Intermezzo
Themenstarter
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- 2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
... hat das schon mal jemand gemacht und mit welchem Aufwand war das verbunden.
Der Hintergrund meiner Frage ist die seit 2014 in Italien bestehende M&S-Reifenverordnung, die ein legales Nutzen der grobstolligeren Reifen, z.b. Karoo, TKC80, Scout 60 und weitere, von Mai bis Mitte Oktober dort beispielsweise für die 12erGS nicht gestattet.
Sinngemäß lautet die Regelung: (Quelle: ADAC)
"In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht."
Bei ACE, ÖAMTC und anderen klingt dies ähnlich, so daß ich davon ausgehe, daß die Aussage stimmt oder alle die selbe falsche Quelle zitieren.
Es geht also nicht um die eingetragene Höchstgeschwindigkeit vmax, sondern um den eingetragenen Geschwindigkeitsindex der Reifen. Für meine 12erGS (2006) ist das in der Zulassungbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ein V. Also das geht mit den Grobstollern schon mal nicht. Der Index V steh unter Pos. 32 auch in der COC (Übereinstimmungsbestätigung), unter Pos. 50 allerdings auch M+S-Alternativbereifungen mit Q. Und darunter der der oft zitierte Zusatz: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis." Doch wer hat die schon, die Betriebserlaubnis?
Meine Idee ist die, daß ich mir die Größe der M&S-Reifen eintragen lasse mit Index Q. Sicherlich mit dem Zusatz "Warnhinweis vmax anbringen". Formal würde die obige Bedingung doch dann eingehalten werden. Odrr?
Gruß IM
Der Hintergrund meiner Frage ist die seit 2014 in Italien bestehende M&S-Reifenverordnung, die ein legales Nutzen der grobstolligeren Reifen, z.b. Karoo, TKC80, Scout 60 und weitere, von Mai bis Mitte Oktober dort beispielsweise für die 12erGS nicht gestattet.
Sinngemäß lautet die Regelung: (Quelle: ADAC)
"In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht."
Bei ACE, ÖAMTC und anderen klingt dies ähnlich, so daß ich davon ausgehe, daß die Aussage stimmt oder alle die selbe falsche Quelle zitieren.
Es geht also nicht um die eingetragene Höchstgeschwindigkeit vmax, sondern um den eingetragenen Geschwindigkeitsindex der Reifen. Für meine 12erGS (2006) ist das in der Zulassungbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ein V. Also das geht mit den Grobstollern schon mal nicht. Der Index V steh unter Pos. 32 auch in der COC (Übereinstimmungsbestätigung), unter Pos. 50 allerdings auch M+S-Alternativbereifungen mit Q. Und darunter der der oft zitierte Zusatz: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis." Doch wer hat die schon, die Betriebserlaubnis?
Meine Idee ist die, daß ich mir die Größe der M&S-Reifen eintragen lasse mit Index Q. Sicherlich mit dem Zusatz "Warnhinweis vmax anbringen". Formal würde die obige Bedingung doch dann eingehalten werden. Odrr?
Gruß IM