Noch mal "Reifenfreigabe"

Diskutiere Noch mal "Reifenfreigabe" im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Das ist ja schon mehrfach bis zu Erschöpfung diskutiert worden. Ein großer Einwand der Befürworter - und da gibt es ja immer noch genug - war und...
Maxell63

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Das ist ja schon mehrfach bis zu Erschöpfung diskutiert worden. Ein großer Einwand der Befürworter - und da gibt es ja immer noch genug - war und ist ja immer: was passiert bei einem Unfall? Muss ich da eventuell privat haften? Stichwort "Halterhaftung". Und ich rede von aktuellen Motorrädern, die keinen Eintrag im Schein mehr haben

Mitte September sind ein Freund und ich von einem wendendem Autofahrer abgeräumt worden. Natürlich haben wir sofort die Polizei verständigt. Um das ganze abzukürzen: die haben (beide Polizisten jeweils) einen halben Blick auf die Profiltiefe geworden und damit war das Thema abgehakt. Auch die gegnerische Versicherung hat da nicht mal nachfragt. Sachverständige waren mehrfach in der Werkstatt und haben sich die Motorrädern angesehen. Und natürlich gibt es Streit um die Verteilung der Schuldfrage mit der gegnerischen Versicherung.

Der montierte Reifen war und ist niemals auch nur im 'Ansatz irgendein Thema.....Weder bei Polizei, beim eigenen noch beim gegnerischen Sachverständigen.

Ich halte diese ganzen "Gruselgeschichten" von wegen "Halterhaftung" deswegen inzwischen für maximal theoretisch. Einfach nur, um das Wort "massiven Humbug" zu vermeiden.... Wenn es da auf nur den Hauch einer Chance gäbe, würde die gegnerische Versicherung doch da einhaken..

Und entweder gibt es da eine einheitliche Regelung oder eben nicht. Und aufgrund von o.a. Vorfall gibt es ganz offensichtlich keine.
 
Mausschubser

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Wenn es da auf nur den Hauch einer Chance gäbe, würde die gegnerische Versicherung doch da einhaken..
Sicherlich, wenn der Reifen URSÄCHLICH für eine "Mit- oder Alleinhaftung" in Frage käme.

Wenn jemand "abgeräumt" wird (z.B. Vorfahrtsmisachtung) ist die Sache mit den Reifen (Ausnahme Profiltiefe) relativ egal... hast Du jedoch einen Reifenplatzer bei hoher Geschwindigkeit wird eine gegnerische Versicherung schon eher drauf achten.
 
ChiemgauQtreiber

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na wenn das keiner der "Begutachter" (egal ob Polizei oder Gutachter) auf dem Schirm hat, dann prüfen die wohl auch nur die Profiltiefe
und nicht die Zulassung der Kombination

aber wenn einer darauf rumreitet :(

nur ums richtig einzuordnen - mich würd das aber auch nicht interessieren
 
Maxell63

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Sicherlich, wenn der Reifen URSÄCHLICH für eine "Mit- oder Alleinhaftung" in Frage käme.

Wenn jemand "abgeräumt" wird (z.B. Vorfahrtsmisachtung) ist die Sache mit den Reifen (Ausnahme Profiltiefe) relativ egal... hast Du jedoch einen Reifenplatzer bei hoher Geschwindigkeit wird eine gegnerische Versicherung schon eher drauf achten.

glaube ich nicht, entweder ist das geregelt oder nicht geregelt. Bei dem Zeitpunkt der Unfallaufnahme kann (und darf) die Polizei doch noch gar nicht entscheiden, welche Parameter da eventuell reinspielen, welche nicht, wer wie schnell gefahren ist oder nicht. Natürlich wurde bei unserem Unfall hart gebremst, Geschwindigkeiten spielen mit rein. Also entweder sind Reifenfreigabe in irgendeiner weise gesetzlich geregelt oder eben nicht. Eine "Pi mal Daumen" Entscheidung bei der Unfallaufnahme ist doch Nonsens, sei mir nicht böse...

