Mit Geländereifen in Italien unterwegs.....Strafen drohen??

Diskutiere Mit Geländereifen in Italien unterwegs.....Strafen drohen?? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo Mann aus den Bergen ;), ich denke, Dein Beispiel stellt einen Q-Treiber dar, der als Testfahrer einen Reifen unter Extrembedingungen...
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...

Mal ein GS Fall angenommen ;

T Reifen, und noch in Diagonal Ausführung
Voll Beladen ( manchmal überladen )
Reifendruck an der unteren Grenze
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Der Fahrer hat es eilig
Er fährt 180, 190, 200 ( die GS pendelt ja nicht :cool:)

Geht das so gut ? wenn ja um so besser, aber nicht wegen dem Eintrag im FZ Schein.
Hallo Mann aus den Bergen ;),
ich denke, Dein Beispiel stellt einen Q-Treiber dar, der als Testfahrer einen Reifen unter Extrembedingungen jenseits der Spezifikationen checkt...
Vielleicht geht's gut. Vielleicht auch nicht. No risk, no fun?
 
Intermezzo

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Ich verstehe folgendes nicht;

Gerade Deutschland, mit Teilweise nicht Geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnen, legitimiert einen Reifen
zu fahren, der die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht abdeckt.
In unserem Fall die GS, die einen V Reifen braucht und ca. 210 bis 220 km/h effektiv rennt.
Da wird ein T Reifen ( bis 190 km/h ) eingetragen.............

Man kann ja schon sagen, der Fahrer weiss wie schnell er fahren darf, der Reifendruck stimmt natürlich, u.s.w., und wenn nicht ?

Mal ein GS Fall angenommen ;

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Geht das so gut ? wenn ja um so besser, aber nicht wegen dem Eintrag im FZ Schein.
Eintagen lassen hab ich sogar einen Q-Reifen (170 km/h), der steht in der COC drin. Damit ist der T mit abgedeckt.

Zur Regelung:
es gibt eine EU-weite Regelung (nicht nur Deutschland), daß Reifen mit M+S mit niedrigerem Index auch auf Fahrzeugen gefahren werden dürfen, bei denen im Schein ein höherer Index steht. Nebenbei bemerkt, nicht zu verwechseln mit vmax. Deswegen sind sowohl der TKC als auch der Scout mit M+S gelabelt. Nicht weil das Winterreifen wären, sondern damit die gemäß Gesetzeslage auf solchen Fahrzeugen überhaupt genutzt werden dürfen. Beim Motorrad sicherlich ein Schlupfloch im Gesetz das man hier nutzt. Aber legal!

Speziell für Deutschland: (die Regelungen in der EU kenne ich nicht)
Wenn solche Reifen genutzt werden, dann muß im Sichtfeld des Fahrers ein Hinweisn mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Reifens sichtbar sein. Bei mir beispielsweise grundsätzlich 170 km/h, da ich des öfteren auch auf TKC unterwegs bin.

Aus der Praxis:
Wer beispielsweise mit TKC fährt, kommt nicht in den Bereich der vmax, weil die Reifen erinnern den Fahrer rechtzeitig daran welchen Reifen er fährt. Auch mit Pendeln, da ändert auch eine GS nichts dran. Manche ganz Mutige machen es trotzdem, dann halt auf eigenes Risiko. Ein weiterer Grund ist der Verschleiß. Wenn ich TKC nutze und gelegentlich Autobahn fahre, z. B. 1200 km nach Ancona zur Fähre, der Spaß beginnt anschließend, fahre ich ohnehin höchsten 110 - 130 km/h. Anders ist es bei dieser Strecke nämlich nicht auszuhalten. Außerdem kann man bei höherer Geschwindigkeit zuschauen wie das Profil dahin schmelzt. Und das brauche ich noch, denn der Spaß beginnt anschließend. Ich sagte es bereits.

Selbst ein hier so in hohen Tönen gelobter Scout (er ist tatsächlich gut) ist nicht der Reifen, um damit auf der Autobahn km zu schrubben. Ab 150 - 160 km/h wird es mit dem auch ungemütlich.

Also ich komm gar nicht in die Verlegenheit die vmax auszunutzen. Außerdem bin ich schon groß und weiß durchaus was ich mache. Eigenverantwortung nennt man das.

