ist (und das ist tatsächlich hauptsächlich bei alten Möhren der Fall)

Hätte ich geschwiegen, ich wäre ein Weiser geblieben ...

Nun ja ist ja nix passiert und die richtige Quelle für die Regel jetztt auch bekannt, ohne dass man nach Begründungen suchen oder mit Stollen schmeißen muss!
 
Gerlinde

Gerlinde

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Is ja schon gut, Du hast jetzt genug Abbitte geleistet.
Ich haue auch mal daneben und ansonsten, Bodos Aussagen sind eigentlich verläßlich, nicht zuletzt weil er halt beruflich damit zu tun hat.
 
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