Also entweder oder.... Aber offensichtlich sind sie vollkommen egal. Der Polizei als auch den Versicherungen. Interessiert niemanden !!
 
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Mausschubser

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glaube ich nicht, Eine "Pi mal Daumen" Entscheidung bei der Unfallaufnahme ist doch Nonsens, sei mir nicht böse...

Also entweder oder.... Aber offensichtlich sind sie vollkommen egal. Der Polizei als auch den Versicherungen. Interessiert niemanden !!
Ganau das halte ich wiederum für nonsens...spätestens wenn es um einen ERHEBLICHEN Personenschaden (z.B. wenn jemand zu Tode kommt) geht, wird dann sehr genau ermittelt. Stellt sich im Rahmen dieser Ermittlungen heraus, dass der Reifen keine Freigabe vom Reifenhersteller hatte, wird das dann wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Schadenregulierung haben..........

Wollen wir alle hoffen, nie in eine solche Situation zu kommen
 
Maxell63

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so funktioniert das Gesetz aber nicht. Eine Regel gilt. Oder eben nicht.
 
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glaube ich nicht, entweder ist das geregelt oder nicht geregelt. Bei dem Zeitpunkt der Unfallaufnahme kann (und darf) die Polizei doch noch gar nicht entscheiden, welche Parameter da eventuell reinspielen, welche nicht, wer wie schnell gefahren ist oder nicht. Natürlich wurde bei unserem Unfall hart gebremst, Geschwindigkeiten spielen mit rein.
die Polizei darf GAR NICHTS ENTSCHEIDEN - ausser die Ahndung von Delikten, Geschwindigkeiten, Unfallursachen etc. hat ein Gutachter zu entscheiden - und nicht die Polizei - die, die ich bisher kennengelernt habe, haben immer nur gemeint, Sie hätten Ahnung und konnten 1x nicht mal eine Bremssupr eine PKWs von der eines zwillingsbereiften LKWs unterscheiden :eekek:
Also entweder sind Reifenfreigabe in irgendeiner weise gesetzlich geregelt oder eben nicht. Eine "Pi mal Daumen" Entscheidung bei der Unfallaufnahme ist doch Nonsens, sei mir nicht böse...

Also entweder oder.... Aber offensichtlich sind sie vollkommen egal. Der Polizei als auch den Versicherungen. Interessiert niemanden !!
na wenn keiner geschult ist, auch die Reifen auf die Freigabe zu prüfen sonden immer nur das Profil - was ja Sinn macht, weil es bei Regenunfällen durchaus unfallauslösend sein kann - zu prüfen, dann wird das auch keiner ahnden.
 
teileklaus

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Sicherlich, wenn der Reifen URSÄCHLICH für eine "Mit- oder Alleinhaftung" in Frage käme.

Wenn jemand "abgeräumt" wird (z.B. Vorfahrtsmisachtung) ist die Sache mit den Reifen (Ausnahme Profiltiefe) relativ egal... hast Du jedoch einen Reifenplatzer bei hoher Geschwindigkeit wird eine gegnerische Versicherung schon eher drauf achten.
Das ich nicht lache: einen Reifenplatzer, was ist denn das bitte? Seit 40 Jahren kenne ich sowas nicht am Motorrad, eher am Auto , wo über Randsteine gedonnert und die Karkasse gebrochen oder zunächst geschädigt wird.
Fährt jemand in einen Nagel oder so was und verliert massiv Luft und die Kontrolle über sein Motorrad, so ist er der Unfallverursacher, egal mit welchem Reifen. Ich habe zb RDC da zeigt mir das Ding hoffentlich Luftverluste an.
Ich bin auch schonmit 1,5 Bar schnell gefahren und hatte keinen Reifenplatzer..
Das Thema fällt genauso unter "maximal Theoretisch" siehe oben.
Natürlich mache ich erst mal freigegebene Reifen drauf, hatte aber, als da noch nicht so gute Leute in der Fahrwerks Konstruktion waren, auf der XJ650 zwei Dunlop TT 100 drauf : spitze Kontur der Karkasse und Abschmeiß Pendeln bei 170 auf der BAB mit Lenkerschlagen bis fast an den Tank über 5 Sekunden.
Mit Runterbremsen konnte die Situation gerettet werden, dann zum Isinger Händler nach Walldorf durchgefahren die Sache erzählt, nen runden Michelin, (der aber nicht dazu freigegeben, weil anderes Fabrikat) vorne draufgemacht, und schon hatte ich ein stabiles FZ bis über 200..
Also für mich auch immer denkbar, eine bessere aber unerlaubte Kombination zu fahren. Weil der, der die Freigabe macht, fährt ja auch und stellt genauso eine Verbesserung fest, darf sie aber nicht freigeben, kann aber eine Unfallursache damit nicht herleiten, Luftmangel wäre die Unfallursache in dem Falle..
Der Unfallverursacher bzw dessen Versicherung wird den gegnerischen Schaden regulieren.
 