Warum ich nun bei all den Nachteilen die diese Reifen auf der Bahn mit sich bringen sie dennoch nutze, brauch ich wohl nicht zu erklären. Oder doch?

Im Übrigen habe ich momentan wieder die TR91 drauf, fahre aber dennoch keine vmax. Weil das für mich nicht der Sinn des GS-Fahrens ist. Außerdem geht mir dabei nix ab, den Tacho bis zum Anschlag zu bringen. Im Herbst kommen die TR91 (ein absolut geiler Reifen für die Straße) aber wieder runter, dann ist das Profil weg und die gut angefahrenen Scout kommen wieder drauf. Dann geht es nämlich unter anderem nach Italien. Und zwar keine Autobahn oder Strada Statale, Provinziale oder was auch immer asphaltiertes es da noch gibt.

Was dieses Rundschreiben des Transportministeriums anbelangt:
Ich halte es auch für blödsinnig, bei uns in der Politik würde man sagen: "handwerklich schlecht gemacht". Außerdem, vergiß die Physik, es geht hier nur um Einhaltung von Regularien. Auch wenn es nachher niemanden interessiert was ich drauf habe. Außer vielleicht mich. Aber das ist doch ausreichend genug.

Gruß Jupp
 
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Es wurde schon in einem anderen Fred viel über das Thema diskutiert, die Erfahrungen werden es
zeigen, wie Italiener die Sache Handhaben.

O.T. teilweise zumindest :D

Ich verstehe folgendes nicht;

Gerade Deutschland, mit Teilweise nicht Geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnen, legitimiert einen Reifen
zu fahren, der die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht abdeckt.
In unserem Fall die GS, die einen V Reifen braucht und ca. 210 bis 220 km/h effektiv rennt.
Da wird ein T Reifen ( bis 190 km/h ) eingetragen.............

Man kann ja schon sagen, der Fahrer weiss wie schnell er fahren darf, der Reifendruck stimmt natürlich, u.s.w., und wenn nicht ?

Mal ein GS Fall angenommen ;

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Also mit den K60 Scout fährst Du nicht freiwllig schneller als 160-170. Der Reifen wird laut und unruhig. Ob kalt oder warm ob mit Gepäck oder ohne.
 
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Diese Regelung stammt noch aus einer Zeit, in der es gar keine Winterreifen mit hohen Geschwindigkeitsindex gab.
Außerdem muss im direkten Sichtbereich des Fahrers ein Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit angebracht werden, das Argument mit "nicht wissen" zählt also nicht.
Das stimmt nicht.
Du kannst jeden beliebigen Reifen fahren und eintragen lassen, Größe muß passen.

Früher gab es in D die Fabrikatsbindung. Da stand drin welche Reifen von welchem Hersteller Du fahren durftest.
 
Wolfgang.A

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Das stimmt nicht.
Du kannst jeden beliebigen Reifen fahren und eintragen lassen, Größe muß passen.

Früher gab es in D die Fabrikatsbindung. Da stand drin welche Reifen von welchem Hersteller Du fahren durftest.
Was hat die Fabrikatsbindung damit zu tun, dass ein Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden darf wenn er eine M+S-Kennung hat?
 
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Was hat die Fabrikatsbindung damit zu tun, dass ein Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden darf wenn er eine M+S-Kennung hat?
Du solltest Deinen ersten Post nochmal lesen, dann erklärt sich meine Antwort von selbst.

Achja, beim Auto muss auch noch die Tragfähigkeit passen.
 
Wolfgang.A

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Meinst Du jetzt meinen allerersten vor 3,5 Jahren oder den hier von heute Abend? ;)

Mir erklärt sich da nichts.

Du kannst Dir keinen Reifen mit zu geringem Geschwindigkeitsindex eintragen lassen, außer er hat eine M+S-Kennung
 
Wolfgang.A

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@Thorsten: Hier noch der Gesetzestext für Dich:

§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) schrieb:
Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.
 
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Meinst Du jetzt meinen allerersten vor 3,5 Jahren oder den hier von heute Abend? ;)

Mir erklärt sich da nichts.

Du kannst Dir keinen Reifen mit zu geringem Geschwindigkeitsindex eintragen lassen, außer er hat eine M+S-Kennung
Deinen ersten hier im Thread.