Maxell63

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Sicherlich, wenn der Reifen URSÄCHLICH für eine "Mit- oder Alleinhaftung" in Frage käme.

hast Du jedoch einen Reifenplatzer bei hoher Geschwindigkeit wird eine gegnerische Versicherung schon eher drauf achten.

Weil wir so schön über das Prinzip diskutieren:
wenn der Reifen platzt, aber Geschwindigkeits- und Gewichtsindex passen, dann hat das übrigens nix mit der Freigabe zu tun. Dann war bzw ist der Reifen scheisse ;)
 
Hansemann

Hansemann

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Ihr macht einen entscheidenden fehler, eigentlich zwei: Zum einen sollte man nie sein Gegenüber unterschätzen, denn auch da gibt es Unterschiede. Die ganzen Geschichten von Polizeibeamten die zu blöd sind ne Bremsspur eines Pkw von einem zwillingsberiften LKW zu unterscheiden halte ich eher für Ausflüchte von jemanden, der nicht sein Recht so bekam, wie er es sich vorgestellt hat. dann sind nämlich immer die anderen schuld, nach dem Motto, wenn der Bauer nicht schwimmen kann, dann ist die Badehose kaputt.

Ich würde auch nie und nimmer die in Foren ge- und erlebte "Realität" mit der Rechtslage gleichsetzen. was hundertmal in der Praxis gut gegangen ist, kann sich ruck - zuck ins Gegenteil kehren, meistens, wenn an selbst davon betroffen ist.

Sicher wird "grundsätzlich" in allen Bereichen seit Überhandnehmen des europäischen Rechts im Zulassungsbereich mit all den mannigfaltigen Ausnahmen und Sonderregelungen etwas geschmeidiger umgegangen. Mitarbeiter der Kontrollorgane die sich auf ein Thema spezialisiert haben, gibt es wahrscheinlich in der Anzahl der Nadeln im Heuhaufen. Pieken aber im Trefferfall fürchterlich.

Dieses Risiko für sich selbst zu bewerten ist höchstpersönliche Sache jedes Einzelnen. Insofern akzeptiere ich sowohl die Haltung von Kai, als auch von Chiemgautreiber.
 
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teileklaus

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Ein Reifenplatzer sagen wir mal bei 267 km/h der ohne Luftverlust einfach da wäre, wäre für mein Verständnis nicht ein Verschulden des Fahrers und Halters, sondern doch eher des Reifenherstellers oder des Monteurbetriebes, der den Reifen bei der Montage beschädigt hat, zum Beispiel durch nicht richtiges Runterdrücken ins Felgenbett und draufzerren mit Motorischer Gewalt, was dann Gewebe innerlich zerreißt oder Gummi im Berech der Felgenanlage ablöste...Also einen Schaden verdeckt setzte. Aber auch da ist später schwer nachweisbar ob d u r c h den Unfall oder v o r dem Unfall das Gewebe gebrochen wurde.
 