"Das stammt noch aus Zeiten..."

Früher, sprich, "aus Zeiten" gab es Fabrikatsbindung, da brauchte es keine Indexe. Mit dem Wegfall der Fabrikatsbindung brauchte es dann welche.

Schön, dass Du die Straßenverkehrszulassungsverordnung entdeckt hast. Internet ist praktisch, ich weiß, nutzt nur nichts, wenn man das Gefundene nicht versteht.

Der Umkehrschluß, dass Du jeden Reifen fahren kannst, solange Größe und Tragfähigkeit passen, ergibt sich aus dem Text.

Du mußt halt dafür sorgen. dass Dein Fahrzeug nicht schneller fahren kann, dank der Elektronik ist das auch kein Thema und schnell erledigt. Ob eine solche Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit eingetragen werden muss, weiß ich nicht, aber machbar ist es.
 
ratzfatz

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wie sieht es dann mit der Freigabe für eine bestimmte Maschine vom Reifenhersteller aus.
Ist denn diese Freigabe überhaupt nötig, wenn die Reifengröße etc. mit den Daten im Fahrzeugschein übereinstimmt?????

Z.B. Conti TKC 70 für die F 800GS
 
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wie sieht es dann mit der Freigabe für eine bestimmte Maschine vom Reifenhersteller aus.
Ist denn diese Freigabe überhaupt nötig, wenn die Reifengröße etc. mit den Daten im Fahrzeugschein übereinstimmt?????

Z.B. Conti TKC 70 für die F 800GS
M.W. ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Reifenherstellers für die 'neumodischen' Motorräder nicht nötig. Für meine GS, die ich in 1998 neu gekauft und nie ab- oder umgemeldet habe, brauche ich diese Freigabe definitiv. Denn in Kfz-Brief und -schein (so was gab's mal...) sind die freigegebenen Reifentypen (also nicht nur das Fabrikat) explizit benannt. Abweichender Reifen = Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig.
 
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wie sieht es dann mit der Freigabe für eine bestimmte Maschine vom Reifenhersteller aus.
Ist denn diese Freigabe überhaupt nötig, wenn die Reifengröße etc. mit den Daten im Fahrzeugschein übereinstimmt?????

Z.B. Conti TKC 70 für die F 800GS
Hmm, die Frage i.d.F. inwiefern der italienische Dorfpolizist etwas mit einem deutschen Dokument anfangen kann. In D ist das problemlos.
 
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M.W. ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Reifenherstellers für die 'neumodischen' Motorräder nicht nötig. Für meine GS, die ich in 1998 neu gekauft und nie ab- oder umgemeldet habe, brauche ich diese Freigabe definitiv. Denn in Kfz-Brief und -schein (so was gab's mal...) sind die freigegebenen Reifentypen (also nicht nur das Fabrikat) explizit benannt. Abweichender Reifen = Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig.
Bis Bj. 2007 inkl. (von denen kann ich es nachlesen) steht in den Papieren "Reifenfabrikatsbindung beachten".

Diese Fabrikatsbindung ist tasächlich nicht mehr gegeben und steht deswegen bei den neueren Fahrzeugen auch nicht mehr drin, dennoch wird zumindest bei den älteren Modellen darauf geachtet.
Fährt man Reifen die auch in der ABE des Fahrzeugs stehen, braucht man grundsätzlich nichts mit zu führen. Der, der kontrolliert (TÜV oder Polizei) muß nachweisen, daß die gefahrenen Reifen nicht zulässig sind. Bei mobilen Kontrollen kann das allerdings dauern. Deswegen ist es ratsam dennoch eine Freigabe mitzuführen. Beschleunigt die Sache ungemein. Manche schauen nach der Reifengröße und dem Typ und verlangen eine Freigabe, manch andere machen das nicht. Habe beides schon erlebt. Um den Ärger zu vermeiden, habe ich in Deutschland immer eine Freigabe dabei.

Fahre ich Reifen die nicht in der ABE stehen, das sind in meinem Fall Bj. 2006 - 2007, praktisch alle neueren, habe ich grundsätzlich eine Freigabe dabei.

Bei neueren Fahrzeugen ohne den Passus Reifenfabrikatsbindung, weiß ich nicht wie die Sachlage ist. Es schadet aber auch hier nicht
etwas passendes mitzunehmen. man erspart sich möglichen Ärger.


Hmm, die Frage i.d.F. inwiefern der italienische Dorfpolizist etwas mit einem deutschen Dokument anfangen kann. In D ist das problemlos.
Das ist richtig und kann zu Verzögerungen und ggf. Ärger führen. Italien ist hier ein Land in der EU mit besonderer Auslegung der Regeln. Siehe z. B. grüne Versicherungsbestätigung (mitführen!) oder auch alter, grauer Führerschein.
Grundsätzlich müssen die eine deutsche Zulassung und den Inhalt akzeptieren, wie auch den grauen Führerschein. Ich weiß nicht ob das EU-Recht ist oder zumindest über bilaterale Verträge so geregelt ist. Dennoch gab es in Vergangenheit oft Probleme mit der Akzeptanz einiger nationaler Papiere. Ärger bekommt man wenn es dumm läuft auf jeden Fall, auch wenn man im Recht ist. Das gute daran ist, daß die meisten Polizisten sich den Verwaltungsakt ersparen möchten und es akzeptieren. Denke ich zumindest.

Anders bei einem Unfall, hier ist die grüne Versicherungskarte zwingend. Wir hatten den Fall 2006 schon. Ohne die Karte läuft im Falle eines Falles in Italien nichts.

In Rumänien hatten wir den Fall, daß man bei einer Polizeikontrolle in nähe der Ukrainischen Grenze den Personalausweis nicht akzeptireen wollte, obwohl wir mit dem, nach Kontrolle, in das Land eingereist sind bin. Erst nach langen Diskussionen und Verweis auf EU-Recht hat man uns weiter fahren lassen. Nicht aus Überzeugung, sondern wohl eher weil das für die das einfachste war. Was hab ich daraus gelernt. in solche Länder nehme ich zukünftig auch einen Reisepaß mit. Nicht weil ich es muß, sondern weil es hilft Ärger zu vermeiden. Würde ich hier fragen, ob man das braucht würden viele sagen; "was ein Quatsch, bin noch nie kontrolliert worden". Ich eben schon!

Das stimmt nicht.
Du kannst jeden beliebigen Reifen fahren und eintragen lassen, Größe muß passen.
Das kommt auf das Bundesland an. In Hessen, ich hatte das schon bei einem anderen Motorrad probiert, ist es ein riesen Akt. Mein TÜV machte das jedenfalls nicht oder wenn dann nur nach ausführlicher und richtig teurer Einzelbegutachtung. 50 km weiter in Baden-Würtemberg ging es hingegen problemlos und kostete deutlich weniger als 50 Euro.


Achja, beim Auto muss auch noch die Tragfähigkeit passen.
Auch beim Motorrad muß die Tragfähigkeit passen. Das gehört nämlich zur eingetragenen Reifengröße dazu. Es ist auch unlogisch warum das nicht so sein sollte.
Ausnahme: höhere gefahrene Tragfähigkeit. Das ist aber unwahrscheinlich beim Motorrad, da die Reifen von der Größe her i. d. R. automatisch mit passender Tragfähigkeit hersgestellt werden. Da meist für ein bestimmtes Fahrzeug ausgelegt.

wie sieht es dann mit der Freigabe für eine bestimmte Maschine vom Reifenhersteller aus.
Ist denn diese Freigabe überhaupt nötig, wenn die Reifengröße etc. mit den Daten im Fahrzeugschein übereinstimmt?????
Z.B. Conti TKC 70 für die F 800GS
siehe Antwort weiter oben

Gruß Jupp
 
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@ Intermezzo und C-Treiber

Danke, Ihr habt meine Wissenslücke zum Thema füllen können.
 