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flouchtl

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Ein Reifenplatzer sagen wir mal bei 267 km/h der ohne Luftverlust einfach da wäre, wäre für mein Verständnis nicht ein Verschulden des Fahrers und Halters, sondern doch eher des Reifenherstellers oder des Monteurbetriebes, der den Reifen bei der Montage beschädigt hat, zum Beispiel durch nicht richtiges Runterdrücken ins Felgenbett und draufzerren mit Motorischer Gewalt, was dann Gewebe innerlich zerreißt oder Gummi im Berech der Felgenanlage ablöste...Also einen Schaden verdeckt setzte. Aber auch da ist später schwer nachweisbar ob d u r c h den Unfall oder v o r dem Unfall das Gewebe gebrochen wurde.
Falsch, in Reifentechnik hatten wir einen ehem. Reifenentwickler von Conti und späteren Gutachter spezialisiert auf Reifenschäden - bzw Unfälle die auf Reifen zurückzuführen sind.
Anhand der Korrosion der Karkasse kann relativ genau der Zeitpunkt und die Art der Beschädigung bewiesen werden. War echt beeindruckend was da alles rekonstruiert werden kann, auch durch Röntgen ob es eine Stichverletzung ein Riss oder was auch immer war.


Edit:
Nochwas zum Thema:

In der verbindlichen Arbeitsanweisung aller amtlichen Überwachungsorganisationen und Prüfstellen vom 21.08.2018 steht folgendes:

[FONT=&quot]3.1 Kraftrad ohne Reifenfabrikatsbindung [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Es gibt keine diesbezügliche Eintragung in Feld 22 der ZB I. Hinsichtlich der Reifendi[/FONT][FONT=&quot]mension zählen die Angaben in den Feldern 15.1 und 15.2. bzw. 22. [/FONT][FONT=&quot][/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]a. Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat gleicher Reifengröße: [/FONT]
[FONT=&quot]Einschränkungen bezüglich des Reifenfabrikats bestehen nicht, selbst unter-[/FONT][FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]schiedliche Reifen vorne und hinten wären zulässig. Dies ist aus technischer [/FONT]
[FONT=&quot]Sicht jedoch nicht sinnvoll. [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]b. Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat mit geänderter Reifengröße: [/FONT]
[FONT=&quot]Der Kraftrad- oder Reifenhersteller/-importeur bestätigt über eine offizielle [/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass Einschränkungen an die [/FONT]
[FONT=&quot]Reifengröße gemäß Kapitel 1 Anh. III der RL 97/24/EG eingehalten werden. [/FONT]
[FONT=&quot]Die neue Reifendimension muss innerhalb der Bandbreite der Dimensionen [/FONT]
[FONT=&quot]der für das Kraftrad genehmigten Reifen liegen, siehe oben. Die offizielle Frei-[/FONT][FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]gabe des Reifenherstellers ist vom Kraftradfahrer mit den Fahrzeugpapieren [/FONT]
[FONT=&quot]mitzuführen. [/FONT][FONT=&quot][/FONT]


Falls ein Prüfer bei einem Fahrzeug ohne Reifenbindung eine Reifenfreigabe verlangt könnt ihr fragen ob er die [FONT=&quot]Arbeitsanweisung vom AKE Nr. 01-2018 Version 01/21.08.2018 kennt.

M+S Reifen für Krads dürfen weiterhin den Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten - Übergangsregelung dürfte ja bekannt sein.
[/FONT]
 
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teileklaus

teileklaus

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Ich dachte, dass nur anhand der Korission der Stahlgürtel bei der Bruch- oder Verletzungsstelle Wasser reinkann und zur Korossion die natürlich sichtbar wird.
Korrodiert ein Keflar- oder Textiler Gürtel unter Luftabschluss?

Aber beides ist dann natürlich nicht der Halter Haftung zuzuschreiben,
Platzt der unverletzte Neureifen = Hersteller
Platzt der bei der Montage gebrochene Gürtel= Montagebetrieb.
 
Thema:

Noch mal "Reifenfreigabe"

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