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Jetzt frage ich mich, wer braucht denn bei neueren Fahrzeugen, wo nur noch die Reifengröße eingetragen ist , eine Freigabe vom Hersteller?
Mit der passenden Reifengröße sind doch alle Vorgaben erfüllt, oder stelle ich mir das zu einfach vor?
Bin nur Neugierig, weil Conti den TKC 70 in der passenden Größe für meine 800 Adventure bereits verkauft, aber eine Freigabe noch nicht vorliegt
 
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Hmm, die Frage i.d.F. inwiefern der italienische Dorfpolizist etwas mit einem deutschen Dokument anfangen kann. In D ist das problemlos.
i. d. r. niGS.... und die dortigen carabinieri machen sowieso was sie wollen und da hast du keine chance... entweder du löhnst oder deine kiste wird beschlagnahmt :devil:
 
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Jetzt frage ich mich, wer braucht denn bei neueren Fahrzeugen, wo nur noch die Reifengröße eingetragen ist , eine Freigabe vom Hersteller?
Mit der passenden Reifengröße sind doch alle Vorgaben erfüllt, oder stelle ich mir das zu einfach vor?
Bin nur Neugierig, weil Conti den TKC 70 in der passenden Größe für meine 800 Adventure bereits verkauft, aber eine Freigabe noch nicht vorliegt
Ich interpretiere das so, das man dann keine Freigabe mehr braucht, aber die Ausführungen von intermezzo sind sicher nicht von der Hand zu weisen.
 
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Jetzt frage ich mich, wer braucht denn bei neueren Fahrzeugen, wo nur noch die Reifengröße eingetragen ist , eine Freigabe vom Hersteller?
Mit der passenden Reifengröße sind doch alle Vorgaben erfüllt, oder stelle ich mir das zu einfach vor?
Bin nur Neugierig, weil Conti den TKC 70 in der passenden Größe für meine 800 Adventure bereits verkauft, aber eine Freigabe noch nicht vorliegt
Wie bereits gesagt, ich weiß es nicht.

Ich geh aber mal davon aus, daß Du im Prinzip alles drauf machen kannst, sofern es den Reifengrößen inkl. mindestens dem eingetragenen Reifendindex und der Traglast in den Papieren entspricht. Warum sollte das auch nicht zulässig sein? Es entspricht ja den Angaben Deiner ABE/COC.

Auc hier gilt wieder, daß esd nicht schadet eine Freigabe dabei zu haben, auch wenn man sie möglicherweise nicht braucht. Wenn es die nicht gibt ist es, wie in Deinem Fall, eh wurscht.

Aber das ist nur meine Meinung! Das Thema wurde vor Jahren hier schon öfter durchgekaut. Aber leider halt auch nur Meinungen und Interpretationen. Genaues sagt Dir hoffentlich der TÜV.

BMW macht im Übrigen keine Vorgaben bezüglich der zulässigen Reifen mehr, sondern verweist auf die Reifenhersteller die eine Unbedenklichkeit für die gewünschte Kombination Reifen/Motorrad aussprechen sollen (=Reifenfreigabe). Also gilt die indirekt doch wieder. Oder doch nicht?

Frag den TÜV, schließlich prüfen die Zulässigkeit nach STVZO und sollten es von daher auch wissen.

Gruß Jupp
 
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Da ich auch gerne einen Reifen aufziehen würde, der M+S Kennung hat, habe ich mich jetzt mal selber schlau gemacht.

In Italien gilt: (unabhängig davon, was in Österreich oder Deutschland gilt)

Italien: Ab 15. Mai Fahrverbot für bestimmte Winterreifen | ÖAMTC

Will man in Italien legal unterwegs sein (davon gehe ich bei dt. Fahrer mal aus, denn die halten sich ja auch an die komischen Freigaben :cool: ), muss von. 15.Mai bis 15. Oktober auch der M+S Reifen den gefordeten Geschwindigkeitsindex erreichen.
Bei der 1150GS ist das H, sofern man sich nicht einen anderen (z.B. Q, wie bei meiner *) eintragen lassen hat.
* habe eine 1150GS, die vom Vorbesitzer aus Deutschland nach Österreich gebracht wurde :)

Sind laut Fahrzeugbrief H-Reifen gefordert, scheiden in Italien die M+S-Reifen mit der Kennung T für den Zeitraum 15. Mai bis 15. Oktober aus.
Davon ist auch ua. der Mitas E-07 betroffen.
So schauts aus im Schneckenhaus! :p

Ob man sich jetzt daran hält, ist jedem selber überlassen.
Ob ich mich daran halten werde ist ungewiß; bin nicht sehr obrigkeitshörig. :rolleyes:

Schöne Grüße,
Bernhard
 
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